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Schaden bei Probefahrt


Guest robotroonie

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Guest robotroonie

Da ich keine passendere Kategorie gefunden habe, stelle ich es hier ein:

Ich habe vor ca. 3 Wochen eine Probefahrt mit einem Halbjahreswagen Skoda Octavia Kombi 4x4 1.9TDi gemacht.

Während der Probefahrt kam es zum leichten Aufsetzen des Fahrzeugs (Schleifgeräusch); kurze Zeit später kam die Öllampe und (da man da nicht anhalten konnte) wendete ich noch ca. 50-100m und rollte mit ausgeschaltetem Motor zurück in den Ort. Das Fhz. wurde von dort Huckepack ins Autohaus geschleppt. Das Autohaus stellte urprünglich nur eine defekte Ölwanne (Alu) sowie Plastikverkleidung ("Unterfahrschutz" mit Dicke wie Joghurtbecher) fest. Wenige Tage später wurde mir mitgeteilt, dass ein Motorschaden vorliegt, worüber jetzt auch ein Dekra-Gutachten erstellt wurde (liegt mir noch nicht vor, angebl. 2 Kolben fest und nicht reparabel). Das Fahrzeug war (mit rotem Händler-kennz.) Vollkasko-versichert (300€ SB), allerdings übernimmt diese nur den direkten Schaden (Ölwanne) und nicht den Motorschaden, da es sich um einen Folgeschaden handelt. Bei meiner Privathaftpflicht-Versicherung werde ich das Gutachten zwar einreichen, aber diese übernimmt den Schaden sicher auch nicht, so dass ich ca. 6000-7500 € aus eigener Tasche bezahlen muss. Passiert ist das ganze im Ort auf einer ungeteerten Strasse (Zufahrt zur Wohnung), die nicht nur ich täglich mit meinem PKW befahre (während der Probefahrt fuhr sogar ein BMW-Kombi direkt vor mir / mein eigenes Fahrzeug sitzt nur bei massiver Überladung (ab 100kg) auf, und dann mit der Hinterachse). Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, will ich es nicht auf eine gerichtl. Auseinandersetzung ankommen lassen und mich mögl. gütig mit dem Autohaus einigen. Erste Rechtsauskünfte, die ich erhielt, machen mir wenig Hoffnung. Gibt es hier ähnlich gelagerte Präzedenzfälle ? Darf die Werkstatt die kpl. Kosten laut Gutachten ansetzen (Mwst offenbar nicht, aber die angesetzten Preise dürften ja incl. Gewinnspanne der Werkstatt sein) ? Wie ist es mit den Kosten für das Gutachten (muss Kasko diese komplett übernehmen oder nur anteilig in Höhe des von der Kasko getragenen Schadens z.B. nur 1/3 ?

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Guest Gast_Andreas

Bist du evt. im ADAC ? Auch ohne direkte Rechtschutzversicherung dort mal anfragen, man bekommt meist eine sehr brauchbare Auskunft. Bei der Summe, wenn Du dir sicher bist das Du dafür nichts kannst, würde ich mich schon auf einen Rechtsstreit einlassen.

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Na da hat das Autohaus ja einen Dummen gefunden um sich "gesund zu stossen".....

 

Ein 1.9TDI Rumpf-Motor kostet NEU ca. 4.000 EUR - also sind die veranschlagten 6.000-7.500 EUR schon weit überzogen.

 

An Deiner Stelle schalte umgehend einen Anwalt ein, denn hier will Jemand abzocken.

 

Befand sich auf der Strecke nach diesem Vorfall ein größerer Ölfleck (in den 1.9TDI passen zw. 4-4,5l) ?

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Skoda ist doch auch kein Auto :100:

 

Sofern es sich um eine öffentliche Straße handelt, dann immer die Straße fotografieren. Bei Schäden die durch den schlechten Zustand (Schlaglöcher usw.) an Autos entstehen kann man die Stadt oder das Land für Haftbar machen.

 

Viele wissen so etwas garnicht.

 

 

Gruß

 

Popeye5

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Guest robotroonie

Danke für die Antworten -

1. Ich bin mir sicher, dass der Schaden bei mir entstand.

2. Bin im ADAC und habe dadurch auch schon mit RA telefoniert - Fazit: schlechte Karten.

3. Mit der Straße wird das nichts, ist nicht unbedingt als öff. Strasse zu bezeichnen, nur 1 Haus und Gärten als Anlieger.

