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KarlRanseier

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  1. Hallo, wie ich vor kurzem gelesen habe, gibt es ja eine EVG-Richtline, wonach der Tachometer um bis zu -10%+4 km/h abweichen darf, sprich vorgehen muss. Dies gilt bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wird. Beispiel, Tacho zeigt 70 km/h bei erlaubten 60 km/h an. Das wären nach obiger Formel 59 km/h. Bei dem einen oder anderen Fahrzeugen ist die Toleranz geringer, aber eines ist sicher, dass der Tacho vorgehen muss. Wie handhaben das die Ordnungsbehörden? wenn 60 erlaubt sind, ab welcher Tachoanzeige kann man dann mit einer Auslösung des Blitzgeräts rechnen? es kommen soweit bek
  2. Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass der Tunnel Aubing wohl sicherheitstechnisch für ausgelegt ist und nach der nächsten Wartung entsprechend hochgestuft werden soll. Bisher gelten ja dort noch . Hier in BaWü sind die meisten doppelröhrigen Straßentunnels bereits auf , wenn es nicht - wie in Freiburg - aus politischen Gründen verhindert wurde. Nordrhein-Westfalen hat wohl 2007 auch angefangen, bei einigen Tunnels von auf hochzustufen, aber ich denke, mit der Machtübernahme Kraftilantis dürfte das gestorben sein.
  3. Was das "Versetzte Fahren" angeht, damit wurde in Rheinland-Pfalz positive Erfahrungen gemacht, das "normale" Baustellentempo wurde von auf angehoben und per Beschilderung auf das "versetzte Fahren" hingewiesen. By the way: Ich dachte, ist schon normales Baustellentempo, und nur in Ausnahmefällen. So sieht auch die Vorgabe gemäß den RSA-Richtlinien vor. Aber es wird, so ist mein Eindruck, gern davon abgewichen, um besser abkassieren zu können. Also wenn ich mir das so ansehe, sorgt das Überholverbotschild echt für Probleme. Das das den Verantwortlichen nicht aufgefallen ist (auffallen d
  4. Ich sehe gerade, dass es hier um eine Verhängung eines Tempolimits ging. Einen ähnlichen Fall haben wir hier in Stuttgart Seit dem 1. März 2010 gelten zwischen der Stadtgrenze Stuttgart/Esslingen und der Autobahn-Anschlußstelle Wendlingen (A 8) durchgehend für Pkw und für Lkw. Bei den Straßen handelt es sich um die Bundesstraßen 10 und 313, die in diesem Abschnitt autobahnähnlich ausgebaut sind ("gelbe Autobahnen"). In Fahrtrichtung Plochingen-Wendlingen galt zuvor in Fahrtrichtung Stuttgart zwischen Autobahn und Plochinger Dreieck (B 10/313) , der Abschnitt bis Stuttgart auf ;1
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