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Parkplatzunfall ?


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Hallo, neulich war ich mit meiner Tochter Einkaufen (Fahrerlaubnis mit Probezeit) und sie hattte auf dem Kaufhausparkplatz eine Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Der Parkplart war mit eingezeichneten Halteplätzen versehen durch farblich untetschiedliches Straßenpflaster und die PKW atehen sich praktisch gegenüber. Der gegenüberstehende VT war zu bequem rückwärts aus der Parklücke zu fahren und da meine Tochter ihm gegenüber stand, wollte erseitlich geradeaus vorbei und hat einen Mast gestreift. Jetzt wollte er ihr eine Mitschuld anhängen, sie hätte sich nicht exakt in die ihm gegenüberliegende Parkfläche gestellt und ihm die Durchfahrt vesperrt.. Ich glaube, er wollte hier bischen auf Dummfang gehen und meine Tochter einschüchtern. Nachdem ich jedenfalls vom Einkauf kam ist er weggefahren.

Irgendwo habe ich mal gelesen das man markierte Parklinien auch nichr überfahren daef - oder ?? sie anh. Datei mit Bild - unser PKW Nr. 1

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Markierte Parkflächen auf Supermarktparkplätzen entfalten keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind eher ein "Wunsch" oder eine Hilfestellung des Supermarktes. Selbstverständlich dürfen sie überfahren werden.

 

Stand/parkte Deine Tochter bei dem Vorfall?

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Markierte Parkflächen auf Supermarktparkplätzen entfalten keine gesetzlichen Vorschriften. Sie sind eher ein "Wunsch" oder eine Hilfestellung des Supermarktes. Selbstverständlich dürfen sie überfahren werden.

 

Stand/parkte Deine Tochter bei dem Vorfall?

Hallo, meine Tochter parkte und hat auf mich gewartet. Eigentlich hätte der andere Kraftfahrer sehen müsse, das wenn er seitlich am PKW meiner Tochter vorbei fährt der Mast im Weg steht. Ich wäre auch rückwärts aus der Parlücke gefahren.

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Natürlich muß ein anderer an der eigenen Dummheit Schuld haben, und in dem Fall sehe ich die Schuld ganz klar bei dem Erfinder des Automobils (oder der Straßenlaterne?). Ohne eine dieser beiden Erfindungen hätte es den Unfall nämlich nicht gegeben. :wand:

 

Ich frage mich echt, 1. wie doof man sein kann und 2. wie unverschämt man sein kann. Ihr braucht euch jedenfalls keinen Kopf machen, da die Schuldfrage hier mehr als eindeutig ist. :victory:

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Grundsätzlich kann, wenn man unkorrekt parkt und durch diesen Umstand ein Unfall verursacht wurde, eine Mitschuld kommen.

 

Darüber entscheiden jedoch nicht die Fahrer, sondern die Versicherungen und dann sehr oft das Gericht.

 

In dem hier beschriebenen Fall glaube ich nicht, dass das eine Mitschuld gibt.

 

Ansonsten ist, bei einem ordungsgemäß abgestellten Fahrzeug. in der Regel die volle Haftung beim Auffahrenden. Wenn aber z.b. das Fahrzeug entgegen der Vorschriften, nicht weit genug rechts steht oder schräg in die Fahrbahn ragt, kann eine Mitschuld entstehen. Das, denke ich, greift dann auch analog bei Parkbuchten auf dem Supermarktparkplatz

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Grundsätzlich kann, wenn man unkorrekt parkt und durch diesen Umstand ein Unfall verursacht wurde, eine Mitschuld kommen.
Ist hier aber irrelevant, da niemand "unkorrekt" geparkt hat.

Und nur um den vom TE genannten Fall geht es in diesem Thread!

 

Das, denke ich, greift dann auch analog bei Parkbuchten auf dem Supermarktparkplatz
Für die hier vorliegende Fragestellung auch irrelevant, da laut Beschreibung das Fahrzeug nicht in die "Fahrbahn" (die es im übrigen auf Supermarktparkplätzen nicht gibt) geragt hat.
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Der Auffahrende hat angemerkt, dass das FZ nicht korekt in der Parkbucht stand. Das können wir hier nicht prüfen. Wenn das so war, kann eine Mitschuld vorliegen. Wenn das Fahrzeug korekt geparkt war ist regelmäßig die volle Haftung beim Auffahrenden.