4. Summe war vorerst grobe Schätzung vom Autohaus bei Verwendung Neumotor (von Skoda gibt es keine gebrauchten AT-Motoren),

Betrag ist jetzt niedriger, da gebrauchter identischer Motor von VW bezogen wird - KVA liegt mir jetzt vor:

 

-Zyl-kopf Aus- und -einbau (zur Schadensermittlung) 140,00 Euro

-Kolben aus- und eingebaut 61,60 Euro

-Motor aus- und eingebaut 263,20 Euro

-Motor gereinigt 28,00 Euro

-Teilkomplettmotor komplettiert 263,20 Euro

-Beweissicherungsgutachten 131,20 Euro

- 1 Rumpfmotor 4385,00 Euro

- 4,500 Longlife 83,84 Euro

- 4 G12 16,35 Euro

- 1 Kleinmater 120,00 Euro

 

Arbeitspreis 887,20 Euro

Material/Fahrzeug 4604,84 Euro

Umsatzsteuer 878,73 Euro

Austausch-Altwert 438,50 Euro

Ust auf Altwert 70,16 Euro

 

Summe 5492,04 Euro

Gesamtbetrag 5440,93 Euro

 

Allerdings sollte mir das AH das Dekra-Gutachten bzw. Kopie davon schicken.

Laut tel. Auskunft steht im Gutachten "2 Kolben fest....Motor irreparabel".

Erhalten habe ich jetzt nur eine "normale" Autohaus-Rechnung "Handwerkerrechnung,

zahlbar sofort, ohne Abzug".

 

Sind alle aufgeführten Posten so OK ?

Laut tel. Auskunft vom Anwalt darf Mwst (Ust) nicht berechnet werden - wo kann ich das schriftlich nachlesen ?

Mir schwebt alternativ auch ein außergerichtlicher Vergleich bzw. Schlichtung bei Schiedsstelle der Innung vor -

allerdings müsste das AH dazu kooperativ sein.

 

Das Fahrzeug kam in die engere Auswahl, weil die Daten (Verbrauch, Versicherung) und auch Fahrleistung überzeugten -

wenn ich allerdings ein neues Fahrzeug erst für runde 3000 Euro höherlegen und mit Unterfahrschutz nachrüsten muss (gibt´s ab Werk) ist das ja auch nicht so toll - und Alu-Ölwanne ohne gewissen Prallschutz empfinde ich ja auch als Konstruktionsfehler.

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bist du sicher das wirklich 2 kolben fest waren??? wie ging der motor aus? von allein oder hast du ihn ausgemacht???

 

das bekommt man total wenn 2 kolben fest sind, auch bei einem schon.....

 

du hast nur was von nem schleifgeräusch geschrieben

 

du solltest einen knall hören einen lauten knall, den sollte die ganze straße hören!

 

und das man gleich nen motorschaden nach 100m hat wenn ölwanne im eimer klingt auch weit hergeholt, das öl wird ja nicht innerhalb weniger sekunden total rausgesaugt.

 

das wurde sogar mal bei stern tv getestet.

 

so viel dazu

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Sofern es sich um eine öffentliche Straße handelt, dann immer die Straße fotografieren. Bei Schäden die durch den schlechten Zustand (Schlaglöcher usw.) an Autos entstehen kann man die Stadt oder das Land für Haftbar machen.

 

Viele wissen so etwas garnicht.

 

 

Gruß

 

Popeye5

:100::P:80:

Du kannst es ja mal versuchen. :100:

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Guest codriver72

Umsatzsteuer darf Dir von der Werkstatt in Rechnung gestellt werden, weil hier ein steuerbarer Leistungsaustausch (§ 1 I Nr.1 UStG) vorliegt.

 

Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Der Schadensersatz wird nicht geleistet, der Schädiger eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat.

 

Dagegen liegt kein echter Schadensersatz vor, wenn der Geschädigte im Auftrag des Schädigers einen ihm zugefügten Schaden selbst beseitigt, ist die Schadensersatzleistung als Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches handelt.

 

Die Behandlung der Umsatzsteuer im Falle des Schadensersatzes kannst Du im Abschnitt 3 der Umsatzsteuerrichtlinien nachlesen.

 

Solltest Du jedoch dem Geschädigten keinen besonderen Auftrag zur Beseitigung des Schadens erteilt haben, liegt wiederrum ein echter Schadensersatz vor, der dazu führt, dass Dir Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt wird (BFH v. 22.11.1962).

