contra 74 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Guten Abend... habe mal ne kurze Frage und hoffe auf Antworten. Ich bin Angestellter und führe seit kurzem einen monatlichen Stundenzettel. Das heißt ich schreibe das Datum und die Zeit auf und notiere dazu wo ich war. (Kundendienst) Das reiche ich bei meinem Arbeitgeber ein und möchte das er mir das unterschreibt. Zwei mal hat er das schon gemacht aber nun ist er der Meinung er müsse das nicht und verweigert mir nun die Unterschrift auf dem Nachweis. Wie kann ich nun im Fall des Falles meine Stunden nachweisen? Des Weiteren wollte ich einen Nachweis (für 2008) von ihm an wie vielen Tagen ich länger als 8 Stunden unterwegs war, auch dies verweigerte er. MFG Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Weiß ich nicht, aber gerichtsverwertbar sind die Aufzeichnungen auch so, wenn du detailliert über deine Arbeitszeiten Buch führst. (Falsche Angaben kann man dir da pauschal nicht unterstellen)Worum geht es denn? Gibt's Streit um Überstunden oder ist das bisher lediglich "vorbeugend"? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Erst mal vorbeugend, nicht das etwas "vergessen" wird. ich will einen überblick über die stunden haben die ich regulär arbeite, überstunden, länger als 8 stunden abwesenheit, Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Das heißt ich schreibe das Datum und die Zeit auf und notiere dazu wo ich war. (Kundendienst) Das reiche ich bei meinem Arbeitgeber ein und möchte das er mir das unterschreibt.Warum sollte das Dein Arbeitgeber unterschreiben? Für die Richtigkeit der Angaben kann er nicht garantieren, das kannst nur Du. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Das heißt ich schreibe das Datum und die Zeit auf und notiere dazu wo ich war. (Kundendienst) Das reiche ich bei meinem Arbeitgeber ein und möchte das er mir das unterschreibt.Warum sollte das Dein Arbeitgeber unterschreiben? Für die Richtigkeit der Angaben kann er nicht garantieren, das kannst nur Du. Wenn mein Arbeitgeber nicht weiß wie lange ich den Monat gearbeitet habe, wer dann? Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Gibt es keine Auftragszettel o.ä., auf denen der Aufenthalt beim Kunden vermerkt und von diesem abgezeichnet wird? c.s. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Wenn mein Arbeitgeber nicht weiß wie lange ich den Monat gearbeitet habe, wer dann?Na Du, wer sonst? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Gibt es keine Auftragszettel o.ä., auf denen der Aufenthalt beim Kunden vermerkt und von diesem abgezeichnet wird? c.s. doch aber da ist weder fahrzeit noch werkstattaufenthalt drauf... Wenn mein Arbeitgeber nicht weiß wie lange ich den Monat gearbeitet habe, wer dann?Na Du, wer sonst? das ist richtig aber in einem halben jahr sagt er dann das war nicht so und fertig will ja nur das er mir die zeit bestätigt Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Wie ist denn im Allgemeinen deine Zeiterfasung organisiert? Beginnt und endet dein Dienst immer im Betrieb, oder fährst du direkt vom Kunden nach Hause? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Wie ist denn im Allgemeinen deine Zeiterfasung organisiert? Beginnt und endet dein Dienst immer im Betrieb, oder fährst du direkt vom Kunden nach Hause? ich beginne in der firma und ich mache auch feierabend in der firma entweder werkstattarbeit oder fahrt zu kunden. wenn ich unterwegs bin passiert es öfter das es später wird und um diese stunden zu erfassen schreibe ich die stunden auf und um auch die tage zu erfassen an denen ich länger als acht stunden dem arbeitsplatz fern war Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Was fragst du das hier?Das muß doch in deinem Arbeitsvertrag, Arbeitszeitvereinbarung, Tarifvertrag etc. stehen... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Was fragst du das hier?Das muß doch in deinem Arbeitsvertrag, Arbeitszeitvereinbarung, Tarifvertrag etc. stehen... nein dazu steht nichts drin Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Du schreibst deine Zeiten auf und reichst den Kram regelmäßig ein!Und dann sagst du mal, dass du Freizeitausgleich für die bisher angefallenen und belegten Überstunden willst. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Du schreibst deine Zeiten auf und reichst den Kram regelmäßig ein!Und dann sagst du mal, dass du Freizeitausgleich für die bisher angefallenen und belegten Überstunden willst. er unterschreibt es aber nicht, laut arbeitsvertrag bekomme ich ausgleich dafür, aber da die auftragslage es nicht zu lässt werden die stunden bezahlt. aber ich habe keinen nachweis über die überstunden und über die tage an denen ich länger als 8 stunden unterwegs bin. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Du sollst die Zeiten aufschreiben und deinem Arbeitgeber einreichen!Das ist dann Grundlage für die Erstattung der Überstunden.Je nachdem wie freundlich du es haben willst, kannst du die Liste ja auch per Einschreiben mit Rückschein schicken. Außerdem musst du natürlich alle Arbeitszeiten aufschreiben und die Zeiten abziehen, an denen du weniger als 8 Stunden gearbeitet hast. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Du sollst die Zeiten aufschreiben und deinem Arbeitgeber einreichen!Das ist dann Grundlage für die Erstattung der Überstunden.Je nachdem wie freundlich du es haben willst, kannst du die Liste ja auch per Einschreiben mit Rückschein schicken. Außerdem musst du natürlich alle Arbeitszeiten aufschreiben und die Zeiten abziehen, an denen du weniger als 8 Stunden gearbeitet hast. das mache ich ja, von arbeitsbeginn bis zum arbeitsende ich schreibe auf von wann bis wann ich in der werkstatt war, von wann bis wann ich fahrten zu kunden hatte wenn ich zum feierabend in die firma komme und es isk keiner mehr da melde ich mich telefonisch ab um streiterein um den dienstschluss zu vermeiden das alles schreibe ich auf und drucke es zum monatsende aus, ABER ich bekomme keine unterschrift dafür Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Was fragst du das hier?Das muß doch in deinem Arbeitsvertrag, Arbeitszeitvereinbarung, Tarifvertrag etc. stehen... nein dazu steht nichts drin Glaube ich nicht. Dann solltest du dich mal kundig machen (außer du arbeitest in einem 3-Mann-Betrieb) Sonst treten die dir auf "auf dem Schlips" rum.Einer von den Chefs hat mich auch schon mal "angeschissen" warum ich oft bis zu 10h am Tag arbeite.Hab mich dann mal eingelesen, nach Arbeitszeitvereinbarung ist das korrekt.Habe nie wieder was deswegen gehört.Allerdings dürfen wir auch nicht mehr als 10 h (außer bei Havarien etc., dann auf Weisung), wer pennt und drüber kommt kann sich die Zeit ans Bein schmieren. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 Was fragst du das hier?Das muß doch in deinem Arbeitsvertrag, Arbeitszeitvereinbarung, Tarifvertrag etc. stehen... nein dazu steht nichts drin Glaube ich nicht. Dann solltest du dich mal kundig machen (außer du arbeitest in einem 3-Mann-Betrieb) Sonst treten die dir auf "auf dem Schlips" rum.Einer von den Chefs hat mich auch schon mal "angeschissen" warum ich oft bis zu 10h am Tag arbeite.Hab mich dann mal eingelesen, nach Arbeitszeitvereinbarung ist das korrekt.Habe nie wieder was deswegen gehört.Allerdings dürfen wir auch nicht mehr als 10 h (außer bei Havarien etc., dann auf Weisung), wer pennt und drüber kommt kann sich die Zeit ans Bein schmieren. wir sind ein 5 Mann Betrieb der Chef die Frau vom Chef macht das Büro (oder so) der Sohn vom Chef ein weiterer Angestellter und ich Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 ... per Einschreiben mit Rückschein schicken.Seh ich anders. Wenn