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_Zwillingsschwester


Guest engelchen

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Guest engelchen

HILFE!!!!!

 

ich bin auf der autobahn in einer 80ér zone mit 44 km zu schnell gefilmt worden

desweitern soll auch ein foto vorliegen

 

nun meine zwei fragen:

 

ich habe eine zwillingsschwester die mir sehr sehr ähnelt

habe ich eine chance irgendetwas zu drehen?

 

desweiteren wohne ich nicht mehr in deutschland sondern in frankreich

aber die post ist zu meinem von mir getrennt lebenden mann gesendet worden

welche chance habe ich auf eine verjährung?

oder muß ich mit einer weiteren strafe rechnen weil mein kfz noch nicht nach frankreich umgemeldet wurde?

 

danke für eure hilfe!!!

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Weiß Polizei oder Ordnungsamt, wer gefahren ist, z.B. durch herauswinken oder durch Angaben auf dem Anhörungsbogen?

 

Wenn nein, einfach die Pflichtangaben auf dem Bogen machen (Angaben zum Halter) und sonst nichts!

 

Weder Ausreden, noch Kreuzchen bei "Verstoß wird zugegeben / nicht zugegeben".

 

dann muß nämlich das Amt eindeutig nachweisen, wer gefahren ist, z.B. durch Befragunng, Hausbesuche, Fotovergleiche usw.

 

Schlechte Karten, wenn sie dafür nach Frankreich fahren müßten :D .

 

Ansonsten mal ein wenig hier stöbern, das Verfahren ist immer das gleiche.

 

Und nicht bange machen lassen!

 

Viel Erfolg!

 

Kaimann

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Guest engelchen

nein, weder Polizei oder Ordnungsamt wissen wer gefahren ist

und den Anhörungsbogen habe ich auch noch nicht ausgefüllt

 

daß mit frankreich sind aber nur 20 km entfernung, also kein problem für die polizei!!!

 

muß ich mit einer strafe rechnen weil ich mein kfz noch in deutschland angemeldet habe?

 

DANKE

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@ engelchen

 

Du bist nicht nur ein "engelchen", sondern ein Glückspilz.

 

Ich kenne zwei Zwillingsbrüder. Beide fahren schnelle BMW's. Die können an automatischen Blitzeinrichtungen so schnell vorbeifahren, wie sie wollen. Die werden nie bestraft :heul: . Schade, dass ich nicht so einen Zwillingsbruder habe :D . Ich könnte so manches Mal einen gebrauchen.

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Die können an automatischen Blitzeinrichtungen so schnell vorbeifahren, wie sie wollen. Die werden nie bestraft
WARUM  müssen die zwillingsbrüder NIE etwas bezahlen?

Das gilt grundsätzlich aber auch nur für die Fälle, wo die Zwillinge bzw. einer von ihnen NICHT sofort nach dem Verstoß angehalten wird! :heul:

 

BTW: wenn's zu oft vorkommt könnte ich mir schon vorstellen, daß es zumind. mal ein Fahrtenbuch geben wird. Und wenn das nicht "helfen" sollte, wer weiß...... wo ein Wille, da ein Weg. :D

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@Bluey

Das gilt grundsätzlich aber auch nur für die Fälle, wo die Zwillinge bzw. einer von ihnen NICHT sofort nach dem Verstoß angehalten wird! ... Wer weiß...... wo ein Wille, da ein Weg.
Man könnte ja beide Ausweise dabeihaben und vorzeigen. "Ach, ich bin mit meinem eineiigen Zwillingsbruder so eng und innig verbunden, ich weiß selbst nicht mehr, ob ich Matthias oder Michael bin". Spielt der Bruder mit, wird der behördliche Aufwand die 15 Euro Verwarnungsgeld schnell übersteigen.

 

MfG

 

Thomas

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@ts1

 

Guter Ansatz (mehr aber leider nicht). Ich habe 2 Kinder, Zwillinge! :D Und weißt Du was? Man lernt irgendwie, Zwillinge auseinander zu halten. Es breitet mir jedenfalls - auch bei anderen - keine großen Schwierigkeiten.

Und sollten die Personalien nicht eindeutig feststehen, so kannst Du Dir ja sicherlich vorstellen, was dann i.d.R. geschieht. Oder? :heul: Der dabei zu betreibende Aufwand ist mir persönlich egal. Ob dem Betr. der Zeitaufwand auch egal ist, wage ich mal zu bezweifeln.

