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Block2

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  1. War das denn so schlimm? Nö, geht schon. Bezog sich auch nicht auf euch und euer Forum, eher auf den Anlass meines Themas. Das Forum ist natürlich toll, gut es sowas gibt Wünsch mir Glück.
  2. Gut, dann Danke ich hiermit all denen die mir geantwortet haben. Schönen Sonntag noch. Thema kann geclosed werden. Hoffentlich muss ich mich so bald nicht mehr hier im Forum rumtreiben. Tschüss Block2
  3. Also einfach schreiben, dass ich es nicht war, wenn ich Glück hab, dann wirds eingestellt. Wenn nicht komm der Bußgeldbescheid. Hätte doch keine Nachteile gegenüber der Variante es gleich zuzugeben ?
  4. Verständnishalber: Was ist TE und Er Sa Fa ??? Meinst du damit es wir auf einen Bußgeldbescheid herauslaufen ?
  5. Die ersten zwei Sachen sind mir klar. Was bedeuted Möglichkeit drei ? Heißt das es wird dann richterlich/strafrechtlich ermittelt, oder Verwandte werden befragt ? ..Welche Möglichkeit wäre am wahrscheinlichsten ?
  6. Okay, Danke für die Antwort und das Ausräumen des Mißverständnisses. Nur mal interessehalber: Wie würde das Ganze weiterlaufen, wenn Ich angebe nicht der Fahrer zu sein ...hab ich dann ein Verfahren am Hals? Anders noch was: Würde ich die Bearbeitungsgebühren nicht zahlen müssen, wenn ich da sofort anrufe uns bezahle / es zugebe ? Block2
  7. Das ja, aber nicht wenn ich den Bogen nicht zurücksende, darum ging es ja. Das ich nicht einfach illegitim irgendjemand anders ohne dessen Einverständnis und Wissen angeben kann ist mir klar.
  8. Ich weis nicht über alles Bescheid, aber ich habe mir den Anhörungsbogen genau durchgelesen. Und da steht es eben so drin. Mit Klugscheissen hat das nichts zu tun, ich bekomme es eben mit, wenn man mich nicht ernst nimmt. Ich mache mich keinesfalls strafbar, wenn ich es nicht zurücksende, das steht so im Bogen und die Behörden werden mir ja wohl kaum irgendwelche Phantasieparagraphen zitieren ?! Ich erwartete eher eine hilfreiche Antwort, irgendetwas was bei anderen geklappt hat.
  9. Bitte nur hilfreiche und ernst gemeinte Antworten. Das oben ziterte ist nicht korrekt, ich muss rein theoretisch gar nichts angeben, da meine Anschrift den Behörden vollständig und richtig bekannt ist. Eben so steht es in der Belehrung auf dem Anhörungsbogen. Hat noch jemand eine Idee? Wäre noch etwas per Verjährung möglich, es ist ja nun schon zwei Monate her...
  10. Mhm, darüber habe ich auch schon nachgedacht, nur damit würde ich dann ja offenlegen, dass meine Mutter fälschlicherweise Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht hat, wenn ich jemanden außerhalb des Verwandtenkreises angebe. Kann man ausländische Staatsbürger angeben, die nicht belangt werden dürfen ?
  11. Hallo liebe Forennutzer, ich schildere hier mal kurz meinen Fall, und hoffe, dass jemand eine Möglichkeit sieht da ungescholten herauszukommen. Also, ich wurde mit Mutters Auto vor gut zwei Monaten in einer an einer 70er Stelle außerorts mit 97km/h geblitzt. Wären also knapp einhundert Euro und drei Punkte, die ich gar nicht gebrauchen kann... Es kam wie es kommen musste ... der Anhörungsbogen an meine Mutter folgte. Leider konnte ich sie nicht davon abbringen das Teil einfach zu ignorieren. Sie hat es also von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und den Behörden somit den Hin
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