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Hallo,

 

ich steh kurz vor der Prüfung (AU). Diese mach ich nicht in meiner heimatstadt, sondern in einer großstadt. Und hier sind grünpfeile fang und gebe. Als ich bei rot nicht zügig nach rechts abgebogen bin, als da niemand kam, hat mich der fahrlehrer angemeckert, warum ich nicht fahre. Da ich die dinger auch mit dem auto fast nie angetrofen habe, bin ich da auch sehr zögerlich und unerfahren. Also hab ich nochmal im internet geschaut und hier steht z.B. auf der seite der bremer polizei, dass man nicht fahren muss!

 

Ich hab meinem fahrlehrer das gesagt, er meinte aber, dass man genauso wie bei grün oder einem vorfahrt gewähren schild fahren muss, weil man sonst nachfolgenden verkehr behindert. Und ich solls so machen wie ich es sage.

 

Meiner meinung muss man nicht fahren, sonst würde das ding überhaupt keinen sinn machen! Aber mit ihm will ich mich nicht streiten.

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ich steh kurz vor der Prüfung (AU).

AU steht meines Wissens fuer Abgasuntersuchung - jetzt frage ich mich, kommuniziere ich mit einem Motor? :whistle:

 

Tatsache ist: Steht man an einer Ampel mit gruenem Pfeil (ich nehme doch an, wir sprechen hier von dem Blechpfeil), so sollte man auch bei Rot vorsichtig rechts abbiegen, wenn keiner auf der Strecke, die gruen hat, kommt. Will man allerdings geradeaus fahren, muss man natuerlich nicht abbiegen, wenn - Achtung, das gilt es zu beachten! - die Spur, in der man steht, keine Richtungspfeile eingezeichnet hat.

Ich glaube auch nicht, dass man unbedingt fahren muss, man sollte es aber, im Sinne eines fluessigen Verkehrsflusses und um andere nicht unnoetig zu behindern, dennoch tun. Da hat der Fahrlehrer insofern schon Recht. Ich wuerde mal meinen, dass der Pruefer das auch negativ auslegen wuerde, wenn man da, obwohl rechts abgebogen werden soll, trotz gruenem Pfeils stehen bleibt und auf das Gruenlicht der Ampel wartet.

 

Alles klaro? :popcorn:

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AU steht für mottoradschein unbeschränkt. :popcorn: Und was der fahrlehrer und der fahrprüfer MEINEN ist nicht wichtig, darum geht es nicht. Klar werd ich, wie es in den schuleinrichtungen sonst üblich ist, an deren meinung halten. Mir gehts aber darum, eventuell fürs später, ob es tatsächlich so ist oder nicht, also wie es rechtlich geregelt ist.

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Die Bedeutung des Grünen Pfeiles findest du in § 37 StVO:

 

[...]

 

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

 

[...]

 

Demnach ist das Abbiegen erlaubt, wenn keine Behinderung oder Gefährdung anderer VT gegeben ist. Liegt eine solche Behinderung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vor, so kommt, wenn du trotz hinter dir befindlicher Fahrzeuge nicht abbiegst, eine Behinderung dieser hinter dir befindlichen Fahrzeuge i.S.d. § 1(2) StVO in Betracht.

 

Gruß

Goose

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Demnach ist das Abbiegen erlaubt, wenn keine Behinderung oder Gefährdung anderer VT gegeben ist. Liegt eine solche Behinderung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vor, so kommt, wenn du trotz hinter dir befindlicher Fahrzeuge nicht abbiegst, eine Behinderung dieser hinter dir befindlichen Fahrzeuge i.S.d. § 1(2) StVO in Betracht.

 

Gruß

Goose

 

Die polizei in bremen ist einer anderen meinung

 

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail...men09.c.2817.de

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Die polizei in bremen ist einer anderen meinung

Das kann ich nun ganz und gar nicht erkennen!

 

Fazit - und das sollte aus den ganzen Beitraegen, die hier antworteten, wohl hervor gehen: Es darf abgebogen werden, es muss aber nicht abgebogen werden!

