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Stammham, A 9, Ab 880, Km 5.750, Ri. München


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Grüß euch Leute,

 

nach 7 Jahren Führerschein hab ich es auch endlich mal geschafft geblitzt zu werden :angry2: Und dann auch noch gleich richtig böse, 29 Km/h drüber.
Es handelt sich um oben genannte Stelle. Kennt sich zufällig jemand in dem Eck Stammham (kurz vor Ingolstadt Ri. München) aus? Angeblich ist da 120 Km/h gewesen :nixda:

Ich meine mich entsinnen zu können, das bei Stammham erst ab 20? Uhr 120 Km/h gilt. Ich bin die Strecke tagsüber gefahren.

120 € das tut als Student weh :( Ich bin natürlich nicht bewusst zu schnell gefahren, ich muss ein Schild übersehen haben. :schreck:

Das ist die einzige Erklärung die ich dafür habe - aber irgendwie schwirrt mir eben auch diese uhrzeitliche Begrenzung im Kopf. Kommt sowas vor, dass fälschlich zu Uhrzeiten geblitzt wird, wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt? Vllt. kennt sich jemand auf dem Abschnitt aus und weiß wie die Begrenzungen dort sind?

 

Verwendet wurde Geschwindigkeitsmessanlage - mobil - Einseitensensor ES3.0. Jemand Erfahrung mit dem Gerät? Ich werd mir das komplette Bild anfordern, jemand Tips auf was ich achten kann? Evtl. war die Anlage falsch eingestellt? Bin leider - noch - nicht Rechtsschutzversichert um das ganze von einem Fachmann prüfen zu lassen. :angry2:

 

Bin gespannt auf eure Antworten! Lg Niko

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@niko91: Das ist die neue Massenabzockstelle vor dem Nachtlärmlimit Ingolstadt, also Höhe Stammham bzw. Appertshofen. Im Bekanntenkreis habe ich auch Leute, jahrelang punktefrei, jahrelang auf dieser Strecke unterwegs und prompt ins neue Tempolimit mit Blitzer reingefahren und sogar gleich Fahrverbot! Auch wenn das Dukatensäckel klingelt, die Schilderaufsteller und Wegelagerer machen sich da keine neue Freunde, da viele bisher unbescholtene VT, die gewohnheitsmäßig da im Trockenen problemlos durchfahren, regelrecht abgezockt werden. Am Anfang gab es dort Schildermurks, inzwischen hieb- und stichfeste wiederholte :120: für Wegelagerei. Es bleibt also nur der übliche Weg - guckst Du Forum -, ob Fahrer ungleich Halter, dann schlechtes Bild und bei identifizierten Fahrer dann Fehler bei Messung (Durchleuchtung per RA/Gutachter).

:nolimit:

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@niko91: Die Limit-Chose ging Ende 2013 los:

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/19390-der-autobahnlimitierungswahn-in-franken-geht-weiter/page-5

Ab Beitrag #211

 

Ich habe noch mal genau nachgeschaut, wo km 5.750 ist. Das ist im leichten Linksbogen vom schnellen S. Kannst Du mal nachschauen, welche VPI hier gemessen hat (unter Zeuge)? Ich habe die Helden ja noch nicht vor die Linse bekommen und es ist noch Territorium der Autobahn-Direktion Nordbayern.

:nolimit:

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Hallo Niko91,

 

erstmal willkommen im VP (jaja @m3_, soviel Zeit sollte schon sein ;)).

Nachdem m3_ ja nun auf seine unnachahmliche Art die Stelle erklärt hat, versuch ich es ma etwas weniger "abzockgeschrei-orientiert"....

 

Das Messgerät gilt als sehr zuverlässig, so dass Du über eine fehlerhafte Messung keinen Blumentopf gewinnen würdest, außer Du hättest eine RSV (die ja nicht vorliegt) und würdest einen Gutachter einschalten der den Gesamtaufbau etc. untersucht. Das wäre aber im Vergleich zu den 80 Euro (plus 28,50 Gebühren und Auslagen) unverhältnismäßig und dürfte zudem genauso wenig Aussicht auf Erfolg haben.

 

Ansonsten bleiben Dir nur die hier massenhaft im Forum erklärten "Vermeidungsstrategien", die Du natürlich versuchen kannst.

