Semet 0 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem, ein Freund von mir hatte sich einen neuen 335i gekauft, dieser meinte dann, ob ich den mal fahren möchte, ich sagte ja und fuhr los. Leider habe ich einen Standblitzer übersehen und wurde geblitzt. Dies ereignete sich am 21.05. 1 Monat später kam der Zeugefragenbogen. Das Bild da drauf war nicht besonders gut. Diesen haben wir ignoriert und wollten erstmal den zweiten Bogen abwarten. Jetzt am 21.06 kam ein Brief von der Ermittlungsbehörde, dass wir da dringend anrufen sollen. Es geht hier um 160 Euro 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot, wir wollen versuchen es verjähren zu lassen. Wie sollte man hier am besten vorgehen. Eine Fahrtenbuchauflage möchte mein Freund nicht riskieren, da er für DHL arbeitet und noch Pizza ausliefert. Ich wäre für Tipps dankbar, da ich die Frau am Montag anrufen werde. Mit freundlichen Grüßen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Moin Moin Dies ereignete sich am 21.05. 1 Monat später kam der Zeugefragenbogen. Jetzt am 21.06 kam ein BriefWenn das die Chronologie ist, stimmt da was nicht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 abgesehen davon ist die Vorgehensweise hier schon x-mal erklärt worden Quote Link to post Share on other sites
Semet 0 Posted June 24, 2016 Author Report Share Posted June 24, 2016 Verzeihung, meinte natürlich den 21.04. Das war der Tag an dem ich geblitzt worden bin. Habe leider nichts genaues dazu gefunden, kann mir das einer nochmal erklären? Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Moin Moin Eine Fahrtenbuchauflage möchte mein Freund nicht riskieren, da er für DHL arbeitet und noch Pizza ausliefert. Wenn deinem Freund das so wichtig ist, müßte er der Behörde gegenüber reinen Wein über den Fahrer (also dich) einschenken.Und zwar bevor gegen dich die Verjährung eingetreten ist.Bei Fahrverboten sind die Behörden etwas kniepig könnte ich mir vorstellen, zumal ja ein Anschreiben schon glorreich ignoriert wurde. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 bei Fahrverbot wird die Behörde sehr viel Elan dran setzen, den wahren Fahrer zu ermitteln. Dein Name darf während der Ermittlung nicht fallen. Also sollte dein Freund und nicht Du bei der Behörde anrufen.Die Behörde kann zB bei deinem Freund zu Hause vorbeischauen,und in der Nachbarschaft das Bild rumzeigen. Oder am Arbeitsplatz erscheinen und dort nachfragen, ob jemand den netten jungen Mann kennt. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Da ich davon ausgehe, dass dein Freund mit dem 335i weder Post noch Pizza ausfährt, wäre die mögliche Fahrtenbuchauflage dahingehend unkritisch.Gebühren für die Anordnung solltest du aber der Fairness halber übernehmen.In diesem Stadium würde ich in keiner Weise mehr mitwirken und die nächsten 4 Wochen Niemandem Unbekannten die Tür öffnen, bei (ankommenden) Telefonanrufen keinerlei Auskünfte erteilen. Quote Link to post Share on other sites
Semet 0 Posted June 24, 2016 Author Report Share Posted June 24, 2016 Also mein Freund ist der, der bei DHL und bei einem Pizzalieferservice arbeitet. Er will unter keinen Umständen die Fahrtenbuchauflage. Kann man nicht sagen, dass man das Auto an dem Tag verliehen hat und leider nicht weiß wer gefahren ist? Dann gibt man dort die Person an den man das Auto geliehen hat, der tatsächliche Fahrer ist wiederum ein anderer, diese schreiberei sollte dann denke ich mal einen Monat dauern bis es endgültig verjährt. Kann man dann noch eine Auflage bekommen? Weil man hat der Behörde ja geholfen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Wie gut