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Ago 31km/h Nach Abzug Aller Toleranzen


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Moin,

 

erneut muss jemand mit dem Auto meiner Frau zu schnell unterwegs gewesen sein. Messung ausserhalb geschlossener Ortschaft mit ESO uP 80 und Frontfoto als Beweismittel, was auf dem "Anhörung im Bußgeldverfahren"-Schrieb aber nicht beigelegt wurde, das entsprechende Kästchen neben "Bemerkung/Tatfolgen" ist schlicht weiß geblieben.

Der Fahrer war aber männlich - hat das Ordnungsamt nicht aufgepasst, ist es erstmal ein Schuss in den Nebel oder warten die ab und würden auch ohne den wahre Fahrer zu kennen es akzeptieren, dass meine Frau sich "schuldig" bekennt ?

 

Was wäre jetzt die günstigste Taktik?

Meine Frau den Bogen ausfüllen lassen und den wahren Fahrer nach Widerspruch und genügend Zeit bekannt geben?

Zurückschreiben, dass sich meine Frau nicht erinnern kann, wer gefahren ist und warten, bis die das Foto mit dem Halter abgleichen und erkennen, dass es meine Frau gar nicht gewesen ist ?

Und wie viel Zeit sollte man verstreichen lassen im allgemeinen Behördenschriftverkehr ??

 

Gruß

DerFriese2Punkt0

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  • 3 weeks later...

Moin,

 

leider ist die Bußgeldbehörde mir zu schnell. Jetzt erging nach gut einem Monat der Bußgeldbescheid gegen meine Frau. Diesem wird sie natürlich innerhalb der Frist von zwei Wochen widersprechen. Allerdings bleiben dann noch fast zwei Monate und mein Gefühl sagt mir, dass die Damen und Herren recht schnell auf mich kommen werden. :unsure:

Meine Frage: Was kann, muss, sollte und was sollte nicht in dem Bgb stehen ?

 

Gruß

DerFriese2punkt0

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wenn deine frau einfach ohne angabe von gründen widerspricht, geben die das ans gericht ab?

Seh ich anders.

Der Sachbearbeiter holt sich aufgrund des Einspruchs die Akte, guckt noch mal auf das Foto und merkt "ups, sitzt ja gar keine Frau am Steuer..." Und dann ist es nicht mehr so weit zum wirklichen Fahrer..

 

Ich vermute, der @TE wird in absehbarer Zeit einen AHB erhalten.

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  • 2 weeks later...
Sie haben gar kein Frontfoto.... :nunja:

 

...behaupten aber im AHB, dass ein solches vorliegt? :unsure::wacko: Das wuerde ich nun mal dreist nennen und ueberlegen, ob man solche Vorfaelle nicht in der Presse publizieren sollte.

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...es ist natürlich nur meine vermutung, denn im ahb mitte mai an die frau steht als beweismittel frontfoto...kurioserweise ist dieses foto erst gar nicht mitgeschickt worden, dass feld, in dem normalerweilse das foto reingedruckt wäre, blieb schlicht weiss...

im widerspruch meiner frau nach dem bgb schrieb sie, dass sie zur fahrerermittlung gerne das frontfoto hätte um zu helfen, den übeltäter zu identifizieren...

es kam direkt die einstellung des verfahrens, obwohl noch mehr als vier wochen zeit wären, den richtigen fahrer zu ermitteln...

so ist mein denklogischer rückschluss, dass gar kein frontfoto vorliegt.... :doofwinkt:

immerhin gehts hier nicht um ein verwarngeld von wenigen euro sondern es sollten 120 euro plus verwaltungskosten und drei punkte sein - da hätte ich, wenn ich behörde wäre, schon mal das foto rausgesucht und abgeschickt...

 

gruß

der friese2punkt0

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dass gar kein frontfoto vorliegt.... :doofwinkt:

Woher 'kennt' die Behörde dann das Kennzeichen ?

 

Aber natürlich kann die Person - bspw. wegen Gegenlicht - erst gar nicht identifiziert werden können.

Andere Möglichkeit: Der SB hat sich inzwischen das Foto angesehen und erkannt, dass Fahrer ungleich Halter sein muß => Einstellung des Verfahrens.

Das muß nicht heißen, dass die Behörde nicht gerade jetzt versucht, den Fahrer zu ermitteln.

U.U. standen schon die Cop's vor Deiner Haustür - nur es war keiner da - und haben die Nachbarschaft interviewt ...

 

Abwarten heißt die Devise ...

 

Gruß,

AnReRa

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