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Motorradführerschein


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Hallo, ich möchte einen Motorradführerschein machen. Bin 26 Jahre alt. Die B klasse hab ich schon seit langem. JEdenfalls wohne ich zwecks studium in Thüringen komme und bin gemeldet in niedersachsen. Sind so 600km die man nicht ohne weiteres überbrücken kann jeden tag. Wie dem auch sei ich bin gestern hier zu einer fahrschule gegangen um mich anzumelden. Aber dort wurde mir gesagt ich muss in niedersachsen landkreis wesermarsch einen antrag erst stellen, weil sonst ist alles sinnlos wenn sie es nicht erlauben.

 

Ich hab versucht gestern und heute dort jemanden elefonisch zu erreichen, aber niemand ist da. Meine frage: wie sieh es nun aus. Darf ich den führerschein wirklich nur dort machen, wo ich gemeldet bin?

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Man darf den Führerschein auch am Arbeitsort machen. Das dürfte bei einer Ausbildung der Ausbildungsort, also der Hochschulort sein. Ich nehme daher an, daß es kein Problem ist, diesen Antrag im Heimatkreis zu erhalten (Studienbescheinigung mitbringen!).

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Der Führerschein darf nur am Hauptwohnsitz gemacht werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu bekommen um die Prüfung auch z.B. am Studienort abzulegen.

 

Also Antrag für die Fahrerlaubnis stellen, und gleichzeitig die Genehmigung beantragen.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Führerschein darf nur am Hauptwohnsitz gemacht werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu bekommen um die Prüfung auch z.B. am Studienort abzulegen.

 

diese regelung ist richtig. allerdings kann ich nur von mir berichten, als ich meinen motorradführerschein gemacht habe: da hat sich kein mensch dafür interessiert, dass ich meinen führerschein 40 km entfernt von meinem hauptwohnsitz gemacht habe. offensichtlich ist das eine regelung die in der praxis nicht so ganz eng gesehen wird. aber ich kann natürlich nicht garantieren dass dies immer so ist. wollte es aber nur mal anmerken.

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Hallo, da ich dort einfach niemanden erreiche! Auch die frau in der schaltzentrale war verzweifelt, kann ich da einfach einen selbstgeschriebenen Antrag schicken oder gibts da irgendwelche Formulare, die man ausfühlen muss?

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Schreibe doch einfach eine Email, dann erfährst Du auch gleich was Du für den Antrag auf die Fahrerlaubnis besorgen musst. Den Antrag selber musst Du sowieso persönlich stellen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Persönlich bedeutet ich muss dort erscheinen?

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Persönlich bedeutet ich muss dort erscheinen?

:kopfschuettel:

 

Die wollen wissen ob der Antragsteller wirklich der Richtige ist. Darum ist es gu wenn Du dann gleich alles beieinander hast.

 

MfG.

 

hartmut

 

Vielleicht ist dann einfacher wenn ich mich ummelde... :whistle:

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Warum kann ich den Führerschein nicht überlall in DE machen??
§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

 

Man kann schon überall in D die Fahrerlaubnis erwerben. Man braucht eben dazu die Genehmigung, weil die Führerscheinakte am Wohnort geführt wird.

 

IdR. wird die Genehmigung auch erteilt, außer das der Verdacht des Missbrauch betsteht. Missbrauch wäre es, wenn z.B. eine "Ferienfahrschule, weit weg von größeren Städten und Autobahnen, mit wenig Verkehr, unterrichtet und auch dort dann die Prüfung abgelegt wird. Wo kein Verkehr ist, ist natürlich auch das fahren und die Prüfung einfacher. In einer Großstadt ist fahren lernen natürlich schwieriger wie in einem kleinen Kuhkaff.

 

MfG.

 

hartmut

 

Edit: Nachtrag

 

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html

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Hallo Namal,

 

ich war letztes Jahr in der selben Situation wie Du. Wohnort und Studienort - einfache Entfernung 600 km. Ich habe damals bei meiner Führerscheinstelle angerufen (und dort auch jemanden erreicht).

Es lief wie folgt ab:

Meine Führerscheinstelle erteilte der zuständigen Stelle am Studienort die Erlaubnis meinen Antrag zu bearbeiten. Diese war nach eigenen Angaben jedoch zu ausgelastet.

 

Ich musste also das Antragsformular (ja, da gibt es einen Vordruck) mit den Angaben zu Fahrschule und Prüfungsort ausfüllen und zu Hause stellen. Da ich allerdings zu den regulären Öffnungszeiten nicht zu Hause war, ließ ich meinen Vater den Antrag in Vertretung stellen. Man muss also nicht zwingend persönlich den Antrag stellen. Dazu musste ich meinem Vater eine schriftliche Vollmacht erteilen und meinen Personalausweis im Original mitgeben. Weiterhin erhielt ich im Voraus ein Blankounterschriftsfeld, welches am Schluss unter den Antrag geklebt wird.

Ich musste keine Nachweise über das Studium erbrigen.

 

Alles weitere lief ohne Probleme, sodass ich vier Wochen später meinen Schein für Klasse A bekam.

 

Gruß

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IdR. wird die Genehmigung auch erteilt, außer das der Verdacht des Missbrauch betsteht. Missbrauch wäre es, wenn z.B. eine "Ferienfahrschule, weit weg von größeren Städten und Autobahnen, mit wenig Verkehr, unterrichtet und auch dort dann die Prüfung abgelegt wird. Wo kein Verkehr ist, ist natürlich auch das fahren und die Prüfung einfacher. In einer Großstadt ist fahren lernen natürlich schwieriger wie in einem kleinen Kuhkaff.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Finde ich interessant..

 

Wie kann denn dann eine Ferienfahrschule existieren, wenn der Besuch der selbigen ja quasi Missbrauch darstellt. (Falls man nicht um die Ecke wohnt)

Ich dachte das das recht häufig ist, dass Schüler mal eben in den 2-3 Wochen da den B Schein machen..

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Wie kann denn dann eine Ferienfahrschule existieren, wenn der Besuch der selbigen ja quasi Missbrauch darstellt.

Eine Ferienfahrschule muss kein Missbrauch sein, es gibt ja genügend davon.

Wenn aber eine Führerscheinstelle einer Großstadt die Genehmigung verweigert das auf Sylt die Fahrprüfung abgelegt wird sollte muss derjenige auch damit leben.

 

MfG.

 

hartmut

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