Jump to content

Doch Legal: Übernahme Von Punkten / Fahrverbot


Recommended Posts

Lange diskutiert, nun die gewissheit: Punktehandel ist nicht strafbar und so gesehen legal. Das bewies Heute die Sendung "Auto-Mobil" auf VOX.

 

Links:

http://www.vox.de/medien/sendungen/auto-mo...nktehandel.html

 

sowie

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

 

Kaum zu glauben...

Edited by hartmut
Link entfernt, wegen Werbung
Link to post
Share on other sites
Lange diskutiert, nun die gewissheit: Punktehandel ist nicht strafbar und so gesehen legal. Das bewies Heute die Sendung "Auto-Mobil" auf VOX.

Na wenn VOX das sagt.

 

Die sind natürlich die Instanz das zu entscheiden...

 

 

Kaum zu glauben...

Im Ernst:

 

Dass das KBA mit seiner Einschätzung wohl falsch liegt ist doch auch hier im Radarforum mehr oder weniger Konsens.

 

Dass jemand versucht mit Punktehandel Geld zu verdienen ist auch nicht ganz neu.

 

War eigentlich eine Rede davon, ob es Geld zurückgibt, falls der Betroffene doch einen Bußgeldbescheid erhält?

Oder ist das dann Spiel mit vielfachem Risiko?

 

Wenn der Herr der sein Angebot clever bei VOX untergebracht hat paar mehr als ab und an mal einen Kunden "bedienen" will würde ihm wohl recht schnell die Menschenmenge dafür ausgehen. Denn mit 18 Punkten wird bekanntlich der Führerschein entzogen. Gibt man sich dann dennoch als Fahrer an täuscht man eine Strafatat vor. Was ja bekanntermaßen auch eine Straftat ist. Unclever.

 

Daher vermute ich mal, dass er eigentlich die beliebte Ersatz_fahrer-Methode anwendet. Die Fahrtenbuch-Gefahr ist dann also das dritte Risiko bei der Sache.

 

Naja...

 

Wohl dem der sich auskennt und Freunde oder Verwandte hat, die einem ab und an mal einen Dienst erweisen.

Link to post
Share on other sites

Es sei mal dahigestellt ob VOX eine seriöse Berichterstattung macht oder nicht - Im Beitrag wurden

jedoch Juristen aus dem Verkehrsrecht und ein Führender Angesteller einer Bußgeldstelle gezeigt, die sich zu dem

Fall äußerten. Alle sagten aus, dass dies zweifelsfrei eine rechtliche Grauzone ist, jedoch zulässig.

 

Zulässig nur, wenn der beschuldigte einen BGB bekommt und diesen an den Punktehändler schickt. Der Punktehändler führt diesen

dann aus, sendet Ihn zurück und überweist das Bußgeld.

Verboten ist, wenn der Beschuldigte auf dem Bogen schreibt "Ich wars nicht, es war Herr X" (und damit auf dem Punktehändler

verweist) - das ist diese Grauzone, mit der das ganze erlaubt sein soll (und darum gings im Beitrag)

Link to post
Share on other sites
Es sei mal dahigestellt ob VOX eine seriöse Berichterstattung macht oder nicht - Im Beitrag wurden

jedoch Juristen aus dem Verkehrsrecht und ein Führender Angesteller einer Bußgeldstelle gezeigt, die sich zu dem

Fall äußerten. Alle sagten aus, dass dies zweifelsfrei eine rechtliche Grauzone ist, jedoch zulässig.

 

Zulässig nur, wenn der beschuldigte einen BGB bekommt und diesen an den Punktehändler schickt. Der Punktehändler führt diesen

dann aus, sendet Ihn zurück und überweist das Bußgeld.

Verboten ist, wenn der Beschuldigte auf dem Bogen schreibt "Ich wars nicht, es war Herr X" (und damit auf dem Punktehändler

verweist) - das ist diese Grauzone, mit der das ganze erlaubt sein soll (und darum gings im Beitrag)

Abgesehen von der Verwechselung BuGeBe/AHB muss ich schon sagen, dass das da ganz schoener Unsinn ist, den Du da verfasst, um die Sendung zusammen zu fassen. Entweder hast Du nicht korrekt mit bekommen, worum es ging, oder aber du hast da 'ne Satiresendung betrachtet....... :60:

 

Mal kurz: Wenn ich 'nen AHB bekomme und den an 'hartmut' weiter reiche, selbiger traegt sich dort ein, bekommt den BuGeBe, legt keinen Einspruch ein, zahlt das Bussgeld (welches ich ihm rueck erstatte) und er kassiert die Punkte auf seinem Konto: Alles legal und alles altbekannt. Allerdings waere 'hartmut' smart genug, rechtzeitig Einspruch gegen den BuGeBe ein zu legen, dann plaetschert das Teil so vor sich hin und irgendwann sind meine drei Monate Verjaehrungsfrist um. 'hartmut' der ja gar nicht gefahren ist - das Tatfoto beweist es - muss weder Bussgeld zahlen, keine Punkte kassieren und das Ding stirbt den Verwaltungstod. That's it - alles legal und alles alt bekannt.