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@Bluey

 

Ja, Deine Kinder können den Schabernack nicht mit Dir treiben. Aber die würdest Du ja eh nicht abkassieren sondern ihnen höchstens ins Gewissen reden. Doch meistens werden Dir anderer Leute Kinder vor die Flinte ..äh Laserpistole kommen.

Und weißt Du was? Man lernt irgendwie, Zwillinge auseinander zu halten. Es breitet mir jedenfalls - auch bei anderen - keine großen Schwierigkeiten.
Anhand eines 5 Jahre alten undeutlichen Paßbildes? Und zur Gerichtsverhandlung haben die ihr Aussehen (Frisur, Kleidung) wieder leicht verändert. Wohlgemerkt, ich rede nur über eineiige Zwillinge. Daß Du Sohn und Tochter unterscheiden kannst, traue ich Dir schon zu.
Ob dem Betr. der Zeitaufwand auch egal ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Ich könnte mir vorstellen, daß es zumindest beim ersten Mal noch als ganz amüsant empfunden wird. Ein billiger Zeitvertreib sozusagen.

 

MfG

 

Thomas

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Ja, Deine Kinder können den Schabernack nicht mit Dir treiben. Aber die würdest Du ja eh nicht abkassieren sondern ihnen höchstens ins Gewissen reden. Doch meistens werden Dir anderer Leute Kinder vor die Flinte ..äh Laserpistole kommen.

Ich meinte damit auch die anderer.

 

Anhand eines 5 Jahre alten undeutlichen Paßbildes?
Ja ja ja.... jetzt können wir hier natürlich einen theoretischen Fall konstruieren, bei dem alles paßt und eine eindeutige Zuordnung/Identifikation nicht möglich ist. Und? Was meinst Du wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit, daß so etwas in der Realität vorkommt? Dieser eine - theoretische - Fall interessiert mich doch überhaupt nicht. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Damit muß man leben. :P

 

Wohlgemerkt, ich rede nur über eineiige Zwillinge. Daß Du Sohn und Tochter unterscheiden kannst, traue ich Dir schon zu.

Wohlgemerkt: ich habe eineiige Zwillinge. Sollte ich Zweifel bekommen => z.B. Foto(s).

 

Ich könnte mir vorstellen, daß es zumindest beim ersten Mal noch als ganz amüsant empfunden wird. Ein billiger Zeitvertreib sozusagen.

Naja, dann hast Du sowas wohl noch nicht mitgemacht. Das kann daaauuuuueeeerrrrrnnnnnn. :heul: Und zum Auto muß er/sie anschließend entweder per pedes oder mit Taxi. :D Billig? Na gut.

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@Bluey

Wohlgemerkt: ich habe eineiige Zwillinge. Sollte ich Zweifel bekommen => z.B. Foto(s).
Ah, Du bist auch dort sozusagen "vom Fach". Dann kannst Du mir vielleicht folgendes erklären:

Bei DNA-Gentests wird immer wieder pauschal behauptet (zugegebenermaßen von der Presse), es bestehe eine Sicherheit von 1: x Millionen (oder gar Milliarden). Wäre sehr praktisch um einen Tatverdacht plausibel zu verifizieren.

Nun beträgt die Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsgeburten rund 1,2%, die Wahrscheinlichkeit, von eineiigen Zwillingen unter Mehrlingsgeburten rund 1/3. Insgesamt also etwa 0,4%.

Das paßt doch einfach nicht zusammen! Schon in einem kleinen oberbayrischen 1000-Seelen-Dorf kann man doch nicht mehr unterscheiden, welcher der beiden Schinderhannes-Söhne nun die Leni mißbraucht hat. Und ob ein mal ausgesetztes Heimkind mit schwerer Kindheit und durch und durch verdorben und mißraten nicht doch irgendwo einen "Klon" hat, ist jedenfalls nicht mit einer Sicherheit von 1:x Milliarden auszuschließen.

Ist es also nur die Boulevardpresse, die solche Phantasiezahlen veröffentlicht?

 

@Kaimann

Gruß an Matthias und Michael, unsere "Forensheriffs"...
Namen sind rein zufällig gewählt und haben keinerlei Bezug ... :D

 

MfG

 

Thomas

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@ engelchen

 

WARUM müssen die zwillingsbrüder NIE etwas bezahlen? was machen sie, wie

reagieren sie??

