stella8 0 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Hi. Mein Problem ist folgendes: Führerschein in Deutschland erworben. nach Umzug nach Luxemburg in Luxemburger Führerschein umgeschrieben dann wegen Unfall mit Fahrerflucht eingezogen(nur Sachschaden). In Deutschland nie negativ aufgefallen. Meine Frage: Würde ich einen neuen Führerschein in Deutschland ausgestellt bekommen? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Da Du offensichtlich nicht mehr in D'land gemeldet bist - nein. Und wenn - was wuerdest Du damit wollen - in Luxemburg umher fahren, oder in D'land? Duerfte beides den Straftatbestand des Fahres ohne FS erfuellen..... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Falsch, denn das Fahrverbot ist in Luxemburg erteilt, nicht in Deutschland. Da Du nicht in Deutschland wohnst bekommst Du hier auch legal keinen Führerschein. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Hi. Mein Problem ist folgendes: Dein Problem ist m.E. folgendes: dass Du aufgrund der Unfallflucht (und sei es "nur" Sachschaden) für den Besitz einer Fahrerlaubnis (derzeit) charakterlich nicht geeignet bist. LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
stella8 0 Posted May 22, 2011 Author Report Share Posted May 22, 2011 Danke für eure Antworten.PS:Plane Umzug nach Deutschland. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Um in D eine neue Fahrerlaubnis erwerben zu können, müßtest du zunächst deinen ständigen Wohnsitz hierher verlegen. Quote Link to post Share on other sites
stella8 0 Posted May 22, 2011 Author Report Share Posted May 22, 2011 Ich hatte ihn ja in D.erworben.Würde die Führerscheinstelle mir dann nicht einfach einen neuen ausstellen oder müsste ich ihn dann komplett neu machen?Wie gesagt:noch nie negativ in D.aufgefallen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Möglicherweise möchte sie dazu aber die umgeschriebene Version der FE vorgelegt bekommen. Quote Link to post Share on other sites
stella8 0 Posted May 22, 2011 Author Report Share Posted May 22, 2011 FE? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Fahrerlaubnis. Quote Link to post Share on other sites
stella8 0 Posted May 22, 2011 Author Report Share Posted May 22, 2011 Die wurde ja eingezogen.. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Nach meinem Wissensstand dürftest Du den Führerschein 185 Tage nach Übersiedlung nach Deutschland neu machen dürfen, allerdings mit vollem Programm. Da wäre es doch lohnenswert, ein paar Wochen länger zu warten und den Führerschein prüfungsfrei neu zu beantragen. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Möglicherweise möchte sie dazu aber die umgeschriebene Version der FE vorgelegt bekommen. Die kann ja verloren gegangen sein. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 ...was ja auch den Tatsachen entspricht Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Die wurde ja eingezogen.. Somit in diesem Fall: nein; du müßtest sie also neu beantragen. Quote Link to post Share on other sites
stella8 0 Posted May 22, 2011 Author Report Share Posted May 22, 2011 Ich hab gedacht da er noch virtuell in D. vorhanden ist könnte ich mir ab den ersten Tag nach meiner Anmeldung einen neuen ausstellen lassen. Da er ja verloren gegangen ist Naja,die fragen doch bestimmt in Lux. nach, oder? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Und wenn schon. Die Strafe und auch die Sperre gelten nur in Luxemburg, nicht in Deutschland. Allerdings musst Du für eine Beantragung in Deutschland mindestens 185 Tage hier wohnen. Wie lange bist Du schon hier? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Ich hab gedacht da er noch virtuell in D. vorhanden ist könnte ich mir ab den ersten Tag nach meiner Anmeldung einen neuen ausstellen lassen. Da er ja verloren gegangen ist Dann müßtest du den Verlust aber in Luxemburg melden;-)Naja,die fragen doch bestimmt in Lux. nach, oder?Und wenn sie dann erfahren, daß die FE wegen einer Fahrerflucht weg ist, könnten sie möglicherweise die Eignung für die Erteilung in Frage stellen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet? In Lux dürfte bekannt sein, dass der "eingezogene Führerschein" gegen einen deutschen Führerschein eingetauscht worden ist. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Und wenn schon. Die Strafe und auch die Sperre gelten nur in Luxemburg, nicht in Deutschland.Du behauptest das sehr forsch, wie ich finde...... Richtig ist, dass in Luxemburg das Fahrverbot gilt und in Deutschland nicht. Aber, der deutsche FS wurde in einen luxemburgischen FS umgeschrieben, d. h., der deutsche FS existiert gar nicht mehr. Wenn nun in D'land ein neuer FS beantragt wurde, mit dem Hinweis, das der schon mal existierte, aber in Luxemburg umgeschrieben und dort "verloren" wurde, begibt man sich auf sehr duennes Eis. Luxemburg hat praktisch auch den deutschen FS entzogen - somit ist eine Neuerteilung in D'land, wenn sie denn unter wahrhaften Angaben beantragt wurde, recht unwahrscheinlich. So jedenfalls sehe ich die Angelegenheit - man moege mich eines Besseren belehren...... Anders saehe es aus, wenn der deutsche FS noch im Besitz der TEin waere, offensichtlich ist er das aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet?Nein. Es handelt sich um ein rein inländisches Dokument eines im Ausstellerland wohnhaften Bürgers. Du kannst nach Ablauf von 185 Tagen nach Übersiedlung nach Deutschland hier eine Fahrerlaubnis beantragen. Die Übersiedlung wird gerne geprüft anhand von Belegen (Meldedatum, Mietvertrag). Liegt der Neuerwerb des Führerscheins innerhalb der Sperrfrist in Luxemburg, darfst Du dann mit dieser Fahrerlaubnis sofort überall fahren, nur nicht in Luxemburg, dort auch nicht nach Ablauf der Sperrfrist. Es ist nicht ratsam mit der 185 Tage Regelung zu tricksen, da tatsächlich recherchiert wird und die Fahrerlaubnis rückwirkend unwirksam werden kann falls der Schwindel auffliegt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet?Nein. Es handelt sich um ein rein inländisches Dokument eines im Ausstellerland wohnhaften Bürgers. Bist du da sicher? Es handelt sich nach meiner Meinung um den Entzug eines ausländischen Dokumentes, das aus persönlichen Gründen in ein inländisches Dokument umgeschrieben wurde. Sowohl Umschreibung als auch Entzug könnte man an die austellende Behörde weiter melden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich hatte ihn ja in D.erworben.Würde die Führerscheinstelle mir dann nicht einfach einen neuen ausstellen .... Ich mußte als mir mein Führerschein gestohlen wurde eine "Eidesstattliche Versicherung" abgeben, dass der Führerschein verloren wurde. Wenn ich mich recht entsinne mußte ich auch versichern, dass der Führerschein nicht entzogen oder beschlagnahmt worden ist. Außerdem wurde ich verpflichtet, das "wiederfinden" des Führerscheins zu melden.Ist aber alles einige Jahre her. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Dazu gibt es keine Veranlassung. Der Aussteller des neuen Führerscheins ist Luxemburg. Hinterher ist die Herkunft des Führerscheins nicht mehr relevant, da der ursprüngliche eingezogen wurde. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Selbstsicherheit Du hier eine derartige Auskunft gibst! Kannst Du diese auch irgendwie belegen, sodass sich die Fragestellerin auch einigermassen sicher fuehlen kann? Nochmals: Der deutsche FS wurde umgeschrieben auf einen luxemburgischen FS und im Zuge dessen einbehalten. Nun wurde der luxemburgische FS wegen eines Deliktes eingezogen, fuer wie lange, spielt keine Rolle. Du meinst nun allen Ernstes, dass die TEin nun in D'land einen neuen FS beantragen kann? Falls Du deine halbjaehrige Wartefrist ins Spiel bringen moechtest, dann sage ich gleich, dass diese ohnehin obsolet ist, wenn Luxemburg den FS wieder nach zwei, drei Monaten heraus rueckt. Dauert der Entzug laenger, dann kann sich die TEin mit deinem Hinweis auf duennes, sehr duennes Eis begeben...... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde. Am Beispiel der Schweiz läuft das so: Zieht ein Ausländer in die Schweiz, so ist sein ausländischer Führerschein ein Jahr lang gültig (rechtl. umstritten). Während dieses Jahres soll er beim Strassenverkehrsamt umgetauscht werden. Dazu wird ein Formular ausgefüllt und zusammen mit dem ausl. FS an das Strassenverkehrsamt geschickt bzw. dort abgegeben. Innerhalb von wenigen Tagen (EU-Führerscheine) erhält man prüfungsfrei einen Schweizer FS und eine Rechnung. Laut Strassenverkehrsamt (Zürich) bestehen Verträge mit den Ausstellerstaaten, die zur Rücksendung des alten FS dorthin verpflichten. Mein Ersuchen, den FS dauerhaft beim Strassenverkehrsamt zu hinterlegen und im Fall eines Wegzuges einfach rückzutauschen, wurde mit Hinweis auf diese Verpflichtung abgelehnt. Aus einem anderen Fall weiss ich, dass der alte FS entweder nicht zurückgeschickt wurde, oder es im Ausstellerstaat niemanden interessiert hat (derjenigen wurde im Ausstellerstaat einfach ein neuer FS ausgehändigt). Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde.Ja gut - so ist das natuerlich korrekter formuliert. Im Endeffekt bleibt aber das Szenario, das ich darstelle, dasselbe, oder? Es koennte ja auch durchaus sein, dass der deutsche FS ungueltig gestempelt wird, bei einem EU-Mitglied ist das nicht so unbedingt von der Hand zu weisen. Bei mir in HK war das uebrigens gaenzlich anders. Ich musste meinen deutschen FS beglaubigt uebersetzen lassen und bekam dann den HK-FS ausgehaendigt, ohne dass die oertlichen Behoerden meinen deutschen FS irgendwie in Verwahrung nehmen wollten..... Wenn ich jetzt HKD 700.00 investiere, bekomme ich gar einen FS fuer Mainland China ausgestellt. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde.Ja gut - so ist das natuerlich korrekter formuliert. Im Endeffekt bleibt aber das Szenario, das ich darstelle, dasselbe, oder? Es koennte ja auch durchaus sein, dass der deutsche FS ungueltig gestempelt wird, bei einem EU-Mitglied ist das nicht so unbedingt von der Hand zu weisen. Ich glaube ebenfalls nicht, dass Luxemburg einen ausl. FS rechtswirksam entwerten bzw. "ungültig stempeln" kann. Ungeachtet der Luxemburger Gesetze ist der FS nämlich eine Urkunde, die nur vom Aussteller gültig bzw. ungültig erklärt werden kann. Luxemburg könnte allenfalls erklären, dass der ausl. FS bei Besitz einer inländischen Fahrerlaubnis auf den Gebiet von Luxemburg keine Gültigkeit hat, was aber ebenso umstritten sein wird, wie die gleiche herrschende Situation in der Schweiz. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass Deutschland von dem FS-Umtausch keine Kenntnis hat. Dennoch wird es IMHO problematischer sein, in Deutschland eine Zweitausfertigung des FS zu erhalten, als die Situation in Luxemburg zu bereinigen. Da würde ich eher ansetzen. Bei mir in HK war das uebrigens gaenzlich anders. Ich musste meinen deutschen FS beglaubigt uebersetzen lassen und bekam dann den HK-FS ausgehaendigt, ohne dass die oertlichen Behoerden meinen deutschen FS irgendwie in Verwahrung nehmen wollten..... Das ist rechtlich die einzig saubere Methode. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Ich glaube ebenfalls nicht, dass Luxemburg einen ausl. FS rechtswirksam entwerten bzw. "ungültig stempeln" kann. Ungeachtet der Luxemburger Gesetze ist der FS nämlich eine Urkunde, die nur vom Aussteller gültig bzw. ungültig erklärt werden kann.Das koennte ja auch in D'land geschehen sein. Wie gesagt, man weiss es nicht, man munkelt nur.... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Lässt sich aber alles leicht herausfinden. Ein Anruf bei der entspr. Lux. Behörde und schon weiss man bescheid. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Dauert der Entzug laenger, dann kann sich die TEin mit deinem Hinweis auf duennes, sehr duennes Eis begeben......Was wären denn die Deiner Meinung nach die möglichen negativen Folgen? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Was wären denn die Deiner Meinung nach die möglichen negativen Folgen?Soviel zum ordentlichen und aufmerksamen Lesen..... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Sofern der neue Führerschein in Deutschland legal erteilt ist (185 Tage Regelung!) hat der/die Fragesteller/in nichts zu befürchten und darf damit auch innerhalb der Sperrfrist in Deutschland fahren Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Sofern der neue Führerschein in Deutschland legal erteilt ist (185 Tage Regelung!) hat der/die Fragesteller/in nichts zu befürchten und darf damit auch innerhalb der Sperrfrist in Deutschland fahrenJoh - und das der FS legal in D'land erteilt wird, entspringt deiner Phantasie, belegt ist es durch nichts! Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Sofern der neue Führerschein in Deutschland legal erteilt ist (185 Tage Regelung!) hat der/die Fragesteller/in nichts zu befürchten und darf damit auch innerhalb der Sperrfrist in Deutschland fahrenJoh - und das der FS legal in D'land erteilt wird, entspringt deiner Phantasie, belegt ist es durch nichts! Was hast Du denn heute gefrühstückt? Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Was hast Du denn heute gefrühstückt?Einen Apfel, eine Banane, ein Joghurt (Mueller Corner, Maracuia und Pfirsich Geschmack) und Dallmayr Kaffee dazu, sowie ein Glas Orangensaft..... Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein?Nun, dass das Ereignis selbst nicht belegt werden kann - zumindest jetzt nicht - liegt eigentlich auf der Hand. Aber die Moeglichkeit, dass das so funktioniert, koennte doch belegt werden, oder? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Was hast Du denn heute gefrühstückt?Einen Apfel, eine Banane, ein Joghurt (Mueller Corner, Maracuia und Pfirsich Geschmack) und Dallmayr Kaffee dazu, sowie ein Glas Orangensaft... Sehr gesund! Sicher, dass der Joghurt nicht abgelaufen war? Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein?Nun, dass das Ereignis selbst nicht belegt werden kann - zumindest jetzt nicht - liegt eigentlich auf der Hand. Aber die Moeglichkeit, dass das so funktioniert, koennte doch belegt werden, oder? Dieselschräubchen hat doch eine veritable Lösung aufgezeigt. Was passt denn nun daran nicht? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Sehr gesund! Sicher, dass der Joghurt nicht abgelaufen war? Ganz sicher! Dieselschräubchen hat doch eine veritable Lösung aufgezeigt. Was passt denn nun daran nicht?Die aber nicht so unbedingt klappen muss und mit einigen Haekchen, an denen man sich verfangen kann, behaftet sein koennte. Ausserdem, die 185 Tagesfrist duerfte weit ueber den Entzug der FE in Luxemburg hinaus gehen, da kann man auch auf Wiedererteilung von dort warten..... Ich habe uebrigens nicht gesagt, dass diese Loesung unmoeglich ist, oder? Quote Link to post Share on other sites
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