Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Hallo,ich habe aktuell einen Bußgeldverfahren laufen. Mein Ersatzfahrer wurde offiziell "anerkannt". Das Bußgeldschreiben kam am 04.02.2012. Er befindet bis zum 16.02.2012 im nicht europäischen Ausland. Ich habe nun schonmal Infos zum Thema "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" herausgesucht. Dort steht sinngemäß drin, dass wenn der Urlaub länger andauert, der Ersatzfahrer sich um die Nachsendung kümmern muss. Nur wenn es sich um einen Kurzurlaub handelt ist er dazu nicht verpflichtet. Wie lange ist ein Kurzurlaub juristisch definiert? Sein (Kurz)Urlaubsdauer liegt bei 21 Tagen. Verfolge nun also zwei Möglichkeiten:a.) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand-Beantragen mit dem guten Gewissen, sichere 14 Tage rausgeholt zu haben um nach erfolgreicher Zurücksetzung, Einspruch einzulegen.b.) Einspruchfrist endet am 18.02.2012. Bedeutet wenn er wieder da ist, einfach schnell Einspruch einlegen. Welchen Punkt würdet ihr Verfolgen? Blitzer war am 27.11.2011, sollte am 12.03.2012 verjährt sein. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Blitzer war am 27.11.2011, sollte am 12.03.2012 verjährt sein.Warum erst am 12.03.2012? Wenn ich es richtig verstehe, wurdest Du am 27.11.2011 geblitzt, das heißt gegen Dich muss bis 27.02.2012 die Anhörung angeordnet werden. Wie kommst Du dann auf den 12.03.2012? Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Wir haben uns aber auch gesucht und gefunden, oder? Die Regel, die ich im Kopf habe ist, 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Die Postlaufzeit gilt nicht im Anhörverfahren. Dort gilt die behördliche Anordnung (Akteneinsicht) der Anhörung. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Ob dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stattgegeben wird ist nicht sicher. Die Behörde legt hier hohe Maßstäbe an. So wäre es dem Ersatzfahrer zuzumuten dass er sich in Anbetracht auf ein laufendes Bußgeldverfahren um die Zustellung seiner Post kümmert. Daher würde ich auf die sichere Variante bauen und fristgerecht Einspruch einlegen, natürlich unbegründet. Die Verjährungsfrist dauert 3 Monate. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Wenn dem so ist, sieht es doch noch perfekter aus! Sollte man den Joker "Wiedereinsetzung" ziehen oder ist die Gefahr der Ablehnung groß? Ich habe leider keinen vergleichbaren Thread mit dem Stichwort Urlaub Verlängerung gefunden. Edit: Ok, hat sich überschnitten! Dann mache ich den Einspruch fertig und er schickt ihn einfach ab. Kann noch einen Hinweis auf den Urlaub geben, warum es so lange gedauert hat. Dankeschön! Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Es ist unerheblich wann der Einspruch eingeht. Du musst Dich nicht für den Zeitpunkt rechtfertigen. Er muss nur innerhalb der Frist zuverlässig bei der Behörde eingehen. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Danke ich weiß das, ich habe mir nur angewöhnt, den Leuten von der Behörde nette Geschichten bei der Fahrernennungen oder dem Einspruch ohne Begründung mit einzubauen. Bei ersteren erhoffe ich mir den "Muttifaktor" getreut dem Motto: "ist der Naiv, da brauche ich doch nicht ein Fotoabgleich machen!" Ob es hilft weiß ich nicht aber mein Erfolgsquote ist bisher nicht so schlecht. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted May 5, 2012 Author Report Share Posted May 5, 2012 UPDATE Um einmal den aktuellen Stand mitzuteilen. Der Einspruch wurde rechtzeitig eingelegt. Nun kam das Schreiben, mit dem Vorladungsdatum. Was ist nun die bessere Tatik? Schriftlich mitteilen, das die Aussage verweigert wird(Hinweis: Entbehrung der Anwesenheitspflicht laut Rechtsbelehrung auf der Rückseite). Oder mitteilen, dass der Ersatzfahrer es nicht gewesen sein kann. Beim letzteren besteht das Risiko, sie könnten noch innerhalb der 6 Monatsfrist(27.05.2012), gegen mich das Verfahren eröffnen. Falls sie bereits am Anfang gegen mich ermittelt haben sollten. Dankeschön und Grüße Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted May 5, 2012 Report Share Posted May 5, 2012 Verstehe nicht, was das Ganze soll. Bring's doch einfach zu Ende! Wenn bis jetzt keine Anhörung gegen Dich erfolgt ist, ist die Sache gegen dich schon längst verjäht. Die besagten 6 Monate sind der Zeitraum, um den die Verjährung durch einen BuGeBe-Erlass gegen einen Betroffenen unterbrochen wird. Und das ist, wenn ich dich richtig verstanden habe, ein "offiziell anerkannter" Er-satz-fahrer. Also alles bestens. GW. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted May 5, 2012 Author Report Share Posted May 5, 2012 Ok, Dankeschön. Ich dachte immer, dass auch ermittelt werden kann ohne das ich davon in Kenntnis gesetzt wurde. Anhörungsbogen wurde nicht versendet nur das erste Schreiben, dass mein Fahrzeug gemessen wurde und der Fahrer zu nennen ist. Dann mache ich das Schreiben gleich fertig. Grüße Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 6, 2012 Report Share Posted May 6, 2012 Wenn ich das richtig verstehe, hat der Ersatzfahrer jetzt die Ladung zum Gerichtstermin bekommen. Meistens wird der Termin in dem Stadium dann nicht mehr im Vorfeld abgeblasen. Warum soll der Richter sich mit Fotos rumschlagen, wenn er sich das Gesicht original anschauen kann? Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted May 6, 2012 Author Report Share Posted May 6, 2012 Hallo,werden wir sehen. Bisher kam immer die Anfrage ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll. Ansonsten wird der Ersatzfahrer mitteilen, dass er die Aussage verweigert wird. Mit einem Hinweis auf die Verfahrenskosten, stehe ich der Sache positiv gegenüber. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted May 31, 2012 Author Report Share Posted May 31, 2012 @GM Du hast recht! Der Richter hält an der Verhandlung fest. Gibt es eine Möglichkeit, die Verhandlung nun noch zu verhindern? Es geht einfach darum, den Ersatzfahrer, den Aufwand zu ersparen. Sollte es keine Möglichkeit geben, wäre es sinnvoll, dass ich als Fahrer zum Termin mit erscheine? Nur für den Fall, das trotz nicht vorhandener Brille, anderes Gesicht und andere Haarfarbe, der Richter darauf besteht, den Fahrer vor sich sitzen zu haben? Mir könnte ja nichts passieren, aufgrund der Verjährung. Dankeschön. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Gibt es eine Möglichkeit, die Verhandlung nun noch zu verhindern?Nur durch Rücknahme des Einspruches. Es geht einfach darum, den Ersatzfahrer, den Aufwand zu ersparen.Klappt aber nicht, das hätte sich der andere eher überlegen müssen (oder Du). Sollte es keine Möglichkeit geben, wäre es sinnvoll, dass ich als Fahrer zum Termin mit erscheine?Klar, nicht dass der andere sonst noch tatsächlich verurteilt bzw. sein Einspruch zurückgewiesen wird weil der Richter meint ihn als verantwortlichen Fahrer erkannt zu haben. Mir könnte ja nichts passieren, aufgrund der Verjährung.Das stimmt, Dir kann nichts mehr passieren. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 31, 2012 Report Share Posted May 31, 2012 Der Betroffene kann beantragen, dass er selber nicht erscheinen muss, sowas macht aber besser ein Anwalt, denn wenn er selber nicht kommt braucht er den sowieso. Wenn er einfach so weg bleibt wird normal ohne weitere Verhandlung gegen ihn entschieden. Ob du da erscheinst wird dann wohl keine Rolle spielen (- es sei denn das ist mit dem Gericht vorher so abgesprochen, aber ich glaube kaum dass das geht). Verhindern kann man die Verhandlung nicht. Edit: (Natürlich außer durch Rücknahme des Einspruchs wie Q-Treiberin schreibt). Ansonsten gibt es auch Möglichkeiten den Prozess zu verschieben, aber auch das kann ein Anwalt natürlich besser. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted June 2, 2012 Author Report Share Posted June 2, 2012 Hallo ihr Beiden,danke für eure Antworten. Da werde ich mit ihm dahin fahren. Ich verstehe aber nicht, an welcher Stelle ich was falsch gemacht habe. Ersatzfahrer genannt, der hat es zugegeben. Gegen den Bussgeldbescheideinspruch eingelegt, dann kam ein Schreiben, dass der Einspruch anerkannt wird und danach kam sofort das Schreiben vom Gericht, mit dem vorladungstermin. Wo hätte ich da das Verfahren vor dem Gericht verhindern können? Früher war alles einfacher! Da durfte ich den Einspruch noch einmal begründen bevor es einen Verhandlungstermin gab. Darauf wurden die Verfahren eingestellt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 2, 2012 Report Share Posted June 2, 2012 Jede Behörde macht dies halt anders. Schick dem Gericht doch die Stattgabe des Einspruches zu. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted June 2, 2012 Author Report Share Posted June 2, 2012 Guten Morgen Gast225, Schick dem Gericht doch die Stattgabe des Einspruches zu. Könntest du es eventuell für mich noch ein wenig mehr ausführen? Ich denke, dass dieses Schreiben von der Behörde, in der Akte zu finden ist. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 2, 2012 Report Share Posted June 2, 2012 Ja es sollte tatsächlich in der VWakte sein. Ich würde das Gericht anschreiben und fragen warum nach einer Einstellung des Verfahrens durch die Behörde dennoch eine Gerichtsverhandlung angesetzt worden ist.Dazu eine Kopie vom Schreiben und gut ist. Gegebenenfalls ruft man auch einfach mal an und fragt nach. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 4, 2012 Report Share Posted June 4, 2012 Hi, ich vermute, die Behörde hat nicht dem Einspruch stattgegeben sondern lediglich bestätigt, dass der Einspruch form- und fristgerecht eingelegt wurde.So wie es aussieht, hat der TE (bez. der E-R....) den Einspruch nicht begründet - dann werden die Vorgänge halt so schnell wie möglich abgegeben. Da durfte ich den Einspruch noch einmal begründen wenn ein Eihnspruh ohne Begründung ankommt, warum soll die Behörde noch warten? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 4, 2012 Report Share Posted June 4, 2012 So versteh ich es auch, auch hinsichtlich dieses Satzes des @TE Bisher kam immer die Anfrage ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll. Quote Link to post Share on other sites
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