DerFriese2Punkt0 1 Posted May 11, 2012 Report Share Posted May 11, 2012 Moin, erneut muss jemand mit dem Auto meiner Frau zu schnell unterwegs gewesen sein. Messung ausserhalb geschlossener Ortschaft mit ESO uP 80 und Frontfoto als Beweismittel, was auf dem "Anhörung im Bußgeldverfahren"-Schrieb aber nicht beigelegt wurde, das entsprechende Kästchen neben "Bemerkung/Tatfolgen" ist schlicht weiß geblieben. Der Fahrer war aber männlich - hat das Ordnungsamt nicht aufgepasst, ist es erstmal ein Schuss in den Nebel oder warten die ab und würden auch ohne den wahre Fahrer zu kennen es akzeptieren, dass meine Frau sich "schuldig" bekennt ? Was wäre jetzt die günstigste Taktik?Meine Frau den Bogen ausfüllen lassen und den wahren Fahrer nach Widerspruch und genügend Zeit bekannt geben?Zurückschreiben, dass sich meine Frau nicht erinnern kann, wer gefahren ist und warten, bis die das Foto mit dem Halter abgleichen und erkennen, dass es meine Frau gar nicht gewesen ist ?Und wie viel Zeit sollte man verstreichen lassen im allgemeinen Behördenschriftverkehr ?? GrußDerFriese2Punkt0 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 11, 2012 Report Share Posted May 11, 2012 na, ist doch einfach.. alles zugeben.. BGB abwarten.. Einspruch einlegen ..warten...wenn 3 monate um sind auflösen... Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted May 31, 2012 Author Report Share Posted May 31, 2012 Moin, leider ist die Bußgeldbehörde mir zu schnell. Jetzt erging nach gut einem Monat der Bußgeldbescheid gegen meine Frau. Diesem wird sie natürlich innerhalb der Frist von zwei Wochen widersprechen. Allerdings bleiben dann noch fast zwei Monate und mein Gefühl sagt mir, dass die Damen und Herren recht schnell auf mich kommen werden. Meine Frage: Was kann, muss, sollte und was sollte nicht in dem Bgb stehen ? GrußDerFriese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 wieso? wenn deine frau einfach ohne angabe von gründen widerspricht, geben die das ans gericht ab? und dann hast du gewonnen. sie darf halt nicht schreiben: ich wars nicht, weil ein mann auffem foto ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 wenn deine frau einfach ohne angabe von gründen widerspricht, geben die das ans gericht ab?Seh ich anders.Der Sachbearbeiter holt sich aufgrund des Einspruchs die Akte, guckt noch mal auf das Foto und merkt "ups, sitzt ja gar keine Frau am Steuer..." Und dann ist es nicht mehr so weit zum wirklichen Fahrer.. Ich vermute, der @TE wird in absehbarer Zeit einen AHB erhalten. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 dann muss der TE, nein, seine frau, wohl einen er sa fa präsentieren. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Fast rischtisch... dieser sollte sich selbst präsentieren... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 ich lerns nie... Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted June 14, 2012 Author Report Share Posted June 14, 2012 Einstellung des Verfahrens. Nach gut zwei Monaten kam nach Widerspruch des BGB die Einstellung des Verfahrens. Sie haben gar kein Frontfoto.... GrußDerFriese2Punkt0 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 15, 2012 Report Share Posted June 15, 2012 Sie haben gar kein Frontfoto.... ...behaupten aber im AHB, dass ein solches vorliegt? Das wuerde ich nun mal dreist nennen und ueberlegen, ob man solche Vorfaelle nicht in der Presse publizieren sollte. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 15, 2012 Report Share Posted June 15, 2012 Haben die das zugegeben, dass es kein Frontfoto gibt, oder ist das deine Vermutung? Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted June 15, 2012 Author Report Share Posted June 15, 2012 ...es ist natürlich nur meine vermutung, denn im ahb mitte mai an die frau steht als beweismittel frontfoto...kurioserweise ist dieses foto erst gar nicht mitgeschickt worden, dass feld, in dem normalerweilse das foto reingedruckt wäre, blieb schlicht weiss...im widerspruch meiner frau nach dem bgb schrieb sie, dass sie zur fahrerermittlung gerne das frontfoto hätte um zu helfen, den übeltäter zu identifizieren...es kam direkt die einstellung des verfahrens, obwohl noch mehr als vier wochen zeit wären, den richtigen fahrer zu ermitteln...so ist mein denklogischer rückschluss, dass gar kein frontfoto vorliegt.... immerhin gehts hier nicht um ein verwarngeld von wenigen euro sondern es sollten 120 euro plus verwaltungskosten und drei punkte sein - da hätte ich, wenn ich behörde wäre, schon mal das foto rausgesucht und abgeschickt... grußder friese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 15, 2012 Report Share Posted June 15, 2012 dass gar kein frontfoto vorliegt.... Woher 'kennt' die Behörde dann das Kennzeichen ? Aber natürlich kann die Person - bspw. wegen Gegenlicht - erst gar nicht identifiziert werden können.Andere Möglichkeit: Der SB hat sich inzwischen das Foto angesehen und erkannt, dass Fahrer ungleich Halter sein muß => Einstellung des Verfahrens.Das muß nicht heißen, dass die Behörde nicht gerade jetzt versucht, den Fahrer zu ermitteln.U.U. standen schon die Cop's vor Deiner Haustür - nur es war keiner da - und haben die Nachbarschaft interviewt ... Abwarten heißt die Devise ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted June 15, 2012 Report Share Posted June 15, 2012 Einstellung des Verfahrens. @derfriese2punkt0: . Quote Link to post Share on other sites
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