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@Namal: Es ist vergleichbar mit dem Langsamfahren. Grundsätzlich ist es zulässig, deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren (sonst wäre es ja keine Höchstgeschwindigkeit). Fährst du jedoch deutlich langsamer (und damit meine ich jetzt nicht 40 bei zulässigen 50) und behinderst dadurch die hinter dir fahrenden Fahrzeuge, so kann das einenVverstoß nach § 1(2) StVO darstellen.

 

Gruß

Goose

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@Namal: Es ist vergleichbar mit dem Langsamfahren. Grundsätzlich ist es zulässig, deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu fahren (sonst wäre es ja keine Höchstgeschwindigkeit). Fährst du jedoch deutlich langsamer (und damit meine ich jetzt nicht 40 bei zulässigen 50) und behinderst dadurch die hinter dir fahrenden Fahrzeuge, so kann das einenVverstoß nach § 1(2) StVO darstellen.

 

Gruß

Goose

 

Eine Pflicht zum Rechtsabbiegen am Grünpfeil besteht für Sie nicht. Es ist hier nur erlaubt.

Daraus leitet sich ab, dass Sie Ihren Vordermann nicht zum Rechtsabbiegen nötigen dürfen, etwa durch Hupe oder Lichthupe.

 

Find ich beschissen, dass es nicht eindeutig geregelt ist und jeder was anderes dazu meint.

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...beispielsweise mit einem längeren LKW (z.B. Sattelzug, Hängerzug) macht es an einigen Grünpfeil-Kreuzungen überhaupt keinen Sinn das Abbiegen überhaupt erst zu versuchen. Bis man nach dem vorgeschriebenen "Halt vor der Kreuzung" wieder anfährt um ggf. an der Sichtlinie nochmals zu stoppen und auf eine entsprechend lange Lücke zu warten gibt die Ampel meist sowieso schon wieder Grün, das man an der Sichtlinie natürlich nicht mehr richtig (evtl. bei Nacht noch im Rückspiegel an der Aufliegerwand) wahrnehmen kann, weil man schon dran vorbei ist. Bis man aus dem Abreißen bzw. Anhalten des Verkehrs eindeutig auf das eigene Grün schließen kann dauert es ein wenig, da ist es besser und schneller gleich stehen zu bleiben, auf grün zu warten um daraufhin zügig abzubiegen. :popcorn:

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nehmen wir an es gibt nur eine fahrspur und der erste an der ampel

will gar nicht rechts abbiegen, es kann ihm durch den "grünen pfeil"

ja kein nachtteil entstehen, dass er nun den verkehr behindere, weil

vielleicht der 2te in der warteschlange rechts abbiegen möchte.

 

wahrscheinlich wird der gründe pfeil auch nur an kreuzungen mit

mehreren fahrspuren angebracht.

 

interessanterweise gibts im bussgeldkatalog aber keinen tatbestand wie zB.

"bei grünen pfeil stehen geblieben"

 

ich sehe es wie aka: im zweifelsfalle warten, ich kann mir nicht vorstellen,

dass eine streife dich deswegen aus dem verkehr zieht und bussgeld verhängen wird.

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Soweit ich mich an meine Fahrprüfung zurückerinnern kann sollte man in der praktischen Prüfung zeigen, dass man Verkehrszeichen wahrnehmen und verarbeiten kann. Wenn ich als Prüfer also sehen würde, dass Du an einem Grünpfeil einfach stehen bleibst, müsste ich davon ausgehen, dass Du ihn entweder nicht gesehen hast, oder nicht weisst, wie Du Dich verhalten sollst. Beides schlecht. Insofern würde ich in einer Prüfung (bei ansonsten klaren Verhältnissen) immer abbiegen.

 

Im Alltag bin ich froh, dass es die Dinger gibt. Man steht schon genug an roten Ampeln ohne Querverkehr. :popcorn:

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interessanterweise gibts im bussgeldkatalog aber keinen tatbestand wie zB.

"bei grünen pfeil stehen geblieben"

 

Du wirst auch kein "bei grüner Ampel nicht losgefahren" finden, alles andere hat Goose schon geschrieben.

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