 

Da dies aus Deiner Sachverhaltsschilderung nicht genau hervorgeht, musst Du diesen Punkt selbst beurteilen.

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Guest robotroonie

Den Motor habe ich ausgemacht, er lief bis zuletzt. Zwischendurch (vor Gutachten) wurde mir vom AH tel. mitgeteilt, dass der Motor (nach 1. Reperatur) läuft, aber Geräusche macht ("Lagerschaden" bzw. Welle vorher trockengelaufen).

Öl ist schon genug rausgelaufen - gerade an der Wendestelle (von der ich zurück gerollt bin) war das auch deutlich zu sehen (auch der ADAC-Abschleppfahrer hat dies bemerkt).

Mit der Steuer das klingt etwas kompliziert für mich. Ich habe am Schadenstag das Fhz. abgegeben, es wurde ein Werkstatt-Auftrag gemacht, den ich unterschreiben musste - in dem aber (3 Posten) jeweils 0 ZE (Zeiteinheiten) angeführt sind. Der Punkt "nötige Mehrarbeit kann ausgeführt werden bis..." ist nicht ausgefüllt. Zusätzlich wurde mir eine Materialaustellung ausgehändigt: 174,13 Euro mit Steuer zzgl. Öl für 79,765 Euro + Steuer. Meines Wissens ist die Rep. (Motorwechsel) jetzt bereits durchgeführt. Das ich eine Leistung erhalten habe, kann ich ja wohl nicht behaupten.

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Guest robotroonie

In der Aufstellung (KVA) steht:

038 100 098 JX 1 Rumpfmotor 4385,00

 

Es handelt sich um den Skoda Octavia 4x4 Kombi Pumpe-Düse 1.9 (müsste 74kW haben).

Laut Autohaus gibt´s von Skoda nur neue Motoren (Auto ist ja mehr als ein halbes Jahr alt (27.11.2002) und hat laut KVA 10756km), jetzt

hätte man aber von VW (da Motoren identisch) einen günstigeren (gebrauchten) AT-Motor bezogen.

 

Versicherung vom Autohaus (Vollkasko mit 300€ SB mit rotem Kennzeichen) zahlt nur für unmittelbaren Schaden (Ölwanne) und nicht für Folgeschaden (da angebl. vermeidbar).

 

Es wundert mich dass maike1979 für einen neuen Motor einen Preis von ca. 4000 Euro angibt - der angebl. günstigere ist ja bereits mit 4385,00 Euro (zzgl. Steuer) veranschlagt. Wo kann man den Preis herbekommen ??? (Eine anderes Skoda-AH wollte ich schon für einen alternativen KVA beauftragen, aber ohne das Gutachten ist das auch schwieriger)

 

Im Text vorhin hat sich ein Fehler eingeschlichen: nicht 5440,93, sondern 6440,93 Euro !

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Guest rennfahrer²
Laut Autohaus gibt´s von Skoda nur neue Motoren

Klar, die, die zu große Leistungsabweichungen haben und eben zuerst nicht bei Audi und dann bei VW reindürfen, diese Motoren finden ihren Platz dann in Skodas!

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038 100 098 JX  1 Rumpfmotor  4385,00

 

Es handelt sich um den Skoda Octavia 4x4 Kombi Pumpe-Düse 1.9 (müsste 74kW haben).

Laut Autohaus gibt´s von Skoda nur neue Motoren (Auto ist ja mehr als ein halbes Jahr alt (27.11.2002) und hat laut KVA 10756km), jetzt

hätte man aber von VW (da Motoren identisch) einen günstigeren (gebrauchten) AT-Motor bezogen.

 

Dann ist es ein Motor mit MKB ATD. Das heißt aber wiederum auch, dass man bei einem diagnostizierten Koblenfresser auch nur den Teilmotor (also das untere Teilstück unterhalb Zylinderkopf) hätte tauschen können. Kostet 1.658,80 EUR inkl. Mwst. Den sowieso schon demontierten Zylinderkopf hätte man dann nur auf den neuen Teilmotor montieren müssen.

 

Versicherung vom Autohaus (Vollkasko mit 300€ SB mit rotem Kennzeichen) zahlt nur für unmittelbaren Schaden (Ölwanne) und nicht für Folgeschaden (da angebl. vermeidbar).