 

Nimmt 'hartmut' aber Geld von mir, dafuer, dass er die Punkte kassiert (eventuell sogar, wenn er Geld nimmt, dafuer, dass er das Ding von mir auf sich lenkt), dann wird es hoechst illegal.....

Link to post
Share on other sites

Ich hab das Ding mittlerweile auch mal gesehen und mal online gestellt.

 

Wer es sich auch antun will:

http://www.megaupload.com/?d=NIFPXKNZ

 

Wer Zeit und Muße hat kann ja mal die ganzen Fehler zusammenzählen die VOX da zum besten gibt bzw. die Interviewten und was VOX einfach mal so stehen lässt.

 

1. "was wirklich sofort mit Fahrverbot verbunden ist"

Schon billiges Einspruch einlegen bringt mehrere Monate die man das Fahrverbot rausschieben kann.

 

Kostenpunkt: 2x 0,55€ für Briefporto.

 

2. "Bei einem Normalsterblichen mit einem normalen Einkommen, wie ich es habe, macht sich das sehr bemerkbar. Ein besser gestellter Verkehrsteilnehmer, der sich das leisten kann, auch mehrmals im Jahr, ist natürlich dann nicht getroffen""

 

Menno, ist ja voll unfair, ey!!!

 

Dass das aber unsinnig hinausgeworfenes Geld wäre, weil man durch ein ASP nur einmal in fünf Jahren Punkte abbauen kann, davon natürlich kein Wort.

 

Es sei mal dahigestellt ob VOX eine seriöse Berichterstattung macht oder nicht - Im Beitrag wurden

jedoch Juristen aus dem Verkehrsrecht und ein Führender Angesteller einer Bußgeldstelle gezeigt, die sich zu dem

Fall äußerten. Alle sagten aus, dass dies zweifelsfrei eine rechtliche Grauzone ist, jedoch zulässig.

Erstens hat das derjenige vom Ordnungsamt der Stadt Frankfurt das in keinster Weise gesagt, zweitens ist das alles bekannt, nichts neu und schon gar nichts überraschend.

 

Nebenbei:

Was soll denn der Begriff "rechtliche Grauzone" bedeuten?

 

Entweder etwas ist per Gesetz oder Verordnung verboten oder eben nicht. Und ist es nicht verboten ist es weißer Bereich. Bumms aus fertig, da gibts nichts graues!

 

Mit solchen Methoden wird nur versucht irgendeine Art von Verruchtheit für vollkommen legale Sachen zu erzeugen. Und das nur weil einem das Vorgehen anderer nicht passt.

 

Zulässig nur, wenn der beschuldigte einen BGB bekommt und diesen an den Punktehändler schickt. Der Punktehändler führt diesen

dann aus, sendet Ihn zurück

Auch eine brutal neue Erkenntnis.

 

Weiß ja nicht wie oft du schon hier im Forum gelesen hast, aber das steht doch in jedem zweiten Thread und ist ein extrem alter Hut.

 

Ok, die Jungs im Verkehrsportal halten das für schwer verständlich und ein Vorgehen bei dem man extrem viele Fehler machen könnte. Vielleicht hatten sie ja, zumindest was dich betrifft (bisher) recht.

 

und überweist das Bußgeld.

Das halte ich halt doch für ziemlich fraglich, denn wenn nicht nicht gerade ganze psychiatrische Abteilungen oder Seniorenzentren unter Vertrag genommen hat werden ihm bei entsprechender Nachfrage, und die wird er nach einer solchen Werbeaktion ja sicher haben, die Leute zum Punkteübernehmen ausgehen.

 

Den kaum versteckten Hinweis mit den Gefängnisinsassen halte ich für Augenwischerei, denn im Gefängnis wird normalerweise die Post die die Gefangenen erhalten geöffnet und gelesen, erstrecht wenn da gelbe Briefe ankommen.

