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Koral

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  1. @ benz2108 An welche andere Person dachte er denn? Hast du evtl. einen Bruder, dann würde sich die Dauer-Guest-Gebrüder-Grimm-Methode anbieten. Aber auch die schlichte Alberto-Methode, die mit einer Straftat einhergeht, die sich aber nicht beweisen lässt, weil das Foto fehlt, würde funktionieren. Bei der Methode würde sich schlicht und ergreifend dein Vater irren und einen falschen Fahrer angeben. Irren ist keine Straftat. Es darf sich später nur niemand verquatschen und der angegebene Fahrer sollte schon mal mit dem Fahrzeug gefahren sein, damit das eine glaubhafte Geschichte ist. Inzwis
  2. Es könnte auf den letzten Drücker ein Bußgeldbescheid kommen. Dann hast du den Hut auf zu entscheiden, ob du Einspruch einlegst oder nicht. Warum hast du meinen Brief nicht geschrieben? Meinst du, du kommst mit deinen Pflichtangaben einfach so davon? Ich hoffe für dich, dass es so ist. Glauben kann ich es allerdings nicht.
  3. @ Pferdestehler was Goose mit mir gemacht hat. Da stimme ich dir zu. Mit dieser Aussage zeigst du, wessen Geistes Kind du bist. Darf ich mal erfahren, wo das nachzulesen ist, dass das, was ich hier im Hintergrund per PM tätige illegale Beratung ist? Oder hast du das auf die Schnelle eben aus deinem Hut gezaubert und hier als deine persönliche Meinung hingeschrieben? Erst wenn ich etwas darüber nachlesen konnte, kann ich entscheiden, wie bedeckt oder nicht bedeckt ich mich verhalten muss, egal wie es jucken mag. Auch hier: Erst wenn ich darüber etwas nachlesen konnte, kann ich ents
  4. @ Goose Es ist bekannt und ich habe es ja auch selber mehrfach eingeräumt, dass ich per PM Ratschläge gebe. Was nicht bekannt sein dürfte ist, dass ich die Ratschläge normalerweise erst dann gebe, wenn ich gefragt werde. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemanden meine Ratschläge per PM aufgezwungen hätte, ohne dass er mich vorher per PM darum gebeten hätte. Im vorliegenden Fall gab es keinerlei Anzeichen dafür, die vermuten ließen, dass ich die Frage des Hilfesuchenden per PM beantworte, ohne dass er mich per PM gefragt hätte. Das unterstellst du in deiner PM an den Hilfesuchenden e
  5. @ Goose Das Licht kommt manchmal auch von ganz allein, wie im vorliegenden Fall. Woraus hast du hier in diesem Fall den Verdacht geschöpft, dass ich die Absicht hatte, ausschließlich per PM zu beraten, wenn ich mal fragen darf? Ich habe grundsätzlich nicht die Absicht, meine Ratschläge nur per PM zu geben. Wenn ich aber per PM angeschrieben werde, und das passiert öfter, antworte ich natürlich auch per PM. In manchen Fällen habe ich es aber so gemacht, dass ich den Fragesteller zurück ins öffentliche Forum geführt habe. Eben damit auch eine Kontrolle und Mitarbeit durch das Forum sta
  6. Bei weitem noch viel fragwürdiger als die "Beratung" per PM, weil die Rechnung des PM-Schreibers, sie zu unterdrücken, nicht aufgegangen ist. Sie ist im Gegenteil durch sein Vorgehen überhaupt erst erfolgt. Das zeigt die vom Methodeninteressenten an den Methodenerzähler gerichtete PM, in der der Methodeninteressent zum Ausdruck brachte, dass er sich erstmal bedanke für die Antwort, die er vom Methodenerzähler im Forum erhalten hatte, dass er den Methodenerzähler nun aber extra persönlich anschreiben müsse, weil er von einem ###### angeschrieben wurde, der ihn vor den Methodenerzähler warnte, u
