diao18 0 Posted November 27, 2010 Report Share Posted November 27, 2010 Hallo zusammen,Heute Nacht wurde ich in Hamburg von einem stationären Traffipax mit ca 65 - 70 km/h geblitzt, bei erlaubten 50.Die 35 Euro sind nicht das Problem, mich interessiert folgendes: Das Fahrzeug ist zugelassen auf eine CarSharing-Gesellschaft in Bremen.Demzufolge, wird der Brief erstmal dorthin geschickt, damit Sie den Fahrer nennen. Wenn dann die Gesellschaft mich als Fahrer benennt und ich dann die Post bekomme: - Im Fahrzeug saßen 3 weitere Personen- Macht es Sinn, stumpf zu behaupten mich nicht erinnern zu können wer zum Zeitpunkt gefahren ist?(Laut AGBs der Gesellschaft, darf nämlich auch eine andere Person fahren, wenn ich im PKWmitfahre) - Hat sowas erfolg? Werden die im Rahmen dieser OWi tatsächlich sich genau bemühen zu prüfen, wer da gefahren istund notfalls mit meinem Foto in meiner Nachbarschaft rumlaufen?Muss ich alle weiteren Personen dann auch benennen? Wie ist in so einem Fall die Vorgehensweise seitens der Bußgeldstelle? Werden die bei Ordnungswidrigkeitendas gnadenlos verfolgen oder begnügen die sich mit so einer "Ausrede"? Danke für eure Mithilfe Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted November 27, 2010 Report Share Posted November 27, 2010 Hallole, das mit dem Herausreden macht m.E. keinen Sinn. Anders sähe das vielleicht aus, wenn es um Punkte oder Fahrverbot ginge. In einem solchen Fall heißt es: Zahlen bringt Frieden.Schließlich ist es nur eine Verwarnung, sobald du nicht bezahlst, würde die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, damit wird es schon mal 23,50 € teurer. Außerdem wird dann wie üblich verfahren: Du bekommst eine Anhörung, dann einen Bußgeldbescheid, ggf. vergleicht die Behörde das gemacht Photo mit dem Lichtbild des Einwohnermeldeamtes (ja, die dürfen das). Also - lass den Unsinn, zahl das Ding und gut isses! Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted November 28, 2010 Author Report Share Posted November 28, 2010 Alles klar, danke! Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted December 16, 2010 Author Report Share Posted December 16, 2010 (edited) Post aus Hamburg "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h (Nach Toleranzabzug / Zulässig: 50 km/h)." Beweis: Stationäre Messung, Osterfeldstr 60 am 27.11.2010 um 0:17 UhrZeuge / Anzeigender: AIP Bart. Verwarngeld: 25 EUR Schön und gut - aber kein Foto?!?! Ist das üblich? Edited December 16, 2010 by Bluey Normale Schriftgröße reicht auch aus. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Schön und gut - aber kein Foto?!?! Ist das üblich?[/i]Hier und dort ist das so üblich. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Mann Gottes, jetzt habe ich Augenkrebs. So was lese ich nicht durch. MfG. hartmut Edit: Bluey hat mein Augenlicht gerettet. Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Schön und gut - aber kein Foto?!?! Ist das üblich?Ja, sonst hättest du ja ein Photo bekommen. Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Und ohne Foto - keine Mäuse! Quote Link to post Share on other sites
diao18 0 Posted December 16, 2010 Author Report Share Posted December 16, 2010 Hm ja was denn nun - Soll ich das nun mit 23,50 euro anfechten und es darauf ankommen lassen? Oder kann man ein Foto anfordern, ohne das die gleich das ganze verdoppeln? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 schau dir einfach Post #2 an. Was für ne Amtsbezeichnung/Dienstgrad ist denn AIP ? Ich kenne das nur aus dem medizinischen Bereich..... Quote Link to post Share on other sites
0123456789 0 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Wahrscheinlich Angestellter im Polizeidienst, vlt ein berenteter Polizist, der sich gerne noch als Hilfssheriff betätigt. Das mit dem Fehlenden Foto ist eine Unverschämtheit, aber ich hab ja nicht mal eins bekommen, wo es um einen Punkt geht! Aber da du das Verwarngeld quasi verdoppelst, nur um nach dem Foto zu fragen, kann man davon nur abraten. Einfach zahlen, sich ärgern und somit seine Lehren daraus ziehen und gut ist. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Was für ne Amtsbezeichnung/Dienstgrad ist denn AIP ? Ich kenne das nur aus dem medizinischen Bereich.....AiP (Angestellte im Polizeidienst) MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 16, 2010 Report Share Posted December 16, 2010 Danke euch. Quote Link to post Share on other sites
das Jann 49 Posted December 17, 2010 Report Share Posted December 17, 2010 Hm ja was denn nun - Soll ich das nun mit 23,50 euro anfechten und es darauf ankommen lassen? Oder kann man ein Foto anfordern, ohne das die gleich das ganze verdoppeln? Wenn die vorgeworfene Geschwindigkeit ungefähr passt, überweise ich das Verwarnungsgeld. Falls auf der schriftlichen Verwarnung/Anhörung nur das kleine Fahrerfoto beigefügt ist, schreibe ich immer eine nette E-Mail an die zuständige Behörde, ob sie mir nicht den Fotosatz schicken können. Allerdings mit dem Hinweis dass das Verwarnungsgeld bereits überwiesen wurde. Hat bis jetzt immer geklappt Quote Link to post Share on other sites
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