 

Dazu noch die Fragen:

Bist Du Halter des Fahrzeuges?

Was für ein Schrifstück hast Du bekommen? Einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder schon den Bußgeldbescheid?

Bist Du noch in der Probezeit?

 

 

Beim Bußgeld kannst Du im übrigen auch Ratenzahlung beantragen.

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@niko91: Das ist die neue Massenabzockstelle vor dem Nachtlärmlimit Ingolstadt, also Höhe Stammham bzw. Appertshofen.

Wenn Du das doch so genau weisst, kannst Du Ihm dann nicht die Frage beantworten, ob das jetzt feste :120: oder nur 120 km/h von 20.00 - 7.00 Uhr sind ?

Im letzteren Fall wäre ja - nach eigenen Angaben - tatsächlich zu Unrecht geblitzt worden ...

 

Gruß,

AnRerA

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Sind gerade wieder aktiv! Gegen Abendsonne! Großes Abzockkino, tut mir leid, @treiberin!

 

@anrera: Habe ich es nicht genau beschrieben? Bitte jedes Wort von mir inhalieren und verstehen, auch den Link-Hinweis betrachten. Nochmals: Es sind feste Schilder, Blech, :120: , Neulimit nach Jahrzehnten!. Die Nachtbeschränkungzone ist erst bei Ingolstadt 22 - 6 Uhr!

:nolimit:

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Hey Leute,

 

danke für die fleißigen Antworten.

 

@Qtreiberin, nein, ich bin nicht Halter. Ich war mit dem Kfz von meinem Vater unterwegs. (Firmenwagen - keine Km auf mein eigenes Kfz fahren)

Mein Vater hat vom Fuhrpark einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Vom Aussageverweigerungsrecht kann er wohl kein Gebrauch machen, wg. Verantwortung gegenüber Arbeitgeber bla bla.

Probezeit schon lang nicht mehr ;) Wie gesagt, 7 Jahre Führerschein ohne einen einzigen Punkt. Jetzt ist es 1 Punkt -.-

Kostet die Sache ab 31 Km/h drüber nicht 120 €? Du erwähntest 108,50 €?

 

@m3_

VPI Ingolstadt hat gemessen.

 

Das Foto ist leider ziemlich eindeutig - ich trage zwar Sonnenbrille, bin aber meiner Meinung nach trotzdem gut zu erkennen. (Auf dem Schreiben ist ja nur der Ausschnitt mit dem Fahrer) Ich werde mir auf jeden Fall das komplette Bild anfordern, um zu prüfen, ob weitere Fahrzeuge neben meinem sind.

 

Edit: Ach sorry ich hab im Eingangspost 29 Km/h drüber geschrieben, es sollte 39 Km/h heißen. 2 Km/h trennen mich vom Fußgänger -.-

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@ TE:

Zur Limitierung hatte ja Kollege m3_ schon Einiges ausgeführt.

Wenn Du im laufe des Jahres noch öfter an der A 9 unterwegs bist, rechne sowohl an der Stelle wie auch in der Großbaustelle einige Km weiter südlich (ab AD Holledau bis Pfaffenhofen) mit äußerst verstärkten Geschwindigkeitsmessungen: die Baustelle teilen sich wohl die Verkehrspolizeiinspektionen Ingolstadt und Freising und wenn die eine nicht drin steht, tuts die andere. Am letzten Freitag morgen/vormittags Messung Richtung Norden, tagsüber dann Abstandsmessung bei Lenting Richtung Süden und als dann abends der Pendlerverkehr durch war schon gleich die nächste Messung in der Baustelle gen Norden ...

 

@ m3_:

ich hoffe angesichts der neuen Limitierung und der Baustelle mit Dauerbeschuss auf zahlreiche neue Bilder von dir :notworthy:

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Ich habe noch mal genau nachgeschaut, wo km 5.750 ist.