 

Jeder Autohändler mit Werkstatt hat eine Haftpflichtversicherung über die man solche Schäden abwickeln kann - würde mich nicht wundern wenn der Händler dies auch macht und das Geld von Dir in die eigene Tasche steckt. Mir gingen bei Leihwagen schon Motoren und Getriebe über den Jordan und habe nie bezahlen müssen.

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Guest robotroonie

Wie gesagt, das Gutachen liegt mir nicht vor - möglicherweise ist der Schaden ja größer als bisher am Telefon benannt.

Mit der Händler-Haftpflicht das ist mir neu; da es sich um ein großes VAG-Autohaus handelt, sollte diese ja vorhanden sein. Ich werde auf jeden Fall morgen noch einmal mit 2 Anwälten telefonieren. Im übrigen bin ich in den vergangenen Jahren ca. 200000km mit etwa 30 verschiedenen PKW und Klein-LKW gefahren und habe noch nie eine Ölwanne beschädigt.

Auf jeden Fall werde ich morgen mit 1-2 Anwälten telefonieren und ev. auch gleich einen Termin vereinbaren.

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Guest robotroonie

Noch einmal zur Händler-Haftpflicht: Welchen Bereich deckt diese denn ab ?

Ich würde normalerweise denken, nur Schäden, die vom Händler verursacht werden (z.B. verpfuschte Reparatur oder beschädigtes Kundenfahrzeug).

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Noch einmal zur Händler-Haftpflicht: Welchen Bereich deckt diese denn ab ?

Ich würde normalerweise denken, nur Schäden, die vom Händler verursacht werden (z.B. verpfuschte Reparatur oder beschädigtes Kundenfahrzeug).

 

Es werden normalerweise auch alle Schäden an den Fahrzeugen des Händlers abgedeckt die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.

 

Wie sollte es auch anders gehen wenn z. B. bei einem Neufahrzeug ohne Zulassung und damit ohne Versicherung plötzlich Beulen oder Kratzer auftauchen?

 

Den Motorschaden z. B. könnte der Händler auch unter Betriebsausgabe verbuchen, da Du ohne die Probefahrt den Wagen wahrscheinlich garnicht in die engere Wahl genommen hättest.

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Guest robotroonie

@codriver72

der von mir unterschriebene Werkstatt Auftrag bezieht sich nicht auf einen Motorwechsel; Positionen sind im Einzelnen:

- Ölverlust an Ölwanne nach Probefahrt durch Aufsetzen Prüfen/Instandsetzen 0ZE

- Unterfahrschutz und Keilriemenabdeckung beschädigt/ersetzen 0ZE

- Fahrzeug sehr verdreckt (Oberwäsche durchführen) 0ZE

 

Zum Zeitpunkt, als diese Aufstellung gemacht wurde, war ja auch noch nicht von einem Motorschaden auszugehen, daher sind die gelisteten Positionen (sowie separate Teile-Aufstellung) alles mehr oder minder Posten, die durch die Vollkasko gedeckt wären. Welche Rolle spielt es außerdem, dass jeweils 0ZE (Zeiteinheiten) angegeben sind ? (Allerdings ist im Punkt "Nötige Mehrarbeit kann ausgeführt werden bis..." keine Eintragung gemacht).

 

 

@maike1979

"als Betriebsausgabe verbuchen" heißt von der Steuer absetzen, oder ?

 

 

@all

für weitere Hinweise und Ratschläge bin ich dankbar

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Wenn ich das richtig verstanden habe, lief der Wagen nach dem Unfall in der Werkstatt ja erst einmal noch, oder? Da drängt sich natürlich die Frage auf, ob nicht evtl. die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, zum Beispiel, so haarsträubend das klingt, vergessen Öl einzufüllen... Wer hat genug Ahnung von Motorentechnik, um das beurteilen zu können?

 

Mein Wagen (Diesel aus demselben Konzern) hat jedenfalls schon eine Zerstörung der Ölwanne mit anschließendem Weiterfahren, bis die Ölkontrolleuchte anging, schadlos überstanden.

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Guest robotroonie

Der Wagen lief bei mir bis zum Abstellen. Laut tel. Auskunft lief der Motor nach Reparatur Ölwanne zwar, allerdings mit Geräuschen (telefonisch wurde von "Lagerschaden" gesprochen). Beim direkten Einliefern in die Werkstatt wurde er nicht unmittelbar noch einmal angelassen (wegen fehlendem Öl) - zumindest solange ich dabei war. Dies würde ich aber auch nicht unterstellen. Das die Werkstatt vielleicht einen anderen (nicht so haarsträubenden) Fehler bei der 1. Reparatur machte, kann ich aber nicht ausschließen.

