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Blitzerfoto direkt dem Fahrer zugestellt


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Hallo, ich habe folgendes Problem:

im Mai 2022 wurde meiner Tochter ein Anhörungsbogen mit einem Blitzerfoto zugestellt, obwohl ich der Halter bin und tatsächlich ihre Schwester gefahren ist.

Sie hat in dem Bogen angegeben, dass ich der Halter sei. 
Zwischenzeitig ist gar nichts passiert , bis sie gestern die Aufforderung zu einer Nachschulung erhalten hat.

Was können wir jetzt dagegen tun?

 

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Das ist sehr ungewöhnlich. Anhörung der „falschen“ Person, kein Bußgeldbescheid, keine Zahlungen und jetzt Nachschulung?

Ich gebe @gorot Recht, ab zum Anwalt.

(Aber vorher beide Töchter ernsthaft befragen, war da noch etwas, was dir nicht bekannt worden ist?)

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vor einer Stunde schrieb rth:

...

(Aber vorher beide Töchter ernsthaft befragen, war da noch etwas, was dir nicht bekannt worden ist?)

...genau in der Richtung würde ich da mal unter Berücksichtigung der Lebenssituation (wohnt ihr alle zusammen? wer hat wie Zugriff auf den Briefkasten?) mal nachdenken.

Nicht dass da trotzdem einer oder sogar mehrere Anhörungsbögen an den Halter waren und das Ganze Schlamassel jetzt nur die -für die Halterin / Dich- sichbare Spitze des Eisbergs ist.

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vor 3 Stunden schrieb Aka:

Spitze des Eisbergs

Na ja, theoretisch denkbar, genauso wie nie eingegangene Post nicht außerhalb der Realität sein dürfte. Deutsche Post selbst gibt zu, daß ein signifikanter Teil, aus welchen auch immer, mit nicht mehr ergründbaren Vorgängen, flöten geht.

Halter darf sich auf Unkenntnis berufen und Zugang, wenn es so war, durchaus bestreiten. Nachweis von Briefeingängen dürfte der Behörde schwierig werden, dennoch den Eingang beim Adressaten zu beweisen. Meine immer noch, Anwalt für Verkehrs- und Verwaltungsrecht ist die sinnvollste Wahl. Zunächst ist bei der zu Unrecht beschuldigten, mit Zwangsfolgen belasteten Tochter, ist injedem Fall anwaltliche Hilfe nötig. Da wird notfalls ein Gutachten zum Bildabgleich, sollte es so weit gehen, vom Richter angeordnet. Wenn es nicht grad eineiige Zwillinge sind, dürfte das Ergebnis zu Gunsten der belasteten Tochter ausfallen und Anwalskosten als auch eventuelle Gerichtskosten dann von der Staatskasse zu tragen sein. Für tatsächlich fahrende Tochter dürfte das Verfahren wegen Verjährung schon erledigt sein. So meine Einschätzung, bin aber kein Jurist. Von daher auch den Anwalt dazu ebenfalls befragen.

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vor 7 Stunden schrieb Antje:

im Mai 2022

Sicher mit der Jahreszahl?

 

vor 7 Stunden schrieb Antje:

Sie hat in dem Bogen angegeben . . .  bis sie gestern

Da du zwei Töchter hast, solltest du mal auflösen, wenn du jeweils mit "Sie" meinst - die "Angehörte" oder die "Fahrerin"

 

vor 7 Stunden schrieb Antje:

Sie hat in dem Bogen angegeben, dass ich der Halter sei. 

Diese Info ist für die Behörde völlig uninteressant. Das Erfahren die auch über das Kennzeichen. Die Behörde hat ja bereits eine Tochter angehört (wenn man so sagen will ist das die "Beschuldigtenvernehmung") du selber kamst also als "Täterin" nicht infrage. 

 

vor 7 Stunden schrieb Antje:

Zwischenzeitig ist gar nichts passiert

Das ist Garantiert falsch.  Du wirst nur nicht wissen was da passiert ist, weil deine Töchter mauern. Ich stimme meinen Vorrednern zu. Nimm dir mal deine Töchter zur Brust. Zwischen Anhörungsbogen und der Aufforderung zur Nachschulung (vermutlich mit Probezeitverlängerung) liegt ein rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheid und auch die Zahlung des Bußgeldes.

Den Rat mit dem Anwalt würde ich nicht zustimmen wollen. Da liegt ein abgeschlossenes Bußgeldverfahren zugrunde.  Wenn jemand Akteneinsicht bekäme, wäre das nur die betroffene Tochter. Aber die weiß ja schon wo der Frosch die Locken hat. Das Tochterteam wird dich angeschwindelt haben. 