 

Habe mal zur Info noch den betroffenen Teil auf der Abschnittsnummernkarte des Bayerischen Innenministeriums herauskopiert. Grün verläuft die St 2229 zwischen Denkendorf und Stammham, die Autobahnen werden in der aktuellen Auflage der Karten leider nur noch in lieblosem flieder/lila dargestellt ... Über Google Maps lässt sich in der Satelitenansicht der Feldweg im Norden des Ortsteils Appertshofen zur A 9 gut erkennen.post-7464-0-08954400-1401102377_thumb.jpg

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Ich meine dass die :120: (wg. plötzlich lebensgefährlicher Kurven) vor dem alten Nachtlimit doch nochmal aufgehoben werden? Kann nur VPI Ingolstadt sein - vermutlich wurde das Abzocklimit deshalb eingerichtet weil die armen nur abzocken konnten wenn sie eine Nachtschicht eingelegt haben. Auch sonst sind die Straßen rund um Ingoldorf zu voll und mit wenig Überholmöglichkeiten.

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ich bin nicht Halter. Ich war mit dem Kfz von meinem Vater unterwegs. (Firmenwagen - keine Km auf mein eigenes Kfz fahren)

Mein Vater hat vom Fuhrpark einen Zeugenbefragungsbogen bekommen.

@niko91: Ist doch besser als suboptimal.

 

@qtreiberin: Wenn ein Meßgerät von wem auch immer "als sicher gilt", dann bedeutet dies noch lange keine Murksfreiheit, erst recht nicht in Oberbayern.

 

@xander: Ist schon eine gute Zeit heutzutage mit den Internet-Maps und Satellitenbildern. Ich hatte mir früher zur Vorbereitung für Fototag x immer Wanderkarten gekauft.

 

@munix089: Genau, :120: werden dann gleich wieder aufgehoben, sprich bis 22 Uhr freie Fahrt bis Dreieck Holledau. Die sonst per VBA dauerbeschränkte Holledau-Kurve war letztens mal für einige Zeit offen, ein Glücksfall für Genießer!

In der Tat waren die Geschwindigkeitsabzockmöglichkeiten für die VPI Ingolstadt auf der lukrativen Magistrale A9 etwas dünn.

:nolimit:

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@xander: Ist schon eine gute Zeit heutzutage mit den Internet-Maps und Satellitenbildern. Ich hatte mir früher zur Vorbereitung für Fototag x immer Wanderkarten gekauft.

 

:rofl: ja, damit ist es heute schon deutlich einfacher; erinnere mich noch gut dran, wie Du das mit den Wanderkarten bei einem der Frankentreffen erzählt hattest - einfach klasse! :D

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Alter Falter - ist schon gemein, da wurde man in 7 Jahren Führerschein noch nie geblitzt und dann gleich so 'ne dicke Hausnummer. Da ist S-Bahn schwarzfahren tolleranter beim ersten Mal :D

Naja kann man wohl nichts machen.

 

Ist es eigentlich normal, dass nur der kleine Ausschnitt auf dem man zu sehen ist mitgeschickt wird? Ich werd mal das komplette Bild verlangen und hoffe das einer neben mir ist.

 

 

Genau, :120: werden dann gleich wieder aufgehoben, sprich bis 22 Uhr freie Fahrt bis Dreieck Holledau. Die sonst per VBA dauerbeschränkte Holledau-Kurve war letztens mal für einige Zeit offen, ein Glücksfall für Genießer!

 

Ich dachte es wäre verboten Begrenzungen und vor allem Kontrollen zur reinen Abzocke einzuführen. :nixda: Wo ist denn der Sinn dahinter für ein paar Meter 120 einzuführen um es dann 3 Meter weiter aufheben zu lassen? Als nächstes haben wir Spielstraßen auf der Autobahn, damit es sich richtig lohnt?

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Ist es eigentlich normal, dass nur der kleine Ausschnitt auf dem man zu sehen ist mitgeschickt wird? Ich werd mal das komplette Bild verlangen und hoffe das einer neben mir ist.

 

Ja, das ist normal. Als die Bayerische Polizei noch nicht mit digitalen Messgeräten ausgerüstet war, wurde kein Bild mitgeschickt. Mittlerweile gibt es aber meist schon direkt beim ersten Brief zumindest des kleinen Abdruck einer Vergrößerung aus dem Originalbild.

Das "große" Beweisbild anzufordern ist sicherlich nicht schlecht, die Chancen, dass jemand

1) neben dir war und

2) das dann auch so dicht war, dass es zu einer Nichtauswertbarkeit des Bildes führt,

sind aber sicherlich gering. Aber Bild ist Bild - und Du zahlst ja schließlich teuer genug dafür :angry2:

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  • 3 weeks later...

