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Führerschein Vergessen- Weiterfahrt Untersagt, Nötigung Beifahrer


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Bei meinem zuständigen Finanzamt darf man auch keine Zahlungen in bar machen. Niemals! Mich haben die vor Jahren mal mit 800 Euro wieder heim geschickt... weil Zahlungen an das FAmt unbar zu erfolgen haben. Dass da im Nachbarzimmer die "Kasse" war, hat niemanden interessiert.

Sicher, Geld ist Geld, aber eben nicht beim FAmt. "Man könne nur Barzahlungen annnehmen, wenn ein Vollstrecker das Geld von mir zu Hause abholt." war damals die Aussage der Sachbearbeiterin.

 

Der Unterschied ist mir schleierhaft, was an dem zu Hause abgeholten Bargeld anders ist, als freiwillig in bar auf dem FAmt abgegebenes Geld, direkt an der Kasse...

 

Im dem Zusammenhang habe ich mir dann ein CH-Konto zugelegt, weil mir diese "wir-brauchen-ihre-bankverbindung-wollen-sie-aber-nicht-direkt-danach-fragen" Maßnahme auf den Zeiger geht. Wer mal wieder ein Auto bei der KFZ Zulassungsstelle anmelden will, wird auch feststellen, dass das nur noch mit EZM erfolgreich möglich ist.

 

Für einen Selbständigen kann genau so die Teilnahme an einem Paybackprogramm zum Verhängnis werden, aber darüber denken nicht so viele Leute nach...

 

Ich halte kurz gesagt, die Maßnahme zum Zwang der bargeldlosen Zahlung für Informationsbeschaffung. Wer ernsthaft interessiert ist, den Informationsaustausch (zumindest der Bankdaten gegenüber Behörden) einen Riegel vorzuschieben, kann sich gern per PN bei mir melden, den helfe ich gern, kostenfrei, schnell und selbstverständlich 100% legal!

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Da eine Überprüfung der Fahrerlaubnis aber lt. Bluey durchaus (zumindest teilweise) möglich ist, ist die Prämisse falsch.

Nein ist sie nicht. Denn erstens gilt das von Bluey Gesagte nur für die neuen Kartenführerscheine. Und selbst bei denen dürfte wohl auch das hier:

 

Wie gesagt, von mir wollte noch nie einer wirklich ernsthaft die Plastikkarte, die hab ich nie dabei.

 

Einmal entsinne ich mich jedoch, da haben sie ganz schön doof geguckt, hatte nur nen entwerteten Reisepass. Die Abfrage funktionierte nicht. Auf meinen Kommentar hin, (Lasermessung, war zu schnell und hatte es eilig) das man ja meinen Namen und meine Addresse hätte und das auch übermorgen noch abfragen könnte und dann immernoch die Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Post schicken könnte, lies man mich weiterfahren.

 

wahrscheinlicher sein als die Geschichte, die dem TE widerfahren ist. Deshalb kann von präventivem Handeln keine Rede sein.

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... ...

Nun wird die Dreckskarte per Post auf Staatskosten von einem Revier aufs andere Revier nach Berlin geschickt... irgend jemand muss den Umschlag öffnen, sich an einen Rechner setzen, stellt vielleicht fest, dass ich die 10 Euro nicht bezahlt habe... und schickt mir einen Verwarnungsgeldbogen zu... nochmal ein Briefumschlag ... und eine Frankierung... was kostet die Welt...

... ....

Wer sagt denn, das die nicht einen Bussgeldbescheid (mit ca. 25€ Aufschlag) schicken? Dann wären die doch im Plus SCNR

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  • 2 months later...

Moin, Leuts!

Bin neu hier im Forum und schon ziemlich (negativ) überrascht, dass a) so viele Cops hier sind und b) sie sich hier genauso aufblähen, wie im wahren Leben.

Da wird von einem Kollegen erzählt, der eindeutig schikaniert hat. Dann kommt hier einer und verteidigt den "kollegen" auch noch. Jungs von der Polente: iss euch denn gar nicht an eurem Ruf gelegen? Ihr stimmt tagtäglich die Bürger gegen euch und wundert euch danach, dass ihr keine Unterstützung in der Bevölkerung findet... Unter aller Sau!

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Moin, Leuts!

Bin neu hier im Forum und schon ziemlich (negativ) überrascht, dass a) so viele Cops hier sind und b) sie sich hier genauso aufblähen, wie im wahren Leben.

