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noch Fahrverbot, aber Lappen schon zurück


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Hallo,

hatte einen Monat Fahrverbot, habe am 2ten Januar per Einschreiben losgeschickt, vor ein paar Tagen kam der Lappen zurück, mit einem Schreiben, daß ich bis 4ten Februar 24:00 nicht Fahren darf.

Das sind 33 Tage!!!!! So ein Mist! Allerdings habe ich ja jetzt den lappen wieder, kann ich also fahren? Wer merkt das? Die Grünen bei Überprüfung?

 

Grüße,

ex-raser ;)

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Es zählen nicht rechnerisch 31 Tage, sondern eben 4 Wochen ab dem Abgabetag.

 

Solange die Frist nicht abgelaufen ist, hast Du nach wie vor Fahrverbot, egal, ob Du die Pappe schon wieder in der Hand hälst oder nicht, zählt also genauso, als wenn der FS noch in Verwahrung läge. Steht aber auch in dem Schreiben, das dem zurückgeschickten FS beilag.

 

Beim "Erwischen" kannst Du Glück haben oder auch nicht. Je nachdem, ob per Funk rückgefragt wird, ob ein Fahrverbot vorliegt, kann es ins Auge gehen.

 

Man könnte bei einer Vekehrskontrolle theoretisch sagen, man hat den Lappen nicht dabei und erklärt sich aber bereit, bei einer Dienststelle vorbeizufahren und diesen zu zeigen (unter Nennung von Personendaten eines Anderen). Dann kriegst Du einen Wisch ausgestellt, mit dem der Andere dann zusammen mit seiner Pappe zu einem Revier geht und diese beiden Sachen vorlegt (möglichst natürlich nicht dem, wo die Beamten Dienst haben, die Dich kontrollierten). Aber auch das kann in die Hose gehen, wenn die Beamten nicht auf den Trick reinfallen, hast Du ein weiteres Ding am Laufen.

 

Also ich kann Dir nur vom Fahren ohne FS abraten, jede Versicherung wird sich nach einem Unfall sträuben bis zum geht nicht mehr, auch nur einen müden Cent rauszurücken und auch sonst gibt es recht fette Strafen beim Fahren ohne FS - und das wegen ein paar Stunden?

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[...] erklärt sich aber bereit, bei einer Dienststelle vorbeizufahren und diesen zu zeigen (unter Nennung von Personendaten eines Anderen). ...

Jetzt erzählst du aber ein Märchen. Du willst einfach fremde Personalien angeben und denkst, die glauben dir das einfach ohne nachzuprüfen???

Das ist ja ganz normal; man hat den FS nicht dabei, man hat keine ID und nichts dabei, um sich auszuweisen. Niemals wird jemand auf die Idee kommen, dass du gar nicht im Besitz eines FS bist.

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@Besorgter

 

Man könnte bei einer Vekehrskontrolle theoretisch sagen, man hat den Lappen nicht dabei und erklärt sich aber bereit, bei einer Dienststelle vorbeizufahren und diesen zu zeigen.

1. Klar. Theoretisch kann man vieles machen :D

2. Grundsätzlich ist das so auch möglich

 

(unter Nennung von Personendaten eines Anderen)

Nur hier kommt das Problem (für den Angehaltenen):

Entweder er kann sich in irgendeiner Art und Weise ausweisen, dann bekommt er eine Ausweisbestätigung, mit der er inkl. seines FS zu irgendeiner Pol-Wache gehen kann, um den Lappen vorzuzeigen (innerhalb von 8 Tagen). Hat er keinen, so wird ihm vorsätzliches Fahren ohne FE vorgeworfen, da er nach der Kontrolle ja weiterfährt (nach entspr. Belehrung!), obwohl er keinen Lappen hat. Dürfte sehr teuer werden.

Oder aber er kann sich überhaupt nicht ausweisen, dann ist es vom jeweiligen Einzelfall abhängig, wie entschieden wird. Aber grundsätzlich gebe ICH auf mündliche Angaben erst einmal gar nichts! Soll er zusehen, wo er ein Ausweispapier her bekommt um sich auszuweisen. Ist nicht mein Problem!

 

Also ich kann Dir nur vom Fahren ohne FS abraten, jede Versicherung wird sich nach einem Unfall sträuben bis zum geht nicht mehr, auch nur einen müden Cent rauszurücken und auch sonst gibt es recht fette Strafen beim Fahren ohne FS - und das wegen ein paar Stunden?

Volle Zustimmung!

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Wenn du den FS bei einer Kontrolle dabei hast, wird in der Regel wohl auch nicht nachgeforscht.

 

Ein Problem hast du aber, wenn tatsächlich irgendetwas passieren sollte (Versicherung, Fahren ohne FE...)

 

Ich würde die paar Tage/Stunden auch noch warten...

 

Grobi

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"Loss dich net verwitche

dann kummscht aach net ins Kitche!" :D

 

So sagt man bei uns.

Verwitche = Dialekt fuer erwischen

Kitche = Dialekt fuer Gefaengnis

 

Das aber bitte nicht als Aufforderung verstehen, denn dieses "lass dich nur nicht erwischen" bedeutet nicht, dass man etwas tun kann, solange man nicht erwischt wird, - sondern es bedeutet eigentlich, dass man es auf keinen Fall tun soll.

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na, jetzt darf ich ja wieder fahren. ersma gaaaanz langsam. :-=)

 

Eigentlich war Bahnfahren gar nicht so schlimm, habe immer in Ruhe Zeitung gelesen, kam entspannt an (im Schnitt etwa mit 15 min Verspätung...) und meine Frau musste die Samstagsgroßeinkäufe übernehmen....

Ich habe mir jetzt einfach noch mal ne Monatskarte gekauft.

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