jasiinski 0 Posted December 11, 2019 Report Share Posted December 11, 2019 Hallo zusammen, ich hätte eine Frage im Bezug auf Blitzer die mit weißem Licht blitzen. Bin letzte Woche von der A3 auf die 93 (Regensburg) gefahren und beim überholen kam von rechts ein weißer Blitz, so richtig grell weiß.Bisher hab ich nur Erfahrung gemacht mit Blitzern die rötlich blitzen.Wenn es ein Blitzer gewesen ist, darf es überhaupt so grell weiß geblitzt werden? Da es wirklich sehr geblendet hat. Dazu muss ich noch sagen das es ganz dunkel gewesen ist, ca. 20 Uhr.Und ob ich zu schnell gewesen bin... solala Danke im Voraus!! Quote Link to post Share on other sites
rth 543 Posted December 11, 2019 Report Share Posted December 11, 2019 Hallo jasliski, herzlich willkommen im Radarforum. Radar blitzt in der Regel rötlich. Grellweis ist ungewöhnlich, aber sehr theoretisch möglich. Ich vermute eine Reflexion oder einen "Witzbold". Gewissheit hast du erst nach 3 Monaten plus 2 Wochen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 817 Posted December 12, 2019 Report Share Posted December 12, 2019 Nö, "Gewissheit" erst nach sechs Monaten und den zwei Wochen Postlaufzeit die immer noch nur für den BGB gilt.... Quote Link to post Share on other sites
m3_ 477 Posted December 12, 2019 Report Share Posted December 12, 2019 .....von der A3 auf die 93 (Regensburg) gefahren und beim überholen kam von rechts ein weißer Blitz, so richtig grell weiß.@jasiinski: Da war nichts, Du kannst Dich wirklich beruhigt wieder hinlegen. Die genannten Gewissheitszeiten sind obsolet. Quote Link to post Share on other sites
rth 543 Posted December 12, 2019 Report Share Posted December 12, 2019 Nö, "Gewissheit" erst nach sechs Monaten und den zwei Wochen Postlaufzeit die immer noch nur für den BGB gilt....Du hast natürlich Recht. Gilt aber nur für den Fall, dass exakt 3 Monate nach dem Blitz die Anhörung des TE angeordnet wird, die den TE „leider“ nicht erreicht. Und dann weitere 3 Monate später der Bußgeldbescheid erlassen wird der den TE binnen 14 Tage erreichen muss.Ich denke @m3 hat Recht. Quote Link to post Share on other sites
CONAN888 0 Posted June 26, 2021 Report Share Posted June 26, 2021 Wie ist es ausgegangen? War es ein Radarblitzer? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 817 Posted June 27, 2021 Report Share Posted June 27, 2021 Der TE war vor knapp zwei Jahren das letzte Mal online…. Quote Link to post Share on other sites
hirse 0 Posted July 28, 2021 Report Share Posted July 28, 2021 Ich wurde letzte Woche im Raum Regensburg von einem weißen Blitz aufgeschreckt und war mir auch nicht sicher ob das ein Blitzer war. Siehe da, nur 8 Tage später lag auch schon der Brief aus Straubing im Postkasten. 20 Km/h zu schnell. Es gibt also weiße Blitzer. Welches System verwenden die da? Ich passe eigentlich schon auf, aber an dieser Stelle habe ich absolut nichts gesehen. Ausserdem dachte ich weiß ist in Deutschland verboten. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted July 29, 2021 Report Share Posted July 29, 2021 vor 19 Stunden schrieb hirse: Brief aus Straubing im Postkasten. Also von der Polizei erwischt. Welches Messgerät war es denn (steht mit auf dem Bogen drauf)? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 192 Posted July 29, 2021 Report Share Posted July 29, 2021 vor 23 Stunden schrieb hirse: I... Welches System verwenden die da? Ich passe eigentlich schon auf, aber an dieser Stelle habe ich absolut nichts gesehen. ... Das steht auf dem Bogen. Quote Link to post Share on other sites
MatWillms 0 Posted August 2, 2021 Report Share Posted August 2, 2021 (edited) Am 12.12.2019 um 11:44 schrieb rth: Du hast natürlich Recht. Gilt aber nur für den Fall, dass exakt 3 Monate nach dem Blitz die Anhörung des TE angeordnet wird, die den TE „leider“ nicht erreicht. Und dann weitere 3 Monate später der Bußgeldbescheid erlassen wird der den TE binnen 14 Tage erreichen muss. Ich denke @m3 hat Recht. Es kann sogar noch nach sechs Monaten passieren, dass man zum ersten Mal Post bekommt. Folgender Fall: Ein gewisser X (zufällig ich) leiht sich von einem Freund ein Auto und fährt durch Bayern nach Österreich. Er wird in Bayern geblitzt. Die Bayern veranlassen doch tatsächlich nach zwei Monaten eine richterliche (!) Vernehmung meines Kumpels, also des Halters. Ich habe im Internet unter https://auchhierwareinLink.de/ gelesen, dass das auch dazu führt, dass die drei Monate von neuem beginnen. Der Richter macht die Vernehmung jetzt in meinem Fall wie sich später herausstellt) erst kurz vor Ablauf der drei Monate. Mein Kumpel bekommt kalte Füße und liefert mich ans Messer. Die Behörde hört mich dann "angeblich" knapp drei Monate später an (steht zumindest in der Akte). Dann ergeht der Bußgeldbescheid. Ich hab natürlich sofort protestiert. Ein Anwalt hat sich dann aber die Akte angesehen und gesagt, dass man da nichts machen könne. Denn einmal hätte die richterliche Vernehmung neue drei Monate in Gang gesetzt und dann die Anordnung der Anhörung. Das Ende vom Lied: Ich musste zahlen und bekam einen Punkt. Aber am Ende war es aber nicht wild, weil es kein Fahrverbot und nur einen Punkt gab. [mod] Auch hier: keine Links, die der Werbung dienen. [/mod] Edited August 2, 2021 by Bluey Werbung Quote Link to post Share on other sites
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