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Welche Gefahren/fehler Bei Albertomethode?


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Hallo,

 

mich würde interessieren welche Gefahren bei der Anwendung der Alberto Methode lauern und was passiert wenn sie einem auf die Schliche kommen.

 

Meine Schwester sieht mir sehr ähnlich, was ist wenn ihr nach der Verjährung einfällt, dass sie nicht gefahren ist und das Gericht das nicht anerkennt? Was ist wenn ich die Gerichtsverhandlung nicht bis zu einem Zeitpunkt nach der Verjährung rauszögern kann? Was ist, wenn sie den Braten "riechen"? Wo liegen noch Stolpersteine? Was habe ich oder meine Schwester zu erwarten wenn es rauskommt?

 

Grüßle

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Wenn die Sache richtig angewendet wird kann im Prinzip nichts passieren.

 

Es ist halt das Problem, dass das Gericht deine Schwester als Fahrerin erkennt obwohl sie es nicht war. Dagegen sollte man sich aber wehren. Es ist daher immer besser man hat als A lberto ein Alibi.

 

Bis zum ABlauf der Verjährung gegen Dich wird sicherlich keine Gerichtsverhandlung stattfinden, denn da ist ja noch das Verwaltungsverfahren vorangestellt.

 

Wenn die Behörde den Braten riecht, dann hast du Pech gehabt.

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Wenn die Behörde den Braten riecht, dann hast du Pech gehabt.

 

Danke erstmal! Aber was bedeutet "Pech" genau? Muss man da mit einer härteren Strafe rechnen?

 

Meine Mum hat heute einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, weil sie festgestellt haben, dass sie nicht gefahren sein kann (vermutlich durch einen Bildvergleich). Sie muss jetzt eine Fahrerin nennen. Dachte es kommt immer zuerst ein Anhörungsbogen. Könnte man die Alberto Methode noch anwenden oder hat sich das jetzt erledigt?

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1. Pech gehabt heißt, dass der "richtige Fahrer" das Ding an der Backe hat.

2. Strafe droht nur, wenn man eine andere Person wissentlich verdächtigt, d. h. als Fahrer benennt.

3. Welcher Fall ist das jetzt? Zu Beginn ging es um die Schwester, jetzt um die Mum.

4. Sie haben wohl den Altersunterschied bemerkt. Wahrscheinlich ist Mum die Halterin und soll jetzt angeben, wer gefahren ist. In diesen Fällen wird ein ZFB verschickt. Wenn die Behörde der Ansicht ist, sie hätte bereits den richtigen Fahrer, kommt ein Anhörungsbogen.

5. Methode geht noch, nur darf die Mum nicht selbst jemand anderen hineinschreiben.

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1. Pech gehabt heißt, dass der "richtige Fahrer" das Ding an der Backe hat.

2. Strafe droht nur, wenn man eine andere Person wissentlich verdächtigt, d. h. als Fahrer benennt.

3. Welcher Fall ist das jetzt? Zu Beginn ging es um die Schwester, jetzt um die Mum.

4. Sie haben wohl den Altersunterschied bemerkt. Wahrscheinlich ist Mum die Halterin und soll jetzt angeben, wer gefahren ist. In diesen Fällen wird ein ZFB verschickt. Wenn die Behörde der Ansicht ist, sie hätte bereits den richtigen Fahrer, kommt ein Anhörungsbogen.

5. Methode geht noch, nur darf die Mum nicht selbst jemand anderen hineinschreiben.

 

Danke, meine Schwester gibt die Ersatzfahrerin. Das Auto ist auf meine Mum angemeldet, aber die Behörde hat ja schon gemerkt, dass sie es nicht war.

 

Also beantwortet meine Schwester nun den Zeugenbefragungsbogen? Weil es wird ja gezielt meine Mum als Zeuge befragt und sie soll sagen wer gefahren ist ... trotzdem?

 

Wenn ich Pech hab, muss ich dann mit höheren Bearbeitungsgebühren rechnen, weil die Polizei schließlich eine Ermittlung gemacht hat?

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Wenn ich Pech hab, muss ich dann mit höheren Bearbeitungsgebühren rechnen, weil die Polizei schließlich eine Ermittlung gemacht hat?

 

Nö, das ist eine Flatrate.

 

Danke! Will euch nicht nerven, aber beantwortet jetzt wirklich meine Schwester den Zeugenbefragungsbogen, den eigentlich meine Mutter ausfüllen müsste?

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Danke! Will euch nicht nerven, aber beantwortet jetzt wirklich meine Schwester den Zeugenbefragungsbogen, den eigentlich meine Mutter ausfüllen müsste?

Ja.

 

Denk dir einfach folgendes Szenario:

Deine Mutter weiß dass sie nicht gefahren ist, fragt in der Familie wer das war, deine Schwester meldet sich und deine Mutter gibt ihr den Bogen und sagt: "Da Kind, dann trag dich da ein und erledige das, wenn du schon mit meinem Auto zu schnell unterwegs bist, dann kannst du das jetzt selbst regeln"...