Damit die Behörde mittels Passbildabgleich beim EMA, bzw. die Polizei mittels Befragung der Nachbarn des Halters nicht aus Versehen den Richtigen ermittelt, bietet sich folgender Weg an:

 

Der Fahrer=Halter=Zwilling 1 bekommt auf Grund seiner verwerflichen Tat einen AB, gibt ihn dem Zwilling 2. Der trägt die Halterdaten von Zwilling 1 und seine Daten als ERSAFA (Ersatzfahrer) ein, unterschreibt und schickt ihn ab. Das geschieht deswegen, weil sie ihre BMW’s untereinander oft austauschen, so dass Zwilling 1 irrtümlich meint, Zwilling 2 wäre gefahren. Zwilling 2 hat natürlich ein Alibi für die Tatzeit. Bloß daran denkt er im Moment nicht, sondern meint irrtümlich, dass er gefahren sei.

 

Wenn er dann den BuGeBe bekommt, legt er Einspruch ein und gibt nach 3 Monaten und 14 Tagen bekannt, dass er doch nicht der Fahrer sei, was er mit seinem Alibi beweisen kann. Somit wird er nicht bestraft und Zwilling 1 auch nicht (Verjährung).

 

Sollte die Polizei glauben, den Fahrer=Halter=Zwilling 1 drei Wochen nach dem Blitztag (viel früher wird sie nicht kommen können) mit einem Fahrtenbuch unter Druck setzen zu können, so ist sie gewaltig auf dem Holzweg.

 

Zwilling 1 hilft nämlich im großen Umfang mit, dass der Täter ermittelt und seiner gerechten Strafe zugeführt wird, indem er der Polizei den Täter mittels seines vermeintlich guten Gedächnisses nennt, und ihn auch auf dem Blitzbild nach gründlichem Betrachten irrtümlich erkennt: Zwilling 2.

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Guest rennfahrer²

@Koral

 

Hab deinen Beitrag nicht komplett gelesen, aber du meinst, Zwilling 2 soll für Z1 erstmal die Tat übernehmen und später den Tatvorwurf bestreiten ?

 

Halte ich für sehr gefährlich, ausser man hat ein stichfestes Alibi, zB. Flugticket oder Ähnliches.

Wenn es mal hart auf hart vor Gericht kommt nimmt der Richter einfach den Z, der die Tat schonmal zugegeben hat und eben vor Gericht steht.

 

Ich mache es selbst immer so, dass keiner von uns etwas zur Tat sagt, Tür wird natürlich auch nie geöffnet, meine Mutter bekommt zwar ZB en masse, interessiert das aber relativ wenig.

Bezahlt habe ich bisher noch keinen BuGeBe.

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Nein, der Richter kann nicht einfach einen Zwilling nehmen. Natürlich sollte Z nicht etwas zugeben. Wenn beide die Tat bestreiten und beide auch vor Gericht erscheinen, hat der Richter keine Wahl.

 

Angenommen, es ist ein Mord geschehen und es kommen nur zwei Personen als Mörder in Frage. Aber es kann nicht nachgewiesen werden, wer von beiden es war --> Dann sind beide freizusprechen. Das bedeutet im Rechtsstaat "im Zweifel für den Angeklagten".

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Guest rennfahrer²

@dagegen

 

Jaja, nehmen wir mal an, Z1 wird beschuldigt, Z2 gibt alles zu, legt Einspruch gegen den BuGeBe ein, es geht vor Gericht.

 

Der Richter hat ein Blitzbild von Z1, Z2 steht vor ihm, bestreitet aber den Tatvorwurf. Was ist jetzt die logische Folge ?

Kleiner Tip: Ist nichts anderes, wie bei einem nicht-Zwilling, denn Z1 spielt keine Rolle mehr wenn der Richter das so möchte.

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@ts1

 

Sorry, aber jetzt wird's mir etwas zu albern.

 

BTW: rein rechnerisch stimmt's wohl: 1/3 von 1,2% = 0,4 %. Allerdings stellen in Deinem Bsp. die 1,2% für sich ein Ganzes von 100% dar, von dem 1/3 dann doch eher 33,33....% sind. :P

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@ rennfahrer²

 

Halte ich für sehr gefährlich, ausser man hat ein stichfestes Alibi, zB. Flugticket oder Ähnliches.
Natürlich gehe ich davon aus, dass er ein stichfestes Alibi hat. Wenn nicht, sollte man deine "Untertauch-Methode" anwenden:

 

Ich mache es selbst immer so, dass keiner von uns etwas zur Tat sagt, Tür wird natürlich auch nie geöffnet, meine Mutter bekommt zwar ZB en masse, interessiert das aber relativ wenig.

Wenn deine Mutter untertaucht, wenn die Polizei auftaucht, droht ihr natürlich auch kein Fahrtenbuch.

