mic 42 Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 Jemand wurde mit meinen PKW am 15.06. geblitzt die Anhörung kam irgendwann im August und wurde ignoriert. der Bußgeldbescheid war am 10.09 im Kasten an mich adressiert. Am vorletzten Tag der Frist hab ich den unbegründeten Einspruch per Post an die Bußgeldstelle geschickt, damit er erst am letzten Tag der Frist im Posteingang der Behörde ist. Vor drei Tagen erhielt ich eine Einspruchsbesätitigung. Was soll ich damit? Die grammatikalischen Amtshohlköpfe schreiben; Zitat: " Sollte eine Begründung zwecks Prüfung, ob und inwieweit dem Einspruch abzuhelfen ist, vorgesehen sein, werden Sie gebeten diese [...] einzureichen." Egal, mir ging es nur darum, jemanden über die Punktetilgungszeit zu helfen, könnte ich das der Bußgeldstelle einfach so direkt mitteilen? Mein Punktekonto ist jungfräulich und die 100 Euro werden vom "Täter" bezahlt. Nachteile habe ich somit keine.Ich würde nur gern, dass die wissen, dass sie hier voll an der Nase rumgeführt worden sind. Außerdem würde ich gern grammatikalische Nachhilfe geben und denen den Unterschied zwischen "abhelfen" und "stattgeben" in Verbindung mit Einspruch erklären. Oder sollte ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen, jedoch bestünde dann Gefahr, dass ich als evtl als Fahrer einfach indendifiziert werde, weil Ähnlichkeit interpretiert wird. Dann müsste ich jedoch die Gebühren der Verhandlung tragen. Das Foto ist nachts halb zwei geschossen worden und sieht nicht sooo besonders gut aus, aber mit Phantasie könnte es auch ich sein. Wie gesagt, es geht mir nicht um die Punkte, es geht nicht ums Geld, es geht einfach darum, die vom Amt wissen zu lassen, dass ich gern die Sache auf mich nehme, um jemanden zu decken. Könnte man demnach sinngemäß schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, da die Anhörungsfrist den am 15.06. abgelicheteten Fahrzeugführer zu belangen, verstrichen ist, würde ich nun gern meinen Einspruch zurückziehen. Ich möchte mich für den zeitlich langsamen Ablauf des Verfahrens recht herzlich bedanken.? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 Könnte man demnach sinngemäß schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, da die Anhörungsfrist den am 15.06. abgelicheteten Fahrzeugführer zu belangen, verstrichen ist, würde ich nun gern meinen Einspruch zurückziehen. Ich möchte mich für den zeitlich langsamen Ablauf des Verfahrens recht herzlich bedanken.?Ja, könnte man natürlich. Hätte dann zur Folge dass der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig wird und dir Bußgeld und, falls für den Verstoß vorgesehen, auch Punkte und Fahrverbot aufgedrückt werden. Möchtest du das? Ansonsten halte ich dein Ansinnen für irgendwo zwischen Krabbelstube und schlagender Burschenschaft anzusiedeln. Schreib zurück, dass die aufgefallen ist, dass du das nicht warst und daher um Einstellung des Verfahrens bittest und fertig! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 Außerdem würde ich gern grammatikalische Nachhilfe geben und denen den Unterschied zwischen "abhelfen" und "stattgeben" in Verbindung mit Einspruch erklären.Ich finde es toll, dass endlich mal jemand die „Grammatik“-Probleme der Behördenindendifiziert! Weiter so ! Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted October 28, 2011 Author Report Share Posted October 28, 2011 Ja, könnte man natürlich. Hätte dann zur Folge dass der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig wird und dir Bußgeld und, falls für den Verstoß vorgesehen, auch Punkte und Fahrverbot aufgedrückt werden. Möchtest du das? Hab ich doch oben schon geschrieben, ein Punkt ist vorgesehen, Fahrverbot nein. Dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wäre mir egal. Die Kosten trägt der Fahrer, der eine Punkt tut mir gar nicht weh. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted October 28, 2011 Author Report Share Posted October 28, 2011 Ich finde es toll, dass endlich mal jemand die „Grammatik“-Probleme der Behördenindendifiziert! Weiter so ! Toll, du hast einen Schreibfehler gefunden. Was hat das jetzt damit zu tun, dass die Wortwahl im Zusammenhang "Einspruch" und "abhelfen" widersrüchlich total unsinnig ist? Sicherlich wird das ein Standardbrief sein, der bei jedem unbegründeten Einspruch verschickt wird... genau deshalb sollte so etwas nicht vorkommen. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 Die 2 x >25 Regelung nicht vergessen! Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 Ja, könnte man natürlich. Hätte dann zur Folge dass der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig wird und dir Bußgeld und, falls für den Verstoß vorgesehen, auch Punkte und Fahrverbot aufgedrückt werden. Möchtest du das? Hab ich doch oben schon geschrieben, ein Punkt ist vorgesehen, Fahrverbot nein. Dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wäre mir egal. Die Kosten trägt der Fahrer, der eine Punkt tut mir gar nicht weh.Du wählst also bei den verfügbaren Möglichkeiten: - niemand wird bebußt, niemand bekommt Punkte - die Bußgeldstelle kassiert 100€, du bekommst 1 Punkt das zweite?!? Weil es dir wichtiger ist, dass die sich verarscht fühlen, als die 100€ deines Kumpels und der Punkt für dich? Inklusive möglicher