Block2 0 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Hallo liebe Forennutzer, ich schildere hier mal kurz meinen Fall, und hoffe, dass jemand eine Möglichkeit sieht da ungescholten herauszukommen. Also, ich wurde mit Mutters Auto vor gut zwei Monaten in einer an einer 70er Stelle außerorts mit 97km/h geblitzt. Wären also knapp einhundert Euro und drei Punkte, die ich gar nicht gebrauchen kann... Es kam wie es kommen musste ... der Anhörungsbogen an meine Mutter folgte. Leider konnte ich sie nicht davon abbringen das Teil einfach zu ignorieren. Sie hat es also von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und den Behörden somit den Hinweis gegeben, dass der Fahrer im näheren Verwandschaftskreis ist. Nun habe ich einen Anhörungsbogen erhalten, wie auch immer die auf mich gekommen sind. Auf dem Foto auf dem Anhörungsbogen erkennt man mich eigentlich nicht wirklich. Wie soll ich nun am Besten vorgehen ? Anhörungsbogen mit Zweifel am Foto zurücksenden ? Gar nicht zurücksenden ? (dann kommt sicher gleich der Bußgeldbescheid ... den dann ignorieren ?) Oder mal dort anrufen / angeben und sagen, dass ich mich nicht erinnere, was vor 2 Monaten war, .... ist ja auch schon ne Weile her, ich meine da kann man ja mal was vergessen.... Bitte um Hilfe. Gruß Block2 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Du koenntest jetzt - rein theoretisch - versuchen, jemanden anderes ins Spiel zu bringen, in dem der auf dem AHB die OWI zugibt. Allerdings ist schwer vorstellbar, dass der Sachbearbeiter das schluckt. Du darfst ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass das Originalfoto um Klassen besser ist als die Dir zur Verfuegung gestellte Kopie...... Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Mhm, darüber habe ich auch schon nachgedacht, nur damit würde ich dann ja offenlegen, dass meine Mutter fälschlicherweise Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht hat, wenn ich jemanden außerhalb des Verwandtenkreises angebe. Kann man ausländische Staatsbürger angeben, die nicht belangt werden dürfen ? Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 sie müssen sich selber angeben und auf dem AHB eintragen+unterschreiben, sonst machst du dich strafbar Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 sie müssen sich selber angeben und auf dem AHB eintragen+unterschreiben, sonst machst du dich strafbar Bitte nur hilfreiche und ernst gemeinte Antworten.Das oben ziterte ist nicht korrekt, ich muss rein theoretisch gar nichts angeben, da meine Anschrift den Behörden vollständig und richtig bekannt ist. Eben so steht es in der Belehrung auf dem Anhörungsbogen. Hat noch jemand eine Idee? Wäre noch etwas per Verjährung möglich, es ist ja nun schon zwei Monate her... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Bitte nur hilfreiche und ernst gemeinte Antworten. Das oben ziterte ist nicht korrektDu bist ein Klugscheisser - wenn Du eh' meinst, Bescheid zu wissen, warum fragst Du dann? Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Ich weis nicht über alles Bescheid, aber ich habe mir den Anhörungsbogen genau durchgelesen. Und da steht es eben so drin. Mit Klugscheissen hat das nichts zu tun, ich bekomme es eben mit, wenn man mich nicht ernst nimmt. Ich mache mich keinesfalls strafbar, wenn ich es nicht zurücksende, das steht so im Bogen und die Behörden werden mir ja wohl kaum irgendwelche Phantasieparagraphen zitieren ?! Ich erwartete eher eine hilfreiche Antwort, irgendetwas was bei anderen geklappt hat. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 ... ich bekomme es eben mit, wenn man mich nicht ernst nimmt. Ich mache mich keinesfalls strafbar ... Lies dich mal quer durch Forum Wenn du jemand anderen angibst, machst du dich sehr wohl strafbar. Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Das ja, aber nicht wenn ich den Bogen nicht zurücksende, darum ging es ja. Das ich nicht einfach illegitim irgendjemand anders ohne dessen Einverständnis und Wissen angeben kann ist mir klar. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Du kannst auch niemanden mit dessen Wissen und Einwilligung angeben. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Kann man ausländische Staatsbürger angeben, die nicht belangt werden dürfen ?Nein, falsche Verdächtigung sie müssen sich selber angeben und auf dem AHB eintragen+unterschreiben, sonst machst du dich strafbardieser Satz bezieht sich auf die ausländischen Staatsbürger, nicht auf dich. Sonst hätte @frogger Du oder Sie gechrieben Bitte nur hilfreiche und ernst gemeinte Antworten.Das oben ziterte ist nicht korrekt, ich muss rein theoretisch gar nichts angeben, da meine Anschrift den Behörden vollständig und richtig bekannt ist. Eben so steht es in der Belehrung auf dem Anhörungsbogen. Wäre noch etwas per Verjährung möglich, es ist ja nun schon zwei Monate her...Das oben zitierte war schon richtig, du warst ja nicht gemeint, mit den Rest hast du Recht. Verjährung wurde durch den Anhörungsbogen an dich unterbrochen, es geht wieder von vorn los. Ich weis nicht über alles Bescheid, aber ich habe mir den Anhörungsbogen genau durchgelesen. Und da steht es eben so drin. Mit Klugscheissen hat das nichts zu tun, ich bekomme es eben mit, wenn man mich nicht ernst nimmt. Ich mache mich keinesfalls strafbar, wenn ich es nicht zurücksende, das steht so im Bogen und die Behörden werden mir ja wohl kaum irgendwelche Phantasieparagraphen zitieren ?! Ich erwartete eher eine hilfreiche Antwort, irgendetwas was bei anderen geklappt hat. Das Mißverständnis wäre jetzt geklärt, ob das jetzt noch mit einen Ersatzfahrer klappt ist fraglich, ich glaube die Sache ist gegessen. Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Okay, Danke für die Antwort und das Ausräumen des Mißverständnisses. Nur mal interessehalber: Wie würde das Ganze weiterlaufen, wenn Ich angebe nicht der Fahrer zu sein ...hab ich dann ein Verfahren am Hals? Anders noch was: Würde ich die Bearbeitungsgebühren nicht zahlen müssen, wenn ich da sofort anrufe uns bezahle / es zugebe ? Block2 Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Nur mal interessehalber: Wie würde das Ganze weiterlaufen, wenn Ich angebe nicht der Fahrer zu sein ...hab ich dann ein Verfahren am Hals?1.Möglichkeit: Bußgeldverfahren wird eingestellt2.Möglichkeit: Bußgeldbescheid wird gegen dich erlassen3.Möglichkeit: es wird weiter ermittelt Anders noch was: Würde ich die Bearbeitungsgebühren nicht zahlen müssen, wenn ich da sofort anrufe uns bezahle / es zugebe ?Nö, 23,50€ sind gebucht. Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 1.Möglichkeit: Bußgeldverfahren wird eingestellt2.Möglichkeit: Bußgeldbescheid wird gegen dich erlassen3.Möglichkeit: es wird weiter ermittelt Die ersten zwei Sachen sind mir klar. Was bedeuted Möglichkeit drei ? Heißt das es wird dann richterlich/strafrechtlich ermittelt, oder Verwandte werden befragt ? ..Welche Möglichkeit wäre am wahrscheinlichsten ? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Möglichkeit drei heisst, dass man nicht glaubt was auf dem Bogen steht, zB weil Alter und Aussehendes Fahrers nicht mit den Daten des "angeblichen Fahrers" übereinstimmen. Klassisches Beispiel: Foto zeigt junges Mädchen und der angebliche Fahrer ist männlich und 50 Jahre alt. So etwas kann man natürlich im Vorfeld vermeiden. Welche Möglichkeit ist am wahrscheinlichsten? Da musst Du im "Glaskugelforum" fragen. Ein Rest-Risiko kannst/sollst/musst Du eingehen... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Imho ist das Ding eh so gut wie durch. Der TE wurde ja schon ermittelt In diesem Stadium wird's mit einem Er Sa Fa schwer, der Rest dürfte somit reine Formsache sein Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Verständnishalber: Was ist TE und Er Sa Fa ??? Meinst du damit es wir auf einen Bußgeldbescheid herauslaufen ? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 TE = ThreaderstellerER SA FA = Ersatzfahrer meint er Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Also einfach schreiben, dass ich es nicht war, wenn ich Glück hab, dann wirds eingestellt. Wenn nicht komm der Bußgeldbescheid. Hätte doch keine Nachteile gegenüber der Variante es gleich zuzugeben ? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 So ist es. Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Gut, dann Danke ich hiermit all denen die mir geantwortet haben. Schönen Sonntag noch. Thema kann geclosed werden. Hoffentlich muss ich mich so bald nicht mehr hier im Forum rumtreiben. TschüssBlock2 Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Thema kann geclosed werden.Nö, hier wird nix geschlossen. Hoffentlich muss ich mich so bald nicht mehr hier im Forum rumtreiben. War das denn so schlimm? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 ER SA FA = Ersatz(-)fahrerMIR ist es ja im Prinzip völlig egal , was der ein oder andere macht. Aber trotzdem werden ein paar Begriffe ja nun nicht ohne Grund mit Leerzeichen geschrieben. Aber bitte.... wenn es so gewollt ist, daß bei der Suche danach auch diese Threads ausgeworfen werden, in denen ja nun nicht unbedingt das zu finden ist, was man sucht, sonst müßte man ja nicht darauf hinweisen "OHNE Lehrzeichen!!", dann muß so weiter verfahren werden. (-) wurde von mir dazwischen gesetzt. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Aber trotzdem werden ein paar Begriffe ja nun nicht ohne Grund mit Leerzeichen geschrieben. ich wusste doch, da war was. Aber siehst ja, schreibt man das anders wird nachgefragt. Ich hab ne Idee: Liste mit Abkürzungen, die kann man dann verlinken. Quote Link to post Share on other sites
Block2 0 Posted September 18, 2011 Author Report Share Posted September 18, 2011 Hoffentlich muss ich mich so bald nicht mehr hier im Forum rumtreiben. War das denn so schlimm? Nö, geht schon. Bezog sich auch nicht auf euch und euer Forum, eher auf den Anlass meines Themas. Das Forum ist natürlich toll, gut es sowas gibt Wünsch mir Glück. Quote Link to post Share on other sites
BmwDriver 0 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Ich hab ja auch zurzeit das selbe problem ich hab dies bis jetzt so geklärt, den Zeugnisverweigerungsrecht haben wir nicht in Gebrauch genommen, das auto ist auf meine Mutter angemeldet und hinten auf der rückseite hat sich mein Vater selber eingetragen und selber Unterschrieben das er das Fahrzeug geführt hat . Mit welcher wahrscheinlichkeit wird mein Vater die strafe bekommen ? Und was kann passieren im Fall wenn sie merken das er es garnicht gewesen sein könnte. Warten schon seit einer woche :S Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Mit welcher wahrscheinlichkeit wird mein Vater die strafe bekommen ?Rechne es dir aus - wie gut ist das Foto, wie ähnlich sieht dir dein Vater? Wieviel hat die BG-Stelle bzw. die SB zu tun? etc., etc. ... Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Ich hab ja auch zurzeit das selbe problemJa das wissen wir doch, du hast doch deinen eigenen Thread Quote Link to post Share on other sites
BmwDriver 0 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Ich hab ja auch zurzeit das selbe problemJa das wissen wir doch, du hast doch deinen eigenen Thread Nicht so aggressiv mein LIEBER ! Wollte nur wissen wie lange es dauern kann bis ich wieder ein Brief zurück bekomme. Man macht sich halt sorgen und gedanken Mit welcher wahrscheinlichkeit wird mein Vater die strafe bekommen ?Rechne es dir aus - wie gut ist das Foto, wie ähnlich sieht dir dein Vater? Wieviel hat die BG-Stelle bzw. die SB zu tun? etc., etc. ... Das Foto ist schlecht mein gesicht erkennt man fast garnicht. Mein Vater ist mir ähnlich. Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 sie müssen sich selber angeben und auf dem AHB eintragen+unterschreiben, sonst machst du dich strafbar Bitte nur hilfreiche und ernst gemeinte Antworten.Das oben ziterte ist nicht korrekt, ich muss rein theoretisch gar nichts angeben, da meine Anschrift den Behörden vollständig und richtig bekannt ist. Eben so steht es in der Belehrung auf dem Anhörungsbogen. Hat noch jemand eine Idee? Wäre noch etwas per Verjährung möglich, es ist ja nun schon zwei Monate her...wurde ja schon geklärt glücklicherweise, entschuldige bitte dass ich helfen wollte Quote Link to post Share on other sites
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