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Dann solltest Du den Besitzer des Autohauses mal mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von echtem Schadensersatz (§ 1 I Nr.1 UStG i.V.m. A 3 UStR) konfrontieren. Ich würde es zumindest versuchen, somit kannst Du eine Menge Knete sparen. Dein Fall liegt genau zwischen den Voraussetzungen des BFH.

 

Ich würde ohne eine Kopie des Gutachtens und eine Bestätigung der Hapftpflichtversicherung des Autohauses keine Zahlung leisten. M.E. musst Du dich absichern, dass er nicht das Geld doppelt erhält. Die Gefahr besteht. Über die weitere steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmer bezüglich Betriebsausgabenabzug / Rücklage für Ersatzbeschaffung etc. würde ich nicht eingehen. Fakt ist, das er den Betriebsausgabenabzug (BA) nicht Anspruch nehmen muss, da er den Schaden nicht verusacht hat. Dies könnte einen nicht zu guten Eindruck auf den Autohändler machen, wenn Du ihm den BA vorschlägst.

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Guest robotroonie

@Guest: Danke

 

Heute habe ich das Autohaus nicht erreicht (sie haben am Samstag 2x versucht, mich zu erreichen, da ich im angrenzenden Ausland war, nahm ich das Gespräch nicht an). Ich frage mich auch, wieviel ich von mir aus unternehmen muss / sollte bzw. ob Warten auf Kontaktaufnahme des Autohauses von Nachteil sein kann.

Der Anwalt, mit dem ich telefonierte, meinte auch, ich sollte erst zu ihm kommen, wenn mir das Gutachten vorliegt.

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was soll denn der FAHRER dafür können, wenn ein Halbjahres(!) wagen nen Kolbenfresser kriegt? Der Probefahrer ist doch nicht für die ordnungsgemäße versorgung mit Betriebsstoffen zuständig, oder ist das mittlerweile doch so? Die Werkstatt ist doch für den Ordnungsgemäßen Zustand des EIGENEN Fahrzeugs verantwortlich!

 

Das ist ja, als wenn im Schwimmbad die Dusche kaputtgeht und der letzte Duscher soll die Rechnung zahlen?? Da stimmt doch was nicht!

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:wand: Fang mal ganz oben an zu lesen,ihm hat es bei der Probefahrt die Ölwanne aufgerissen.Da kann der Händler nichts dafür.

Und ob! Der Händler hätte den Probefahrer vor Fahrtantritt auf die tiefliegende Ölwanne aufmerksam machen müssen.

 

Es gab schon oft Diskussionen im Internet über Tieferlegung usw. da hieß es mal, dass etwas um 11 cm Bodenfreiheit das Mindeste ist - also wird der Skoda wohl tiefer gelegen haben denn mit 11cm kommt man fast überall durch, zumal 4x4 Antrieb. Ausserdem haben ein BMW und das eigene Auto die Schotterstrecke unbeschadet überstanden.

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Guest robotroonie

Extra tiefergelegt war das Fahrzeug bestimmt nicht - aber auf jeden Fall tiefer als mein altes Fahrzeug. Auf dem Weg kommt es auch darauf an (z.B. wenn man 2 Fahrzeuge vergleichen will), dass man genau in der gleichen Spur fährt.

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Guest codriver72

Grundsätzlich sind alle 4x4 Fahrzeuge solange sie mit dem üblichen Fahrwerk ausgestattet werden, wie zweiradangetriebene Fahrzeuge etwas tiefer als diese. Der Händler hat darüber keine Informationspflicht, wenn an dem Fahrzeug keine nicht serienmässigen Veränderungen vorgenommen wurden.

 

Ich bezweifele übrigens dass sich die Ölwanne bei einem "leichten" Aufsetzen so deformiert und dadurch ein Ölaustritt ergibt. Meine Behauptung stütze ich auf ein Vielzahl von Erfahrungen. Also gibt es zwangsläufig mehrere Möglichkeiten:

 

a) Die Ölwanne war bei diesem Gebrauchtfahrzeug schon derart demoliert, dass der kleine Aufsetzer den Rest ausgemacht hat

b) die Geschwindigkeit grösser war als hier angegeben

c) der Händler Geld abscheffeln will

d) ein Materialfehler vorliegt

usw.

