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Guten Abend,

ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren für eine Geschwindigkeitsübertretung bekommen.

Bei Beweismittel steht "TraffiStar S330" und

"Zeugen: Zeuge" ...

Ist das so korrekt? Ich dachte immer, dass dort Beamten namentlich genannt werden. Ich frage in der Hoffnung, dass hier ein Formfehler vorliegt.

Bin dankbar für Rückmeldungen.

Beste Grüße!

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vor 26 Minuten schrieb ldr:

Ich frage in der Hoffnung, dass hier ein Formfehler vorliegt.

In der Regel steht da ein Name des Messbeamten/Messbeamtin.

Aber ein Formfehler ist das nicht und selbst wenn, wäre das kein Formfehler der zur Nichtigkeit führen würde, der wäre heilbar

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vor 28 Minuten schrieb zorro69:

steht neben dem Namen nicht auch noch ein Dienstgrad?  Der Zeuge agiert ja hier nicht als Privatmann, sondern in seiner Eigenschaft als  xxx

Nicht, wenn es sich um einen Angestellten handelt.

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Wenn ich richtig Informiert bin ist der TraffiStar S 330 ein fester Blitzer. Sehr wahrscheinlich wird e nicht von der Polizei, sondern von der Stadt betrieben. Da werden keine Polizeibeamten aus.

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vor 2 Stunden schrieb rth:

Wenn ich richtig Informiert bin ist der TraffiStar S 330 ein fester Blitzer. Sehr wahrscheinlich wird e nicht von der Polizei, sondern von der Stadt betrieben. Da werden keine Polizeibeamten aus.

die werten aus... die Damen und Herren Auswerter... *grins*

 

ach, und wenn man zB im Telefonbuch von Berlin nach Menschen mit dem Namen Zeuge sucht, findet man 7 Leute, also es gibt wirklich Menschen, die so heissen.

 

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vor 8 Stunden schrieb zorro69:

ach, und wenn man zB im Telefonbuch von Berlin nach Menschen mit dem Namen Zeuge sucht, findet man 7 Leute, also es gibt wirklich Menschen, die so heissen.

...und ich habe schon jahrelang nach "Rosa Schlüpfer" gesucht, den Namen "Schlüpfer" findet man, aber den Vornamen habe ich noch nicht entdecken können.

Idee: Dem Sohn lateinische Vornamen geben, z. B. "Profanus Drusus" . Die Abkürzungen wären schon interessant.

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