dommage 0 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Hallo,mein Kumpel wurde in einem Firmenfahrzeug mit über 70 km/h zu viel in der Werratalbrücke geblitzt (schön blöd )FirmDer Arbeitgeber hat offensichtlich ihn als Fahrer angegeben, der Anhörungsbogen kam per Post. Auf dem angegebenen Foto ist er nur so halb zu erkennen, über dem Gesicht des Fahrers ist ein Schleier zu erkennen.Für das Fahrzeug gab es kein Fahrtenbuch, bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs muss allerdings unterschrieben werden. Gibt es noch ne Möglichkeit da raus zu kommen? Zugegeben hat er noch nichts. Vielen Dank für eure Hilfe Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Dein "Kumpel" wurde von seinem AG genannt, er steht als Fahrer fest, die Verjährung ist unterbrochen. Bei +70 wird jeder SB - sehr - wach wenn jetzt ein anderer Fahrer genannt wird. Für mich ist der Drops gelutscht. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 ..sehe ich wie mein vorredner... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Ich auch.... Quote Link to post Share on other sites
dommage 0 Posted October 15, 2013 Author Report Share Posted October 15, 2013 Das klingt ja nicht so toll. Er hat aber per Post den Anhörungsbogen erhalten, nicht den Bußgeldbescheid, also betitelt mit "Anhörung im Bußgeldverfahren". Und es könnte ja zu dem Zeitpunkt jemand anderes (Anhalter, Mitfahrgelegenheit o.Ä.) gefahren sein.Kann man da definitiv nichts mehr machen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Für wie blöd hältst Du die Ermittlungsbehörden??? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Das klingt ja nicht so toll. Ist es leider auch nicht. Man hat das Foto (das Original ist häufig besser als das zugesandte), man hat einen Namen. Man kann das Foto mit dem des EMA abgleichen oder aber mit dem Menschen selbst. Sollte Dein Kumpel darauf bestehen, nicht gefahren zu sein, kann es vor Gericht so weit gehen, dass ein Gutachter erforderlich wird ("Affenforscher"), den er im Zweifelsfall dann auch noch bezahlen darf. Ich würde mal anfangen, mich nach alternativen Transportmitteln umzusehen (Fahrrad, ÖPNV). Ist zwar idiotisch, weil an der Stelle 150/170 überhaupt kein Problem sind, aber es steht zu befürchten, dass es darauf hinausläuft. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted October 15, 2013 Report Share Posted October 15, 2013 Moin Moin ... den Anhörungsbogen erhalten....betitelt mit "Anhörung im Bußgeldverfahren". [/Quote]guck hier mal rein:http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html Und es könnte ja zu dem Zeitpunkt jemand anderes (Anhalter... ) gefahren sein. Gruß Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 Das klingt ja nicht so toll. Er hat aber per Post den Anhörungsbogen erhalten, nicht den Bußgeldbescheid, also betitelt mit "Anhörung im Bußgeldverfahren". Und es könnte ja zu dem Zeitpunkt jemand anderes (Anhalter, Mitfahrgelegenheit o.Ä.) gefahren sein.Kann man da definitiv nichts mehr machen?Eine weitere Strategie könnte sein: die Messung ist ungültig. Such mal nach dem Stichwort 'Murksmessung'. Du findest hier genügend Beispiele. Viel Erfolg! 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 16, 2013 Report Share Posted October 16, 2013 Bitte den vorherigen Post ignorieren... Quote Link to post Share on other sites
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