 

Da ist wohl davon auszugehen, dass sich auf der "Wache" dann alle mal einen ablachen und dann den "Kollegen" von der Bußgeldstelle Bescheid geben, dass der Herr XY sicher nicht gefahren ist.

 

Also wird dem Herrn Maier (?!?) von dem netten Service nur die Ersatz-Fahrer-Methode übrig bleiben, inkl. Fahrtenbuchgefahr für den Halter.

 

Verboten ist, wenn der Beschuldigte auf dem Bogen schreibt "Ich wars nicht, es war Herr X" (und damit auf dem Punktehändler

verweist) - das ist diese Grauzone, mit der das ganze erlaubt sein soll (und darum gings im Beitrag)

In dem Beitrag ging es darum Werbung für diesen Herrn Maier und sein "Angebot" zu machen.

 

Hätten die bei VOX ein paar Leute gefragt die sich auskennen bzw. selbst ein bisschen Grips in der Birne und/oder wären nicht auf "externe Finanzierung" ihrer Sendungen angewiesen hätten sie den Zuschauern in 5 Minuten erklärt, dass sie das auch bequem mit dem besten Kumpel durchziehen können.

Und zwar so, dass am Ende niemand Punkte und Fahrverbot bekommt.

 

Noch peinlicher war nur der Kerl vom Ordnungsamt Frankfurt, nicht zu glauben wen die da so vor ne Kamera lassen.

 

Da versucht halt jemand, indem er Er Sa Fas vermittelt, Geld zu verdienen.

Ist halt die Frage wie ehrlich er zu seinen Kunden ist und wie es aussieht falls die Masche mal nicht klappt.

Gibts dann Geld zurück oder ist die Sache dann quasi mehrfaches Risiko?

 

VOX hat das bezeichnenderweise nicht interessiert...

 

muss ich schon sagen, dass das da ganz schoener Unsinn ist, den Du da verfasst, um die Sendung zusammen zu fassen. Entweder hast Du nicht korrekt mit bekommen, worum es ging, oder aber du hast da 'ne Satiresendung betrachtet....... :60:

Ähm, wieso?

 

Natürlich gehts darum, dass der Punktehändler sich selbst der Bußgeldstelle gegenüber als Fahrer outet, damit keine Falsche Verdächtigung unterstellt werden kann.

 

That's it - alles legal und alles alt bekannt.

Tja, nur halt bei VOX nicht?!?

 

Oder wollte man das dann doch nicht senden, weil der nette Herr Maier ja für den Beitrag schon überwiesen hatte als man das in den Fluren der "VOX-Redaktion" dann auch endlich herausgefunden hatte?

 

Dabei hatten sie ja dreieinhalb Monate Zeit für die Recherce (vgl. e-mail vom 22.08.), was hätten die Jungs & Mädels da hier alles noch erfahren können...

 

Nimmt 'hartmut' aber Geld von mir, dafuer, dass er die Punkte kassiert (eventuell sogar, wenn er Geld nimmt, dafuer, dass er das Ding von mir auf sich lenkt), dann wird es hoechst illegal.....

Mit dieser Meinung stehst du wohl recht alleine auf weiter Flur da.

 

Welche Strafrechtsparagraphen sollten denn da verletzt werden?

 

Und wo liegt strafrechtlich der Unterschied ob sich jemand für etwas, das du für illegal hälst, bezahlen lässt oder ob er es für einen guten Freund / seinen Bruder etc. für lau machst?

 

Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen illegal und "höchst illegal"?

 

Das ist auch so ein "Kampfbegriff"...

Link to post
Share on other sites
Den kaum versteckten Hinweis mit den Gefängnisinsassen halte ich für Augenwischerei, denn im Gefängnis wird normalerweise die Post die die Gefangenen erhalten geöffnet und gelesen, erstrecht wenn da gelbe Briefe ankommen.

Dem ist nun mit Sicherheit nicht so!

Link to post
Share on other sites
Den kaum versteckten Hinweis mit den Gefängnisinsassen halte ich für Augenwischerei, denn im Gefängnis wird normalerweise die Post die die Gefangenen erhalten geöffnet und gelesen, erstrecht wenn da gelbe Briefe ankommen.

Dem ist nun mit Sicherheit nicht so!

Ist zwar hier nur ein Nebenkriegsschauplatz, aber das habe ich glaube ich mal so gelernt. Von wegen Sicherheit etc.

 

Wie kommst du darauf, dass das nicht so wäre?