 

Und später ist es für die Behörde, bzw. dem Richter schwer zu beweisen, dass das auf dem Bild derjenige ist, dem sie den BuGeBe zugeschickt hat. Nur finde ich das Untertauchen vielleicht etwas stressig. Aber ein Weg ist es, den ich auch empfehlen würde.

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@Bluey

Sorry, aber jetzt wird's mir etwas zu albern.

BTW: rein rechnerisch stimmt's wohl: 1/3 von 1,2% = 0,4 %. Allerdings stellen in Deinem Bsp. die 1,2% für sich ein Ganzes von 100% dar, von dem 1/3 dann doch eher 33,33....% sind.

Also noch einmal ausführlicher: bei 1,2% der natürlichen Befruchtungen/Geburten kommt es zu Mehrlingsgeburten (bei künstlicher Befruchtung sogar höherer %-Satz, aber lassen wir mal unbeachtet). Bei 1/3 der Mehrlingsgeburten kommt es zu eineiigen Zwillingen (extrem selten 3x etc). Da jeder Mensch wohl mal gezeugt/geboren wurde, hat also 1,2% der Menschen einen Zwillingsbruder/-schwester, zumindest gehabt. Also haben 0,4% der Menschheit eineiige Geschwister (gehabt).

 

Wenn Du unbedingt willst, nimm auch 33%, aber die Frage bleibt:

 

Wie paßt das jetzt zu der angeblichen Sicherheit von 1: x Millionen/Milliarden?

 

MfG

 

Thomas

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Die Wahrscheinlichkeit bei der DNA-Analyse liegt bei 99,9999%, also 1:1 Million.

Dies gilt natürlich nicht für eineiige Zwillinge.

Damit deine 0,4% strafrechtlich relevant werden, musst du jetzt aber noch die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass jemand nichts von seinem Zwillingsbruder weiß und es demensprechend nicht zu seiner Verteidigung vorträgt.

Angenommen bei jeder 1000. Zwillingsgeburt (GERATENE ZAHL!) wissen die beiden Zwillinge später nichts voneinander. Das bedeutet dann, dass jeder mit der Wahrscheinlichkeit von 0,0004% einen Zwillingsbruder hat, von dem er nichts weiß. Und da haben wir schon wieder die gleiche Größenordnung wie bei der DNA-Analyse.

Außerdem sollten schon noch zusätzliche Indizien für eine Verurteilung vorliegen, weil:

"Anfang der 90er Jahre entschied der Bundesgerichtshof jedoch, dass kein Angeklagter nur aufgrund der DNA-Analyse verurteilt werden darf." Quelle

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@dagegen

Die Wahrscheinlichkeit bei der DNA-Analyse liegt bei 99,9999%, also 1:1 Million.
Ja, je nach Aufwand. Je mehr Genome man untersucht, desto sicherer. Auch bei eineiigen gibt es "Rettung" in der Antikörperforschung, aber noch nicht juristisch anerkannt.
... Und da haben wir schon wieder die gleiche Größenordnung wie bei der DNA-Analyse.
Gut, nehmen wir mal diese Zahlen und stellen somit fest, daß eine größere Sicherheit von 1:250000 allein durch DNA-Analyse nicht erreichbar ist. Somit ist das von Dir zitierte Urteil verständlich.

 

MfG

 

Thomas

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@Gast_engelchen

 

Es gibt kein Rechtshilfeabkommen D<->F, was Dir für einen Verkehrsverstoß in D den Führerschein in F abnehmen wird. Es wird maximal ein Fahrverbot für D ausgesprochen. Aber wehe, sie erwischen Dich dann doch in D!

 

MfG

 

Thomas

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@ engelchen

 

Ich schlage vor:

 

Da die Post an den von dir getrennt lebenden Mann gesandt wurde, gibt er in dem AB deine Halterdaten und unter der Überschrift Fahrer die Daten deiner Schwester an. Dabei

 

vergisst

 

er zu unterschreiben und schickt den AB ab.

 

Für die Behörde ist klar, dass der AB von dir kommt. Sie nimmt an, dass du dort immer noch wohnst. Das ist auch deswegen gut, weil es wahrscheinlich Unannehmlichkeiten geben könnte, wenn sie erfährt, dass du deine Halteradresse noch nicht hast ändern lassen.

 

Wenn deine Schwester einen AB bekommt, lasst sie ihn aus Vergesslichkeit liegen. Sie kann ihn auch aus Versehen mit der Reklame der Altpapierverwertung zuführen.

 

Bei dem darauf folgenden BuGeBe wird sie stutzig. Sie legt 4 Tage vor Ablauf der14tägigen Eispruchsfrist Einspruch (Einschreiben mit Rückschein) ohne Begründung ein nur mit der Bemerkung, sie wolle sich mit einem Anwalt beraten. Wie es weitergeht erzähle ich dir später.