Man müsste also zunächst genau die Parksituation feststellen.

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Selbst wenn sie quer in der Parklücke gestanden wäre, ist sie nicht schuldig wenn der andere quer über den Parkplatz fährt und die Laterne anfährt.

 

MfG.

 

hartmut

 

Das habe ich auch nicht geschrieben.

 

 

ABER: wenn man verkehrswidrig parkt oder zwar verkehrsmäßig, nur z.b. ncht äußerst rechts entgegen 12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.

Nun habe ich keine Literatur griffbereit, ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass das auch für Supermarktparkplätze gilt.

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Wenn das so war, kann eine Mitschuld vorliegen.
Falsch!

 

Wenn das Fahrzeug korekt geparkt war ist regelmäßig die volle Haftung beim Auffahrenden.
In diesem Thread (!!!) ist keiner aufgefahren, der "Gegner" ist gegen einen Mast gefahren.

 

Lesen bildet..

 

12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.
Auf Parkplätzen gilt aber § 1 STVO.
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Ich glaube, er wollte hier bischen auf Dummfang gehen und meine Tochter einschüchtern. Nachdem ich jedenfalls vom Einkauf kam ist er weggefahren.

Das glaube ich auch. Ich hätte zur Sicherheit noch ein paar Fotos gemacht. http://www.wuerziworld.de/Smilies/spi/spi31.gif

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ob auch gegen den Mast-verantwortlichen eine Mitschuld gelent gemacht werden kann?
Klar...

Vielleicht wegen versuchtem Totschlag... :wand: :wand:

 

'auch' da ja die Prüfung offen ist was mit dem Pkw Hindernis ist
Geht der Satz auch auf deutsch und grammatikalisch verständlich?
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Das Fahrzeug des TE stand laut Skizze zweifelsfrei korrekt in der Parklücke.

Die Tochter befand sich zwar, auf den Vater wartend, am oder im Fahrzeug, hat es aber nicht bewegt.

 

Wenn dann einer kommt und versucht, weil er zu faul oder unfähig ist rückwärts auszuparken, sich mit seinem Fahrzeug

zwischen einem ordnungsgemäß geparkten KFZ und einem Laternenmast durch zu quetschen und dabei den Laternenmast streift,

ist es einzig und alleine seine Schuld.

 

Wer will da, und mit welcher Begründung, der Tochter des TE eine Teilschuld konstruieren? :vogelzeig:

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Richtig, diese Frage gilt es zu beantworten. Stand das Fahrzeug korrekt?

Auf der Skizze sieht es so aus, der Verunfallte behauptete jedoch das es nicht korrekt stand. Für uns hier sind das zwei unterschiedliche Fakten. Die Folgen habe ich beschrieben.

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Das Fahrzeug der TE kann sich an die Parkplatzvorgabe des Supermarktbetreibers gehalten haben oder auch nicht, das ist unerheblich, da diese nicht bindend sind.

Daher ist es die Alleinschuld des anderen Fahrers, wenn er sich mit falschem Augenmass an der Laterne vorbei mogeln will.

 

Ausserdem hat der wohl Fahrerflucht begangen, wenn die Laterne beschädigt wurde.

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der Verunfallte behauptete jedoch das es nicht korrekt stand. Für uns hier sind das zwei unterschiedliche Fakten. Die Folgen habe ich beschrieben.
Nochmal: Die von Dir genannten "unterschiedlichen Fakten" sind hier (da Parkplatz) völlig irrelevant.

 

Daher waren Deine Ausführungen zu den Folgen für diesen Thread (mal wieder) für die Tonne...

 

 

@zorro69, was meinst Du, glaubt er vielleicht Dir mit diesem Satz

das ist unerheblich, da diese nicht bindend sind.
(meinen dazu war er wieder einmal nicht in der Lage zu lesen)
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zwar verkehrsmäßig, nur z.b. ncht äußerst rechts entgegen 12 stvo, dann kann eine Mitschuld begründet werden.
Nö, kann nicht. Vielleicht doch erst lesen, dann schreiben...
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