 

Ist jetzt aber auch kein Bereich in dem ich mich extrem gut auskenne, dachte nur das wäre mir aus der Rechtskunde AG 9. Klasse inkl. Besuch der Haftanstalt am Ort noch in Erinnerung. Ist aber ja schon paar schöne Jahre her.

 

Kenn aber jemanden der da arbeitet, da kann ich das nochmal erfragen...

Link to post
Share on other sites
Mit dieser Meinung stehst du wohl recht alleine auf weiter Flur da.

 

Welche Strafrechtsparagraphen sollten denn da verletzt werden?

Immer wieder erstaunlich, welche Selbstsicherheit Du hier so zur Schau stellst......

§ 271 StGB – Mittelbare Falschbeurkundung

§ 271 StGB hat folgenden Wortlaut

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Nun sagt man zwar, dass es nicht so ganz sicher ist, ob das Verkehrszentralregister ein oeffentliches Register im Sinne dieses Paragraphen ist und so manch einer meint, eine Strafbarkeit waere - eben weil das VZR kein oeffentliches Register ist - abzulehnen, aber wurde da schon eine endgueltige Entscheidung getroffen? Ich meine, nein..... :60:

 

Und wo liegt strafrechtlich der Unterschied ob sich jemand für etwas, das du für illegal hälst, bezahlen lässt oder ob er es für einen guten Freund / seinen Bruder etc. für lau machst?

Nun, der Unterschied waere z.B. dass sich die Bezahlung nachweisen laesst...... :D

 

Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen illegal und "höchst illegal"?

Das ist nur ein rhetorischer Unterschied, mag sein, dass Dir das nicht so richtig einleuchtet und du dich deshalb daran hochziehen moechtest..... :80:

 

Ist zwar hier nur ein Nebenkriegsschauplatz, aber das habe ich glaube ich mal so gelernt. Von wegen Sicherheit etc.

 

Wie kommst du darauf, dass das nicht so wäre?

Es ist Behoerdenpost - welche Gefahr fuer die Sicherheit einer Strafanstalt soll von solcher Post ausgehen? Generell wird die gesamte Gerichtspost dem Inhaftierten ungeoeffnet ueberreicht. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Inhaftierter seinen Fuehrerschein per Post in den Knast zugestellt bekam.....

Link to post
Share on other sites
Mit dieser Meinung stehst du wohl recht alleine auf weiter Flur da.

 

Welche Strafrechtsparagraphen sollten denn da verletzt werden?

Immer wieder erstaunlich, welche Selbstsicherheit Du hier so zur Schau stellst......

Ich bezog mich vor allem auf deine These, dass wenn das zwei Freunde unter sich ausmachen legal sein soll, gegen Bezahlung dann aber plötzlich illegal.

 

Für die Tatsache ob es etwas illegal bzw. strafbar ist oder nicht, also die Erfüllung des objektiven Tatbestands spielt dieses

Nun, der Unterschied waere z.B. dass sich die Bezahlung nachweisen laesst...... :D

nämlich absolut keine Rolle.

 

Würde ja auch bedeuten, dass ein Einbruch der sich niemandem nachweisen lässt keine Straftat ist. :wacko:

 

Also, wenn du der Meinung bist, dass bei dem Bezahldienst Mittelbare Falschbeurkundung vorliegt, warum dann nicht wenn hartmut das (von dir erstattete) Bußgeld zahlt und sich die Punkte eintragen lässt, denn dann ist ja nach deinen Worten "alles legal"?

 

Dabei werden da genauso Punkte eingetragen. Und in dem von dir zitierten Paragrafen ist von "nur wenn es gegen Bezahlung ist" keinerlei Rede.

 

Also irgendwo hat deine Sichtweise da einen Knick. Entweder sind beide Vorgehensweisen strafbar oder sie sind es beide nicht.

 

Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen illegal und "höchst illegal"?

Das ist nur ein rhetorischer Unterschied, mag sein, dass Dir das nicht so richtig einleuchtet und du dich deshalb daran hochziehen moechtest..... :60:

Ein rhetorischer, nennen wir es "Kniff" der dazu gebraucht wird etwas abzuwerten, etwas (noch) schlechter erscheinen zu lassen (oft genug angewandt um den eigenen Bockmist nicht ganz so mies aussehen zu lassen bzw. einem (politischen) Gegner nochmal richtig eine mitzugeben), etwas negativ anstrahlen, obwohl es objektiv betrachtet nicht so ist.

Hast du das nötig?

