Hallo, wie ich vor kurzem gelesen habe, gibt es ja eine EVG-Richtline, wonach der Tachometer um bis zu -10%+4 km/h abweichen darf, sprich vorgehen muss. Dies gilt bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wird. Beispiel, Tacho zeigt 70 km/h bei erlaubten 60 km/h an. Das wären nach obiger Formel 59 km/h. Bei dem einen oder anderen Fahrzeugen ist die Toleranz geringer, aber eines ist sicher, dass der Tacho vorgehen muss. Wie handhaben das die Ordnungsbehörden? wenn 60 erlaubt sind, ab welcher Tachoanzeige kann man dann mit einer Auslösung des Blitzgeräts rechnen? es kommen soweit bek