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Ordnungsamt


Guest CheJENne

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Guest CheJENne

Ahoi!

 

Mein Kfz mit Saisonkennzeichen 04-10 steht seit Juli 2003 auf einem nicht öffentlichen Stellplatz, weil seit 07/03 der TÜV abgelaufen ist. Die Investition, um die Plakette zu bekommen, war/ist mir finanziell in dieser Einmaligkeit nicht möglich, so dass ich eigentlich nach und nach das Auto fertig machen will.

Nun hat mir das Amt für öffentliche Ordnung am 25.10. einen Mängelbericht drangeklemmt, mit der Aufforderung, den Mangel innerhalb von 2 Wochen zu beseitigen.

Was droht mir und wie komm ich da einigermaßen glimpflich raus?

 

Gruß Jens

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Guest Michael

@JosefStadler:

 

So einfach isses nicht. Das Vorhaben scheitert aus mindestens zweierlei Gründen:

 

1.) Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug bei Ablauf der HU-Frist auf öffentlichem Grund stand oder nicht - siehe diesen Thread.

Maßgeblich ist die Tatsache, daß das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum zugelassen/angemeldet war.

Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn dein Sasionkennzeichen von 04 bis 10 gültig ist und die HU z.B. in 12 fällig wäre. Dann darfst du sie in 04/04 machen (logisch, da ja das Fahrzeug von 11 bis 03 quasi nicht zugelassen ist).

 

2.) Die HU-Frist verlängert sich bei Mängeln nur um 1 Monat, also bis max. 31.08.2003. Überschritten wurde die Frist also so oder so; § 29 Abs 7 StVZO: "Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit dem Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind ..." - natürlich nur, sofern tatsächlich solche Mängel vorgelegen haben, was durch den Bericht einer vorhergegangenen, erfolglosen HU nachzuweisen wäre.

 

Einzige Lösung des Problems: Die HU muß er sowieso machen lassen, da er ja die quittierte Mängelkarte auf dem Ordnungsamt vorzeigen muß. Wenn er die HU bis zum 31.10. nicht machen läßt, gibt's erstens ein Verwarnungsgeld von 15 € obendrauf (TBNR 329100) und zum anderen kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen, sprich das Fahrzeug vollends entstempeln.

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Guest CheJENne

Ahoi!

 

Okay, also, klar ist, ich habe eine Ordnungswidrigkeit begangen und werde wohl zahlen müssen. Wieviel auch immer.

Aber wie geht´s nun weiter?

1. Ich stelle das Auto bis zum 31.10. dem TÜV vor und falle durch.

Diesen Bericht lege ich dem Ordnungsamt vor.

Reicht dem das und wann muß ich wieder hin, wenn das Auto nun doch in

der Ruhezeit ist?

2. Ich lege es bis zum 31.10. still.

3. Ich mach nichts, weil eben in ein paar Tagen die Ruhezeit beginnt.

 

Gruß Jens

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Guest Michael
ähm wenn ich das richtige sehe wird dein auto in paar tagen abgemeldet. damit dürfte sich doch das problem erstmal erledigt haben.

Nein, weil die OWi begangen wurde, als das Fahrzeug noch zugelassen/angemeldet war.

 

@CheJENne:

 

Daher funktionieren auch Punkt 2 und 3 nicht.

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Guest CheJENne

Ahoi!

 

@Michael

Ja, klar, den Punkt hab ich schon kapiert. Da kann ich nichts mehr rückgängig machen; die Aufforderung ist ja konkret hier auf dem Tisch.

Und ich weiß auch, dass ich zahlen muss.

 

Meine Frage aber war: was mach´ ich jetzt?

 

Wozu noch Geld für die TÜV-Überprüfung ausgeben, wenn ich weiß, das Auto packt´s eh nicht?

Und wenn die mir das stilllegen, mach ich das lieber selbst.

 

Was ist, wenn ich jetzt so tu, als seh ich den Mängelbericht erst am 01.11. ?

Dann ist mein Auto ja nicht mehr zugelassen wegen Saisonkennzeichen.

Können die mir dann trotzdem mein Auto zwangsstilllegen?

 

Gruß

Jens

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Guest Michael

Wohl die einzige Möglichkeit: Geh mit der Mängelkarte zum Ordnungsamt und erklär' denen den Sachverhalt, daß du das Fahrzeug sowieso nur noch bis zum 31.10. benutzen dürftest (wg. Saisonkennzeichen) und sage, daß du während der Winterpause überlegst, das Fahrzeug entweder komplett aus dem Verkehr zu ziehen oder eben die HU zur Wiederinbetriebnahme im April machen lassen willst.

 

Eventuell wird das akzeptiert und du brauchst dann erst später zur HU - rein rechtlich gesehen ist der Fall allerdings eindeutig und die Behörde kann auch "stur spielen", da du seit dem 01.08. ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültige HU stehen hast.

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  • 2 weeks later...
Guest Kev-2000

Hi

Das ist der einzige Threat den ich zum Thema "TÜV abgelaufen" gefunden habe.

Ich habe mal ne Frage, und zwar.

Ich habe ein Firmenauto, und da waren heute 2 Verwarnungen von der Polizei dran.

Wegen abgelaufenem TÜV/AU Hätte bis 7/03 TÜV gehabt. Für die AU und HU habe ich jeweils 15Euro zahlen müssen. Also 30 insgesamt.

Jetzt habe ich noch eine Aufforderung bekommen das bis zum 21.11.03 zu beheben und an die Polizei zu schicken.

Meine Frage: Hat das irgendwelche weiteren konsequenzen?

 

 

Danke!

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Ja, mit den bezahlten 30 Euro kommt man ja nicht um den TÜV drum herum. Den musst du immer noch machen, dafür die Mängelkarte. Einfach zum TÜV fahren und dann Mängelkarte zurückschicken. Es kommen keine weiteren Kosten mehr auf dich zu.

Unangenehm wird's nur, wenn du die Mängelkarte nicht zurückschickst.

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@ CheJENne

 

 

Meine Frage aber war: was mach´ ich jetzt?

 

Du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet.

 

Gib der Rosthütte den Gnadenschuss, frag den freundlichen Litauer an der Ecke, ob er sie haben will, meld sie ab und zahl das Verwarngeld.

Spart alles in allem die TÜV- Kosten.

 

Gruß, Falo

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