@niko91: Das ist die neue Massenabzockstelle vor dem Nachtlärmlimit Ingolstadt, also Höhe Stammham bzw. Appertshofen. Im Bekanntenkreis habe ich auch Leute, jahrelang punktefrei, jahrelang auf dieser Strecke unterwegs und prompt ins neue Tempolimit mit Blitzer reingefahren und sogar gleich Fahrverbot! Auch wenn das Dukatensäckel klingelt, die Schilderaufsteller und Wegelagerer machen sich da keine neue Freunde, da viele bisher unbescholtene VT, die gewohnheitsmäßig da im Trockenen problemlos durchfahren, regelrecht abgezockt werden. Am Anfang gab es dort Schildermurks, inzwischen hieb- und stichfeste wiederholte :120: für Wegelagerei. Es bleibt also nur der übliche Weg - guckst Du Forum -, ob Fahrer ungleich Halter, dann schlechtes Bild und bei identifizierten Fahrer dann Fehler bei Messung (Durchleuchtung per RA/Gutachter).

:nolimit:

Hallo ich bin neu hier mich hat es saftig erwischt 48km zu schnell

was verstehst du unter Schildermurks ? ein vild hat wohl keiner von der stelle plus Schildermurks

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Hallo erstmal ;)

was verstehst du unter Schildermurks ?


Bei _m3 ist fast alles Murks was ihn in seiner 'Freiheit' sprich der freien Wahl der Geschwindigkeit einschränkt.
Hier geht es im speziellen wohl darum, dass man die Situation
:nolimit: => :120: => :nolimit: / :120: je nach Uhrzeit (Lärmschutz) => :nolimit:
vorfindet, wobei Deine Vorredner - mangels besseren Wissens - davon ausgehen, dass die :120: für ein paar 100m nur zum Blitzen eingerichtet wurden.
Kann man glauben oder auch nicht, aber nichts desdo trotz ist das - von Seiten des Gesetzgebers her - eine völlig StVO konforme Beschilderung und
daher ist gegen das Blitzen an dieser Stelle zunächst wohl auch nichts einzuwenden ...
Vermeidungsstrategien um der Strafe zu entgehen findest Du hier im Forum.

Gruß,
AnReRa

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Das ist eine echt fiese Stelle zum Blitzen. Ich fahre die Strecke seit ca. 2 Jahren wöchentlich bis zweiwöchentlich und habe mich auch erwischen lassen. Da ich mehr als deutlich zu schnell war (Höchstsatz) und man mir auch noch Vorsatz vorwirft würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann ab wo diese Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt und wieviele Schilder es bis 880, km 5,75 sind.

Weiss auch jemand ab wann dies eingeführt wurde? Zwischendurch gab es mal eine Baustelle, da war verständlicherweise gedrosselte Geschwindigkeit gefordert.

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@ zuschnell21 und nicedude:

Weitere Postings zu der Limitierung in diesem Streckenabschnitt findet ihr ab hier: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/19390-der-autobahnlimitierungswahn-in-franken-geht-weiter/?p=829694!

 

Oh Mann, da sammeln sich ja hier im Radarforum schon einige Betroffene, die an dieser fragwürdigen Messstellen zu schnell gefahren sein sollen ...

 

Grade mit dem Vorwurf einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung und Wirkung der neuen Punktegrenzen sollte sich @ nicedude überlegen, ob sich ne anwaltliche Vertretung lohnt.

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Beschilderung Stammham, A 9, Ab 880, Km 5.750, Ri. München:

nachdem 2 Bekannte von mir unabhängig voneinander hier mit hoher Geschwindigkeit geblitz wurden, bin ich die Strecke mal gestern abgefahren. Es sind insgesamt 6 Schilder mit 120 darunter 80 bei Nässe, je 3 mal beidseitig.

Kann man nicht übersehen, allerdings sind die Schilder nagelneu. Ob die bereits im März/Anfang April dort waren ist fraglich. Kann hierzu jemand Auskunft geben? Beide Betroffene schwören hier definitiv keine Schilder gesehen zu haben, was ja auch hier bei Einigen hier im Forum der Fall zu sein scheint. Hat jemand den Bescheid schon anwaltlich angefochten? Wie ist der Erfolg?