man ein bestimmtes Schriftstück ´sicher´ zustellen will (sofern man nicht eine Kopie des Schreibens mit Eingangstempel des AG hat*) muss man es Anwaltlich zustellen lassen. Mit einem Einschreiben mit Rückschein (oder Einwurfeinschreiben) kann man nur Beweisen das (irgend) ein Schriftstück eingegengen ist. Jedoch nicht ob auch wirklich dieses Schriftstück eingegangen ist. Man müsste also (bei einem Einschreiben) unter Zeugen das Schriftstück eintüten und auf die Post bringen um die ´sichere Zustellung´ zu erfüllen... und wie dann der Richter dies als Beweiskräftig bewertet steht auf einem anderen Blatt. *Man muß ja als AN schon viel beim AG/Personalabteilung als Empfangsbestätigung unterschreiben...warum soll man sich nicht auch vom AG den Empfang seines Schreibens bestätigen lassen? Wenn die das nicht tun, dann ist da irgend was faul. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 13, 2009 Author Report Share Posted November 13, 2009 ich gebe ihm ja selber das schreiben, denn wie gesagt sooo groß ist die firma nicht... er will mir nur nicht die stunden bestätigen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 ABER ich bekomme keine unterschrift dafürDas brauchst Du auch nicht. Wozu willst Du eine Unterschrift haben? Welchen Nutzen versprichst Du Dir daraus? Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted November 14, 2009 Report Share Posted November 14, 2009 Also wenn dein Chef dir die wirklich erbrachte Arbeitszeit nicht bestätigen will, dann sagt das schon viel über den Heini aus. Da kannst du schon jetzt davon ausgehen das im Falle eines Streites dieser Chef Ärger macht und sagen wird das du gar nicht so viele Überstunden hast usw. Habe ich alles schon Im Verwandten und Bekanntenkreis miterlebt. Aber letztendlich haben die die Verfahren auch ohne Unterschrift gewonnen, denn wenn du regelmässig ein Buch führst mit Zeiten usw reicht das in der Regel aus. Besser ist es natürlich wenn man eine Unterschrift hat. Jedenfalls sagt das schon viel über die Einstellung deines Chefs aus, wenn er dir seine Bestätigung für die Wahrheit verweigert. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 14, 2009 Author Report Share Posted November 14, 2009 ABER ich bekomme keine unterschrift dafürDas brauchst Du auch nicht. Wozu willst Du eine Unterschrift haben? Welchen Nutzen versprichst Du Dir daraus? was ich mir davon verspreche? das ich im streitfall einen nachweis darüber habe wie lange ich wann gearbeitet habe ausserdem brauche ich doch für´s finanzamt einen nachweis wann ich länger als 8 stunden unterwegs war. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 14, 2009 Report Share Posted November 14, 2009 das ich im streitfall einen nachweis darüber habe wie lange ich wann gearbeitet habeDer Arbeitgeber kann Dir dies nicht bestätigen. Er hat nicht immer die Kontrolle über Deine Arbeitszeiten, da es keine gerichtsfeste Erfassung gibt. Er kann Dir höchstens unterschreiben, dass Du ihm den Arbeitszeitnachweis vorgelegt hat. So lange er Deine Aufzeichnungen nicht anzweifelt, dürften diese auch nicht strittig sein. Für das Finanzamt reicht in der Regel auch der Eigennachweis. Das macht jeder Außendienstler so. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 14, 2009 Author Report Share Posted November 14, 2009 mein arbeitgeber weiß doch wann ich angefangen habe und wann ich dienstschluss habe... reicht dem finanzamt eine auflistung in der steht wie viele tage im jahr ich länger als 8 stunden unterwegs war? muss das nicht vom arbeitgeber bestätigt/ beglaubigt werden? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 14, 2009 Report Share Posted November 14, 2009 Nein, die Aufstellung kannst du einfach so angeben. Lediglich bei Überschreitung gewisser Grenzen (z.B. zu viele Arbeitstage im Jahr; Abziehen der Urlaubstage vergessen) werden sie nachhaken. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 14, 2009 Report Share Posted November 14, 2009 Lass dir nicht die Zeiten unterschreiben, sondern nimm eine Kopie der Aufstellung mit und lasse dir darauf den EMPFANG des Zettels bestätigen. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted November 14, 2009 Report Share Posted November 14, 2009 mein arbeitgeber weiß doch wann ich angefangen habe und wann ich dienstschluss habe...Ében. Überstunden werden ja nur bezahlt wenn sie angeordnet sind. Sollten also Überstunden notwendig sein, dann ist das mit dem Chef zu klären, BEVOR man diese leistet. Dabei einigt man sich dann entweder auf Zahlung oder eben auf Freizeitausgleich. Und damit ist es ja dann geklärt. Nur so im Nachhinein zu sagen: "Ich war länger da, ich will mehr Geld.". das läuft sowieso nicht. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 15, 2009 Author Report Share Posted November 15, 2009 so nun kommt es dazu das die stunden bezahlt werden sollen oder auch durch freizeit ausgeglichen.... denn sagt der arbeitgeber es sind 20 stunden angefallen. ich sage aber es waren mehr, wie soll ich das beweisen können? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 15, 2009 Report Share Posted November 15, 2009 Überstunden werden ja nur bezahlt wenn sie angeordnet sind. Sollten also Überstunden notwendig sein, dann ist das mit dem Chef zu klären, BEVOR man diese leistet.Es gibt auch durchaus Berufe, in denen man sich selbstständig entscheiden muss, ob Überstunden notwendig sind und diese dann ohne Rückfrage beim Chef durchzuführen sind. Wenn ich dem Kunden sagen würde, dass die Anlage heute nicht läuft, weil mein Chef für gestern keine Überstunden angeordnet hat, wird wahrscheinlich etwas merkwürdig reagieren. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted November 15, 2009 Author Report Share Posted November 15, 2009 Überstunden werden ja nur bezahlt wenn sie angeordnet sind. Sollten also Überstunden notwendig sein, dann ist das mit dem Chef zu klären, BEVOR man diese leistet.Es gibt auch durchaus Berufe, in denen man sich selbstständig entscheiden muss, ob Überstunden notwendig sind und diese dann ohne Rückfrage beim Chef durchzuführen sind. Wenn ich dem Kunden sagen würde, dass die Anlage heute nicht läuft, weil mein Chef für gestern keine Überstunden angeordnet hat, wird wahrscheinlich etwas merkwürdig reagieren. richtig, wenn wir beim kunden sind und es ist technisch möglich, muss die maschine fertig werden, die zeit ist egal... überstunden fallen an, es ist angeordnet tagfertig zu arbeit Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 15, 2009 Report Share Posted November 15, 2009 so nun kommt es dazu das die stunden bezahlt werden sollen oder auch durch freizeit ausgeglichen.... denn sagt der arbeitgeber es sind 20 stunden angefallen. ich sage aber es waren mehr, wie soll ich das beweisen können? Laß dir deine Anwesenheitszeiten vom Kunden bescheinigen; die Fahrzeit kennst sowieso nur du selbst. Das reicht dann im Falle eines Falles vor dem Arbeitsgericht als Nachweis, denn der Arbeitgeber war ja nicht mit dabei. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted November 15, 2009 Report Share Posted November 15, 2009 Überstunden werden ja nur bezahlt wenn sie angeordnet sind. Sollten also Überstunden notwendig sein, dann ist das mit dem Chef zu klären, BEVOR man diese leistet.Es gibt auch durchaus Berufe, in denen man sich selbstständig entscheiden muss, ob Überstunden notwendig sind und diese dann ohne Rückfrage beim Chef durchzuführen sind.Das iat ja klar, aber dieser Handlungsspielraum ist dann je ebenfalls grundsätzlich abgeklärt, sodass es mit der Bezahlung oder dem Freizeitausgleich keine Probleme geben dürfte. Quote Link to post Share on other sites
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