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Darf ich fahren?


Guest Gast_Mike

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Guest Gast_Mike

Hallo,ich habe da mal eine Frage.Ich habe auf einer Party am Wochende ein paar mal an einem Joint gezogen.Natürlich bin ich mit dem Taxi nach Hause gefahren.Doch wie ist es wenn ich jetzt angehalten werde und die Polizei mich auf Haschisch untersucht?Ich habe ja immer noch Spuren im Urin aber meine Fahrtüchtigkeit ist doch nicht im geringsten eingeschränkt.Würde ich dennoch meinen Führerschein verlieren und können die die Konzentration fesstellen und sehen dass ich 100% fahrtüchtig bin?Wäre nett wenn ich dazu ein paar Infos bekommen könnte.

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Lieber Mike, mal ganz ehrlich. Fahren mit Alkohol darfst Du nicht, weil ??? Ja genau ! Weil es Deine Sinne berauscht und Du so Fehler machen könntest, die sonst eher nicht vorkommen würden. Somit beantwortet sich Deine Frage von selbst oder ? Klar darfst Du nicht mehr fahren, selbst wenn die Konzentration niedrig ist. Auch hier der Vergleich zu Alkohol. Zwar gibt es die Grenzen von 0,5 - 0,8 und 1,3 doch bei einem Unfall interessiert das keinen. Dann hast Du automatisch zumindest Mitschuld. Und weil wir gerade bei der Schuld sind: Ich möchte kein Kind umgenietet haben, weil meine Reaktionen beeinträchtigt waren durch Alk/Hasch. Ich könnte dann nicht mehr schlafen !

leo

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Guest Gast_mike

Ja klar aber ich bin doch jetzt nicht mehr berauscht oder?Das ist ja meine Frage.Wenn ich gerade einen Joint geraucht hätte ist mir schon klar dass ich nicht fahren darf aber meine Sinne und meine Reaktionszeiten sind doch jetzt nach ein paar nicht mehr beeinträchtigt!?

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Hi Gast_Mike,

 

also, das du am Wochenende (also mind. vor 3Tagen) an einer Tüte gezogen hast,

macht dir heute führerscheintechnisch keine probleme mehr, da du erst dann eine sogenannte "Trunkenheitsfahrt" begehst, wenn in deinem Blut aktives THC gefunden wird. Das ist innerhalb 12h des Konsums möglich.

 

Nach dieser Zeit (und ich würde 12h nicht als grenze sehen... wird wahrscheinlich pendeln zw. 8h u 24h) können "nur" noch abbauprodukte von THC nachgewiesen werden.

 

Diese Abbauprodukte bzw. die Konzenrtation dieser ist abhängig von deinem Gebrauchsverhalten... (ab-und-zu-konsument, regelmäßiger Konsument, Drogenmißbrauch).

 

nach der Konzentration der THC Abbauprodukte (u.a.) orientieren sich dann auch die führerscheintechnischen Konsequenzen (von Drogenscreenings bis hin zu MPU)

 

Wenn du (so wie es sich anhört) sehr selten konsumierst, und du heute kontrolliert werden würdest (Blut UND Urin), dann würden die Freunde u Helfer KEIN aktives THC (im Blut) finden und wahrscheinlich nur sehr geringe (wenn überhaupt) Konzentrationen von THC Abbauprodukten (im Urin).

 

dein führerschein ist in diesem Fall (ich betone, IN DIESEM FALL) meiner Meinung nach nicht gefährdet.

 

soviel von mir

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Guest Gast_mike

Danke oxxs,

das ist doch mal eine sehr Informative Aussage.Ich habe am diesem Wochenende das erste mal in meinem Leben an einer "Tüte" gezogen.Was würdest du denn schätzen wie lange sich noch Abbauprodukte in meinem Körper nachweisen ließen?Und es wäre sehr nett wenn du mir erklären könntest was ein Drogenscreening ist.

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also oxxx hat recht

 

das aktive ist einige stunden nachweisbar.

 

die abbauprodukte jedoch einige monate. wenn dieser thc wert sehr hoch ist, kann es auch zur anordnung einer mpu kommen, weil es dann als bewiesen gilt, dass du das gewohnheitsmässig machst... wenn das jetzt einmal war, dann ist dieser wert sehr gering und wird keinerlei konsequenzen haben

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Nur mal zum Verständnis: Wenn ich regelmässig ein- bis zweimal die Woche abends gemütlich ein Tütchen paffe, steigen meine Abbauprodukte des THC im Blut. Selbst wenn ich konsequent jedesmal 48 Stunden lang in kein Auto mehr steige, kann dann bei mir eine MPU angeordnet werden ? Mit welcher Begründung ? Schließlich habe ich zu keinem Zeitpunkt ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt, zumindestens nicht nachweislich ! Alles andere müsste mir bewiesen werden...oder ist es rechtens, seinen Führerschein aufgrund von Indizien zu verlieren ? Ich finde es sehr zweifelhaft, zumal der Genuss von THC nicht verboten ist.