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@robotroonie:

 

Es ist in der Tat sehr merkwürdig, dass so ein kleiner Aufsetzer sofort einen Motorschaden zur Folge haben soll. Da müsste ja die Ölwanne völlig zerstört gewesen und massig Öl ausgetreten sein! :vogelzeig: Bei VW (z.b. im Golf, Bora, etc.) gibt es 2 Ölwarnleuchten, eine gelbe und eine rote. Leuchtet die gelbe auf, ist meist zu wenig Öl im Motor, dann sollte man nachfüllen, kann aber beruhigt vorerst weiterfahren (ist mir selber schon 2x passiert). Leuchtet aber die rote auf, sollte man auf der Stelle anhalten und den Motor ausmachen. Da du nun einen Skoda gefahren hast, der ja zum VW-Konzern gehört, schätze ich, dass er über ähnliche Warnlampen verfügt. Wenn ja, hat dort die gelbe oder die rote Ölkontrollleuchte aufgeleuchtet, nachdem du aufgesessen bist??? Oder gibt es im Skoda nur eine Öl-Warnanzeige?

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Guest robotroonie

Zur gefahrenen Geschwindigkeit habe ich noch gar keine Angabe gemacht (war jedenfalls innerorts- und probefahrt-üblich). Als Vergleich: Ölwanne war in dem Sinne aufgerissen, wie wenn man eine Dose (unten) öffnet (Schlitz ringsherum). Ölwarnlampe ist nur eine rote gekommen, auch sonst nichts (kein Warnton usw.). Das Öl ist offenbar schon auf einer gewissen Strecke nach und nach ausgetreten, nur das die Warnlampe offenbar ziemlich spät kam. Vermutlich ist da, wo die Lampe kam, das Öl dann auch schneller ausgetreten (da starke Linkskurve und lange Steigung).

Das 4x4-Fahrzeuge tiefer als gleiche Modelle mit 2WD sind, habe ich noch nie gehört - ich wusste vorher nur, dass die Allradversion dieses Modellls 100 Liter weniger Kofferraumvolumen hat. Ich finde, dass Alu (unter einer hauchdünnen Plastikabdeckung) nicht für eine derart ungeschützte Baugruppe eingesetzt werden sollte - Abhilfe bringt entweder (besserer) Unterfahrschutz oder stabileres Material.

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Was? Nur eine Lampe und nichtmal ein Warnton? Die sparen auch alles bei Skoda ein... :blink:

 

Meine Güte, da musst du ja wirklich hart aufgesessen sein, wenns die Ölwanne völlig aufgerissen hat! Es erstaunt mich, dass die VS nicht zahlen will. Du hast doch sofort angehalten und dich abschleppen lassen, wieso ist der Motorschaden denn dann plötzlich ein "abwendbares Ereignis"? Ich sehs ja ein wenn du weitergefahren wärst, aber so... *Kopfschüttel* :vogelzeig:

 

 

Was mich wundert ist, dass hier alle über ein "tiefliegendes" Fahrzeug sprechen! Gerade bei 4x4-Modellen sollten man etwas Geländetauglichkeit erwarten, schliesslich kaufe ich mir den Allradler doch auch um damit umwegsame Strecken zu befahren. (Meinte damit jetzt keinen Extrem-Trial! :) )

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Guest robotroonie

@HaSe

geanu so sehe ich das auch: ein 4x4 sollte doch eine gewisse Bodenfreiheit haben, um auch unwegsamere Strassen (kein Offroad) zu befahren.

Als völlig aufgerissen würde ich die Wanne nicht bezeichnen: wie gesagt, ähnlich wie bei einer geöffneten Dose ringsherum ein Riss.

codriver meint ja, dass Allradler sogar tiefer als baugleiche 2WD-Modelle liegen, derartiges habe ich aber noch nie gehört.

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Guest robotroonie

>Als völlig aufgerissen würde ich die Wanne nicht bezeichnen: wie gesagt, ähnlich wie bei einer geöffneten Dose ringsherum ein Riss.

 

- der tiefliegende und damit beschädigte Bereich war auch nicht wesentlich größer als bei einer (500ml) Konservendose - also vielleicht 15cm Durchmesser

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Guest codriver72

Stellt z.B. mal eine E-Klasse (Heckantrieb) und eine E-Klasse (4matic) oder Ford Scorpio/Sierra nebeneinander, dann kann man deutlich einen Unterschied erkennen.

