Jump to content

Von Fernlicht geblendet und daraufhin geblitzt


Recommended Posts

Moin,

Bin leider vor einigen Wochen hinter einer Brücke geblitzt worden. Es war schon rechtdämmerig und ich fuhr vor und über die Brücke mit 77 kmh. Es wurde mehrfach (2-3 Schilder) darauf hingewissen das ich mich in einer 70er Zone befinde. (Ich weiß das erklärt nicht die 7 kmh Überschuss)

Daraufhin kamen mir zwei Kraftfahrzeuge entgegen mit Fernlicht, sodass ich stark geblendet worden bin und ein 50er Verkehrsschild nicht erkennen konnte. Kurz darauf wurde ich geblitzt, mit 77 kmh in einer 50er Zone.

Mein Freund, der Beifahrer war kann das bezeugen.

Lohnt sich ein Einspruch?

Ich freue mich auf Eure Antwort:

Mit freundlichen Grüßen:

Felix

 

Link to post
Share on other sites
vor 13 Stunden schrieb rth:

Ich fürchte das wird dir nichts Nutzen. 

Sehe ich auch so, denn dann würde das jeder behaupten, der im Dunkeln dort mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird.

Link to post
Share on other sites

Insbesondere ist hier die Quote der Einbildungen immer extrem hoch.

Gegen mein Matrix LED wird gerne zb mal aufgeblendet, weil es halt nicht sonderlich merklich abblendet bei Gegenverkehr. Diese "Experten" beglücke ich dann üblich mit dem "echten Fernlicht" - hoffentlich eine Erleuchtung fürs nächste Mal.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Am 2.3.2024 um 17:09 schrieb FelixFragt:

.(Ich weiß das erklärt nicht die 7 kmh Überschuss)

@Felix: Für so eine Pillepalle-Überschreitung brauchst Du dich wirklich nicht zu entschuldigen. Selbst Tacho +10 ist gesellschaftlich vollkommen akzeptiert. Ausnahmen bestätigten die Regel. Es gibt tatsächlich HC-Cops, die bei jeglicher Überschreitung sofort den VT als "Raser" einstufen. Desweiteren bist Du mit netto + 7 km/h noch im Grenzbereich der Meßfehlertoleranz sowie noch im Grenzbereich der Festlegung vom Schwellwert (Ahndungsbeginn).

Hast Du tatsächlich nun schon einen Wisch von den Behörden mit + 27 km/h bekommen? Ab Bußgeld/Punkte lohnt es sich immer zu kämpfen, da gibt es mehrere Ansatzpunkte. Falls der Fahrer identifiziert werden kann, dann wäre zu den weiteren Standardansatzpunkten durchaus auch als Ansatzpunkt die argumentative Eskalierung deines Falls - hier sogar mit Zeuge - erstes 50er-Schild durch Blendung übersehen ("situationsabhängiges Zwangsaugenblickversagens") austestbar.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Ich wäre da vorsichtig, da die Behörde (bzw. deren Mitarbeiter) sich u.U.  fragen könnte, warum man bei einer Blendung schneller als (vorher) erlaubt fährt, wenn man schon reflektierende Schilde nicht wahr nimmt, außerdem könnte die vorherigen Überschreitung auch noch zur Sprache kommen.

Aber erstmal abwarten ob und was kommt.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 6 Stunden schrieb KlausK:

…Aber erstmal abwarten ob und was kommt.

Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung. 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 29 Minuten schrieb rth:

Das ist immer Richtig. Und, für mich, ist jede Diskussion unter +20 eh Zeitverschwendung. 

Natürlich nur mit dem Amt.

Link to post
Share on other sites
Am 3.3.2024 um 14:02 schrieb Heintz:

Diese "Experten" beglücke ich dann üblich mit dem "echten Fernlicht" - hoffentlich eine Erleuchtung fürs nächste Mal.

Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht.....

 

  • Sad 1
Link to post
Share on other sites
vor 44 Minuten schrieb Sobbel:

Warum wundert mich so ein infantiles Verhalten bei dir nicht.....

 

Mich wundert in erster Linie dass hierzu von dir kein übliches DummgesAbbel a la "Einspruch lohnt nie" kam:doofwinkt::fool:

  • Haha 2
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...