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Dass die generelle Tempo-Anordnung auf :120: direkt mit dem Nässe-Limit an einem Mast angebracht wurde, ist sicherlich neu (vgl. entsprechende Einträge bei meinem Link in Posting #20). "Früher" bzw. zunächst wurde :120: angeordnet und dann kamen auf seperaten Masten mit einigem Versatz die Beschilderungen auf :80: mit dem Nässe-Zusatz. So war's früher schon etwas verwirrend - viele VT werden davon ausgegangen sein, dass sie dann ab der Anordnung des Nässe-Limits nicht mehr auf :120: beschränkt sind (sonst hätte man die :120: ja nochmal an dem Mast mit anbringen können, wie es sonst bei Nässe/Nacht/Tag-Limits Gang und Gäbe ist).

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was verstehst du unter Schildermurks ? ein vild hat wohl keiner von der stelle plus Schildermurks

 

@zuschnell21: Es gab erstens unklare Situationen seit Ende 2013, zweitens wurde in dem Streckenabschnitt (nach Altmühltalaufstieg/Parkplatz Gelbelsee bis Stammham über die Jahre schildermäßig rumgedoktert, drittens die Hieb- und Stichfestigkeit der Messstelle und viertens die Unfähigkeit der Behörden, nämlich die tatsächlichen Probleme nicht rausarbeiten zu können, sprich falsche Ausschilderung.

 

Bilder müßte ich nachschauen, aber @xander hat schon den Link aufgeführt, wo ein bischen die zeitliche Entwicklung klar wird. Anfangs war die Meßstelle viel zu kurz mit 2 x :120: abgesichert. Krasse Überschreitungen, keine Akzeptanz, möglicherweise von RA zertrümmert. Als wie so oft nachgebessert, hier mit dritten, vorgezogenen :120: . Dafür hauen sie nun "Vorsatz" rein. Jede Schildaufstellung braucht einen Verwaltungsakt, hier gibt es die Begründungen, den "Zeitpunkt" und den exakten Aufstellort. Die Autobahnbehörde kann auf Anfrage antworten, muß aber nicht. Dann hilft nur eine Klage mit Akteneinsicht.

Normalerweise muß auch der Meßtrupp die aktuelle Beschilderung vor und nach der Messung kontrollieren/dokumentieren.

:nolimit:

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Hier geht es im speziellen wohl darum, dass man die Situation

:nolimit: => :120: => :nolimit: / :120: je nach Uhrzeit (Lärmschutz) => :nolimit:

vorfindet,

@anrera: Nö. Es ging um die Schildermurksentwicklung auf dem o. g. Abschnitt von Parkplatz Gelbelsee bis Stammham. Das spätere Lärmschutzlimit bei Ingolstadt ist anderes Thema, wurde verwechselt. Übergeordnet ist es schon ein Thema, denn der Gewohnheitsfahrer hatte abgespeichert, ab Altmühltal bis Dreieck Holledau freie Fahrt unter regulären Bedingungen. Jetzt ist dieser Abschnitt für viele überraschend zerhackt worden.

:nolimit:

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[OT]

 

denn der Gewohnheitsfahrer hatte abgespeichert ...

Da muß ich wieder an die Geschichte im lokalen Blättchen denken.

 

Ein älterer Herr hat ein rote Ampel übersehen und ist mit dem Querverkehr kollidiert.

Antwort des älteren Herrn:

Hier war die letzten 20 Jahre keine Ampel, deshalb brauche ich die jetzt auch nicht ...

 

Anmerkung am Rande: Zu dem Zeitpunkt stand die Ampel da schon rund 2 Monate und der Herr ist wohl mindestens 2-3 mal die Woche über genau diese Kreuzung gefahren. Es ist also davon auszugehen, dass er die Ampel regelmäßig ignoriert hatte ...

 

[/OT]

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Guest gernemalschneller
Wenn ich mit dem Messgerät gemessen worden wäre und eine RSV hätte, würde ich immer auf einer Rohdatenauswertung bestehen, die allerdings nur wenige SV durchführen können und die nur bis zu einer bestimmten Softwareversion möglich ist.

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Wenn ich mit dem Messgerät gemessen worden wäre und eine RSV hätte, würde ich immer auf einer Rohdatenauswertung bestehen

 

Warum?