  7. @ HugoKlein Richtig. Ich selbst hätte auch keine Bedenken, die Albertomethode bei der Konstellation: kein Foto, Halter nicht gleich Fahrer, zwei Brüder, einer davon Fahrer, anzuwenden. Allerdings würde ich als ERSAFA es nur mit einer RVS und einem geeigneten Anwalt machen. Wenn aber hier der Vater sich noch nicht einmal traut, sich selbst irrtümlich als Fahrer anzugeben, was keine Straftat wäre, wie willst du ihm dann zumuten, den "falschen" Sohn anzugeben, was eine Straftat sein könnte? Nebenbei bemerkt, es wäre keine Straftat, wenn der Vater angeben würde: "normalerweise fährt immer mei
  8. Der "falsche" Bruder braucht kein Alibi, er hat ja das Foto. Das Original ist immer besser als die Kopie und reicht für einen Affenforscher allemal aus, um die Sache richtig zu beurteilen und ihn zu entlasten. Der "falsche" Bruder stellt vor dem Termin durch seinen Anwalt einen formellen Beweisantrag, dass er es eben nicht war (Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens). Dann hat der Richter den Hut auf zu entscheiden, ob er die eventuell anfallenden Kosten für das Gutachten (die sind hoch!) der Staatskasse zumuten will oder nicht. Die A....-Karte hat bei der GG-Methode der Staat
  9. Nein, ich hab drei Briefe mit völlig unterschiedlichem Inhalt. Jeder Brief muss anders sein. Ich helfe dir gern beim Formulieren. Das Material musst du liefern. Der Inhalt, den ich nicht kenne, sollte ja auch etwas wirklichkeitsnah und nicht aus der Luft gegriffen sein. Nur die Aufregung muss künstlich sein.
  10. „Nebenbei halte ich halt auch das Vorgehen für sehr fragwürdig“, wenn man die Weiterverbreitung und eventuelle Anwendung der erfolgreichen Gebrüder-Grimm-Methode versucht dadurch zu unterbinden, dass man den Methodenerzähler nicht wie bisher ohne Erfolg öffentlich, sondern neuerdings jetzt auch verdeckt per PM beim Methodeninteressenten schlecht macht, weil man nicht in der Lage ist, sich mit ihm öffentlich auseinanderzusetzen und man einfach auch keine Argumenten hat, die Methode selbst schlecht zu machen. Dieses fragwürdige Vorgehen ist „Unsinn, ja es wirkt geradezu „nur noch lächerlich“.
  11. @ Wikinger nun isses soweit, anhörungsbogen und nun ?, 65km/h zu schnell, probezeit... http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...t=9918&hl=racer Bruder unschuldig BuGeBe http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...üder+grimm+idee
  12. Kenne zwei Fälle, wo der "falsche" Bruder der Gebüder Grimm den Bußgeldbescheid bekam, ohne dass der "richtige" Bruder dabei als Täter in Verdacht geraten war. Problem ist tatsächlich, in die Verjährung zu kommen. Mit Gericht wäre es kein Problem (Einspruch ohne Begründung einlegen). Nur wenn man keine RSV hat, sollte man versuchen, ohne Gericht auszukommen. In einem Fall gelang das (mehr durch Zufall) tatsächlich, im anderen Fall weiß ich es nicht. Man hat aber den Gerichtsweg ins Auge gefasst. Insofern dürfte es auch da keine Schwierigkeiten bereiten, in die Verjährung zu kommen.
  13. @ HugoKlein Das ist zwar ein fetter 164er, aber ohne Foto durchaus machbar. Kenne einen Fall, wo die Mutter die "falsche" Tochter angab und alle wie geschmiert lief. Ohne Anwalt und ohne Gericht! Wer sich das aber nicht zutraut, sollte es mit der GG-Methode (Gebrüder-Grimm-Methode) einfach mal versuchen.
  14. korr.: und deine Tat somit in die Verjährung läuft. => und bewirken, dass deine Tat somit in die Verjährung läuft. Entschuldigung: bin heute etwas flüchtig.
  15. Nein, dann kommt die Polizei oder der Persoabgleich beim EMA. Was zur Folge haben wird, dass man dich als tatverdächtige Person ermittelt hat. Die Verjährung tritt 3 Monate nach der Tat ein, solange du als tatverdächtige Person noch nicht erkannt wurdest und deine Anhörung noch nicht angeordnet wurde. Ich hätte noch die Gebrüder-Grimm-Methode im Angebot. Die könnte verhindern, dass du als tatverdächtige Person in Erscheinung trittst und deine Tat somit in die Verjährung läuft.
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