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vor 56 Minuten schrieb gorot:

Na ja, theoretisch denkbar, genauso wie nie eingegangene Post nicht außerhalb der Realität sein dürfte. Deutsche Post selbst gibt zu, daß ein signifikanter Teil, aus welchen auch immer, mit nicht mehr ergründbaren Vorgängen, flöten geht.

Denkbar, aber nach Anhörung kommt ein Bußgeldbescheid, normalerweise per Einschreiben. Wenn keine Zahlung eingeht kommt eine Ladung zum Gericht. Alle nicht zugestellt, aber die Einladung zur Nachschulung kommt an? Ich würde die Töchter energisch befragen.

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vor 11 Minuten schrieb rth:

Wenn keine Zahlung eingeht kommt eine Ladung zum Gericht. 

Nein. Wenn keine Zahlung eingeht ist man bereits in der Vollstreckung - siehe § 90 OwiG und Verwaltungsvollstreckungsgesetz

 

Da käme auch sicher erst ne Mahnung - aber die wär auch verschwunden <_<

 

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So, ich habe noch mal beide Töchter befragt. Die“ angebliche“ Fahrerin hat heute bei der Bußgeldstelle Auskunft erhalten. Sie hat tatsächlich eine Geldstrafe erhalten mit einem Punkt (hatte sie angeblich vergessen, dass sie das schon bezahlt hat vor einem Jahr). Die Bußgeldstelle sagte, dass ich als Halterin laut dem Foto nicht infrage käme, deshalb haben sie Tochter 1 (die nicht gefahren ist) angeschrieben.

Leider sehen sich beide Töchter sehr ähnlich.

Weil die angebliche Fahrerin jetzt aber die Geldstrafe bezahlt hat, hat sie sich somit schuldig bekannt. Sie dachte leider, dass damit alles vom Tisch wäre. Sie ist aber keinesfalls bereit, für ihre jüngere Schwester die Verlängerung der Probezeit hinzunehmen und eine Nachschulung zu absolvieren.

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...mal ehrlich, allein dafür nicht zu wissen, dass sie eine Geldstrafe bezahlt hat gehört se als Strafe zu einer Nachschulung. So etwas weiß man doch... spätestens, wenn man das erneute Ding aufm Tisch liegen hat - was ist mit den jungen Generationen los?

PS: ...meinen ersten Bußgeldbescheid, da weiß ich bis heute nach gut 20 Jahren noch die Details... ungefähr 3 Wochen nach Ende der Probezeit, Heimfahrt von der Kraftfahrausbildungszentrum der Bundeswehr in Ebern, auf der A9 bei Bayreuth, bei 139km/h... 20,1m Abstand ergab (damals) 3 Punkte und 236,- DM.

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vor 15 Stunden schrieb Antje:

Sie ist aber keinesfalls bereit, für ihre jüngere Schwester die Verlängerung der Probezeit hinzunehmen und eine Nachschulung zu absolvieren.

Shit Happens - wie der Lateiner sagt. 

No Way Out - schiebt der Römer hinterher.

Geht nicht zu einem Anwalt, gebt nicht unnötig Geld aus, begebt euch direkt ins Gefängnis - ach nee, geht ja nicht.

Sowas passiert, wenn man versucht mit Behörden Spielchen zu spielen.

vor 15 Stunden schrieb Antje:

Sie dachte leider, 

Du denkst wahrscheinlich das Beste von deinen Töchtern, aber ganz ehrlich - nachgedacht hat keine von beiden.

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vor 16 Stunden schrieb Antje:

Weil die angebliche Fahrerin jetzt aber die Geldstrafe bezahlt hat, hat sie sich somit schuldig bekannt. Sie dachte leider, dass damit alles vom Tisch wäre. Sie ist aber keinesfalls bereit, für ihre jüngere Schwester die Verlängerung der Probezeit hinzunehmen und eine Nachschulung zu absolvieren.

Spekulation an: Hat die Tochter, die tatsächlich gefahren ist, einen Führerschein? Wenn nicht, fahren ohne FS ist eine Straftat, die Verjährungsfristen sind deutlich länger als bei einem Bußgeld. 
 

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vor 19 Stunden schrieb rth:

Spekulation an: Hat die Tochter, die tatsächlich gefahren ist, einen Führerschein? Wenn nicht, fahren ohne FS ist eine Straftat, die Verjährungsfristen sind deutlich länger als bei einem Bußgeld. 

Interessanter Aspekt.

Da könnte man dann auch über Beihilfe und/oder Begünstigung nachdenken.

Strafvereitelung kommt ja bei Geschwistern nicht in Frage. 