Ich bin eigentlich viel unangenehmer davon ueberrascht, dass sich hier so mancher "Jura"student extrem aufblaeht..... :nick:

 

Da wird von einem Kollegen erzählt, der eindeutig schikaniert hat. Dann kommt hier einer und verteidigt den "kollegen" auch noch. Jungs von der Polente: iss euch denn gar nicht an eurem Ruf gelegen? Ihr stimmt tagtäglich die Bürger gegen euch und wundert euch danach, dass ihr keine Unterstützung in der Bevölkerung findet... Unter aller Sau!

Eindeutig schikaniert? Nun, man sollte nicht alles, was hier so geschrieben wird, wortwoertlich glauben. Vielleicht hat der gute Polizist in Berlin nur seine Pflicht getan, und wurde dann vom Herrn "Jura"studenten aufs Uebelste angemacht. So wie der Eingangsbeitrag geschrieben wurde, ist das durchaus vorstellbar. Wahrscheinlich ist dem "Jura"studenten auch nichts an dem Ruf seiner Fakultaet gelegen, sonst haette er sie nicht so blamiert.

Waere ich der Polizist gewesen, haette es durchaus sein koennen, dass die Kontrolle, ob der angehende Jurist eine gueltige FE hat, wesentlich laenger als 20 Minuten dauert.....

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  • 2 weeks later...
Waere ich der Polizist gewesen, haette es durchaus sein koennen, dass die Kontrolle, ob der angehende Jurist eine gueltige FE hat, wesentlich laenger als 20 Minuten dauert.....

 

 

Schön HarryB, dass du schon nach 4 Monaten auf meinen Beitrag antwortest. Ich möchte dir persönlich etwas grammatikalische Bildung mit auf den Weg geben:

 

Wenn man in einem Satz sehr viele Kommas setzt, kann es sein, dass der Zusammenhang verloren geht, bzw. der Leser am Ende nicht mehr weiß, worum es am Anfang gegangen ist.

 

Deshalb sollten (z.B in der Juristerei) solche Sätze vermieden werden.

 

 

In deinem o.a. Satz verwendest du Konjunktiv II, welches aus den Präteritum abgeleitet wird. Dieser Tempus muss also im ganzen Satz beibehalten werden. (Ich kürze mal den Satz, damit du deinen Fehler besser erkennst. )Richtig müsste dein Satz also heißen:

 

Waere ich der Polizist gewesen, haette es durchaus sein koennen, dass[...] die Kontolle [...], wesentlich laenger als 20 Minuten gedauert hätte.....

 

Wie du unschwer nun erkennst, kann man sogar von einem Studenten noch etwas Brauchbares fürs Leben lernen. Im Übrigen schreibt man Jurastudent nicht mit Gänsefüßchen.

 

passendes Zitat von Bluey: "Wenn über eine Sache Gras gewachsen ist..."

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Tja, tut mir ja nun leid, dass mein Beitrag so viel spaeter kam. Das liegt aber daran, dass ich leider erst so spaet auf diesen Thread aufmerksam wurde.

Vielen Dank auch fuer Deine grammatikalische Ausbildung meinerseits, ich bin immer wieder erfreut, wenn ich etwas dazu lernen kann. Aber auch Dir sei diesbezueglich eines ans Herz gelegt: Ich habe gar nicht auf deinen Beitrag geantwortet, sondern nur schlicht meine bescheidene Meinung kundgetan. Damit der geneigte Leser auch weiss, worauf sich diese - meine Meinung - bezieht, habe ich die ueberaus nuetzliche Funktion des Zitierens angewandt. Das macht es wesentlich einfacher fuer alle Mitlesenden. Schliesslich muss man ja bedenken, dass hier auch der eine oder andere "Jura"student mitliest (den man wohl doch mit Anfuehrungszeichen schreiben muss, diese muessten nur weg bleiben, wenn man vom Studenten der Rechtswissenschaften schreibt), dem es offensichtlich an Konzentration mangelt, laengere, durch Satzzeichen getrennte, Ausfuehrungen mitzuverfolgen. Lass Dir raten: Lies es dir selbst laut vor und betone die Interpunktion, dann wirst auch Du besser verstehen lernen und am Ende noch wissen, worum es am Anfang ging.

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;)

 

In D wird kein Jura gelehrt ;) , sondern Rechtswissenschaft auch wenn man sich sodann Volljurist nennen darf.

 

Außerdem verwende ich gerne solche Sätze, denn damit kann man seinen Gegenüber ziemlich verwirren und das ist ja gewollt, wenn man seiine Meinung kund tut. :whistle:

Das klappt relativ häufig.

