spitfire01 0 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Hallo Leute, ich habe über einen ehemaligen Mitbewohner erfahren, dass an meine alte Adresse ein Anhörungsbogengeschickt wurde, da ich angeblich vor 4 Wochen den Mindestabstand nicht eingehalten habe - laut Bußgeldlistewären in meinem Fall 180€ und 3 Punkte fällig.... Der Brief wurde verschickt, bevor ich meinen Wohnsitz umgemeldet habe, kam allerdings erst an, nachdem ichihn umgemeldet habe - hätte mir mein ex-Mitbewohner nichts erzählt, wüsste ich nichts von dem Anhörungsbogen. Auf dem Bilddas auf dem Anhörungsbogen ist bin ich anscheinend gut erkennbar.Jetzt kommt noch dazu, dass ich in 2 Wochen das Land verlasse und 1 Jahr ins Ausland gehe, deswegen auch die Ummeldungauf die Adresse meiner Eltern. Da ich absolut nicht weis, was vor 4 Wochen war und ob ich das Vergehen begangen habe und zudem wohl die Chance,dass ich das Videomaterial zu Gesicht bekomme laut einem anderen Thread gering ist, überlege ich ob ich auf denAnhörungsbogen einfach nicht reagiere - der Bußgeldbescheid würde ja ohnehin vermutlich erst eintreffen wenn ich schonunterwegs bin. Was könnte mir in diesem Fall blühen? Wenn der Wohnort neu ermittelt wird, würde die Verjährung ja ruhen, aber wie istdas wenn ich dann für längere Zeit im Ausland bin. Wäre es möglich, dass ich durch die Umstände das Bußgeld umgehenkann und das Verfahren eingestellt wird bzw. verjährt? Vielen Dank vorab für eure Meinungen! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 Ich glaube kaum, dass das Verfahren eingestellt wird, zumal du ja noch in D'land gemeldet bist. Fuer die Punkte zaehlt es ohnehin nicht, wo du residierst, die sind personenbezogen. Der einzige Vorteil, den du hast, ist der, dass du nun 1 Jahr lang nicht in D'land faehrst und somit bei Rueckkehr die Halbwertszeit der Punkte erreicht ist....... Das Bussgeld allerdings wuerde ich sofort abdruecken, anderenfalls du eine Ueberraschung bei der Wiedereinreise erleben koenntest. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 Momang - vorerst ist es nur ein Anhörungsbogen. Da ist noch nix mit zahlen. @spitfire01: Ich tippe mal, das Du als Student in einer WG gelebt hast und jetzt für zwei Auslandssemester / ein Jahrespraktikum ins Ausland (welches Land) gehst. (Es gibt sicher -zig andere Konstellationen, aber passt die Richtung?) Dann würde ich mir den Schreib vom Mitbewohner zukommen lassen (Fax / scannen + e-mail / wasauchimmer) und der absendenden Behörde mitteilen, wann welche Postanschrift gilt. Große Vermeidungsmöglichkeiten sehe ich da auch nicht. Die Verjährung wurde auch unterbrochen. Dann stehen Dir weiterhin alle Möglichkeiten offen, gegen das Ding vorzugehen. Btw: War es üblich, dass Mitbewohner die Post öffnen? Quote Link to post Share on other sites
spitfire01 0 Posted October 16, 2013 Author Report Share Posted October 16, 2013 Hi, erstmal danke für eure Antworten.Die Punkte sind mir relativ egal - sind meine ersten nach 7 Jahren Autofahren - die 200€ die ich mit Bearbeitungsgebühr dann am Ende aber zahlen darferfreuen mich allerdings nicht sehr. @Ichtyos: Ja habe in einer WG gelebt, allerdings beruftätig gewesen, jetzt gehts zwischen den Jobs auf längere Reise, d.h. es gibt auch kein fixes Land inwelchem ich bleiben werde. Mitbewohner hatte mich vorher gefragt was er mit dem Brief machen soll, hab ihn den dann öffnen lassen Was wäre denn wenn ich auf die Post der Behörde antworte aber NICHT meine neue Anschrift mitteile? Bis die dann die neue Anschrift ermittelt haben binich ja im Ausland - fraglich ob allerdings dann nochmal eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Ermittlung aufgeschlagen wird. Und die Behörde wirdja eigentlich auch nicht wissen, dass ich überhaupt auf Reise bin...gegen das Ding vorzugehen während ich auf Reise bin wird halt etwas schwierig... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 Bis die dann die neue Anschrift ermittelt haben bin ich ja im AuslandAdressermittlungen unterbrechen die Verjährung. Nicht gezahlte rechtskräftige Bußgelder werden eingetrieben... notfalls per Kuckuckskleber, Gehaltspfändung etc., außerdem werden die Kosten durch Mahn- und Vollstreckungsgebühren sukzessive steigen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 ... Bis die dann die neue Anschrift ermittelt haben binich ja im Ausland Mein Reisepass ist "maschinenlesbar", wenn ich aus dem Bereich ausserhalb der EU wieder einreise wird der geprüft. In welder Datei dein BGB landet, mir nicht bekannt.Aber wenn du wieder einreisen willst ... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 @spifire: mal off topic gefragt: was haste denn vor, und wo gehts denn hin? machtste ein "sabbatical" ? Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 @Ichtyos: Ja habe in einer WG gelebt, allerdings beruftätig gewesen, jetzt gehts zwischen den Jobs auf längere Reise, d.h. es gibt auch kein fixes Land inwelchem ich bleiben werde. Mitbewohner hatte mich vorher gefragt was er mit dem Brief machen soll, hab ihn den dann öffnen lassen Okay - passt alles. Ich hatte spontan die Idee, dass Du als Wandergeselle unterwegs sein wirst. Quote Link to post Share on other sites
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