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...ich denke nen Führerschein werden se schon beide haben... wobei, wenn die Ältere der beiden noch nicht mal aus der Probezeit draußen ist... vom Alter ganz knapp oder gar Zwillinge???
Aber ich denke "Fahren ohne Fahrerlaubnis", da wäre die TE schon explodiert... bzw. hätte nicht so einfach / kaltschnäuzig im ersten Beitrag geschrieben, dass die andere Tochter -die ja der Vermutung hier nach ja ohne Schein wäre- gefahren ist.

Schließlich war sie ja auch so naiv ihren "unschuldigen Engelchen" bis sie hier aufgeklärt worden ist zu glauben, dass da zwischenzeitlich garnix war und da auf einmal so ein böser böser Brief für ne Nachschulung aus dem nichts vom Himmel gefallen ist.
 

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vor 6 Minuten schrieb Aka:

...ich denke nen Führerschein werden se schon beide haben... wobei, wenn die Ältere der beiden noch nicht mal aus der Probezeit draußen ist... vom Alter ganz knapp oder gar Zwillinge???

Ob beide einen Führerschein besitzen ist nicht bekannt, auch welche Tochter jünger ist unbekannt!
Bekannt ist: Tochter 1 ist nicht gefahren, aber hat das Bußgeld akzeptiert, ist noch in der Probezeit. 

Tochter 2 ist gefahren, ob auch Sie einen FS besitzt ist unbekannt.

Spekulation an: Wenn beide Töchter einen FS besitzen, warum zahlt dann die „Falsche“?

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vor 15 Minuten schrieb rth:

...

Spekulation an: Wenn beide Töchter einen FS besitzen, warum zahlt dann die „Falsche“?

...ich habe den Eindruck, dass die "Damen & Herren Töchter" das insgesamt nicht so ernst nehmen... allein schon angeblich sich nicht mehr dran zu erinnern, dass man ein Jahr vorher schon einmal ein Bußgeld bezahlt hat.
Dazu vielleicht der Streß ala Mutti soll nicht mitbekommen, dass ich zu schnell gefahren und geblitzt worden bin... jemanden mit Erfahrung bei dem Thema hat man wohl auch nicht, den man vertraulich fragen könnte... da hat man schon einiges an Streß, wenn man nebenbei noch z.B. Schule, etc. hat und nicht ständig am Briefkasten abhängen kann um die entsprechenden Briefe abzufangen.

Außerdem wohl noch "Hotel Mama"... also auch noch schwierig so nen Brief mit all dem juristischen Kauderwelsch der alten verstaubten Generation -können die das nicht in Jugendsprache schreiben- und obendrein, offen rumliegen kann man auch nix lassen, nicht dass der "Mutti-Zimmer-Service" was sieht. 

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vor 11 Minuten schrieb rth:

warum zahlt dann die „Falsche“?

"Irren ist menschlich, sprach der Hahn und stieg von der Ente, schüttelte sich und sprach, aber schön wars doch."

Ihr versucht hier Sachverhalte zu konstruieren und sonst was zu unterstellen. Kann mir durchaus vorstellen, das zahlende Tochter vielleicht irrtümlich davon ausging, sie könnte gefahren sein, zahlte und vergaß den Vorgang, weil für sie erst mal erledigt. Genau so kann ich mir vorstellen,daß Sie das Geld als nicht betroffene zurückfordern könnte, wenn sie über Anwalt das Verfahren wegen Irrrtum anficht und dann auch die Nachschulung aufgehoben würde. Gegen tatsächlich fahrende Tochter dürfte nichts mehr kommen, da sie sich im Zweifel auf Verfolgungsverjährung berufen kann.

Im Gegensatz zu Meinung von sehr staatsgläubigem @Sobbel u. anderen Äußerungen zum Thema, halte ich zumindest die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrs- und auch Verwaltungsrecht, wie schon weiter oben ausgeführt, für angebracht.

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vor 15 Minuten schrieb gorot:

"Irren ist menschlich, sprach der Hahn und stieg von der Ente, schüttelte sich und sprach, aber schön wars doch."

...

...dafür den "lach-Smilie"... den zweiten Teil von dem Spruch kannte ich bisher noch garnicht.

Rechtsanwalt... das würde ich davon abhängig machen, wie wichtig einem die Sache ist, wieviel Aufwand man betreiben will und andererseits, wie aufwändig es ist an eine rechtsanwaltschaftliche Vertretung zu kommen... kennt man einen RA näher, hat einen an der Hand den man mal fragen kann, hat man eine Rechtsschutzversicherung, etc. oder fängt man als kompletter Laie auf dem Gebiet an in den gelben Seiten erst einmal die Rechtsanwälte nach Fachgebieten abzusuchen.

