euroflex 0 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Hallo, neulich war ich mit meiner Tochter Einkaufen (Fahrerlaubnis mit Probezeit) und sie hattte auf dem Kaufhausparkplatz eine Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Der Parkplart war mit eingezeichneten Halteplätzen versehen durch farblich untetschiedliches Straßenpflaster und die PKW atehen sich praktisch gegenüber. Der gegenüberstehende VT war zu bequem rückwärts aus der Parklücke zu fahren und da meine Tochter ihm gegenüber stand, wollte erseitlich geradeaus vorbei und hat einen Mast gestreift. Jetzt wollte er ihr eine Mitschuld anhängen, sie hätte sich nicht exakt in die ihm gegenüberliegende Parkfläche gestellt und ihm die Durchfahrt vesperrt.. Ich glaube, er wollte hier bischen auf Dummfang gehen und meine Tochter einschüchtern. Nachdem ich jedenfalls vom Einkauf kam ist er weggefahren.Irgendwo habe ich mal gelesen das man markierte Parklinien auch nichr überfahren daef - oder ?? sie anh. Datei mit Bild - unser PKW Nr. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Markierte Parkflächen auf Supermarktparkplätzen entfalten keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind eher ein "Wunsch" oder eine Hilfestellung des Supermarktes. Selbstverständlich dürfen sie überfahren werden. Stand/parkte Deine Tochter bei dem Vorfall? Quote Link to post Share on other sites
euroflex 0 Posted October 4, 2012 Author Report Share Posted October 4, 2012 Markierte Parkflächen auf Supermarktparkplätzen entfalten keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind eher ein "Wunsch" oder eine Hilfestellung des Supermarktes. Selbstverständlich dürfen sie überfahren werden. Stand/parkte Deine Tochter bei dem Vorfall?Hallo, meine Tochter parkte und hat auf mich gewartet. Eigentlich hätte der andere Kraftfahrer sehen müsse, das wenn er seitlich am PKW meiner Tochter vorbei fährt der Mast im Weg steht. Ich wäre auch rückwärts aus der Parlücke gefahren. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Natürlich muß ein anderer an der eigenen Dummheit Schuld haben, und in dem Fall sehe ich die Schuld ganz klar bei dem Erfinder des Automobils (oder der Straßenlaterne?). Ohne eine dieser beiden Erfindungen hätte es den Unfall nämlich nicht gegeben. Ich frage mich echt, 1. wie doof man sein kann und 2. wie unverschämt man sein kann. Ihr braucht euch jedenfalls keinen Kopf machen, da die Schuldfrage hier mehr als eindeutig ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Hallo, meine Tochter parkte und hat auf mich gewartet. Hatte ich mir aufgrund Deiner Beschreibung schon gedacht, damit seid Ihr dann wirklich aus dem Schneider. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Grundsätzlich kann, wenn man unkorrekt parkt und durch diesen Umstand ein Unfall verursacht wurde, eine Mitschuld kommen. Darüber entscheiden jedoch nicht die Fahrer, sondern die Versicherungen und dann sehr oft das Gericht. In dem hier beschriebenen Fall glaube ich nicht, dass das eine Mitschuld gibt. Ansonsten ist, bei einem ordungsgemäß abgestellten Fahrzeug. in der Regel die volle Haftung beim Auffahrenden. Wenn aber z.b. das Fahrzeug entgegen der Vorschriften, nicht weit genug rechts steht oder schräg in die Fahrbahn ragt, kann eine Mitschuld entstehen. Das, denke ich, greift dann auch analog bei Parkbuchten auf dem Supermarktparkplatz Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Grundsätzlich kann, wenn man unkorrekt parkt und durch diesen Umstand ein Unfall verursacht wurde, eine Mitschuld kommen.Ist hier aber irrelevant, da niemand "unkorrekt" geparkt hat.Und nur um den vom TE genannten Fall geht es in diesem Thread! Das, denke ich, greift dann auch analog bei Parkbuchten auf dem Supermarktparkplatz Für die hier vorliegende Fragestellung auch irrelevant, da laut Beschreibung das Fahrzeug nicht in die "Fahrbahn" (die es im übrigen auf Supermarktparkplätzen nicht gibt) geragt hat. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Der Auffahrende hat angemerkt, dass das FZ nicht korekt in der Parkbucht stand. Das können wir hier nicht prüfen. Wenn das so war, kann eine Mitschuld vorliegen. Wenn das Fahrzeug korekt geparkt war ist regelmäßig die volle Haftung beim Auffahrenden.Man müsste also zunächst genau die Parksituation feststellen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Selbst wenn sie quer in der Parklücke gestanden wäre, ist sie nicht schuldig wenn der andere quer über den Parkplatz fährt und die Laterne anfährt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Selbst wenn sie quer in der Parklücke gestanden wäre, ist sie nicht schuldig wenn der andere quer über den Parkplatz fährt und die Laterne anfährt. MfG. hartmut Das habe ich auch nicht geschrieben. ABER: wenn man verkehrswidrig parkt oder zwar verkehrsmäßig, nur z.b. ncht äußerst rechts entgegen 12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.Nun habe ich keine Literatur griffbereit, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass das auch für Supermarktparkplätze gilt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Wenn das so war, kann eine Mitschuld vorliegen. Falsch! Wenn das Fahrzeug korekt geparkt war ist regelmäßig die volle Haftung beim Auffahrenden.In diesem Thread (!!!) ist keiner aufgefahren, der "Gegner" ist gegen einen Mast gefahren. Lesen bildet.. 