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ca 120-125 bei 100 ausserorts. PROBEZEIT!


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Guest raptor

bin mit ca 120-125km/h (evtl auch fast 130, hab im schrecken nicht gleich auf den tacho geschaut) auf ner landstraße geblitzt worden. nen guten km vorher war das schild "70 aufgehoben", also waren 100 erlaubt...

da ich noch in der probezeit bin müsste ich jetzt wissen wieviel mir noch abgezogen wird + wie ungenau der tacho bei der geschwindigkeit ist + was mich der mist kostet :blink:

 

ab 20 drüber müsste ich ja in ne nachschulung. wenn jetzt aber (worst case) 4km/h abgezogen werden und der tacho vll 5 km/h mehr anzeigt wäre ich ja noch unter den 20. da muss ich dann nichts befürchten ausser nem bußgeld, oder?

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das heißt ich muss mit ner nachschulung rechnen?

kann man die messung evtl auch anfechten wenns nur um 1 km/h geht? also es hatte davor noch ziemlich heftig geregnet, leichter bodennebel und etwas nieselregen waren noch. könnte das so ne messung beeinträchtigen?

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Guest Gast_Michael
das heißt ich muss mit ner nachschulung rechnen?

nein, wenn der Tacho 10 vorgeht und sie noch 4 km/h abziehen, dann liegst du unter 120, somit nur Verwarnungsgeld, sonst nichts.

 

Anfechten der Messung wird zu 99,9 % nichts.

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also heißt es abwarten bis das bildchen kommt.... :blink:

hoffentlich ist das nur ein verwarnungsgeld. den sch.. lappen hab ich mir so hart zusammengespart und ausgerechnet das einzige mal wo ich bissel zügeger gefahren bin stehen die deppen da rum, zum heulen!

naja, dann wart ich eben erstmal was kommt.

 

 

achso:

das Auto gehört meiner Mutter, ließe sich im ernstfall da irgendwas so hindrehen dass ich noch wegkomme?

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ausgerechnet das einzige mal wo ich bissel zügeger gefahren bin stehen die deppen da rum

Jaja, genau, auf den Satz hab ich schon lang gewartet... :blink:

auch wenn es sich nach standardsatz anhört - es stimmt!

da es auf der strecke öfters kracht fahr ich da wirklich strikt 100 oder manchmal (besonderst nachts auch wegen wildwechsel) auch drunter. nur wollte ich vorhin eben zügig in die stadt kommen...

hätte das bei meinem "glück" eigentlich wissen können. egal wie unwahrscheinlich etwas ist - mir passierts! war schon immer so...

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Guest Pferdestehler
ok, das war eben in der verzweiflung dahingetippt.

 

aber eins weiß ich: so schnell lass ich mich nicht nochmal erwischen! und wenn mich die mofas anhupen schneller zu fahren - no way! dafür hat der lappen zu viel gekostet!

So ist das sicherlich erfolgreich. In diesem Sinne - GUTE NACHT!!! :blink:

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  • 5 weeks later...

So, heute kam ein Zeugenbefragungsbogen an meine Mum (Fahrzeughalter). Sie meinte sie würde von ihrem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen, also nicht angeben dass ich gefahren bin.

 

Was kommt dann auf sie und auf mich zu?

Kommen die dann hier vorbei oder sonstige scherze?

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Das steht noch nicht drin!

Das scheint so ein standardschrieb zu sein da im letzten Abschnitt etwas von Parkvergehen etc steht. Also ich hab noch keine Anhnung obs über 21 km/h waren!

 

Also wenn meine Mum jetzt nichts aussagt, erfährt man dann wie schnell es war?

Kann dann meine Mum noch im nachhinein sagen sie war es (obwohl die ja erkannt haben dass es jamend anderes gewesen sein muss) damit ich nicht in die teure Nachschulung muss? wird für mich auch so schon ein teures vergnügen :D

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hab eben hier im forum eine "alberto methode" gefunden.