 

Gruß

Grisu

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@devil

wenn du total betrunken von der polizei aufgeschnappt wirst kann dir das gleiche passieren

Ja aber nur, wenn ich dabei hinter einem Steuer sitze...denn auch der Genuss von Alkohol ist in Deutschland definitiv nicht verboten ! Lediglich das Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist verboten ! Wenn ich nach einer Zechtour brav zu Fuß heimgehe oder Taxi fahre (als Gast :rolleyes: ), kann mir ja wohl kein Polizist eine MPU anhängen.

 

Gruß

Grisu

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@Grisul

 

Wenn du mehrmals stock besoffen zu Fuss oder im Taxi aufgegriffen wirst, kann dir u.U. sehr wohl die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU zur Wiedererlangung angeordnet werden. Darüber gabs auch schon zahlreiche Berichte im Fernsehen u.a (vor einigen Wochen bei dieser SAT1 Motorsendung).

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Klasse ! Warum sollte ich denn eigentlich aufgegriffen werden, solange ich mich korrekt verhalte ? Ich bin noch nie von der Polizei einfach so kontrolliert worden. Und wie ist das denn mit meinen besoffenen Beifahrern, wenn ich selber nüchtern bin ? Wer dreimal innerhalb einer bestimmten Zeit als Beifahrer besoffen kontrolliert wird, muß dann zur MPU oder was ? Was hat das denn noch mit einem Rechtsstaat zu tun ? Ich kenne Leute, die regelmässig Alkohol trinken, aber im Rausch das Auto meiden wie der Teufel das Weihwasser. Das macht in meinen Augen keinen Sinn. Wenn ich das nächste Mal auf einer Party was zu trinken angeboten bekomme, lehne ich mit den Worten "Sorry, aber ich will noch zu Fuß heimgehen und bin beruflich auf den Führerschein angewiesen" ab... :rolleyes: Außerdem hab ich letztens erst einen Bericht über Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss gesehen - da hat der Schutzmann selber gesacht, das ihnen da rechtlich die Hände gebunden seien und das Strafmass, wenn überhaupt, deutlich geringer ausfallen würde. Von MPU kein Wort.

 

Wenn du mehrmals stock besoffen zu Fuss oder im Taxi aufgegriffen wirst, kann dir u.U. sehr wohl die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU zur Wiedererlangung angeordnet werden.

Ich verbuch das einfach mal unter der Rubrik Sagen und Märchen ;) !

 

Gruß

Grisu

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@Grisu: Das mit dem Alkohol stimmt schon. Wir wurden schon mal angehalten, auch bei stark alkoholisierten Führerscheininhabern eine Meldung an die FE-Behörde zu schreiben, wenn sie nicht im Straßenverkehr sondern z.B. bei einem Hausstreit aufgefallen sind.

Bei Promillewerten von 2,0 und mehr wird definitiv von einer Alkoholsucht ausgegangen, was die FE-Behörde zu entsprechenden Maßnahmen berechtigt.

 

Und genauso ist es mit den Abbauprodukten beim THC (THC - COOH - wenn ich mich nicht täusche). Je höher der Wert bei der Blutuntersuchung ist, desto mehr spricht für gewohnheitsmäßigen, mitunter suchtbedingtem Konsum.

 

Das Urteil des BVG hat damals ja differenziert, dass man nicht grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen das BtmG mit Cannabis gleich eine MPU anordnen darf. Das gilt aber auch nur dann, wenn der Konsument den Konsum und das Führen eines Kfz trennen kann.

Wird einer zugekifft am Steuer erwischt, ist er dabei.

 

Und auch bei Verstößen gegen das BtmG außerhalb des Straßenverkehrs, auch mit Cannabis, schreiben wir einen Bericht an die Führerscheinstelle. § 2(12) StVG verpflichtet uns sogar dazu.

 

Und übrigens ist nicht nur der Konsum von THC nicht verboten, auch der Konsum von Heroin und Kokain ist erlaubt. Nur der Besitz nicht - und der Erwerb - und eigentlich alles andere....