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Guest gernemalschneller

Weil mir die üblichen, meist billigen Tipps nicht reichen und ich würde gerne wissen möchte, was das Gerät gemacht hat: bspw. ob die gespeicherten Daten tatsächlich von meinjem Fahrzeug stammen und ob der erforderliche Gütegrad der Signale tatsächlich über die gesamte Messung erreicht wird. Und über die Rohdatenauswertung (google mal das Urteil des LG Halle dazu) erfahre ich das.

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Weil mir die üblichen, meist billigen Tipps nicht reichen und ich würde gerne wissen möchte, was das Gerät gemacht hat: bspw. ob die gespeicherten Daten tatsächlich von meinjem Fahrzeug stammen und ob der erforderliche Gütegrad der Signale tatsächlich über die gesamte Messung erreicht wird. Und über die Rohdatenauswertung (google mal das Urteil des LG Halle dazu) erfahre ich das.

Lieber Radarfuzzi (ich darf Dich doch so nennen, oder?), Du weißt doch: wenn Du Dich auf eine Quelle beziehst, suchst und verlinkst Du sie selbst, bei umfangreichen Quellen gleich mit Angabe der Stelle(n), die Deine Meinung belegen soll.

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Guest gernemalschneller

Wer ist Radarfuzzi? Kenn ich nicht...Aber egal...

 

Bei der Suche nach ESO und Rohdatenauswertung bei goggle kommt gleich als erstes Suchergebnis das hier: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2390.htm

 

Und da kann man dann nachlesen, was ESO macht, um die Rohdatenauswertung durch Sachverständige zu unterbinden. Anstatt damit zu werben, dass ihre Messungen dank der möglichen Rohdatenauswertungen die einzigen sind, die man bis ins Detail nachvollziehen kann. Sollte einem das nicht zu denken geben?

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Weil mir die üblichen, meist billigen Tipps nicht reichen und ich würde gerne wissen möchte, was das Gerät gemacht hat: bspw. ob die gespeicherten Daten tatsächlich von meinjem Fahrzeug stammen und ob der erforderliche Gütegrad der Signale tatsächlich über die gesamte Messung erreicht wird. Und über die Rohdatenauswertung (google mal das Urteil des LG Halle dazu) erfahre ich das.

 

Die Rohdaten nützen dir nur was, wenn du weisst, welches Format dieselben haben, und wie diese dann zu interpretieren sind, Also Rohdaten alleine nutzen dir gar nichts.

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Guest gernemalschneller

Natürlich muss man das Format entschlüsseln. Die Interpretation der Daten von Sensoren, die nur Kontraste erfassen, ist kein Hexenwerk. Sonst gäbe es nicht die Software, die die Daten wunderbar auswerten kann und deren Einsatz und Verkauf ESO verbieten lassen wollte. Hättest Du wenigstens das Urteil im Link gelesen, hättest Du Dir Deinen Beitrag schenken können.

 

Oder geht´s hier nur um solch bahnbrechende Erkenntnisse wie ErSaFa?

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post-38470-0-89209100-1403861368_thumb.jpg

 

Hier wird viel geshrieben, dass es früher Schildermurks war, Situation am 26.Juni ist wie auf dem Bild gezeigt. Kann mir jemand sagen wie es am 4.4.2014 war? Ist so etwas dokumentiert? wenn ja wo?

 

Danke für konkrete Antworten

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ich habs schon nach seinen ersten beiden Posts (leicht verklausuliert) vermutet....

Das hat mich ja erst auf die Idee gebracht. :blush:

 

Wer ist Radarfuzzi? Kenn ich nicht...

Tja, dann müssen wir uns wohl getäuscht haben.

 

Bei der Suche nach ESO und Rohdatenauswertung bei goggle kommt gleich als erstes Suchergebnis das hier

Na siehst Du, geht doch. Und? War doch gar nicht schwer, oder?

 

Und da kann man dann nachlesen, was ESO macht, um die Rohdatenauswertung durch Sachverständige zu unterbinden. Anstatt damit zu werben, dass ihre Messungen dank der möglichen Rohdatenauswertungen die einzigen sind, die man bis ins Detail nachvollziehen kann. Sollte einem das nicht zu denken geben?

Zu denken geben sollte einem vor allem, wenn irgendjemand versucht, irgendein Urteil für seine Zwecke zu instrumentalisieren und dabei schon an der Frage scheitert, was eigentlich Gegenstand des Verfahrens war.