 

würde die funktionieren wenn meine mum jetzt erstmal noch ~ne woche wartet, dann ende nächster/anfang übernächster woche das ding abschickt mit der angabe das auto habe sie meinem dad gegeben. der bekommt dann ja nochmal so nen schrieb in dem er das bestätigen soll, den ignoriert er und wenn dann der bußgeldbescheid kommt erhebt er einspruch. wenn dann die 3 monate um sind (was ja nach dem abschicken des aussagebogens "nur" noch 6 wochen wären) fällt ihm ein dass er mir das auto gegeben hat.

 

funktioniert das so??

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Könnte klappen muß aber nicht. Je nachdem ob der Sachbearbeiter die Bilder des Blitzers und die persönlichen Angaben deines Vaters vergleicht.

 

Ein Zeugnisverweigerung führt automatisch auf deine Spur, da es auf Familienangehörige hinweist und die im EMA schnell abgeglichen sind. Ferner droht ein Fahrtenbuch.

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Guest Koral @

Es hat schon geklappt, dass das Milchgesicht auf dem Bild für den 40 Jahre älteren Vater gehalten wurde. Ich käme auf einen Versuch an. Nur würde ich als Mutter in den AB nur hineinschreiben: Normalerweise fährt immer mein Mann mit dem Wagen.

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naja, das problem ist dass meine eltern geschieden sind und mein dad ca 20km entfernt wohnt. also müsste sie reinschreiben dass sie das auto an ihn verliehen hat.

 

das würde dann ja auch nicht heißen dass er gefahren ist, sondern dass ihm das fahrzeug anvertraut wurde. dann fragen sie ihn ja nochmal ob er gefahren ist und darauf muss er dann nicht reagieren bis der bußgeldbescheid kommt. gegen den erhebt er dann einspruch und wenn kurz darauf (hoffentlich) die 3 monate um sind fällt ihm eben ein dass er mir das auto gegeben hatte.

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@ raptor

 

Fahrtenbuch wird es nicht geben, weil man dich auch ohne Mithilfe deiner Mutter finden wird, außer deine Mutter schreibt in den AB das hinein, was ich eben vorgeschlagen habe. Ob dein Vater dann die Strafe übernimmt, oder albertomäßig nicht, kann er immer noch überlegen.

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Das mit dem Fahrtenbuch bezog sich ja auch nur darauf, wenn die Mutter sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft und nicht an der Ermittlung des wahren Fahrers mithilft. Wie gesagt KANN ein Fahrtenbuch verhängt werden.

 

Auch für private Familienkutschen.

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@ raptor

 

Fahrtenbuch wird es nicht geben, weil man dich auch ohne Mithilfe deiner Mutter finden wird, außer deine Mutter schreibt in den AB das hinein, was ich eben vorgeschlagen habe. Ob dein Vater dann die Strafe übernimmt, oder albertomäßig nicht, kann er immer noch überlegen.

bekommt er dann gleich gesagt um welche strafe bzw welche geschwindigkeit es geht?

wenns doch unter den 20km/h ist könnte man sich das ganze theater sparen, dann zahl ich eben....

 

 

aber werd ich morgen mal mit meinem dad reden ob er das mitspielen würde...

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@ raptor

 

das würde dann ja auch nicht heißen dass er gefahren ist, sondern dass ihm das fahrzeug anvertraut wurde. dann fragen sie ihn ja nochmal ob er gefahren ist und darauf muss er dann nicht reagieren bis der bußgeldbescheid kommt. gegen den erhebt er dann einspruch und wenn kurz darauf (hoffentlich) die 3 monate um sind fällt ihm eben ein dass er mir das auto gegeben hatte.
Korrekt.

 

@ Gast225

 

Wie gesagt KANN ein Fahrtenbuch verhängt werden.

…wenn der Fahrer nicht gefunden wird. Im vorliegenden Fall wird man ihn aber über das EMA leicht finden und evtl auch mit einem Passbildabgleich überführen, wenn die Behörde nicht anderweitig (mit dem ERSAFA) beschäftigt wird.

 

@ raptor

 

wenns doch unter den 20km/h ist könnte man sich das ganze theater sparen, dann zahl ich eben....

