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Parken Mit Rotem Kennzeichen


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Hallo,

 

ich hab mir letzte Woche ein Auto gekauft und konnte dies gestern abholen. Es ist ein Werksdienstwagen und der Brief (das heißt doch jetzt Zulassungsbescheinigung oder?) ist auf dem Weg zum Autohaus, war aber gestern noch nicht da. Ich habe das Auto nun mit roten Nummernschildern mitbekommen und soll auf diese halt gut aufpassen.

Jetzt, wenn ich daheim auf meinem Grundstück stehe, hab ich sie abgemacht und mit ins Haus genommen.

 

Am Dienstag möchte/muss ich nach Nürnberg. Ich kann dort in der Garageneinfahrt meiner Mutter parken. Die Garage ist in ein Haus integriert, direkt davor ein Radweg und da dann erst die eigentlich Einfahrt, die von einem öffentlichen Parkplatz weggeht. Wenn man es ned weiß, denkt man, es ist eine weitere Parklücke.

Da darf ich mich ja ned ohne Kennzeichen hinstellen, dran lassen mag ich sie aber auch nicht, sonst bekommen die am Ende Beine.

Wenn ich die jetzt abmache und deutlich sichtbar ins Auto unter die Windschutzscheibe und hinters Heckfenster lege, das dürfte doch keine Schwierigkeiten geben?

 

Ordnungshüter und auch Polizei kontrollieren da leider sehr oft ...

 

Liebe Grüße

Ingrid

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Das Problem ist weniger Parken mit den Roten Kenzeichen. Das größere Problem ist die unzulässige Nutzung der Kennzeichen. Mit den Kennzeichen dürften nur Überführungsfahrten und Probefahrten gemacht werden.

 

Also ein Besuch bei der Frau Mama fällt da nicht drunter.

 

Folglich solltest Du schon mal eine gute Ausrede parat haben falls Du kontrolliert wirst. Ansonsten, wenn es ein Privatgrundstück ist, darfst Du auch ohne Kennzeichen dort stehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Mit den Kennzeichen dürften nur Überführungsfahrten und Probefahrten gemacht werden.

 

Ops, das wusste ich jetzt nicht, hat auch keiner was davon gesagt, als sie meinten, ich bekäme es dann halt mit rotem Kennzeichen mit.

 

Hmm, dann bleibt nur beten und hoffen, dass die Papiere morgen im Autohaus sind (was ich eigentlich nicht glaube, denn was gestern nicht da war ... ), am Dienstag dann bei mir und ich kann dann das Auto noch zulassen ... ansonsten muss ich das Auto von meinem Mann nehmen.

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Nee, nee, ich hab das jetzt alles mal nachgelesen, auch Kurzzeitkennzeichen sind nur für Überführungs- oder Probefahrten.

 

Wenn die Papiere noch kommen, dann lass ich das Auto noch zu, ansonsten entweder andres Auto oder verschieben. Wird zwar knapp mit Weihnachtseinkäufen, aber ich möchte nichts riskieren und im Schwindeln war ich noch nie gut.

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Versteh ich nicht :whistling: ich bin sogar mit roten Kennzeichen in den Winterurlaub nach Tirol gefahren. :kotz:

In Kufstein habe ich mich zwischen zwei Belgier geklemmt, damals wurde noch kontrolliert, keine Probleme, aber einen etwas bescheiden guckenden :think: bei der Wiedereinreise.

Ansonsten bin ich oft tagelang probegefahren, wenn der Wagen besonders geil war! :D

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Naja "Probe"fahren könnte ich auch dauernd :whistling:

 

Vorhin hat das Autohaus angerufen, Papiere sind da und kommen per Post (ist zu weit weg, um sie mal eben abzuholen) ... nu leg ich mich morgen auf die Lauer, der Postbote wird gar ned wissen wie ihm geschieht *lol*

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Guest Pferdestehler

"Probefahrt" kann eigentlich nahezu immer als Fahrtgrund vorgebracht werden. §28 der StVZO sagt dazu

als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit

Damit lässt sich eigentlich fast jede Fahrt rechtfertigen, sofern es nicht das eigene Auto ist...

Aber selbst beim eigenen Auto hätte ich immer eine Begründung parat. Und wenn es das Verhalten des Fahrzeugs beim Befahren einer steilen Parkhauseinfahrt ist, während ich zu Weihnachtseinkäufen unterwegs bin.

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Und wenn es das Verhalten des Fahrzeugs beim Befahren einer steilen Parkhauseinfahrt ist, während ich zu Weihnachtseinkäufen unterwegs bin.

Damit hättest Du die A-Karte gezogen wenn die Einkäufe auf dem Rücksitz liegen. Einkaufen gehört nicht zur Probefahrt. :whistling:

 

Wenn jemand schon verbotener Weise mit den Schildern unterwegs ist, sollte man a.) eine plausible Erlärung haben, und b.) sich nicht verplappern. :think:

 

MfG.

 

hartmut

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- Ich musste dringend noch während der Probefahrt anhalten und was besorgen

Pinkeln, Rast und etwas essen darf man.

 

- Ich will die Ladekapazität des Fahrzeuges prüfen :whistling:

Da wird sich deine Angetraute freuen, wenn Du es bei einem Juwelier machst.

 

MfG.

 

hartmut

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Den § 28 StVZO kann man ruhig vergessen, Probefahren zur Anregung der Kauflust gibt es nicht mehr!

 

Bei einer Kontrolle würde ich das nicht angeben!

 

 

dete

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Vorführwagen?

 

meine Lebensgefährtin wollte einen Mini bei einem Mülheimer Händler probefahren, obwohl ein zugelassenes Fhrzg., erkennbar an der Beschriftung, auf dem Hof stand, wurde ein Fahrzeug aus der Ausstellung geholt, mit roten Kennzeichen versehen und meine Angebetete ohne weitere Erklärung und mit fast leerem Tank :think: auf Probefahrt geschickt!

Sie durfte noch selber tanken, ein echtes Aha- Erlebnis! :whistling:

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