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Sie legt 4 Tage vor Ablauf der14tägigen Eispruchsfrist

:P Sorry, mir geisterte da gerade was durch den Kopf, kann und werde ich aber nicht äußern. Konnte aber auch nicht widerstehen. Eine schöne Stilblüte jedenfalls! :lol:

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Eispruchsfrist

korr.:

Einspruchsfrist

 

@ engelchen

 

Hier geht’s weiter:

 

Ob deine Schwester dann wirklich zu einem Anwalt geht, muss sie prüfen, je nach der Zeit, die vergangen ist. Erst nach 3 Monaten und 14 Tagen sollt sie bekannt geben, dass sie gar nicht der Fahrer ist. Nur so kann sie sicher sein, dass gegen dich nicht mehr ermittelt wird.

 

Nach dem Einspruch will die Behörde von deiner Schwester eine Begründung habe. Ich glaube, dafür lässt sie sich 14 Tage Zeit. Danach, wenn nichts kommt, würde sie die Akte routinemäßig an das zuständigen Amtsgericht weiterleiten. Ehe sie dort bearbeitet wird, würden ca. 2 Monate vergehen, so dass die Verjährung „dicke“ erreicht werden kann.

 

Wenn die Verjährungsfrist aber schon fortgeschritten ist, sollte deine Schwester versuchen, durch ein Schreiben, welches sie ca. 8 Tage nach ihrem Einspruch abschickt, eine „leichte“ Begründung nachzureichen, z. B. so: „Ich bin mir nicht mehr so sicher, dass ich gefahren bin. Ich bitte Sie, vielleicht können Sie im Einwohnermeldeamt mein Passbild mit dem Blitzbild vergleichen, ob ich denn überhaupt als Fahrer in Frage komme. Es kann doch auch sein, dass meine Schwester gefahren ist. Ich werde sie inzwischen mal fragen, ob sie sich noch erinnern kann, ob sie gefahren ist.“

 

Das Ganze ist für die Behörde so verwirrend, dass sie nicht weiß, was sie davon zu halten hat.

 

Entweder sie schickt den ganzen „Quatsch“ schnellstens zum Amtgericht, oder sie fühlt sich in ihrem Ehrgeiz gepackt und stellt weitere Ermittlungen an, z. B. durch Passbildabgleich beim EMA. Da würde sich allerdings herausstellen, dass deine Schwester genauso gut wie du in Frage kommen kann (weil ihr Zwillinge seid :P ).

 

In der Zeit muß jetzt die Verjährungsfrist „am Ablaufen“ sein. Je nach dem, wie die Behörde nun reagiert und die Zeit fortgeschritten ist, könntest du dich jetzt „zur Verstärkung“ einfach melden und zur Entlastung deiner Schwester wahrheitgemäß zugeben (nach der Verjährung), dass du gefahren bist.

 

Wenn die Zeitabläufe dies nicht gestatten, müssen Anwalt und Gericht zum weiteren Verzögern in Betracht gezogen werden.

 

Wenn die Sache planmäßig in die Verjährung gelaufen ist und irgend ein Staatsanwalt danach sich um dich „kümmern“ und dir vorwerfen sollte, du hättest den §164 "Falsche Beschuldigung“ verletzt, indem du deine Schwester als Fahrer beschuldigt hast, so solltest du ihm höflich mitteilen, dass du das nicht gemacht hättest, das muss wohl dein Mann gewesen sein. Dein Mann wird es natürlich auf das Enrschiedenste ablehen, das man ihm das unterstellt. Wer es wirklich war, bleibt ungeklärt. Es fehlt ja die Unterschrift.

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Ich hatte mal Peruanische Zwillinge! Das ist traumhaft, einen Zwilling zu verteidigen. Da braucht man nicht mal ERSAFA zu bemühen. Der andere Zwilling muß nur mit in die Hauptverhandlung und gut ist. Problem hier war, daß der eine kurzsichtig und Brillenträger war und der andere nicht. Im termin saß der gesunde mit Brille im Zuschauerraum :P und sollte dann ans Richterpult kommen, um seinen Führerschein zu zeigen (schlauer Richter, er hätte ja keinen haben können :lol:) Er torkelte etwas, da er nichts gesehen hat und streckte dem Richter den Führerschein ins Gesicht, weil der gefühlte Abstand nicht stimmte. Ich bin fast gestorben, zunächst vor Angst und dann vor Lachen !

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