Erklär mir mal, wie man konsumieren kann, ohne zu besitzen.....(eine Möglichkeit gibts, sag ich aber net :rolleyes: )

 

Ganz einfach - Drogen am Steuer sind scheiße und zurecht verboten. Wenn aber Mike meint er müsste ein Tütchen rauchen und anschließend das Auto stehen lassen und mit dem Taxi nach Hause fahren, ist zumindest diese Handlungsweise noch verantwortungsbewusst. Führerscheintechnisch wäre ihm da anfänglich mal noch nix passiert.

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@Polizist

Wird einer zugekifft am Steuer erwischt, ist er dabei.
Logisch, darüber haben wir ja nicht gesprochen.
Erklär mir mal, wie man konsumieren kann, ohne zu besitzen.....(eine Möglichkeit gibts, sag ich aber net  )

Das wüsste ich auch gerne... :rolleyes: ...aber ist nicht der Besitz bis 3 Gramm Cannabis in Deutschland legal ?

 

Gruß

Grisu

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aber ist nicht der Besitz bis 3 Gramm Cannabis in Deutschland legal ?

Nein, der Besitz ist nie legal. Nach dem Urteil des BVG über die geringe Menge ist es nur so, dass die StA das Verfahren anfänglich gleich wieder einstellt. Frag mich net wonach, ich denk mal an den § 153 StPO. Das ist aber kein Freispruch, sondern eine Einstellung wegen "geringer Schuld".

 

Die Polizei wird also trotzdem das Zeugs beschlagnahmen und eine Anzeige vorlegen müssen.

 

Und die Menge wird nich an Gramm fest gemacht, sondern am Anteil des Wirkstoffes THC. Ist dieser ziemlich hoch, weil es guter Stoff ist (schwarzer Afghane oder wie das Zeugs heisst), ist die "nicht geringe Menge" schneller erreicht, als bei liederlichem Kraut (roter Libanese oder wie das Zeugs heisst :rolleyes: )

 

Es ist also ein Trugschluss, dass Cannabis (also Haschsisch oder Marihuana) in geringen Mengen erlaubt wäre. Es bleibt nach wie vor verboten, lediglich die Sanktionierung ist nimmer so hart.

Und die Meldung an die FE-Behörde bleibt davon unberührt. Und das ist es, was die Leute als viel härter trifft.

 

Ob jetzt eine Legalisierung weicher Drogen Sinn machen würde, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt...

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Hi,

 

leider existiert keine wirkliche Regelung was dieses Thema angeht.

Es unterscheidet sich erheblich von Bundesland zu Bundesland, und teilweise sogar von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle (wenn ich hier mal nicht falschliege - aber kann die Führerscheinstelle nicht teilweise über Maßnahmen entscheiden ?!).

 

@Gast_Mike

 

Wie lange die THC Abbauprodukte (THC - COOH @Polizist nicht getäuscht:-)) bei dir, der ja das erste mal in seinem Leben mit THC kontakt hatte und auch nur ein paar mal daran gezogen hat.... ich würde mal sagen, dass deine THC-COOH konzentration nicht messbar ist....

Bis sich abbauprodukte bilden muss schon was gegangen sein :-)

 

Und was Drogenscreenings sind...

Wipe"Wisch"Test, Bluttest, Urintest u Haarscreenings

 

Soweit ich weiß kann der Wischtest (Irgendein Teststreifen wird (und darf) bei einer Polizeikontrolle dir über die Stirn gezogen...

Dieser Streifen zeigt Drogenkonsum (Mariuhana, Opiate etc) innnerhalb von 2-3 Tagen an (das weiß ich nicht genau, ist verdammt schwierig was über den Wischtest herauszubekommen, vielleicht weiß Polizist mehr darüber).

Falls dieser Wischtest sagt: Drogen: JA, dann steht dir entweder Urin oder ein Bluttest an. (und diese kannst du dann nicht mehr verweigern).

 

Haarscreenings... Wenn du ne bestimmte Haarlänge hast, kann anhand dieser dein Konsumverhalten über einen längeren Zeitraum bestimmt werden, da sich THC-COOH auch in den Haaren ablagert... relativ teuer und nicht sehr sicher, da auch Ablagerungen von außen das Ergebnis verändern können.

(du wohnst in einer WG wo dauert gekifft wird -> THC im Haar).

 

@Grisu

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass man nicht wie beim Alkohol sagen kann, ab xpromille ist jemand nicht mehr fahrtüchtig....

das geht hier anscheinend nicht.

