Jump to content

Gelasert Aber Nicht Angehalten - Gültigkeit


Recommended Posts

Beim Lkw muss man den doch nicht auf den Meter genau bestimmen. Und ein Meter über 100 oder 200 Meter Änderung zu Gunsten des Fahrers dürften auch nicht ausreichend sein.

 

Im übrigen kann man mit der ES auch mehrere Bilder machen.

 

Notfalls muss ein Gutachter ran.

 

Allerdings wird eine solche Verwendung, wenn überhaupt, sicherlich nicht bei Abständen von 47 oder 49 Meter eingesetzt, sondern wenn der Lkw vielleicht 10 oder 25 Meter Abstand hat.

Link to post
Share on other sites

Beim Lkw muss man den doch nicht auf den Meter genau bestimmen. Und ein Meter über 100 oder 200 Meter Änderung zu Gunsten des Fahrers dürften auch nicht ausreichend sein.

 

ZU GUNSTEN DES FAHRERS, so ein Fall ist ja völlig irrelevant, gefährlich wird es erst wenn eben dann bei UNTERSCHREITUNG.

 

Im übrigen kann man mit der ES auch mehrere Bilder machen.

.......

Allerdings wird eine solche Verwendung, wenn überhaupt, sicherlich nicht bei Abständen von 47 oder 49 Meter eingesetzt, sondern wenn der Lkw vielleicht 10 oder 25 Meter Abstand hat.

 

 

Also wieso dann nicht einfach Geräte verwenden die Videos machen? Die scheinen ja absichtlich für Abstandsmessungen gebaut worden zu sein.

 

LG f1f2

Link to post
Share on other sites

Also wieso dann nicht einfach Geräte verwenden die Videos machen? Die scheinen ja absichtlich für Abstandsmessungen gebaut worden zu sein.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass gezielt die ES zur Abstandsüberwachung eingesetzt wird. Eher dürfte es doch so sein, wenn es überhaupt tatsächlich gemacht wird, Beweise gibt es bisher irgendwie ja nicht, dass es als Abfallprodukt einer "normalen" Geschwindigkeitsüberwachung abfällt.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Ich habe hier nicht nach schuldig oder unschuldig gefragt...

 

Habe keine Post bekommen :)

Die netten Herren, haben wohl - zum Glück - mit einer Einrichtung ohne Video gelasert.

 

Was hier von sich gegeben wird, ist unglaublich. Ich allein, kenne von 3 Fällen, in welchen die ES3.0 nicht ordnungsgerecht bzw. falsch benutzt wurden!

 

Fall1: gemessene Geschwindigkeit hat nicht gestimmt

Fall2: Methode bzw. anweisungsgetreue Benutzung wurden angezweifelt

Fall3: Aufbau der Messeinrichtung wurde angezweifelt

 

Alle 3 Fälle fielen zu Gunsten des Fahrzeugführers aus!

 

Soll ich die Frage, ob ich glaube, dass die Leute die solche Messeinrichtungen benutzen dafür geschult wurden beantworten?

In jeden Hinsicht schwierig!

 

Unsere Beamten sehen es wenn sie eine Ordnungswidrigkeit ahnden als persöhnlichen Erfolg?

Sie befassen sich wohl in ihrer Ausbildung zu wenig damit, was ihre Aufgabe und wer ihr Arbeitgeber ist.

Aber es kann sich immerhin jeder Laie das StGb anschauen, darin wird man in gewisser weise ja geschützt vor dieser Denunziation!

Link to post
Share on other sites

Hallo, Maeckes1337,

 

Fall2: Methode bzw. anweisungsgetreue Benutzung wurden angezweifelt

Fall3: Aufbau der Messeinrichtung wurde angezweifelt

weil ein Richter Zweifel hatte, ist das gleich ein Beweis für Dich, dass die Messungen falsch waren?

 

Kannst Du ausschließen, dass die Richter Zweifel hatten, weil sie schlicht und ergreifend nicht einwandfrei mit den Geräten und der Bedienung vertraut waren?

