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Ordnungswidrigkeit - Wie "scharf" Verfolgt Die Behörde Den V


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Hallo zusammen,

Heute Nacht wurde ich in Hamburg von einem stationären Traffipax mit ca 65 - 70 km/h geblitzt, bei erlaubten 50.

Die 35 Euro sind nicht das Problem, mich interessiert folgendes:

 

Das Fahrzeug ist zugelassen auf eine CarSharing-Gesellschaft in Bremen.

Demzufolge, wird der Brief erstmal dorthin geschickt, damit Sie den Fahrer nennen.

 

Wenn dann die Gesellschaft mich als Fahrer benennt und ich dann die Post bekomme:

 

- Im Fahrzeug saßen 3 weitere Personen

- Macht es Sinn, stumpf zu behaupten mich nicht erinnern zu können wer zum Zeitpunkt gefahren ist?

(Laut AGBs der Gesellschaft, darf nämlich auch eine andere Person fahren, wenn ich im PKW

mitfahre) - Hat sowas erfolg?

 

Werden die im Rahmen dieser OWi tatsächlich sich genau bemühen zu prüfen, wer da gefahren ist

und notfalls mit meinem Foto in meiner Nachbarschaft rumlaufen?

Muss ich alle weiteren Personen dann auch benennen?

 

Wie ist in so einem Fall die Vorgehensweise seitens der Bußgeldstelle? Werden die bei Ordnungswidrigkeiten

das gnadenlos verfolgen oder begnügen die sich mit so einer "Ausrede"?

 

 

Danke für eure Mithilfe

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Hallole,

 

das mit dem Herausreden macht m.E. keinen Sinn. Anders sähe das vielleicht aus, wenn es um Punkte oder Fahrverbot ginge. In einem solchen Fall heißt es: Zahlen bringt Frieden.

Schließlich ist es nur eine Verwarnung, sobald du nicht bezahlst, würde die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, damit wird es schon mal 23,50 € teurer. Außerdem wird dann wie üblich verfahren: Du bekommst eine Anhörung, dann einen Bußgeldbescheid, ggf. vergleicht die Behörde das gemacht Photo mit dem Lichtbild des Einwohnermeldeamtes (ja, die dürfen das).

 

Also - lass den Unsinn, zahl das Ding und gut isses!

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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  • 3 weeks later...

Post aus Hamburg

 

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h (Nach Toleranzabzug / Zulässig: 50 km/h)."

 

Beweis: Stationäre Messung, Osterfeldstr 60 am 27.11.2010 um 0:17 Uhr

Zeuge / Anzeigender: AIP Bart.

 

Verwarngeld: 25 EUR

 

Schön und gut - aber kein Foto?!?! Ist das üblich?

Edited by Bluey
Normale Schriftgröße reicht auch aus.
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Wahrscheinlich Angestellter im Polizeidienst, vlt ein berenteter Polizist, der sich gerne noch als Hilfssheriff betätigt.

 

Das mit dem Fehlenden Foto ist eine Unverschämtheit, aber ich hab ja nicht mal eins bekommen, wo es um einen Punkt geht!

 

Aber da du das Verwarngeld quasi verdoppelst, nur um nach dem Foto zu fragen, kann man davon nur abraten. Einfach zahlen, sich ärgern und somit seine Lehren daraus ziehen und gut ist.

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Hm ja was denn nun - Soll ich das nun mit 23,50 euro anfechten und es darauf ankommen lassen?

 

Oder kann man ein Foto anfordern, ohne das die gleich das ganze verdoppeln?

 

Wenn die vorgeworfene Geschwindigkeit ungefähr passt, überweise ich das Verwarnungsgeld. Falls auf der schriftlichen Verwarnung/Anhörung nur das kleine Fahrerfoto beigefügt ist, schreibe ich immer eine nette E-Mail an die zuständige Behörde, ob sie mir nicht den Fotosatz schicken können. Allerdings mit dem Hinweis dass das Verwarnungsgeld bereits überwiesen wurde. Hat bis jetzt immer geklappt ;)

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