Letztendlich wird der Weg über einen Rechtsanwalt nicht ohne Aufwand & Kosten abgehen und ne Nachschulung... naja,... eine Lebenserfahrung, Lehre für die eine Tochter wichtige Briefe genau zu lesen... letztendlich ists so ne Sache, wo man heute als Betroffene (Tochter) dumm aus der Wäsche guckt, aber auch noch in etlichen Jahren auf Familienfeiern was zu erzählen hat... und wenn mans geschickt macht, "zinswirksam" nutzt, hat man eine Schwester, die nicht nur kostenmäßig an der Nachschulung beteiligt ist, sondern zukünftig ruhig so manche Zeche übernehmen kann. :D;)

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vor 20 Stunden schrieb gorot:

Im Gegensatz zu Meinung von sehr staatsgläubigem @Sobbel u. anderen Äußerungen zum Thema, halte ich zumindest die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrs- und auch Verwaltungsrecht, wie schon weiter oben ausgeführt, für angebracht.

Ich war Staatsdiener/Landesdiener und beide haben mich gut Alimentiert. Warum sollte ich jetzt auf den Ast scheissen auf dem ich sitze. Es steht jedem Frei dieses Staatsgebilde zu verlassen und ein diktatorisch geführtes aufzusuchen. Wenn du es für richtiger hälst dich nicht an Regeln zu halten ist das auch deine Sache. Genauso wie der Umgang mit der in jedem Haushalt zur Verfügung stehenden Geldmenge.  Das kann man unnütz einem Rechtsverdreher in den Rachen schmeissen oder sich und den Kindern einen Ausflug gönnen.

Ja, ich glaube an unseren Staat und an unser Grundgesetz. Jeder, der das nicht tut, darf und soll in den Wind schiessen und hier niemandem auf den Sack gehen mit Meckerei, was übrigens auch nicht jede Staatsform duldet. 

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vor einer Stunde schrieb Sobbel:

dieses Staatsgebilde zu verlassen und ein diktatorisch geführtes aufzusuchen

Welch seltsame Einstellung eines ehemaligen, wohl viel zu gut alimentierten Staatsdieners?

Kritisches Hinterfragen bedeutet noch lange nicht, daß diese denkenden Bürger deswegen Gegner unserer Demokratie sind. Ich bin es auch nicht. Dir ist wohl das Denken ausgetrieben worden, so hörig wie du Paragraphen reitest. Ich lebe hier gern, habe so manche, wohl nicht unberechtigten, Einwände gegen die gegen uns Bürger gerichteten Entscheidungen unserer Hampelkoalition, als auch davor der Kohl- als auch der Merkelära, inklusive dem Schrott, die die Schröderzeit uns eingebrockt hat. Ohne so viele Fehlentscheidungen und ohne permanentes Aussitzen von sofort zu lösenden Problemen hätten wir keine Migrationsprobleme, der Krieg gegen Ukraine ab 2014 und spätestens erneut 2020 hätte mit mehr Mum ganz verhindert werden können. Selbst heute wird Unterstützung gepredigt und dennoch auf die Bremse getreten, bescheuerter gehts wirklich nicht mehr. Wir würden heute nicht um Energielieferungen bei unseren Nachbarn betteln müssen, wenn klügere Entscheidungen durchgesetzt worden wären. Unsere Wirtschaft wäre nicht in so gravierender Schieflage, daß uns andere nun hämisch lachend die Butter vom Brot nehmen können.

Seis drum, bleib weiter ein höriger Staatsiener, ähm, Pensionär und suhl Dich in deiner zur Schau getragenen Selbstgefälligkeit.

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vor 2 Stunden schrieb gorot:

Seis drum, bleib weiter ein höriger Staatsiener, ähm, Pensionär und suhl Dich in deiner zur Schau getragenen Selbstgefälligkeit.

Ich verstehe deine Angriffe nicht. @Sobbelkennt aus seiner Beruflichen Praxis die Folgen der Verstöße und weißt auf die Folgen hin. Damit hilft er den Fragenden. 
Die Aussage, dass Kontrollen überflüssig, gemein und/oder Hinterhältig sind ist wohlfeil, nutzt dem Fragesteller aber nicht.

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vor 7 Stunden schrieb rth:

verstehe deine Angriffe nicht

Aber seine vorherigen unangebrachten Angriffe an mich gerichtet verstehst doch schon, oder? Dennoch fragst mich das??? Tss tss...