ist das Foto?Und sei mal ehrlich, würdest Du einem Anderen glauben das Er nicht mehr weis wer sein brandneues Auto zur Probefahrt hatte?Insbesonders wenn das Auto gemessen am Einkommen schon was Heftiges ist. Das Fahrer von DHL zu den Gutverdienern gehören möchte Ich mal bei Allen die nicht schon über 10 Jahre dabei sind ausschliessen. Im Übrigen würde das Fahrtenbuch nur für seinen BMW gelten. Das DHL-Fahrzeug wäre nicht betroffen wie auch nicht das Pizzamobil. Gehe mal davon aus das Er nicht mit dem eigenen Auto ausfährt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Kann man nicht sagen, dass man das Auto an dem Tag verliehen hat und leider nicht weiß wer gefahren ist? Dir ist bekannt, dass dein Freund kein "Aussageverweigerungsrecht" hat? Er ist verpflichtet deinen Namen zu nennen. (Ausser Fahrtenbuchauflage kenne ich aber keine "realen" Sanktionen bei der Aussageverweigerung). Quote Link to post Share on other sites
Semet 0 Posted June 24, 2016 Author Report Share Posted June 24, 2016 Ich verweigere die Aussage ja nicht, sondern sage, dass er das Auto seinen besten Freund für den Tag gegeben hat. Diesen nenne ich auch, nur kann er ja nicht wissen, ob sein bester Freund das auto nicht weitergegeben hat. Also das Auto war zu dem Zeitpunkt ca. 1 Monat alt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 24, 2016 Report Share Posted June 24, 2016 Wenn er (wahrheitsgemäß) sagt, dass er das Fahrzeug seinem besten Freund geliehen hat, muss er auch dessen Namen angeben. Dieser muss dann, falls keine Aussageverweigerungsrecht besteht, angeben wem er das Auto weiterverliehen hat.Bei den heutigen Fotoqualitäten ist auch zu erwarten, dass man seinen besten Freund auf dem Foto erkennt... Tut man das nicht, zahlt dann der Halter eben rd. 200 Euro für die Fahrtenbuchauflage, die in dieser Konstellation und bei dieser Überschreitung so sicher wie das Amen in der Kirche kommt..... er scheint es ja zu haben. Quote Link to post Share on other sites
Inspector71 1 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 (edited) Ich wäre für Tipps dankbar, da ich die Frau am Montag anrufen werde.Es ist in Eurem Fall realtiv leicht möglich aus der Sache ohne Schaden rauszukommen. Allerdings bist Du, um hierzu Informationen zu erhalten im völlig falschen Forum. Die meisten Mitglieder hier im Forum haben Ihre berufliche Tätigkeit auf Ihre Freizeit ausgedehnt (aus welchen Gründen auch immer). Und da geht es darum einen Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Und nicht Tips zu geben wie man aus einer solchen Nummer rauskommt. Google das Thema in anderen Foren und findest Tips in Hülle und Fülle. [mod]Du wurdest insbesondere aufgrund eben dieses Postings vorläufig auf Mod-Preview gesetzt! Sollten sich solche Beiträge wiederholen, wird Dein Account gesperrt![/mod] Edited June 26, 2016 by Bluey Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Wenn Du mit "ohne Schaden" auch die FB-Auflage einschließst bleib ich bei meiner Aussage Dich betreffend..... "Oh Herr, lass Hirn vom Himmel regnen..." Und zu Deinem Geschwafel über Beruf und Freizeit.... wer bitte soll einem Fragesteller nicht eine realistische (!!!) Einschätzung der Situation geben können wenn nicht die, die damit auch täglich beruflich zu tun haben? Leute wie Du?? Ich schmeiß mich wech.... Warum tauchen 90% derer, die rumdröhnen wie Du, hier wohl nicht mehr auf? Weil die tollen Tipps in der heutigen Zeit eben meist nicht mehr ziehen... auch die SB der BG-Stellen bilden sich fort. Auch in Foren wie diesem..... 1 Quote Link to post Share on other sites
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