 

4x4 heißt nicht Geländewagen und Offroad-Tauglichkeit, sondern steht eher für den Antriebsstrang. Deswegen bieten einige Hersteller auch die Offroad Modelle (A6 Offroad, etc.) an, damit die Bodenfreiheit auch fürs Gelände reicht. Das Problem ist, dass viele Leute der Meinung sind, wenn 4x4 oder ähnliches angeschrieben wird, ist das Auto für die Kiesgrube gedacht, so ist es leider nicht.

 

Sollte ich noch ein paar Daten bzgl. Fahrzeughöhe finden, werde ich sie mal hier reinstellen.

 

@robotroonie

 

Ich finde es eigentlich sehr ungewöhnlich, dass an dem Seat kein Auffahrschutz am Motor angebracht war. Allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob einer serienmäßig vorhanden ist. Sollte einer Serienmäßig (siehe Preisliste) vorhanden sein und dieser aber nicht an dem Fahrzeug vorhanden gewesen sein, trifft Dich sicherlich nur eine Mitschuld. Soweit Du hierzu eine Antwort geben kannst, werde ich mich nochmal melden.

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Guest robotroonie

@codriver

Es handelt sich um einen Skoda, keinen Seat.

Mir ist bekannt, dass es vom Hersteller seit kurzer Zeit Umrüstsätze gibt: Höherlegung sowie Unterfahrschutz; ist aber optional und kostet eine ganze Stange.

Vom Händler wurde das hauchdünne Plastik als "Unterfahrschutz" bezeichnet (ist aber vielleicht eher zur Geräuschdämmung).

 

Ich hatte beim Skoda einmal grob (Zollstock) am vorderen Radhaus gemessen: Fahrzeug liegt ungefähr 3cm tiefer als mein altes Fahrzeug (Subaru Impreza ´94 - hat übrigens auch einen gewissen Unterfahrschutz (Stahl) serienmässig - Fahrzeugbilder hier: http://www.automail.de/index.asp?ID=2961256 http://www.automobile.de/obj346110 - also sichtlich kein Offroader, sondern normaler PKW). Mein vorheriges Fahrzeug (Subaru Legacy ´90) hatte wirklich einen massiven UF-Schutz (massive Stahlplatte). Da Subaru keine Diesel anbietet und ich im letzten Jahr (mit Benziner) über 50000 gefahren bin, musste ich mich zwangsläufig bei anderen Herstellern umsehen - bin jetzt beim Audi Allroad gelandet und damit bisher zufrieden (auch in tiefster Niveau-Regulierungs-Ebene kein Aufsetzen bisher, obwohl in dieser Stellung tiefer als "normale" Audi-Kombis), allerdings vermisse ich die 2. Untersetzung (in Dolomiten beinahe Kupplung verschlissen).

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@robotroonie

 

Da muss man sich doch zwangsläufig die Frage stellen, ob hier nicht ein Konstruktionsfehler vorliegt. Außerdem solltest Du mal die Bodenfreiheit des Probefahrzeugs mit einem gleichen neuen Fahrzeug vergleichen. Es besteht immerhin die Möglichkeit, daß dieses Fahrzeug ein anderen Bodenabstand hat als serienmäßig.

 

Hast Du denn mittlerweile das Gutachten bekommen? Und wie hat der Händler sich bis jetzt weiter geäußert?

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Guest robotroonie

Das das Einzelfahrzeug tiefer als identische Modelle ist, ist zumindest theoretisch möglich und wäre sicher überprüfenswert. Dass ein Serienfehler vorliegt, wird sicher keiner (Autohaus, Versicherung) durchgehen lassen, da das Fhz doch sehr häufig ist und identische Schäden (vermute ich) nicht so oft auftreten.

 

Wie bereits geschrieben, hat das AH am letzten Freitag 2x versucht, mich zu erreichen; da ich mich im angrenzenden Ausland aufhielt, habe ich aber kein Gespräch angenommen. Am Montag Nachmittag habe ich im AH niemand erreicht. Mittlerweile habe ich noch mit einem Anwalt und einem Bekannten vom Fach telefoniert (eben gerade). Fazit: solange mir das Gutachten nicht vorliegt, kann man wenig unternehmen (zumal sich ein paar Widersprüche ergeben).