Und über die konzentration von THC-COOH schließt man auf dein Konsummuster und somit auch darauf, ob du in der Lage bist, Konsum und Autofahren zu trennen... Wenn du so eine Hohe Konzentration von THC-COOH im Körper (Urin) hast, dass du gar keine Zeit hattest nüchtern Auto zu fahren steht eine MPU an und bei solchen Werten hilft einem nur noch totale abstinenz um die MPU zu bestehen....

 

alles gar nicht so einfach....

 

wenn man gerne und oft raucht, aber trotzdem in der Lage ist, kiffen und autofahren voneinander zu trennen (was eindeutig geht!!! - von wegen FLASHBACK oder so ein scheiß) kann es trotzdem passieren, dass man massiven ärger deswegen bekommt (MPU etc.)

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und teilweise sogar von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle (wenn ich hier mal nicht falschliege - aber kann die Führerscheinstelle nicht teilweise über Maßnahmen entscheiden ?!).

Ja, kann sie. Zwar wird bei uns eine Landeseinheitliche Regelung angestrebt, aber ob sie schon durch ist, weiß ich nicht.

Problem ist z.B. die Entziehung der FE auf polizeirechtlichem Weg, wenn der Probant nicht im Straßenverkehr angetroffen wurde oder auch bei Tatbeständen des § 24a StVG.

 

Ein Aufsatz eines Dozenten der FHPol in BW legt nachvollziehbar dar, dass ein Konsument harter Drogen gem. Anlage 4 der FEV ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist.

 

Ohne jetzt weiter in die rechtlichen Details zu gehen ist es nach dem Baden-Württembergischen Polizeigesetz möglich, den FS sofort vor Ort zu beschlagnahmen, der FE-Behörde zukommen zu lassen, die dann den polizeirechtlichen Entzug anordnet.

Und daran haperts. Manche FE-Behörden ziehen da mit, andere nicht. Angestrebt werden soll, dass alle mitziehen.

 

Soweit ich weiß kann der Wischtest (Irgendein Teststreifen wird (und darf) bei einer Polizeikontrolle dir über die Stirn gezogen...

Dieser Streifen zeigt Drogenkonsum (Mariuhana, Opiate etc) innnerhalb von 2-3 Tagen an

 

Dieser "Wischtest" ist bei uns als Drug-Wipe bekannt. Die Vorgehensweise ist so wie von oxxs beschrieben. Allerdings würde ich nicht an der Stirn wischen, sondern an Stellen, wo üblicherweise kein Hautkontakt mit Drogen erfolgte (z.B. unter der Schulter), da er ja theoretisch Drogen in der Hand gehabt haben könnte und sich über die Stirn wischte.

Nachteil bei den Drugwipes - mit unseren kann man nur auf einen Drogenstoff testen, ich muss also vorher schon wissen nach welchem Stoff ich suche. Das ist z.T. nicht immer einfach. Und weiter ist die Drug-Wipe bei THC sehr ungenau.

Mit dem Test wird nachgewiesen, ob Drogen im Körper sind - eine Blutentnahme bei positivem Test ist die zwangsläufige Folge.

 

Wesentlich besser ist der Mahsan Urinschnelltest. Der zeigt momentan 4 verschiedene Drogenarten an - THC, Amphetamine, Opiate und Kokain.

Dazu pinkelt der Probant in nen Becher und mittels einer Pipette werden ein paar Tropfen davon auf einen Teststreifen gegeben. Der Test ist sehr genau.

Aber es gibt hier im Forum ja Leute die ihn schon mitmachen durften - die können durchaus mal berichten wie es war ;)

 

Aber - Drogennachweis im Urin bedeutet nicht zwangsläufig das auch noch etwas im Blut ist. Und auf das kommt es an. Es ist also möglich, dass ich einen positiven Urinvortest habe, die Blutprobe aber ein negatives Ergebnis bringt.

Strafrechtlich ist der Typ dann aus dem Schneider.

 

Natürlich sind die Tests alle freiwillig. Interessant ist aber, dass selbst bei erkennbar unter Drogeneinfluss stehenden Leuten die Bereitschaft zum Test sehr hoch ist. Aber C.D. hat ja auch freiwillig ne Haarprobe abgegeben :rolleyes:

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aus Gründen, die ich hier nicht näher beschreiben möchte ( :rolleyes: ) hab ich mich relativ intensiv mit diesem Thema beschäftigt, aber auf einige Fragen habe ich bisher keine Antwort bekommen:

 

1.

a: Bei einer Polizeikontrolle wird PERSON(keine Auffälligkeiten) aufgefordert, auf der Wache Blut / Urin zu

spenden. Dies kann verweigert werden, richtig ?!