 

ESO macht das, was in einem Rechtsstaat vorgesehen ist: mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen eine - aus ihrer Sicht illegale - Maßnahme eines Wettbewerbers vorgehen.

 

Ob und mit was ESO wirbt, kann dahingestellt bleiben. Fakt ist, daß ESO - im Gegensatz zu Deiner Behauptung - ausweislich des verlinkten Urteilstextes genau das anbietet, was Du forderst: eine Rohdatenanalyse.

 

Mit anderen Worten: Deine unterschwelligen Behauptungen sind nichts anderes als heiße Luft.

 

Übrigens: kennst Du Fälle, in denen die Rohdatenanalyse zu einem anderen Ergebnis als dem ohne diese Analyse geführt hat?

 

Kann mir jemand sagen wie es am 4.4.2014 war? Ist so etwas dokumentiert? wenn ja wo?

Schreib' die zuständige Straßenverkehrsbehörde an.

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Wenn ich mit dem Messgerät gemessen worden wäre und eine RSV hätte, würde ich immer auf einer Rohdatenauswertung bestehen, die allerdings nur wenige SV durchführen können und die nur bis zu einer bestimmten Softwareversion möglich ist.

 

 

Die im Geheimen gespeicherten Daten der Gerätehersteller sind schon ein interessantes Thema, leider führts in diesem Topic ziemlich weit ab vom Schuss ... Der Abgleich der Daten ist freilich auch ohne Software möglich: es gibt Gutachter, die das ganze dann manuell machen. Ziemlicher Aufwand, aber allemal interessanter als nur irg was aus der Bedienungsanleitung rauszukopieren ...

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  • 9 months later...

Gestern aktiv, in Bayern laufen sie ja noch den Marathon :rofl: , brauchen noch Spitzenreitermeldungen :ninja: . Eine riesige eso-Geraffel-Stafette war aufgefahren, schwer zu sehen spätnachmittags wegen Sonne! Es ist und bleibt dort Abzocke :kotz: !

:nolimit:

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  • 3 weeks later...

Hallo zusammen,

 

mein erster Foreneintrag weil's mich brennend interessieren würd: hab aus den verschiedenen Beiträgen gelesen, dass so mancher hier unwissentlich geblitzt wurde… kann ja mal passieren, dass man ein Schildchen übersieht - ist halt dann um so bitterer...

 

Aaaber @m3_ : was genau meinst Du mit "ausgeblitzt"???? dh die Radarstelle gibt's nicht mehr???

 

Denn mir ging's am 03.04.2015 gegen 21 Uhr genau so: geblitzt (was nachts aus meiner Sicht schon verkehrsgefährdend sein kann wenn's da auf einmal blitzt) auf besagtem Abschnitt und keine :120: Beschilderung gesehen, denn an die halt ich mich prinzipiell schon (was auf der Strecke zw. Nürnberg-Salzburg wirklich nervtötend sein kann, aber das ist wieder was anderes).

Bekommen hab ich einen Brief "Anhörung des Betroffenen wg. einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - nur was muss ich jetzt angeben, denn wenn 120 km/h waren, dann geb ich's zu, denn ich bin schneller gefahren… aber wenn keine Begrenzung war, dann hab ich nix falsch gemacht...
Tut's was zur Sache, dass ich aus Österreich bin?
Kann eine Rechtsschutzversicherung hier wirklich helfen?
Und danke den meisten von Euch für Eure hilfreichen Beiträge :victory:
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Aaaber @m3_ : was genau meinst Du mit "ausgeblitzt"???? dh die Radarstelle gibt's nicht mehr???

 

ich vermute mal, dass die 120er-Schilder wieder abgebaut wurden ;)

 

Wann kam denn der Brief? Du könntest evtl bei der Autobahndirektion nachfragen, wann die Schilder abmontiert wurden. Im Forum gibts verschiedene Hilfestellungen dazu, wie Du im Wege von "Verwirrungen" evtl. um deine Verfolgung herumkommen könntest. Wenn Du jetzt selbst hinschreibst, dort am Tattag keine Beschilderung gesehen zu haben, gibst Du quasi schonmal zu, dass Du es warst. Denkbar wäre aber schon, dass jmd anders den Brief mit seinen Angaben von ihm selbst ausgefüllt abgeschickt und evtl noch nachfragt, ob denn zum Tattag noch limitiert war und darum bittet, das Verfahren einzustellen, da die Schilder ja wohl auch wenig später entfernt wurden.