Er bekam die ihm gebotene Antwort, nicht mehr und nicht weniger. Wer in den Wald hineinruft, darf sich über angemessenes Echo nicht wundern, sobellei hin oder her.

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@gorot der normale Fragesteller hat ein Problem, er hatte Kontakt mit der Obrigkeit und will wissen, was kommt auf mich zu. Diese Auskunft bekommt er kompetent von @Sobbel! Ob der Vorwurf fair, hinterhältig oder gar bösartig ist, ist zunächst ohne Belang. Er bekommt eine fundierte Auskunft.

Ob es dem Fragesteller hilft, dass man auf überflüssige Kontrollen o.ä. hinweist bezweifle ich. Hilfreich können Verweise sein, Messgerät xy ist in diesem Bundesland nicht mehr zugelassen. Nur wenn sich der Hinweis auf ein Urteil von 2019 bezieht, andere Bundesländer nicht mitziehen, was nutzt es dem armen Sünder. Das Bundesland dürfte umgerüstet haben.

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vor 48 Minuten schrieb Zöllner:

Die Zahlung des Bußgeldes ist halt eine "Unterwerfung" - was für mich bedeutet, ich verzichte auf jegliche weiteren Rechtsmittel.

Richtig, mit der Zahlung wird der Rechtsweg beendet. Das ist so gewollt, denke ich.

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vor 11 Stunden schrieb Zöllner:

"Unterwerfung" - was für mich bedeutet, ich verzichte auf jegliche weiteren Rechtsmittel

Nur vom echt Betroffenen wäre eine Unterwerfung möglich. Die zahlende war nicht betroffen, handelte im Rechtsirrtum als vermeintlich Beschuldigte. Ein nie Betroffener kann keine rechtwirksame Erklärung abgeben, auch nicht durch fälschliche Zahlung eines gegen sie unberechtigten Bußgeldbescheides. Im Gegensatz zu dem mir von @Sobbel unterstelltem fehlendem Verständnis in unseren demokratisch orientierten Staat und unserem Rechtssystem, mit gar unterschwellig unterstellter rechter Gesinnung, gegen dererlei ich mich mit meinem weiter oben an ihn gerichteten Kommentar verwahrte, glaube ich immer noch an unsere Rechtsprechung. Wir leben, zu unserer aller Glück, nicht in einer Bananenrepublik. Im Zweifel hilft eine höchstrichterliche Würdigung, dem Spuk, der hier gezaubert wird, ein gutes Ende zu setzen, falls die erlaßende Bußgeldstelle den an die falsche Person adressierten Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt.

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vor 5 Minuten schrieb gorot:

Die zahlende war nicht betroffen, handelte im Rechtsirrtum als vermeintlich Beschuldigte. 

:lol2:

Nur zu deiner Info, dein "Irrtum" besteht schon über ein Jahr. Und das werte zahlende Töchterlein hat reichlich Zeit das aufzuklären. Beide Früchtchen haben vor der Mutter sogar Post unterdrückt. Das ist kein Irrtum mehr.  Beide irren allenfalls über die Rechtsfolgen, denn eine sträubt sich ja plötzlich. 

 

vor 8 Minuten schrieb gorot:

glaube ich immer noch an unsere Rechtsprechung. 

Das tu ich auch. 

vor 9 Minuten schrieb gorot:

 den an die falsche Person adressierten Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt.

Die "falsche" Adressatin hatte reichlich zeit das richtig zu stellen.

Man soll mit Behörden nicht spielen - das kann nach hinten losgehen.

§ 85 Abs. 2 Nr. 1 OwiG beachten.

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vor 6 Stunden schrieb Sobbel:

dein "Irrtum"

Eher Deiner, ich bin nicht der TE, solltest hier diese meinen.

 

vor 6 Stunden schrieb Sobbel:

mit Behörden nicht spielen

Das ist eine nicht bewiesene Unterstellung von Dir unter Verleugnung eines möglichen Rechtsirrtums und der schnelllebigen Realität junger Menschen, hier der Zahlerin, die zahlte und augenscheinlich Vorgang bis zur Nachschulungsaufforderung vergaß. Wäre bei mir und vermutlich bei den meisten von uns, nicht anders gelaufen, wenn ich etwas abgehakt hätte. TE als Halterin wußte nach eigenen Angaben nichts davon. Sehe keinen Grund, ihr dies nicht zu glauben.

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vor 13 Stunden schrieb gorot:

… TE als Halterin wußte nach eigenen Angaben nichts davon. Sehe keinen Grund, ihr dies nicht zu glauben.

Die TE hat sicher von den „Spielchen“ ihrer Töchter nichts gewusst. Bei den Töchtern unterstelle ich, Sie wussten genau was sie tun.

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