weiterer, noch nicht absehbarer Folgen des Punktes, als da wären z.B. Bußgeldverdoppelung beim nächsten Verstoß oder die berüchtigte 2x über 25 km/h - Regel? Sorry, das ist dann noch unter Krabbelgruppe. Zudem es ja, wenn du ein bisschen cleverer wärest auch problemlos möglich wäre das Verfahren einstellen zu lassen und danach noch der Bußgeldstelle zu schreiben, dass man sie verarscht hat und sich darauf schon seit knapp 4 Wochen einen runter holt. Aber die Cleverness kommt halt in der Kindergruppe selten vor... Zudem:Was glaubst du, wie verarscht sich die Mitarbeiter in der Bußgeldstelle fühlen, wenn du deinen Einspruch zurückziehst und das Bußgeld überwiesen wird und sie dann von dir hören, wie sehr du sie verarscht hast, weil sie ja am Ende gar nicht den richtigen bestraft haben sondern dich, den falschen. Die werden lachend vom Stuhl kippen, dass es da jemanden gibt der quasi freiwillig Vorbelastung und Bußgeld (auch wenn er es vielleicht nicht selbst zahlt) in Kauf nimmt, statt das Verfahren einfach in eine Einstellung zu treiben. Um es kurz zu machen:Man wird dich für den letzen Deppen halten! Und da habe ich Verständnis für... Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 28, 2011 Report Share Posted October 28, 2011 dass die Wortwahl im Zusammenhang "Einspruch" und "abhelfen" widersrüchlich total unsinnig ist?Quatsch. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted October 30, 2011 Author Report Share Posted October 30, 2011 dass die Wortwahl im Zusammenhang "Einspruch" und "abhelfen" widersrüchlich total unsinnig ist?Quatsch. Du hast ja wirklich nix oder nicht viel in der Birne. Wenn sie geschrieben hätten, dem Bußgeldbescheid/ oder dem Verfahren "abzuhelfen" wäre das verständlich und richtig. Auch könnten sie schreiben, meinem Einspruch "stattgeben", das wäre ja beim Betroffenen das erste Interesse, deshalb (aus diesem Grund) sollte man ja eine Begründung nachreichen. Eine Begründung meinerseits, gleich welcher Art, kann nie zur Abhilfe meines Einspruchs führen. (weil die Angelegenheit bei einleuchtender/ nachvollziehbarer Begründetheit fallen gelassen wird ("Einspruch stattgegeben") oder bei unzureichender / gar keiner Begründung wird die Sache durch die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgelegt. (Auch hier ist keine Abhilfe meines Einspruchs erfolgt) Naja, "Pedro" ist ja nicht deutsch... woher sollst du es auch wissen Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 Naja, "Pedro" ist ja nicht deutsch... woher sollst du es auch wissenSchön gesehen, mic. Ein Nick, der so richtig urdeutsch und damit nach Wissen klingt. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 Du hast ja wirklich nix oder nicht viel in der Birne. Wenn sie geschrieben hätten, dem Bußgeldbescheid/ oder dem Verfahren "abzuhelfen" wäre das verständlich und richtig. Auch könnten sie schreiben, meinem Einspruch "stattgeben", das wäre ja beim Betroffenen das erste Interesse, deshalb (aus diesem Grund) sollte man ja eine Begründung nachreichen.Gute Güte! Deine Beiträge zeigen, dass Du - trotz einiger Jahre RF-Mitgliedschaft das Prinzip der "Er Sa Fa"-Methode immer noch nicht begriffen hast (siehe MrMijagi),- nicht unerhebliche Probleme hast, einen kurzen Text zu verfassen und- noch nicht mal in der Lage bist, einen kurzen Duden-Artikel inhaltlich zu erfassen. Angesichts dessen solltest Du Deinen Plan, die Bußgeldstelle mit „grammatikalischer Nachhilfe“ zu beglücken, vielleicht noch einmal überdenken. Hier noch einmal für Dich ein Auszug aus dem Duden-Artikel zum Verb "abhelfen":Beispiele- einem Übel, einem Missstand, berechtigten Beschwerden abhelfenFalls Du wissen solltest, wie das geht, könntest Du auch bei Google nach “einspruch abgeholfen” suchen, um Dich zu informieren. Ansonsten schließe ich mich MrMijagi an und rate Dir, das Verfahren in die Einstellung zu treiben. Jeder Euro, der einer Bußgeldstelle vorenthalten wird, ist ein guter Euro. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 (weil die Angelegenheit bei einleuchtender/ nachvollziehbarer BegründetheitNa ja, wer im Glashaus sitzt...Das hat alles mit "einleuchtigbarer Begründigkundheit" zu tun.Und generell zu Deinen Beiträgen: Schachtelsätze üben, aber bis zumErbrechen.BTT; jawoll, zeig es diesen Hohlköpfen. Die haben es verdient.Viel Spasssnb Quote Link to post Share on other sites
lutz 0 Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 Ich kann hier nur einen Hohlkopf erkennen, und das ist der TE. Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 Ich kann hier nur einen Hohlkopf erkennen, und das ist der TE.Wer nicht ? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 Wer nicht ?Der TE . Grüße, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Peli 1 Posted October 30, 2011 Report Share Posted October 30, 2011 PSSSSSST *sagt ihm das doch hier nicht zu laut!!!* Sonst merkt er es noch.... Peli Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 31, 2011 Report Share Posted October 31, 2011 .....[mod]Fuer diesen Beitrag in seiner Gaenze darfst Du dich hiermit als verwarnt betrachtenI Ich moechte Dich hiermit ultimativ auffordern, die Netiquette zu beachten![/mod] Quote Link to post Share on other sites
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