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Was Nun?deutscher F.s. In Luxemburg Eingezogen.


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Hi. Mein Problem ist folgendes: Führerschein in Deutschland erworben. nach Umzug nach Luxemburg in Luxemburger Führerschein umgeschrieben dann wegen Unfall mit Fahrerflucht eingezogen(nur Sachschaden). In Deutschland nie negativ aufgefallen. Meine Frage: Würde ich einen neuen Führerschein in Deutschland ausgestellt bekommen?

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Da Du offensichtlich nicht mehr in D'land gemeldet bist - nein. Und wenn - was wuerdest Du damit wollen - in Luxemburg umher fahren, oder in D'land? Duerfte beides den Straftatbestand des Fahres ohne FS erfuellen..... :cop01:

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Hi. Mein Problem ist folgendes:

 

Dein Problem ist m.E. folgendes: dass Du aufgrund der Unfallflucht (und sei es "nur" Sachschaden) für den Besitz einer Fahrerlaubnis (derzeit) charakterlich nicht geeignet bist.

 

LG!

Eribär

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Ich hab gedacht da er noch virtuell in D. vorhanden ist könnte ich mir ab den ersten Tag nach meiner Anmeldung einen neuen ausstellen lassen. Da er ja verloren gegangen ist :cop01:

Dann müßtest du den Verlust aber in Luxemburg melden;-)

Naja,die fragen doch bestimmt in Lux. nach, oder?

Und wenn sie dann erfahren, daß die FE wegen einer Fahrerflucht weg ist, könnten sie möglicherweise die Eignung für die Erteilung in Frage stellen.

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Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet? In Lux dürfte bekannt sein, dass der "eingezogene Führerschein" gegen einen deutschen Führerschein eingetauscht worden ist.

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Und wenn schon. Die Strafe und auch die Sperre gelten nur in Luxemburg, nicht in Deutschland.

Du behauptest das sehr forsch, wie ich finde...... :( Richtig ist, dass in Luxemburg das Fahrverbot gilt und in Deutschland nicht. Aber, der deutsche FS wurde in einen luxemburgischen FS umgeschrieben, d. h., der deutsche FS existiert gar nicht mehr. Wenn nun in D'land ein neuer FS beantragt wurde, mit dem Hinweis, das der schon mal existierte, aber in Luxemburg umgeschrieben und dort "verloren" wurde, begibt man sich auf sehr duennes Eis. Luxemburg hat praktisch auch den deutschen FS entzogen - somit ist eine Neuerteilung in D'land, wenn sie denn unter wahrhaften Angaben beantragt wurde, recht unwahrscheinlich. So jedenfalls sehe ich die Angelegenheit - man moege mich eines Besseren belehren...... :cop01:

 

Anders saehe es aus, wenn der deutsche FS noch im Besitz der TEin waere, offensichtlich ist er das aber nicht.

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Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet?

Nein. Es handelt sich um ein rein inländisches Dokument eines im Ausstellerland wohnhaften Bürgers.

 

Du kannst nach Ablauf von 185 Tagen nach Übersiedlung nach Deutschland hier eine Fahrerlaubnis beantragen. Die Übersiedlung wird gerne geprüft anhand von Belegen (Meldedatum, Mietvertrag). Liegt der Neuerwerb des Führerscheins innerhalb der Sperrfrist in Luxemburg, darfst Du dann mit dieser Fahrerlaubnis sofort überall fahren, nur nicht in Luxemburg, dort auch nicht nach Ablauf der Sperrfrist.

 

Es ist nicht ratsam mit der 185 Tage Regelung zu tricksen, da tatsächlich recherchiert wird und die Fahrerlaubnis rückwirkend unwirksam werden kann falls der Schwindel auffliegt.

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Frage an die "Insider": Wird der Entzug des Führerschein nach Deutschland gemeldet?

Nein. Es handelt sich um ein rein inländisches Dokument eines im Ausstellerland wohnhaften Bürgers.

 

Bist du da sicher? Es handelt sich nach meiner Meinung um den Entzug eines ausländischen Dokumentes, das aus persönlichen Gründen in ein inländisches Dokument umgeschrieben wurde. Sowohl Umschreibung als auch Entzug könnte man an die austellende Behörde weiter melden.

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Ich hatte ihn ja in D.erworben.Würde die Führerscheinstelle mir dann nicht einfach einen neuen ausstellen ....

