Guest raptor Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 bin mit ca 120-125km/h (evtl auch fast 130, hab im schrecken nicht gleich auf den tacho geschaut) auf ner landstraße geblitzt worden. nen guten km vorher war das schild "70 aufgehoben", also waren 100 erlaubt...da ich noch in der probezeit bin müsste ich jetzt wissen wieviel mir noch abgezogen wird + wie ungenau der tacho bei der geschwindigkeit ist + was mich der mist kostet ab 20 drüber müsste ich ja in ne nachschulung. wenn jetzt aber (worst case) 4km/h abgezogen werden und der tacho vll 5 km/h mehr anzeigt wäre ich ja noch unter den 20. da muss ich dann nichts befürchten ausser nem bußgeld, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Michael Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ja, normalerweise läuft es da drauf hinaus, der Tacho kann auch 10 vorgehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 das heißt ich muss mit ner nachschulung rechnen?kann man die messung evtl auch anfechten wenns nur um 1 km/h geht? also es hatte davor noch ziemlich heftig geregnet, leichter bodennebel und etwas nieselregen waren noch. könnte das so ne messung beeinträchtigen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Michael Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 das heißt ich muss mit ner nachschulung rechnen? nein, wenn der Tacho 10 vorgeht und sie noch 4 km/h abziehen, dann liegst du unter 120, somit nur Verwarnungsgeld, sonst nichts. Anfechten der Messung wird zu 99,9 % nichts. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 also heißt es abwarten bis das bildchen kommt.... hoffentlich ist das nur ein verwarnungsgeld. den sch.. lappen hab ich mir so hart zusammengespart und ausgerechnet das einzige mal wo ich bissel zügeger gefahren bin stehen die deppen da rum, zum heulen!naja, dann wart ich eben erstmal was kommt. achso:das Auto gehört meiner Mutter, ließe sich im ernstfall da irgendwas so hindrehen dass ich noch wegkomme? Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ausgerechnet das einzige mal wo ich bissel zügeger gefahren bin stehen die deppen da rum Jaja, genau, auf den Satz hab ich schon lang gewartet... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 Dabei fing er doch ganz gut an DAU - dümmst anzunehmender Unhold Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ausgerechnet das einzige mal wo ich bissel zügeger gefahren bin stehen die deppen da rumJaja, genau, auf den Satz hab ich schon lang gewartet... auch wenn es sich nach standardsatz anhört - es stimmt!da es auf der strecke öfters kracht fahr ich da wirklich strikt 100 oder manchmal (besonderst nachts auch wegen wildwechsel) auch drunter. nur wollte ich vorhin eben zügig in die stadt kommen...hätte das bei meinem "glück" eigentlich wissen können. egal wie unwahrscheinlich etwas ist - mir passierts! war schon immer so... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 Dennoch sind es deshalb noch keine Deppen, weil Du gerade an dem Tag (eiligerweise) zu schnell warst, oder??? Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 Auch für den Fall dass du hart bestraft werden sollst, also mit Punkten + Nachschulung, werde ich dir was drehen... GrußJosef Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ok, das war eben in der verzweiflung dahingetippt. aber eins weiß ich: so schnell lass ich mich nicht nochmal erwischen! und wenn mich die mofas anhupen schneller zu fahren - no way! dafür hat der lappen zu viel gekostet! Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 Auch für den Fall dass du hart bestraft werden sollst, also mit Punkten + Nachschulung, werde ich dir was drehen... GrußJosef wie ist das jetzt gemeint? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ok, das war eben in der verzweiflung dahingetippt. aber eins weiß ich: so schnell lass ich mich nicht nochmal erwischen! und wenn mich die mofas anhupen schneller zu fahren - no way! dafür hat der lappen zu viel gekostet! So ist das sicherlich erfolgreich. In diesem Sinne - GUTE NACHT!!! Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 So wie ich es geschrieben habe. Du wartest zunächst einmal ab, was genau dir vorgeworfen wird. Dann sehen wir weiter. Gute NachtJosef Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 na ok.also dann gute nacht (mal sehen wie "gut" die nacht bei mir wird ) Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 Ich bin neulich auf meiner meiner ZZR mit 285 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt (und aufgrund meiner Rücksichtnahme auf die armen ) auch rausgezogen worden - und habe es überlebt. Also mach dir mal nicht in die Hose und schlaf tief und fest... Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted October 7, 2003 Report Share Posted October 7, 2003 ich werds versuchen. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 So, heute kam ein Zeugenbefragungsbogen an meine Mum (Fahrzeughalter). Sie meinte sie würde von ihrem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen, also nicht angeben dass ich gefahren bin. Was kommt dann auf sie und auf mich zu?Kommen die dann hier vorbei oder sonstige scherze? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Wieviele km/h sind es denn nun? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Wie schnell warst du denn jetzt? Mehr als 20 zu schnell nach Abzug? Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Das steht noch nicht drin!Das scheint so ein standardschrieb zu sein da im letzten Abschnitt etwas von Parkvergehen etc steht. Also ich hab noch keine Anhnung obs über 21 km/h waren! Also wenn meine Mum jetzt nichts aussagt, erfährt man dann wie schnell es war?Kann dann meine Mum noch im nachhinein sagen sie war es (obwohl die ja erkannt haben dass es jamend anderes gewesen sein muss) damit ich nicht in die teure Nachschulung muss? wird für mich auch so schon ein teures vergnügen Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 hab eben hier im forum eine "alberto methode" gefunden. würde die funktionieren wenn meine mum jetzt erstmal noch ~ne woche wartet, dann ende nächster/anfang übernächster woche das ding abschickt mit der angabe das auto habe sie meinem dad gegeben. der bekommt dann ja nochmal so nen schrieb in dem er das bestätigen soll, den ignoriert er und wenn dann der bußgeldbescheid kommt erhebt er einspruch. wenn dann die 3 monate um sind (was ja nach dem abschicken des aussagebogens "nur" noch 6 wochen wären) fällt ihm ein dass er mir das auto gegeben hat. funktioniert das so?? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Könnte klappen muß aber nicht. Je nachdem ob der Sachbearbeiter die Bilder des Blitzers und die persönlichen Angaben deines Vaters vergleicht. Ein Zeugnisverweigerung führt automatisch auf deine Spur, da es auf Familienangehörige hinweist und die im EMA schnell abgeglichen sind. Ferner droht ein Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 fahrenbuch? bei nem privaten familienauto?? naja, aber was ist denn dann die beste möglichkeit? Quote Link to post Share on other sites
Guest Koral @ Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Es hat schon geklappt, dass das Milchgesicht auf dem Bild für den 40 Jahre älteren Vater gehalten wurde. Ich käme auf einen Versuch an. Nur würde ich als Mutter in den AB nur hineinschreiben: Normalerweise fährt immer mein Mann mit dem Wagen. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 naja, das problem ist dass meine eltern geschieden sind und mein dad ca 20km entfernt wohnt. also müsste sie reinschreiben dass sie das auto an ihn verliehen hat. das würde dann ja auch nicht heißen dass er gefahren ist, sondern dass ihm das fahrzeug anvertraut wurde. dann fragen sie ihn ja nochmal ob er gefahren ist und darauf muss er dann nicht reagieren bis der bußgeldbescheid kommt. gegen den erhebt er dann einspruch und wenn kurz darauf (hoffentlich) die 3 monate um sind fällt ihm eben ein dass er mir das auto gegeben hatte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 @ raptor Fahrtenbuch wird es nicht geben, weil man dich auch ohne Mithilfe deiner Mutter finden wird, außer deine Mutter schreibt in den AB das hinein, was ich eben vorgeschlagen habe. Ob dein Vater dann die Strafe übernimmt, oder albertomäßig nicht, kann er immer noch überlegen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Das mit dem Fahrtenbuch bezog sich ja auch nur darauf, wenn die Mutter sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft und nicht an der Ermittlung des wahren Fahrers mithilft. Wie gesagt KANN ein Fahrtenbuch verhängt werden. Auch für private Familienkutschen. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 @ raptor Fahrtenbuch wird es nicht geben, weil man dich auch ohne Mithilfe deiner Mutter finden wird, außer deine Mutter schreibt in den AB das hinein, was ich eben vorgeschlagen habe. Ob dein Vater dann die Strafe übernimmt, oder albertomäßig nicht, kann er immer noch überlegen. bekommt er dann gleich gesagt um welche strafe bzw welche geschwindigkeit es geht?wenns doch unter den 20km/h ist könnte man sich das ganze theater sparen, dann zahl ich eben.... aber werd ich morgen mal mit meinem dad reden ob er das mitspielen würde... Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 @ raptor das würde dann ja auch nicht heißen dass er gefahren ist, sondern dass ihm das fahrzeug anvertraut wurde. dann fragen sie ihn ja nochmal ob er gefahren ist und darauf muss er dann nicht reagieren bis der bußgeldbescheid kommt. gegen den erhebt er dann einspruch und wenn kurz darauf (hoffentlich) die 3 monate um sind fällt ihm eben ein dass er mir das auto gegeben hatte.Korrekt. @ Gast225 Wie gesagt KANN ein Fahrtenbuch verhängt werden.…wenn der Fahrer nicht gefunden wird. Im vorliegenden Fall wird man ihn aber über das EMA leicht finden und evtl auch mit einem Passbildabgleich überführen, wenn die Behörde nicht anderweitig (mit dem ERSAFA) beschäftigt wird. @ raptor wenns doch unter den 20km/h ist könnte man sich das ganze theater sparen, dann zahl ich eben....Deiner Mutter kann es in dem AB/ZB, den sie erhalten wird, schon mitgeteilt werden, muss aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 also es wurde in dem ZB (?) nirgends erwähnt wie schnell ich war. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 also es wurde in dem ZB (?) nirgends erwähnt wie schnell ich war. Logisch! Du sollst ja auch nur angeben, WER gefahren ist. Die Geschwindigkeit ist für den "Zeugen" belanglos. Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Ich bin neulich auf meiner ZZR mit 285 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitztWow! Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 @ raptor also es wurde in dem ZB (?) nirgends erwähnt wie schnell ich war.Ein Anwalt kann durch einen Telefonanruf versuchen, das herauszubekommen. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 7, 2003 Report Share Posted November 7, 2003 was würde denn passieren wenn meine mum diesen ZB "vergisst" abzuschicken?kommt dann noch einer oder der Bußgeldbescheid (mit bild und geschwindigkeit)? Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 7, 2003 Report Share Posted November 7, 2003 @ raptor was würde denn passieren wenn meine mum diesen ZB "vergisst" abzuschicken?kommt dann noch einer oder der Bußgeldbescheid (mit bild und geschwindigkeit)?Dann kommt nicht noch einer, dann kommt auch kein Bußgeldbescheid (mit bild und geschwindigkeit), dann kommt die Polizei zu deiner Mum und zu den Nachbarn deiner Mum, höchstwahrscheinlich mit einem Bild und vielleicht auch mit der Angabe der Geschwindigkeitsübertretung. Was wollen die wissen? Ob jemand den auf dem Foto Abgebildeten kennt. Deine Mutter brauchte nichts zu sagen, kann sich aber unter Umständen dadurch ein Fahrtenbuch einhandeln. Außerdem hat sie mit ihrer Verweigerung einen Hinweis darauf gegeben, dass der Täter in ihrer nahen Verwandschaft zu finden ist. So ist es nur ein Klacks, dich beim EMA zu finden und evtl. durch einen Passbilableich zu überführen, worauf du dann den lang ersehnten AB bekommst, der die Verjährung unterbricht und mit dem du dann im Ar.... bist. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 7, 2003 Report Share Posted November 7, 2003 also dann doch wie oben geschrieben zuerst mal sagen mein dad hatte das auto und er wartet dann bis zum bußgeldbescheid und erhebt einspruch? Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 7, 2003 Report Share Posted November 7, 2003 Würde ich empfehlen. Und wenn er feststellt, dass die Überschreitung unter 20 km/h liegt, braucht er die Verzögerung nicht unbedingt bis zu einer Gerichtsverhandlung zu treiben, sondern kann vorher erklären, dass er nicht der Fahrer ist. Was zur Folge haben kann, dass du noch gefunden wirst, was aber bei unter 20 km/h nicht so schlimm wäre. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 7, 2003 Report Share Posted November 7, 2003 jop, das wär dann das beste. wäre jetzt bei dem ZB schon das bildchen mit der geschwindigkeit dabei gewesen und es wär unter 20km/h zu schnell gewesen würden wir da auch gleich mich als fahrer melden... Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 so, hab mit meinem dad drüber gesprochen, allerdings wurde er vor ein paar wochen mit 36 zu viel erwischt. daher weiß er nicht was auf ihn zukommen würde wenn er es übernimmt. wir werden jetzt wohl den rehctsanwalt einschalten damit der akteneinsicht bekommt und prüfen kann um wieviel zu schnell es geht. Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 @ raptor so, hab mit meinem dad drüber gesprochen, allerdings wurde er vor ein paar wochen mit 36 zu viel erwischt. daher weiß er nicht was auf ihn zukommen würde wenn er es übernimmt.Auf ihn zu kommt nur ein AB, wenn deine Mutter ihn in ihrem ZB angegeben hat. In dem liest er, was dem Fahrer (dir) vorgeworfen wird. Sind es unter +20, sagt er sich, was die dumme Kuh (deine Mutter) sich dabei gedacht hat, ihn zu verdächtigen. Er wird also in den AB hineinschreiben, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt. Er kann auch noch schreiben, dass er dich in Verdacht hat. So erspart er deiner Mutter, dass sie noch einmal (vielleicht von der Polizei) als Zeuge befragt wird. Dir sagt er: mein lieber Sohn, du wirst demnächst einen AB bekommen. Das ist alles. Wenn's über +20 sind, kann er immer noch überlegen, was er macht. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: 1. Du bekommst die Strafe (wie eben geschildert)2. Er übernimmt die Strafe3. Mit der Verjährungssmethode wäre es möglich, dass weder du noch er die Strafe bekommt. Quote Link to post Share on other sites
raptor 0 Posted November 11, 2003 Report Share Posted November 11, 2003 also sollte doch er angegeben werden. ok, werd ihn nochmal fragen.... wie lange sind denn ca die abstände zwischen abschicken des ZB bis mein dad den AB bekommt und bis er dann einspruch erheben muss. und wie lange dauerts dann bis er den fahrer nennen muss? btw:wofür stehen AB und ZB?ZB müsste ja Zeugenbefragungsbogen sein, oder? Quote Link to post Share on other sites
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