 

So mancher Richter bei uns, der zu Beginn der Lasermessungen auf der BAB Zweifel daran hatte, wie diese durchgeführt werden (Hinterherfahren anstatt direkt vor Ort anzuhalten) wurde mit der Zeit überzeugter Befürworter dieser Messungen.

 

Sie befassen sich wohl in ihrer Ausbildung zu wenig damit, was ihre Aufgabe und wer ihr Arbeitgeber ist.

Ja ne, is klar.

 

In Zukunft bekommst Du einen Freibrief, weil Du mit Deinen Steuern ja die Polizei bezahlst. :wand:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Habe keine Post bekommen[/Quote]

Wenn der "Tattag" ungefähr der Tag deiner Threaderstellung ist, wirst du auch noch ein Weilchen in deinem schlechten Gewissen baden dürfen - ist ja erst etwas über vier Wochen her.

 

Was hier von sich gegeben wird, ist unglaublich...

Soll ich die Frage, ob ich glaube...[/Quote]

Deine Glaubensfragen kann dir hier niemand beantworten

 

 

 

Alle 3 Fälle fielen zu Gunsten des Fahrzeugführers aus![/Quote]

Da kenn ich noch mehr Fälle. Wird auch immer wieder passieren. Sowas nennt sich Einzelfallentscheidung.

Das ist in unserem Rechtsstaat nunmal so. Da nimmt sich ein Richter die Zeit, jeden einzelnen Fall anzuhören und zu beurteilen.

Hier wird nicht pauschal geurteilt.

Mal ist man der Hund und mal ist man der Baum.

 

Unsere Beamten sehen es wenn sie eine Ordnungswidrigkeit ahnden als persöhnlichen Erfolg?

[/Quote]

Wessen denn sonst?

 

 

Aber es kann sich immerhin jeder Laie das StGb anschauen...

Versteht der Laie das auch?

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

 

 

Habe keine Post bekommen :)

Die netten Herren, haben wohl - zum Glück - mit einer Einrichtung ohne Video gelasert.

 

Was hier von sich gegeben wird, ist unglaublich. Ich allein, kenne von 3 Fällen, in welchen die ES3.0 nicht ordnungsgerecht bzw. falsch benutzt wurden!

 

Fall1: gemessene Geschwindigkeit hat nicht gestimmt

Fall2: Methode bzw. anweisungsgetreue Benutzung wurden angezweifelt

Fall3: Aufbau der Messeinrichtung wurde angezweifelt

 

Alle 3 Fälle fielen zu Gunsten des Fahrzeugführers aus!

 

 

 

Wenn Du so gut recherchiert hast, ist es wohl kein Problem aus der Sache rauszukommen, falls doch noch Post kommt.

Dann erzähle nach der Gerichtsverhandlung hier, wie Du alle platt gemacht hast.!

Link to post
Share on other sites

Jeder Laie versteht das Strafgesetzbuch auch, sofern er lesen kann.

 

Wir werden nie auf einen grünen Zweig kommen, da hier zwei bis drei verschiedene Weltbilder aufeinandertreffen.

Ich kann mit dieser Unfehlbarkeit und mustergültigen Aufsicht der Exekutive nichts anfangen.

 

zorro69: Klar wurde hier sehr provokant nach den Rechten und Möglichkeiten bei so einem Fall gefragt, trotzdem verstehe ich dich nicht.

 

Im System, in welchem wir leben, entscheidet die höhere Gewalt ob richtig oder falsch!

Ja ich war zu schnell in dieser Situation, aber war ich wirklich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung?

Außerorts, nahezu keine anderen Verkehrsteilnehmer und in voller Konzentration.

Die Strafe wäre übrigends auf gleichem Niveau, wie innerorts mit 100km/h mit einer Gefährdung von Kindern usw.

 

Höchst verwerflich mMn das Ganze.

 

Ich wünsche euch allen einen schönen Feiertag und belasse es mal hierbei

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...