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raptor

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  1. es kam aber definitiv nichts an - ich war an diesem datum und auch die tage davor/danach zu hause, es kam nichts! und die behauptung die adresse wäre falsch gewesen ist schlicht ne faule ausrede in meinen augen - wie gesagt: bereits 6 jahre die selbe adresse, mein führerschein war auch nie auf ne andere adresse ausgestellt... ich war heute bei der versicherung, rechtsschutz übernimmt die kosten, am freitag gehts zum anwalt. anscheindend ist das nicht das erste mal dass angeblich was geschickt wurde das nie ankam... wird sich ja zeigen was da wirklich geschickt wurde und an welche adresse. we
  2. Die Sache ist wohl doch nicht rum.... heute kam ein Schreiben vom Ordnungsamt: "Sehr Geehrter Herr... Wir bestätigen den Eingang ihres Schreibens vom 05.10.2006 und möchten Ihnen folgendes Mitteilen: Ihr Schreiben vom 05.10.2006 wurde als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 28.09.2006 gewertet. Entgegen Ihrer Einspruchsbegründung ist jedoch keine Verfolgungsverjährung eingetreten. Nach dem Ordungswidrigkeitengesetz gibt es verschiedene Maßnahmen udn Anordnungen, die die Verjährung unterbrechen und somit erneut die Fristberechnung in Gang setzen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung,
  3. der bescheid ist das erste/einzige was direkt an mich addressiert wurde... also einfach nicht weiter drauf reagieren oder auf die verjährung hinweisen? (so von wegen schlafende hunde...)
  4. ich wurde am 25.04. in einer zone 30 - die erst 2 wochen zuvor völlig sinnfrei eingerichtet wurde nachdem dort seit ewigkeiten 50 galt - mit 45 im fahrzeug meiner mutter geblitzt. es kam dann irgendwann ein bescheid an sie der dann einfach mal "zwischen der werbung vershcollen ist". jetzt kam mit datum 16.08. eine "schriftliche verwarnung mit verwarnungsgeld/anhörung" an mich adressiert - 25€... ist das ganze nicht schon längst verjährt??
  5. naja, das tollste an der geshcichte mit der rechnung its: ich habe 3 wochen zeit zu zahlen, allerdings war die rechnung bis sie bei mir eingetreoffen ist bereits über 2 monate alt! (11.11.04) werds jetzt eben doch überweisen und dem staat unverschuldet 100€ schnenken sollte da dann aber dann noch was kommen weil die rechnung shcon längst älter als 3 wochen war werd ichs sofort an den anwalt übergeben...
  6. na toll, bin dann also über 100€ los nur wegen dem seltsamen augenmaß von nem
  7. *push* niemand noch nen rat?
  8. ist direkt von der polizeidirektion und die beigelegte rechnung ist vom abschleppunternehmen.
  9. heute kam ne rechnung über 55€ für die leerfahrt des abschleppwagens was kann ich denn jetzt bitte noch unternehmen?? sind immerhin insgesamt 105€ und da ich mich momentan selbständig mache bin ich in der anfangsphase auf jeden euro angewiesen. zumal es ja wie gesagt mehr als 3m restbreite waren!! auf dem schreiben das mit der rechnung kam wird mir angedroht, dass wenn nach 3 wochen kein zahlungseingang erfolgte zusätzliche kosten von 20,45€ verwaltungsgebühren und 10% des rechnungsbetrages dazukommen.
  10. naja, ob ich das ganze zu nem anwalt trage würde ich dann schon nochmal überdenken. ich hoffe da eher darauf dass denen das ganze zu teuer wird und daher das verfahren eingestellt wird. also sollte ich nochmal zurückschreiben und das foto anfordern?
  11. habe gestern die "empfehlung" bekommen nochmal zurückzuschreiben dass die restbreite über 3m betrug, ich nen zeugen habe, das angebliche beweisfoto vorgelegt bekommen will und wenn das verfahren nicht eingestellt wird das ganze an nen anwalt übergebe - rechtsschutz hab ich ja...
  12. und wenn ich noch heute die ursprünglichen 25€ bezahle? kann ja sein dass ichs noch nicht heute erhalten habe *hust* aber wenn ich bezahle muss ich doch noch abschleppkosten für ne leerfahrt bezahlen oder wie war das??
  13. toller start ins neue jahr: heut kam ein bußgeldbescheid... wieder der selbe text wie im ersten wisch aber diesmal mit dem zusatz: "Lt. angaben der polizei betrug die restdurchfahrtsbreite unter 3m. eine einstellung war auch aufgrund ihrer äußerung nicht möglich" als beweismittel wieder "foto" und diesmal sollen es 50,60€ sein was kann/soll ich denn jetzt noch machen? das nachmessen ergab ja mehr als 3m... aussage gegen aussage oder was gilt hier?
  14. habe dazu §12 Abs. 1 Nr. 1 StVO gefunden - stimmt das?
  15. Naja, wird i.d.r. ein beweisfoto gemacht mit der messung? so wies hinten draufsteht ist erst ein bußgeldbescheid mit zusatzkosten (gebühren und auslagen), also sollte nach der verwarnung ja nix mehr kommen können, oder? die sache mit dem schild kann ich weglassen. das wurde mir ja nicht zur last gelegt, nur das behindern des nicht vorhandenen fließenden verkehrs dadurch dass ich an einer engen stelle mit knapp über 3m abstand zum anderen rand geparkt habe... was kann/wird wahrscheinlich passieren wenn ich einspruch einlege? wird bei 25€ sowas gleich zu den akten gelegt und feierabend oder
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