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Vorsatz Rechtsschutzversicherung


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Hallo,

 

falls man einen Bußgeldbescheid bekommt und einem dort Vorsatz vorgeworfen wird und man z.b die doppelte Strafe bezahlen soll und dagegen angehen möchte per Anwalt, wird dieses nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen da es Vorsatz geahnedet, ist die Aussage richtig?

 

Danke

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Und wenn gegen die Unterstellung des Vorsatzes bei einer OWI angegangen wird?

Obsiegst Du, zahlt die Versicherung die Kosten, die nicht entstehen.

Unterliegst Du, zahlt die Versicherung nicht die Kosten, die entstehen.

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  • 5 weeks later...
Guest MartinXXL

Ich hatte das Problem mal im engeren Familienkreis ... die Versicherung zahlt unter Vorbehalt - wird der Vorsatz entkräftet durch ein Urteil wird in voller Höhe bezahlt - bleibt sie bestehen wird man in Regress genommen ...

 

Tschade das der Link weg ist, mich hätte es mal interessiert - so man der Post #6 keinen Sinn - egal.

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So pauschal ist das nicht richtig. Wie schon gesagt, kommt es auf die Versicherung an.

 

Im OWi-Bereich zahlt meine auch bei Vorsatz, bei Straftaten ist es so, wie von dir beschrieben. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die bei Vorsatz im OWi-Bereich so wie von dir beschrieben verfahren.

 

Gruß

Goose

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