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Fahrtenbuchgefahr


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Hallo, folgende Situation:

 

Verkehrsverstoß mit 1 Punkt

Halter ist nicht Fahrer (aber Familienmitglied, 30Jahre Altersunterschied)

Halter bekommt Anhörungsbogen nach Ablauf der 14 Tage "Erinnerungspflicht"

Foto ist nicht beigefügt, lediglich ein Link zur Online-Einsichtnahme

Halter reagiert nicht, bekommt Bußgeldbescheid (wieder ohne Foto)

Halter widerspricht Bußgeldbescheid fristgemäß; Verstoß gegen Fahrer ist verjährt

(Behörde stellte keine weiteren Nachforschungen an)

 

Besteht hier die Möglichkeit der Behörde ein Fahrtenbuch zu verhängen?

-Halter kennt sich ja mit Internet nicht so recht aus um das Foto zu begutachten... :whistling: -

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 31a Fahrtenbuch

 

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

 

 

 

Soweit passt das erstmal.

 

 

Glauben kann ich in der Kirche, somit abwarten

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Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann ... die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen,

Eine Kann-Bestimmung, die von den :cop01: im Forum als der Regelfall ausgegeben wird. Wunschdenken?

Es sollte einmal festgestellt werden, in wieviel Fällen sie gegen einen privaten Kfz-Halter mit einem einzigen Wagen angeordnet wird.

Fahrtenbuchauflage kostet angeblich 200 €, bei geringeren Strafen lohnt es sich nicht, das Risiko einzugehen.

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Lies dazu doch einfach noch mal Deinen alten Thread zu dem Thema, da sind genügend Entscheidungen verlinkt worden... http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/40859-fahrtenbuchauflage-bei-ordnungswidrigkeit;-ernst-zu-nehmen-oder-nur-?hl=marocel&do=findComment&comment=652100

Ja, ich weiß, vor einigen Jahren hatte ich was Ähnliches. Frage war vielleicht etwas mißverständlich.

Die konkrete Frage ist eigentlich: Hat ein Link zu einem Foto im AHB den gleichen Stellenwert, wie das Foto, welches direkt auf dem AHB eingefügt ist.

(nämlich, daß dies das 14 tägige "Erinnerungszugeständnis" quasi aufhebt.) Die Behörde kann ja nicht davon ausgehen, daß jeder einen PC hat bzw. damit

umgehen kann. Ich kenne einige Leute, die nicht wissen, wie man so'n Ding anschaltet. (Gut... die sollten eigentlich auch nicht mehr fahren... :) .)

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ich kenn jemand, der will aus Prinzip keinen PC oder smartphone haben, fährt aber tadellos Auto und

... verleiht sein Auto auch nicht an ein Familienmitglied, das ihn freundlich darum bittet? Hartherziger Sonderling :(

der will aus Prinzip keinen PC oder smartphone haben

Was nützt ihm das, die Zwangsbeiträge für ARDZDF muß er trotzdem zahlen.

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@QTreiberin: Was du zu vergessen scheinst: Sobald es nur noch "verantwortungsvolle Fahrzeugführer" gibt (also ausschließlich duckmäuserische Lemminge, die sich bereitwillig jedem noch so unsinnigen Diktat der Exekutive unterwerfen), könnten "wir" auf dich verzichten. In der Folge wärst du arbeitslos oder in irgendeinem Behördenkeller in der Aktenregistratur, also sei froh, dass es "uns" gibt :D

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Moin Moin

 

 

Die Behörde kann ja nicht davon ausgehen, daß jeder einen PC hat bzw. damit

umgehen kann.

 

Wer keinen PC oder Schmartfon hat, wird sehr schnell auf die Idee kommen, einen Brief (sowas kennst du nicht mehr) zu schreiben.

 

 

 

der will aus Prinzip keinen PC oder smartphone haben

Was nützt ihm das, die Zwangsbeiträge für ARDZDF muß er trotzdem zahlen.

Da gings aber ums Prinzip und nicht um Zwangsbeiträge.

Hast du sicher nicht verstanden.

 

 

In der Folge wärst du arbeitslos oder in irgendeinem Behördenkeller in der Aktenregistratur, also sei froh, dass es "uns" gibt :D

Du scheinst nicht nachdenken zu können.

In der Folge könnten wir uns um Kinderfi... kümmern oder um Leute die "meins und deins" nicht auseinander halten können ....oder ... oder ... oder

Wir würden also immer noch am Geldautomaten dein sauer erhaltenes Geld ziehen.

 

 

Gruß

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@Sobbel: Da ich Qtreiberin nicht zu den Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft zähle habe ich durchaus nachgedacht.

Aber auch bei diesen wird konsequent Personal eingespart, sobald sich die Gelegenheit ergibt. Betrachte einfach mal die Stellenentwicklung bis vor kurzem.

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