 

b: diesen Schnelltest (Drug-Wipe, Mahsan), darf man, soweit ich weiß, nicht verweigern (auch wenn man

völlig normal ist), richtig ?!

 

c: a kann nicht verweigert werden, wenn b positiv war, richtig !?

 

2.

a: Drug-Wipe wird mit Haut in Kontakt gebracht und der Teststreifen zeigt dann THC: JA/NEIN

Wie lange ist denn THC auf der haut ?! bzw. was ist wenn ich total berauscht bin,

ich aber gerade aus der dusche komme ?!

was ist wenn ich irgendein komisches deo unter den achseln habe und du dort drüberstreichst ?

Die wichtigste Frage ist aber, wie lange kann THC-Konsum mit diesem Drug-Wipe nachgewiesen werden ?!

Und wird dieser Drug-Wipe bei "verdächtigen Personen" eingesetzt oder völlig willkürlich ?!

 

b: da THC-COOH im Urin mehrere Monate nachweisbar ist, was mißt dann dieser Urin-Schnelltest ?!

wenn dieser Schnelltest auf THC-COOH reagiert, dann gute nacht......

 

 

 

Keine Ahnung ob jemand von euch die Fragen beantworten kann

(Polizist... au arbeitest glaub ich an der entsprechenden Front ?!)....

 

wäre aber interessant

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1.

a: Bei einer Polizeikontrolle wird PERSON(keine Auffälligkeiten) aufgefordert, auf der Wache Blut / Urin zu

    spenden. Dies kann verweigert werden, richtig ?!

Einer Person ohne Auffälligkeiten (was meinst du damit genau) darf kein Blut genommen werden. Die Blutentnahme ist eine körperliche Untersuchung i.S. des § 81a StPO. Dazu braucht es den Beschuldigtenstatus.

Mit dem Urin ist es genauso - wobei eine Urinprobe selten erhoben wird.

 

Bist du allerdings Beschuldigter im Strafverfahren z.B. wegen § 316 StGB, musst du die Blutprobe über dich ergehen lassen, auch gegen deinen Willen.

 

b: diesen Schnelltest (Drug-Wipe, Mahsan), darf man, soweit ich weiß, nicht verweigern (auch wenn man

    völlig normal ist), richtig ?!

Nun ja, selbst wenn es so wäre, wie will ich gegen den Willen des Betroffenen einen Mahsan-Test durchziehen?

Ich seh es genauso wie beim Alkomattest. Der Test ist freiwillig.

Habe ich allerdings konkrete Anzeichen für Alkohol- oder Drogeneinfluss, gehst du bei verweigertem Test auf jeden Fall mit zur BE.

 

c: a kann nicht verweigert werden, wenn b positiv war, richtig !?

 

Richtig!

 

2.

a: Drug-Wipe wird mit Haut in Kontakt gebracht und der Teststreifen zeigt dann THC: JA/NEIN

Mit der Haut ist nur teilweise richtig. Richtiger ist Schweiss. Also mit "Ausscheidungen" aus dem Körper. Deshalb z.B. auch die Anwendung in den Achselhöhlen, da dort mehr Schweiß ist.

Da ändert die Dusche dann auch net viel, da das Zeugs quasi ausgeschwitzt wird.

 

In wie fern ein Deo da Einfluss drauf hat, kann ich dir nicht sagen.

 

Aber, as mentioned before, bei THC ist die Drug-Wipe nicht das gelbe vom Ei.

 

Und wird dieser Drug-Wipe bei "verdächtigen Personen" eingesetzt oder völlig willkürlich ?!

 

Wir machen nichts willkürlich.

 

Die Teile sind auch nicht gerade billig, deshalb achten wir schon aus diesem Grund darauf, dass wir sie nicht verschwenden.

 

b: da THC-COOH im Urin mehrere Monate nachweisbar ist, was mißt dann dieser Urin-Schnelltest ?!

    wenn dieser Schnelltest auf THC-COOH reagiert, dann gute nacht

 

Da weiß ich leider net weiter. Irgendwie haben sie uns mal erzählt auf was er warum reagiert, aber das war mir zu hoch.

Aber selbst wenn er auf THC-COOH reagiert, was ich jetzt mal nicht vermute, kommt spätestens bei der BE raus, dass im Blut kein aktiver Wirkstoff ist.

Und dann bleibt ja nichts übrig. Die Kosten übernimmt die Polizei und die Anzeige wird eingestellt.

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