 

Ich mußte als mir mein Führerschein gestohlen wurde eine "Eidesstattliche Versicherung" abgeben, dass der Führerschein verloren wurde. Wenn ich mich recht entsinne mußte ich auch versichern, dass der Führerschein nicht entzogen oder beschlagnahmt worden ist.

Außerdem wurde ich verpflichtet, das "wiederfinden" des Führerscheins zu melden.

Ist aber alles einige Jahre her.

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Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Selbstsicherheit Du hier eine derartige Auskunft gibst! Kannst Du diese auch irgendwie belegen, sodass sich die Fragestellerin auch einigermassen sicher fuehlen kann?

 

Nochmals: Der deutsche FS wurde umgeschrieben auf einen luxemburgischen FS und im Zuge dessen einbehalten. Nun wurde der luxemburgische FS wegen eines Deliktes eingezogen, fuer wie lange, spielt keine Rolle. Du meinst nun allen Ernstes, dass die TEin nun in D'land einen neuen FS beantragen kann? Falls Du deine halbjaehrige Wartefrist ins Spiel bringen moechtest, dann sage ich gleich, dass diese ohnehin obsolet ist, wenn Luxemburg den FS wieder nach zwei, drei Monaten heraus rueckt. Dauert der Entzug laenger, dann kann sich die TEin mit deinem Hinweis auf duennes, sehr duennes Eis begeben......

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Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde.

 

Am Beispiel der Schweiz läuft das so: Zieht ein Ausländer in die Schweiz, so ist sein ausländischer Führerschein ein Jahr lang gültig (rechtl. umstritten). Während dieses Jahres soll er beim Strassenverkehrsamt umgetauscht werden. Dazu wird ein Formular ausgefüllt und zusammen mit dem ausl. FS an das Strassenverkehrsamt geschickt bzw. dort abgegeben. Innerhalb von wenigen Tagen (EU-Führerscheine) erhält man prüfungsfrei einen Schweizer FS und eine Rechnung.

 

Laut Strassenverkehrsamt (Zürich) bestehen Verträge mit den Ausstellerstaaten, die zur Rücksendung des alten FS dorthin verpflichten. Mein Ersuchen, den FS dauerhaft beim Strassenverkehrsamt zu hinterlegen und im Fall eines Wegzuges einfach rückzutauschen, wurde mit Hinweis auf diese Verpflichtung abgelehnt. Aus einem anderen Fall weiss ich, dass der alte FS entweder nicht zurückgeschickt wurde, oder es im Ausstellerstaat niemanden interessiert hat (derjenigen wurde im Ausstellerstaat einfach ein neuer FS ausgehändigt).

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Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde.

Ja gut - so ist das natuerlich korrekter formuliert. Im Endeffekt bleibt aber das Szenario, das ich darstelle, dasselbe, oder? :( Es koennte ja auch durchaus sein, dass der deutsche FS ungueltig gestempelt wird, bei einem EU-Mitglied ist das nicht so unbedingt von der Hand zu weisen.

 

Bei mir in HK war das uebrigens gaenzlich anders. Ich musste meinen deutschen FS beglaubigt uebersetzen lassen und bekam dann den HK-FS ausgehaendigt, ohne dass die oertlichen Behoerden meinen deutschen FS irgendwie in Verwahrung nehmen wollten..... Wenn ich jetzt HKD 700.00 investiere, bekomme ich gar einen FS fuer Mainland China ausgestellt. :cop01:

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Ich glaube nicht, dass Luxemburg einen Deutschen Führerschein rechtswirksam einziehen kann. Ich vermute, dass der Luxemburger Führerschein quasi im Tausch gegen den Deutschen ausgegeben wurde und der Deutsche FS entweder in Luxemburg verbleibt (für den Fall des Wegzuges) oder nach Deutschland zurückgeschickt wurde.

Ja gut - so ist das natuerlich korrekter formuliert. Im Endeffekt bleibt aber das Szenario, das ich darstelle, dasselbe, oder? :cop01: Es koennte ja auch durchaus sein, dass der deutsche FS ungueltig gestempelt wird, bei einem EU-Mitglied ist das nicht so unbedingt von der Hand zu weisen.

