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Roadrunner

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  1. Da wäre ich mir nicht so sicher. Der "Personenbeförderungsschein" zielt auf die gewerbsmäßige Personenbeförderung ab. Wenn man seine Kumpels transportiert, dürfte keine gewerbsmäßige Personenbeförderung vorliegen, außer man kassiert Fahrpreiß .
  2. Ich freue mich, so eine Aussage von einem Polizisten zu hören. Vor ein paar Tagen habe ich bei uns in der Zeitung von einer Verfolgungsjagd gelesen. Ein Fahrzeug hatte bei einer Verkehrskontrolle nicht angehalten. Als der Fahrer eine Straßensperre umfahren wollte, schoß ein Polizist auf ihn. Der Fahrer verstarb. Der Grund für seine Flucht war ein Haftbefehl wegen Betruges. Wie bluey schon schrieb, macht das natürlich auch dem Beamten zu schaffen, wie auch am nächsten Tag in einem kleinen Artikel zu lesen war. Das Ganze hat sich in Bayern abgespielt, Einzelheiten weiß ich jedoch nicht mehr.
  3. Ich würde vorschlagen: MPU nach so einem Vorfall, und nicht nur wenn der Fahrer 75 war, sondern auch bei 35. Das gibt dann schon eine Auslese.
  4. Was ist an meiner Aussage eher falsch? "Das Abschleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges zum nächsten Schrottplatz ist ohne Genehmigung erlaubt." Ich stimme zu, daß nur in diesem Fall das Abschleppen ohne Zulassung erlaubt ist. Ansonsten müsste eine Schleppgenehmigung beantragt werden. Die ist jedocht trotzdem billiger als ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Trailer ausleihen.
  5. zur Thematik mit Abschleppen zum Schrottplatz habe ich hier etwas gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...?showtopic=2205 dort wird auch aus einem sogenannten "Henschel" zitiert. Somit wäre der Kreis geschlossen und ein erlaubtes "Abschleppen" eines nicht zugelassenen Fahrzeuges gegeben.
  6. Der Großteil der Autofahrer macht sich ja nicht mal mit Reifenwechseln die Finger schmutzig, sondern läßt den ADAC kommen, geschweige denn, an alten Kisten rumzubasteln und mal einen Teilespender von A nach B bringen zu müssen. Ich kann mir vorstellen, daß es nur wenige sind, die an solch einer Aktion Bedarf haben. Und noch weniger, die sich dann auch trauen. Ich muß Dir aber auch Recht geben , daß man darauf angewiesen ist, wie ein Gericht den Fall dann interpretiert. Ich kenne die Ausführungen zu den angegebenen Paragraphen nicht, die würden mich aber bei Gelegenheit mal interessieren
  7. Wenn man den "Nothilfegedanken" zugrunde legt, käme man nie in die Situation, ein nicht zugelassenes Fahrzeug abschleppen zu wollen. Das Kfz wäre ja im Pannenfall immer zugelassen jedoch nicht betriebsfähig. Wann würde man dann überhaupt zur Konstellation - Fahrzeug abgemeldet und nicht betriebsfähig - kommen? Im Gesetzestext steht nichts von einem sogenannten "Nothilfegedanken " vgl. STVO §15a, dieser wird jedoch gerne von Polizisten zitiert! Die können sich nämlich keinesfalls nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen vorstellen, obwohl es vom Gesetz abgesegnet ist STVZO §18 A
  8. Das Verbot des Abschleppens eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ist ein hartnäckiges Gerücht! siehe STVZO §18 Abs.1 (1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Schleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänge
  9. Ich denke mir mal, das Fahrzeug sieht nicht nach wilder Entsorgung aus. Es wurde ein Winterauto gekauft, um dieses zu Schonen. Der Fehler war wahrscheinlich, das die Nummerschilder nicht rangeschraubt waren. Das erkennt man schon meilenweit, wenn nur die Plaketten abgekratzt sind, muß man schon genauer hinschauen.
  10. Sondern??? Sofort alle AKWs abschalten? Bis dann der Verbrauch durch alternative Energien gedeckt werden kann (wenn diese die Serienreife erreicht haben) überbrücken wir die Zeit halt mit Beleuchten durch Kerzenlicht und Heizen mit Holz oder getrocknetem Kuhdung!?! Unsere Computer versorgen wir mit der hauseigenen Photovoltaikanlage und hoffen auf viele Sonnentage.
  11. Stimmt! Die Fahrer, die bei besten Witterungs- und Lichtverhältnissen mit Licht fahren, sollten mal einen Augenarzt aufsuchen.
  12. Andere Hersteller kochen auch nur mit Wasser. Da gibt es dann zu jedem TÜV-Termin alle 2 Jahre hinten neue Bremssättel, weil die Handbremsmechanik festgerostet ist, für 500€ (VW). Bremsscheiben, aus denen der Rost rausbricht, wie aus dem Radlauf eines Kadetten (Mercedes). Andauernd defekte Luftmassenmesser bei Dieselfahrzeugen (VW, Audi). Sich lösende Kurbelwellenriemenscheiben- befestigungsschrauben mit anschließendem Ventilsalat (VW). Ich bin jedenfalls mit meinen Opelfahrzeugen vor außergewöhnlichen Schäden bis jetzt verschont geblieben (ca. 250000Km gesamt mit Kadett C,E und Vectra B)
  13. Genau! Volle Zustimmung! Bei einem Verfahren des kleinen Mannes verschwindet z. B. nicht einfach eine Festplatte mit belastenden Beweisen aus den Räumen des LKAs.
  14. Bei Auto mit geregeltem Kat wird der Tank über einen Behälter mit Aktivkohle entlüftet. Bei älteren Autos ging einfach ein Schlauch ins Freie. Deswegen sind sie aber auch nicht abgefackelt, wenn jemand eine Kippe daneben weggeworfen hat. Im Zuge der Einführung des Katalysators wurden auch diese nicht umweltfreundlichen Ausdünstungen durch Aktivkohle gereinigt. Wenn der Motor läuft, saugt er über einen Schlauch Frischluft durch den Aktivkohlefilter, um diesen zu Trocknen. Wenn der Filter aber so alt wie das Auto ist, wäre es nicht verwunderlich, wenn er nicht mehr durchgängig ist, im Tank entst
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