Ob es gut wäre, von mir aus weiterhin zu versuchen, das AH zu erreichen, weiss ich nicht (s i e wollen ja etwas) bzw. ob mir durch Inaktivität ein Nachteil entstehen kann. Zumal in den letzten 2 Telefonaten (vor ca. 2 Wochen) ausdrücklich die Zusendung einer Kopie des Gutachtens vereinbart wurde - stattdessen habe ich nur einen KVA erhalten, der inhaltlich (Positionen, Preis) nicht besonders überzeugt und auch wenig aussagekräftig ist (z.B. in Bezug auf den zugrunde gelegten Schaden).

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Es ist in der Tat sehr merkwürdig, dass so ein kleiner Aufsetzer sofort einen Motorschaden zur Folge haben soll. Da müsste ja die Ölwanne völlig zerstört gewesen und massig Öl ausgetreten sein!

 

Was mich wundert ist der Umstand, dass der komplette Motor wegen Ölverlust getauscht werden musste, aber der Turbolader der ohne Öl sofort gehimmelt ist noch ok sein soll. Grad bei Turboladern mit den hohen Drehzahlen und einer Welle nur auf einem Ölfilm wird doch oft berichtet, dass dieser einen Schaden davonträgt wenn nicht genügend frisches Öl zugeführt wird.

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Hallo robotroonie,

nach Auskunft meines Autohauses (fahre selber einen Octavia), wird der Unterfahrschutz sehr wohl häufig beschädigt, speziell bei Bauern und Förstern aus den benachbarten Landkreisen. Allerdings war noch von keinem daraus resultierenden Motorschaden die Rede. Das Autohaus hatt diese Teile übrigens stets auf Lager...

 

Grüße

Klaus

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@maike1979

 

aber der Turbolader der ohne Öl sofort gehimmelt ist noch ok sein soll.

sehr guter Einwand, darauf bin ich noch garnicht gekommen! Du hast vollkommen Recht, der Turbo müßte

als erstes dran glauben. Bei 100m ohne Öl ist ein Kolbenfresser sehr unwahrscheinlich, das hört sich schon sehr nach einer "linken Tour" an.

 

Bein 4x4 kann man nicht die Geländegängigkeit eines Landrovers erwarten, aber eine schlechte Straße oder Feldweg sollte schon befahrbar sein. :P

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Ich habe einmal auf einem Motorradtreffen ein sehr „interessantes“ Schauspiel miterlebt. Bei einem alten R5 war das Motoröl komplett abgelassen worden. Dann wurde der Wagen gestartet und (im Leerlauf) wahre Drehzahlorgien veranstaltet. Es hat sage und schreibe 11 Minuten gedauert, bis der Motor sein Leben ausgehaucht hat.

 

Ich selbst war früher mit meinem 123er Diesel auch 4 km komplett ohne Öl unterwegs. Nach einem Ölwechsel hatte die Werkstatt die Ablassschraube nicht festgezogen, sodaß ich sie an einer Ampel verloren habe (das konnte ich später noch herausfinden), ohne es zu bemerken. Erst am nächsten Tag habe ich mich über ein paar Öltropfen unter dem Auto gewundert, weil der Motor bis dahin vollkommen trocken war. Einen Folgeschaden gab es damals nicht (gut, dass waren ja auch richtig robuste Motoren).

 

Aber dennoch kommt mir die Geschichte mit dem Motorschaden hier schon sehr dubios vor…

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Mensch, das mir das jezt erst einfällt!!! :D

Ich war letztes Jahr auch auf so einer Stuntshow, da haben die unter anderem pkws zu Schrott gefahren. Der Moderator sagte:"Unser Beitrag zur Umwelt: Die Autos haben kein schädliches Öl mehr, das wurde komplett abgelassen. Für die Show reicht das!"

Und die sind da auch noch gut mit gefahren... Inkl. Vollbeschleunigung und Überschläge!

Müsste mich schon sehr täuschen, wenn das anders war....

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Guest Michael
nach Auskunft meines Autohauses (fahre selber einen Octavia), wird der Unterfahrschutz sehr wohl häufig beschädigt

jep, und laut Auskunft "meines" DEKRA-Prüfers bei der letzten HU wird das Teil auch nicht selten von der Werkstatt vergessen nach einem Ölwechsel wieder anzubauen - passiert auch an meinem damaligen Audi. :D

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