 

Ich glaube ebenfalls nicht, dass Luxemburg einen ausl. FS rechtswirksam entwerten bzw. "ungültig stempeln" kann. Ungeachtet der Luxemburger Gesetze ist der FS nämlich eine Urkunde, die nur vom Aussteller gültig bzw. ungültig erklärt werden kann. Luxemburg könnte allenfalls erklären, dass der ausl. FS bei Besitz einer inländischen Fahrerlaubnis auf den Gebiet von Luxemburg keine Gültigkeit hat, was aber ebenso umstritten sein wird, wie die gleiche herrschende Situation in der Schweiz.

 

Ich würde nicht darauf vertrauen, dass Deutschland von dem FS-Umtausch keine Kenntnis hat. Dennoch wird es IMHO problematischer sein, in Deutschland eine Zweitausfertigung des FS zu erhalten, als die Situation in Luxemburg zu bereinigen. Da würde ich eher ansetzen.

 

Bei mir in HK war das uebrigens gaenzlich anders. Ich musste meinen deutschen FS beglaubigt uebersetzen lassen und bekam dann den HK-FS ausgehaendigt, ohne dass die oertlichen Behoerden meinen deutschen FS irgendwie in Verwahrung nehmen wollten.....

 

Das ist rechtlich die einzig saubere Methode.

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Ich glaube ebenfalls nicht, dass Luxemburg einen ausl. FS rechtswirksam entwerten bzw. "ungültig stempeln" kann. Ungeachtet der Luxemburger Gesetze ist der FS nämlich eine Urkunde, die nur vom Aussteller gültig bzw. ungültig erklärt werden kann.

Das koennte ja auch in D'land geschehen sein. Wie gesagt, man weiss es nicht, man munkelt nur.... :cop01:

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Sofern der neue Führerschein in Deutschland legal erteilt ist (185 Tage Regelung!) hat der/die Fragesteller/in nichts zu befürchten und darf damit auch innerhalb der Sperrfrist in Deutschland fahren

Joh - und das der FS legal in D'land erteilt wird, entspringt deiner Phantasie, belegt ist es durch nichts!

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Sofern der neue Führerschein in Deutschland legal erteilt ist (185 Tage Regelung!) hat der/die Fragesteller/in nichts zu befürchten und darf damit auch innerhalb der Sperrfrist in Deutschland fahren

Joh - und das der FS legal in D'land erteilt wird, entspringt deiner Phantasie, belegt ist es durch nichts!

 

Was hast Du denn heute gefrühstückt? Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein?

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Was hast Du denn heute gefrühstückt?

Einen Apfel, eine Banane, ein Joghurt (Mueller Corner, Maracuia und Pfirsich Geschmack) und Dallmayr Kaffee dazu, sowie ein Glas Orangensaft.....

 

Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein?

Nun, dass das Ereignis selbst nicht belegt werden kann - zumindest jetzt nicht - liegt eigentlich auf der Hand. Aber die Moeglichkeit, dass das so funktioniert, koennte doch belegt werden, oder?

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Was hast Du denn heute gefrühstückt?

Einen Apfel, eine Banane, ein Joghurt (Mueller Corner, Maracuia und Pfirsich Geschmack) und Dallmayr Kaffee dazu, sowie ein Glas Orangensaft...

 

Sehr gesund! Sicher, dass der Joghurt nicht abgelaufen war? :wand:

 

Wie kann ein in der Zukunft liegendes, geplantes Ereignis schon heute durch irgendetwas belegt sein?

Nun, dass das Ereignis selbst nicht belegt werden kann - zumindest jetzt nicht - liegt eigentlich auf der Hand. Aber die Moeglichkeit, dass das so funktioniert, koennte doch belegt werden, oder?

 

Dieselschräubchen hat doch eine veritable Lösung aufgezeigt. Was passt denn nun daran nicht?

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Sehr gesund! Sicher, dass der Joghurt nicht abgelaufen war? :rolleyes:

Ganz sicher!

 

Dieselschräubchen hat doch eine veritable Lösung aufgezeigt. Was passt denn nun daran nicht?

Die aber nicht so unbedingt klappen muss und mit einigen Haekchen, an denen man sich verfangen kann, behaftet sein koennte. Ausserdem, die 185 Tagesfrist duerfte weit ueber den Entzug der FE in Luxemburg hinaus gehen, da kann man auch auf Wiedererteilung von dort warten.....

Ich habe uebrigens nicht gesagt, dass diese Loesung unmoeglich ist, oder? :wand:

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