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Waere ich der Polizist gewesen, haette es durchaus sein koennen, dass die Kontrolle, ob der angehende Jurist eine gueltige FE hat, wesentlich laenger als 20 Minuten dauert.....

Glücklicherweise sind die meisten Polizisten professionell genug, ihre Macht nicht unnötig zu missbrauchen.

 

 

Was gibts eigentlich Neues in der Sache?

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So schnell kann's gehen!

 

Heute abend führten wir mal wieder eine Geschwindigkeitsüberwachung durch. Und prompt kam uns jemand in die Kontrolle, der sich weder ausweisen konnte noch eben den Führerschein mitführte. Aber natürlich hatte er einen (laut eigener Aussage). Also haben wir versucht, selbiges über unsere Leitstelle zu ermitteln. Leider aber (für ihn insbes.) ohne Erfolg. Da er aber nunmal einen Kartenführerschein hatte bzw. vorgab zu haben, hätte das System ihn normalerweise positiv ausspucken müssen. Tat es aber nicht. Also lag der Verdacht nahe, daß er über keine Fahrerlaubnis verfügte. Die Folgen waren mit denen des vorliegenden Ausgangsfalles identisch/vergleichbar:

 

- zunächst Untersagung der Weiterfahrt.

- der Beifahrer fuhr für den Betr. zu dessen Wohnanschrift und brachte den Führerschein zur Meßstelle. Hin- und Rückfahrt jeweils ca. knapp 30 km und ca. eine gute halbe Stunde Autofahrt.

- der Betroffene blieb derweil bei uns.

 

Man sieht: sooo selten kommt das gar nicht mal vor.

der fall ist doch aber völlig anders gelagert. der TE konnte sich ausweisen, nachweisen, dass ihm das auto rechtmäßig zur verfügung steht.

ihr wusstet ja im prinzip gar nichts. in diesem fall völlig verständliche reaktion

 

wobei ich zugeben muss, dass ich auf kurzen fahrten zu sport/schwimmbad niemals meine papiere mitnehme, da ich recht wenig vertrauen in die wegschließmöglichkeiten habe.

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Sollte ein Fahrer hunderte von Km entfernt wohnen, gäbe es immer noch die Möglichkeit, den Fahrer erkennungsdienstlich zu behandeln, um so die Identität festzustellen. Wenn es jemand eilig hat, kann er bei letzterem seine Termine erstmal streichen.

 

Egal, Hauptsache, ihr wurdet beschäftigt und habt in der Zeit nix verdient. :vogelzeig:

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der TE konnte sich ausweisen, nachweisen, dass ihm das auto rechtmäßig zur verfügung steht.

ihr wusstet ja im prinzip gar nichts. in diesem fall völlig verständliche reaktion

Sorry, aber nach so langer Zeit weiß ich nicht mehr, in wie weit sich der TE ausweisen konnte. Aber soweit mir in Erinnerung verblieben, konnte er keinen Führerschein vorweisen. Da nutzt es ihm reichlich wenig, sich mit einem Fahrzeugschein "auszuweisen". Aber wie gesagt: ich habe den Ausgangsfall nicht mehr ganz in Erinnerung auch hatte jetzt auch keine sonderlich große Lust, mich erst wieder einzulesen.

 

Egal, Hauptsache, ihr wurdet beschäftigt und habt in der Zeit nix verdient. :vogelzeig:

Auch falsch. In solchen Fällen funken wir die Wache um Unterstützung an, damit die den Betroffenen zur Wache verbringen, wo er von einem Kollegen der Kriminalkommissariats entsprechend weiter verarztet wird. Wir messen derweil locker weiter.

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der TE konnte sich ausweisen, nachweisen, dass ihm das auto rechtmäßig zur verfügung steht.

ihr wusstet ja im prinzip gar nichts. in diesem fall völlig verständliche reaktion

Sorry, aber nach so langer Zeit weiß ich nicht mehr, in wie weit sich der TE ausweisen konnte. Aber soweit mir in Erinnerung verblieben, konnte er keinen Führerschein vorweisen. Da nutzt es ihm reichlich wenig, sich mit einem Fahrzeugschein "auszuweisen". Aber wie gesagt: ich habe den Ausgangsfall nicht mehr ganz in Erinnerung auch hatte jetzt auch keine sonderlich große Lust, mich erst wieder einzulesen.

ist ja auch so schwer den ersten beitrag noch mal zu lesen :vogelzeig:

 

personalausweis sollte eigentlich reichen, um zu wissen, wer der fahrer ohne führerschein ist.

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