 

Es ist Behoerdenpost - welche Gefahr fuer die Sicherheit einer Strafanstalt soll von solcher Post ausgehen?

Da hast du natürlich recht. Auf der anderen Seite habe ich dir einen so aussehenden Briefumschlag mit bisschen Gefuddel auch in ner Stunde angefertigt. Tarnen und Täuschen... :P

 

Generell wird die gesamte Gerichtspost dem Inhaftierten ungeoeffnet ueberreicht.

Ok, wenn du es sagst.

 

Beantwortet zwar immer noch nicht die Frage woher du es weißt, aber da du es ja jetzt schon zweimal geschrieben hast wird es schon stimmen. :80:

 

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Inhaftierter seinen Fuehrerschein per Post in den Knast zugestellt bekam.....

Warum auch nicht. Im Knast die Wahrscheinlichkeit, dass er damit Mist baut ja doch relativ klein. ;)

Link to post
Share on other sites
Ist halt die Frage wie ehrlich er zu seinen Kunden ist und wie es aussieht falls die Masche mal nicht klappt.

Gibts dann Geld zurück oder ist die Sache dann quasi mehrfaches Risiko?

 

VOX hat das bezeichnenderweise nicht interessiert..

 

Warum sollte es Geld zurück geben? Die Dienstleistung Anhörungsbogen mit Daten ausfüllen, den Verstoß zugeben und an die ausstellende Behörde zurück schicken wurde doch erfüllt.

Link to post
Share on other sites
Ist halt die Frage wie ehrlich er zu seinen Kunden ist und wie es aussieht falls die Masche mal nicht klappt.

Gibts dann Geld zurück oder ist die Sache dann quasi mehrfaches Risiko?

 

VOX hat das bezeichnenderweise nicht interessiert..

 

Warum sollte es Geld zurück geben? Die Dienstleistung Anhörungsbogen mit Daten ausfüllen, den Verstoß zugeben und an die ausstellende Behörde zurück schicken wurde doch erfüllt.

Auf der Homepage steht ganz groß:

 

Leistungen: Ich übernehme Ihre Punkte und Ihr Fahrverbot!

 

Also wenn die Punkte nicht übernommen werden (können) dann wurde die zugesicherte Leistung nicht erbracht.

Link to post
Share on other sites
Also wenn die Punkte nicht übernommen werden (können) dann wurde die zugesicherte Leistung nicht erbracht.

Was glaubst Du was ein Richter dazu sagt wenn Du da Geld zurück willst. <_<

 

Genauso wie bei den anderen angebotenen Dienstleistungen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Was glaubst Du was ein Richter dazu sagt wenn Du da Geld zurück willst. <_<

 

Genauso wie bei den anderen angebotenen Dienstleistungen.

Er wird es IMHO als sittenwidrig beurteilen. Demzufolge wird der Kläger wohl leer ausgehen.

Link to post
Share on other sites
Ich bezog mich vor allem auf deine These, dass wenn das zwei Freunde unter sich ausmachen legal sein soll, gegen Bezahlung dann aber plötzlich illegal.

 

Ich glaube, hier ist schon ein falscher Ansatz gewählt: Wenn zwei Freunde unter sich ausmachen, wer den Wisch ausfüllt, und schreibt, er sei gefahren, ist das genauso legal oder illegal, wie wenn das gegen Bezahlung gemacht wird.

 

Was nicht illegal ist, ist, wenn sich ein Mensch selbstständig und ohne Aufforderung und Absprache in den Wisch einträgt und sich

aber dummerweise geirrt hat. Letzteres ist ja auch das, was hier ständig propagiert wird.

 

Eine Absprache unter Freunden ist schwer nachzuweisen, einen Geldfluss kann man da schon eher nachweisen.

Link to post
Share on other sites
Beantwortet zwar immer noch nicht die Frage woher du es weißt, aber da du es ja jetzt schon zweimal geschrieben hast wird es schon stimmen. <_<

Wenn ich nicht irre, war diese Frage noch gar nicht gestellt..... :blink: Aber wenn Du sie hiermit stellen wolltest, kann ich sie dir gerne beantworten: Aus absolut zuverlaessiger Quelle.

 

Ich glaube, hier ist schon ein falscher Ansatz gewählt: Wenn zwei Freunde unter sich ausmachen, wer den Wisch ausfüllt, und schreibt, er sei gefahren, ist das genauso legal oder illegal, wie wenn das gegen Bezahlung gemacht wird.