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Hallo zusammen,

 

Also zuerst mal ein herzliches Willkommen ...

 

 

hab aus den verschiedenen Beiträgen gelesen, dass so mancher hier unwissentlich geblitzt wurde

 

Jetzt wäre erstmal zu klären, wo genau Du geblitzt wurdest, d.h. am besten mit Angabe des Autobahnkilometers.

Weil es gibt da - m.W. - immer noch Streckenabschnitte mit Begrenzungen wegen Nachruhe.

Welches Messgerät wurde verwendet ? Das steht i.d.R. auch auf dem AHB.

Wie hoch war die Überschreitung ?

 

… kann ja mal passieren, dass man ein Schildchen übersieht - ist halt dann um so bitterer...

Es handelt sich vermutlich nicht ein Schild, sondern wahrscheinlich um mindestens 2 oder sogar mehr Schilder ...

 

(was nachts aus meiner Sicht schon verkehrsgefährdend sein kann wenn's da auf einmal blitzt)

 

Hm..., geht dir das öfters so, dass Dich nachts helle Reflexe auf der Bahn irritieren ?

Wie hälst Du es, wenn auf der Gegenfahrbahn jemand unbeabsichtig das Xenon-Fernlicht einsschaltet ?

 

Hast Du Dir mal überlegt, wie weit Dein Scheinwerferlicht reicht ?

 

Bekommen hab ich einen Brief "Anhörung des Betroffenen wg. einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - nur was muss ich jetzt angeben, denn wenn 120 km/h waren, dann geb ich's zu, denn ich bin schneller gefahren… aber wenn keine Begrenzung war, dann hab ich nix falsch gemacht...

Das erfährst Du, indem Du fragst. Wird auch nicht teurer.

Aber ich würde mir keine zu große Hoffnung machen, dass hier ein Fehler gemacht wurde.

Bei (vermutlich) mobiler Messung wird der Zustand der Schilder vorher i.d.R. dokumentiert.

 

Tut's was zur Sache, dass ich aus Österreich bin?

Zur Sache an sich nicht.

Zu den rechtlichen Details kann ich nicht viel sagen, aber das Bußgeld kann in Österreich eingetrieben werden.

Die Punkte bleiben Dir in Dland 2 Jahre erhalten.

 

Kann eine Rechtsschutzversicherung hier wirklich helfen?

 

Die (V)erkehrs®echt(S)chutz-Versicherung kann Dir lediglich finanziellen Rückhalt geben. Denn wenn Du das Ganze anzweifelst, geht es schlußendlich vors Gericht. Und ohne RSV zahlst Du - im negativ Fall - eben nicht nur Dein Bußgeld, sondern auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn man noch eine Gutachter dazunimmt, kann das schnell eine 4-stellige Summe bedeuten.

Aber die VRS muß vor dem Blitz abgeschlossen worden sein (zumindest nach deutschen AGB's).

 

Gruß,

AnReRa

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@go2nbg: Als Österreicher bist Du doch ziemlich immun gegen deutsche Blitze. Wie lange dort die Abzocke lief, ergibt sich aus den Zeiten meiner Postings, sprich zu deiner Zeit war die Abzockgrundlage :120: definitiv vorhanden (3 x :120: beidseitig). Es ist die Frage, welche Linie die Behörde nun bei den Altfällen fährt. Normalerweise müßten nach Abbau der Schilder alle laufende Fälle kulant eingestellt werden.

:nolimit:

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@xander: thx werde hier "nachfragen lassen"...

 

@anrera: thx für's willkommen heißen :) und ich hab mit dem Verkehrsgeschehen keine weiteren Probleme - danke der Nachfrage. Bin vielleicht nur noch nicht oft genug geblitzt worden um es 'gewohnt' zu sein :P

streckenabschnitt lt. bescheid "Stammham, A9 Ri. München, Abschnitt 880, km 5.750", messanlage "mobil - Einseitensensor ES3.0", zeuge "pol.-ang. XY - VPI Ingolstadt"

 

@m3_ wär' natürlich wünschenswert…

 

…naja, mal schaun was sich rausfinden lässt...

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