12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.Auf Parkplätzen gilt aber § 1 STVO. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Dann sollte man auch die Frage stellen, ob auch gegen den Mast-verantwortlichen eine Mitschuld gelent gemacht werden kann? ('auch' da ja die Prüfung offen ist was mit dem Pkw Hindernis ist) Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Ich glaube, er wollte hier bischen auf Dummfang gehen und meine Tochter einschüchtern. Nachdem ich jedenfalls vom Einkauf kam ist er weggefahren.Das glaube ich auch. Ich hätte zur Sicherheit noch ein paar Fotos gemacht. http://www.wuerziworld.de/Smilies/spi/spi31.gif Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 ob auch gegen den Mast-verantwortlichen eine Mitschuld gelent gemacht werden kann?Klar...Vielleicht wegen versuchtem Totschlag... :wand: 'auch' da ja die Prüfung offen ist was mit dem Pkw Hindernis istGeht der Satz auch auf deutsch und grammatikalisch verständlich? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Eigentlich hätte der TE die rufen müssen, es ist ja ein Unfall mit Fahrerflucht passiert. Wir haben ja eine geschädigte Laterne. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Eigentlich kann das in der Tat zu Problemen führen, wenn an der Laterne ein Schaden entstanden ist. ABER: Woraus ergibt sich, dass TE die Polizei hätte rufen müssen? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted October 4, 2012 Report Share Posted October 4, 2012 Deswegen,Jetzt wollte er ihr eine Mitschuld anhängen,ist die Tochter erstmal mit im Boot, also Unfallbeteiligte. Auch wenn sie nur Zeugin ist, ein Anruf wäre nicht verkehrt gewesen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 Das Fahrzeug des TE stand laut Skizze zweifelsfrei korrekt in der Parklücke.Die Tochter befand sich zwar, auf den Vater wartend, am oder im Fahrzeug, hat es aber nicht bewegt. Wenn dann einer kommt und versucht, weil er zu faul oder unfähig ist rückwärts auszuparken, sich mit seinem Fahrzeugzwischen einem ordnungsgemäß geparkten KFZ und einem Laternenmast durch zu quetschen und dabei den Laternenmast streift,ist es einzig und alleine seine Schuld. Wer will da, und mit welcher Begründung, der Tochter des TE eine Teilschuld konstruieren? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 Richtig, diese Frage gilt es zu beantworten. Stand das Fahrzeug korrekt?Auf der Skizze sieht es so aus, der Verunfallte behauptete jedoch das es nicht korrekt stand. Für uns hier sind das zwei unterschiedliche Fakten. Die Folgen habe ich beschrieben. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 Das Fahrzeug der TE kann sich an die Parkplatzvorgabe des Supermarktbetreibers gehalten haben oder auch nicht, das ist unerheblich, da diese nicht bindend sind.Daher ist es die Alleinschuld des anderen Fahrers, wenn er sich mit falschem Augenmass an der Laterne vorbei mogeln will. Ausserdem hat der wohl Fahrerflucht begangen, wenn die Laterne beschädigt wurde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 der Verunfallte behauptete jedoch das es nicht korrekt stand. Für uns hier sind das zwei unterschiedliche Fakten. Die Folgen habe ich beschrieben.Nochmal: Die von Dir genannten "unterschiedlichen Fakten" sind hier (da Parkplatz) völlig irrelevant. Daher waren Deine Ausführungen zu den Folgen für diesen Thread (mal wieder) für die Tonne... @zorro69, was meinst Du, glaubt er vielleicht Dir mit diesem Satz das ist unerheblich, da diese nicht bindend sind.(meinen dazu war er wieder einmal nicht in der Lage zu lesen) Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 @qtreiberin: nö Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 Hab ich mir auch so gedacht.... http://cosgan.de/images/midi/nahrung/c030.gif Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 5, 2012 Report Share Posted October 5, 2012 zwar verkehrsmäßig, nur z.b. ncht äußerst rechts entgegen 12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.Nö, kann nicht. Vielleicht doch erst lesen, dann schreiben... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Du verlangst zuviel von ihm! Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Nö, kann nicht. Vielleicht doch erst lesen, dann schreiben... Eher in dieser Reihenfolge: Lesen, Verstehen und dann Schreiben... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Wie denn, wenn schon lesen und schreiben nicht klappt...? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 6, 2012 Report Share Posted October 6, 2012 Irgendwie geht ihr mir auf den Keks. Müsst ihr eigentlich jeden Thread so vollspammen? MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 9, 2012 Report Share Posted October 9, 2012 Die Folgen habe ich beschrieben. Mir draengt sich der Eindruck auf, dass Du eher etwas um des Schreibens Willen geschrieben hast, deine vorgebliche 'Beschreibung' entbehrt hier jeglicher Grundlage.... Quote Link to post Share on other sites
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