 

Was nicht illegal ist, ist, wenn sich ein Mensch selbstständig und ohne Aufforderung und Absprache in den Wisch einträgt und sich

aber dummerweise geirrt hat. Letzteres ist ja auch das, was hier ständig propagiert wird.

 

Eine Absprache unter Freunden ist schwer nachzuweisen, einen Geldfluss kann man da schon eher nachweisen.

So wuerde ich das auch sehen wollen......

Link to post
Share on other sites
Ich bezog mich vor allem auf deine These, dass wenn das zwei Freunde unter sich ausmachen legal sein soll, gegen Bezahlung dann aber plötzlich illegal.

Ich glaube, hier ist schon ein falscher Ansatz gewählt: Wenn zwei Freunde unter sich ausmachen, wer den Wisch ausfüllt, und schreibt, er sei gefahren, ist das genauso legal oder illegal, wie wenn das gegen Bezahlung gemacht wird.

Den Ansatz da zwei vollkommen unterschiedliche Dinge zu sehen, einmal "absolut legal" und einmal "höchst illegal" hat doch HarryB aufgemacht.

 

Was nicht illegal ist, ist, wenn sich ein Mensch selbstständig und ohne Aufforderung und Absprache in den Wisch einträgt und sich

aber dummerweise geirrt hat.

HarryB sieht, falls der Irrtum nicht aufgeklärt wird den Tatbestand der Mittelbaren Falschbeurkundung verwirklicht.

 

Da dieser unabhängig von einer Bezahlung ist müsste er das aber sowohl unter Freunden wie auch gegen Bezahlung erkennen.

 

Er macht aber unverständlicherweise einen Unterschied.

 

Letzteres ist ja auch das, was hier ständig propagiert wird.

Das ist falsch.

 

Hier wird durchgehend dazu geraten nach Eintritt der Verfolgungsverjährung für den tatsächlichen Fahrer den Irrtum aufzudecken, so dass es nicht zu einer Punkteintragung kommt.

 

Und wo nichts beurkundet wird kann logischerweise auch nichts falsch beurkundet werden.

 

Eine Absprache unter Freunden ist schwer nachzuweisen, einen Geldfluss kann man da schon eher nachweisen.

Die Frage des Nachweises ist für die Tatbestandliche Begehung aber nicht relevant.

 

Ein Diebstahl bleibt auch ein dann ein strafbarer Diebstahl, wenn er niemandem nachzuweisen ist.

 

Ich glaube, hier ist schon ein falscher Ansatz gewählt: Wenn zwei Freunde unter sich ausmachen, wer den Wisch ausfüllt, und schreibt, er sei gefahren, ist das genauso legal oder illegal, wie wenn das gegen Bezahlung gemacht wird.

[...]

So wuerde ich das auch sehen wollen......

Dann hast du deine Meinung aber mittlerweile um 180° gedreht.

 

Denn gestern hattest du ja noch gepostet, dass die Bezahlung den Unterschied machen würde ob illegal, also strafbar oder nicht:

Wenn ich 'nen AHB bekomme und den an 'hartmut' weiter reiche, selbiger traegt sich dort ein, bekommt den BuGeBe, legt keinen Einspruch ein, zahlt das Bussgeld (welches ich ihm rueck erstatte) und er kassiert die Punkte auf seinem Konto: Alles legal und alles altbekannt.

 

[...]

 

Nimmt 'hartmut' aber Geld von mir, dafuer, dass er die Punkte kassiert (eventuell sogar, wenn er Geld nimmt, dafuer, dass er das Ding von mir auf sich lenkt), dann wird es hoechst illegal.....

Link to post
Share on other sites
Dann hast du deine Meinung aber mittlerweile um 180° gedreht.

 

Denn gestern hattest du ja noch gepostet, dass die Bezahlung den Unterschied machen würde ob illegal, also strafbar oder nicht:[....]

Tatsaechlich? <_< Hatte ich nicht vielmehr gepostet, dass sich die Bezahlung nachweisen laesst? :blink:

Link to post
Share on other sites
Er wird es IMHO als sittenwidrig beurteilen. Demzufolge wird der Kläger wohl leer ausgehen.

Da ein sittenwidriger Vertrag wohl nichtig ist sind die gegenseitigen Leistungen wohl zurückzugeben. Der Kläger hätte dann Anspruch auf Rückgabe der Bezahlung.

Dabei sollte allerdings auch § 817 BGB und da insbesondere Satz 2 beachtet werden.

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/817.html

Link to post
Share on other sites
  • 2 years later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...