Deiner Mutter kann es in dem AB/ZB, den sie erhalten wird, schon mitgeteilt werden, muss aber nicht.

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also es wurde in dem ZB (?) nirgends erwähnt wie schnell ich war.

Logisch! Du sollst ja auch nur angeben, WER gefahren ist. Die Geschwindigkeit ist für den "Zeugen" belanglos.

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@ raptor

 

was würde denn passieren wenn meine mum diesen ZB "vergisst" abzuschicken?

kommt dann noch einer oder der Bußgeldbescheid (mit bild und geschwindigkeit)?

Dann kommt nicht noch einer, dann kommt auch kein Bußgeldbescheid (mit bild und geschwindigkeit),

 

dann kommt die Polizei

 

zu deiner Mum und zu den Nachbarn deiner Mum, höchstwahrscheinlich mit einem Bild und vielleicht auch mit der Angabe der Geschwindigkeitsübertretung.

 

Was wollen die wissen? Ob jemand den auf dem Foto Abgebildeten kennt. Deine Mutter brauchte nichts zu sagen, kann sich aber unter Umständen dadurch ein Fahrtenbuch einhandeln. Außerdem hat sie mit ihrer Verweigerung einen Hinweis darauf gegeben, dass der Täter in ihrer nahen Verwandschaft zu finden ist.

 

So ist es nur ein Klacks, dich beim EMA zu finden und evtl. durch einen Passbilableich zu überführen, worauf du dann den lang ersehnten AB bekommst, der die Verjährung unterbricht und mit dem du dann im Ar.... bist.

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Würde ich empfehlen. Und wenn er feststellt, dass die Überschreitung unter 20 km/h liegt, braucht er die Verzögerung nicht unbedingt bis zu einer Gerichtsverhandlung zu treiben, sondern kann vorher erklären, dass er nicht der Fahrer ist. Was zur Folge haben kann, dass du noch gefunden wirst, was aber bei unter 20 km/h nicht so schlimm wäre.

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so, hab mit meinem dad drüber gesprochen, allerdings wurde er vor ein paar wochen mit 36 zu viel erwischt. daher weiß er nicht was auf ihn zukommen würde wenn er es übernimmt.

 

wir werden jetzt wohl den rehctsanwalt einschalten damit der akteneinsicht bekommt und prüfen kann um wieviel zu schnell es geht.

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@ raptor

 

so, hab mit meinem dad drüber gesprochen, allerdings wurde er vor ein paar wochen mit 36 zu viel erwischt. daher weiß er nicht was auf ihn zukommen würde wenn er es übernimmt.

Auf ihn zu kommt nur ein AB, wenn deine Mutter ihn in ihrem ZB angegeben hat. In dem liest er, was dem Fahrer (dir) vorgeworfen wird. Sind es unter +20, sagt er sich, was die dumme Kuh (deine Mutter) sich dabei gedacht hat, ihn zu verdächtigen.

 

Er wird also in den AB hineinschreiben, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt. Er kann auch noch schreiben, dass er dich in Verdacht hat. So erspart er deiner Mutter, dass sie noch einmal (vielleicht von der Polizei) als Zeuge befragt wird. Dir sagt er: mein lieber Sohn, du wirst demnächst einen AB bekommen. Das ist alles.

 

Wenn's über +20 sind, kann er immer noch überlegen, was er macht.

 

Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

 

1. Du bekommst die Strafe (wie eben geschildert)

2. Er übernimmt die Strafe

3. Mit der Verjährungssmethode wäre es möglich, dass weder du noch er die Strafe bekommt.

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also sollte doch er angegeben werden. ok, werd ihn nochmal fragen....

 

wie lange sind denn ca die abstände zwischen abschicken des ZB bis mein dad den AB bekommt und bis er dann einspruch erheben muss. und wie lange dauerts dann bis er den fahrer nennen muss?

 

 

 

btw:

wofür stehen AB und ZB?

ZB müsste ja Zeugenbefragungsbogen sein, oder?

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