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Danke! Will euch nicht nerven, aber beantwortet jetzt wirklich meine Schwester den Zeugenbefragungsbogen, den eigentlich meine Mutter ausfüllen müsste?

Ja.

 

Denk dir einfach folgendes Szenario:

Deine Mutter weiß dass sie nicht gefahren ist, fragt in der Familie wer das war, deine Schwester meldet sich und deine Mutter gibt ihr den Bogen und sagt: "Da Kind, dann trag dich da ein und erledige das, wenn du schon mit meinem Auto zu schnell unterwegs bist, dann kannst du das jetzt selbst regeln"...

 

Supi, danke! Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten oder hab ich die Möglichkeit dann verspielt?

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Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten

Natürlich.

 

Aber was soll der machen?

Gibt es irgendwelche Hinweise dass an der Messung etwas nicht korrekt gelaufen sein könnte?

Hexen können die ja auch nicht...

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Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten

Natürlich.

 

Aber was soll der machen?

Gibt es irgendwelche Hinweise dass an der Messung etwas nicht korrekt gelaufen sein könnte?

Hexen können die ja auch nicht...

 

Eigentlich nicht. Blitzer war stationär. Messung kommt mir etwas hoch vor. Abzüglich Toleranz immer noch über 70km/h zu viel .. :kopfschuettel:

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Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten oder hab ich die Möglichkeit dann verspielt?

 

Für den Fall, dass Du weder Halter des Kfz noch Fahrer bist/warst, ist fraglich, ob Deine RSV "zieht", da ja Deine Mutter/Schwester betroffen sind (zumindest schilderst Du den Fall ja so). Wieso solltest Du denn dann Deine RSV einschalten, wenn Du gar nicht betroffen bist..? Da hört ja auch der begriffsstutzigste Sachbearbeiter die Nachtigall trappsen...

 

...Abzüglich Toleranz immer noch über 70km/h zu viel...

 

Au weia!

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Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten oder hab ich die Möglichkeit dann verspielt?

 

Für den Fall, dass Du weder Halter des Kfz noch Fahrer bist/warst, ist fraglich, ob Deine RSV "zieht", da ja Deine Mutter/Schwester betroffen sind (zumindest schilderst Du den Fall ja so). Wieso solltest Du denn dann Deine RSV einschalten, wenn Du gar nicht betroffen bist..?

Der Threaderöffner war doch der Fahrer.

 

Es ging bei der Frage darum, ob es, wenn seine Fahrereigenschaft festgestellt wird möglich ist über seine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zu beauftragen.

Und das ist es natürlich, denn er wird dann ja von der Bußgeldstelle als Betroffener geführt...

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Angenommen ich hab Pech, kann ich dann meine über meine Rechtsschutzversicherung immernoch nen Anwalt einschalten oder hab ich die Möglichkeit dann verspielt?

 

Für den Fall, dass Du weder Halter des Kfz noch Fahrer bist/warst, ist fraglich, ob Deine RSV "zieht", da ja Deine Mutter/Schwester betroffen sind (zumindest schilderst Du den Fall ja so). Wieso solltest Du denn dann Deine RSV einschalten, wenn Du gar nicht betroffen bist..? Da hört ja auch der begriffsstutzigste Sachbearbeiter die Nachtigall trappsen...

 

Ich meinte nur, falls die Behörde dahinter kommt, dass ich wirklich die Fahrerin war, dass ich dann nen Anwalt einschalte ... Also ich versuch Alberto, wenns nicht klappt dann Anwalt.

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Oder die Mutti verweigert ihre Aussage und lässt die Behörde raten, dann gewinnt man zum einen erst mal Zeit, zum anderen stehen die Chancen 50:50, dass es mit den Anhörungsbogen von alleine die falsche Schwester trifft, dann gewinnt der richtige Fahrer nochmals Zeit.

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Oder die Mutti verweigert ihre Aussage und lässt die Behörde raten, dann gewinnt man zum einen erst mal Zeit, zum anderen stehen die Chancen 50:50, dass es mit den Anhörungsbogen von alleine die falsche Schwester trifft, dann gewinnt der richtige Fahrer nochmals Zeit.

Du würdest also bei dem Risiko von über 400€ Geldbuße (ggf. Verdopplung aufgrund von Vorsatzvorwurfs), 4 Punkten und 2 bis 3 Monaten Fahrverbot auf eine Chance von 50:50 setzen?

 

Gewagt, gewagt...

 

Abgesehen davon glaube ich noch nichtmal, dass die Chancen dafür bei 50:50 stehen.

Kommt von der Halterin nichts oder sogar eine Zeugnisverweigerung zurück wird man sehr schnell in der Familie ermitteln und so ähnlich, dass man sie im Vergleich der Personalausweisfotos mit dem Blitzerbild nicht auseinanderhalten kann sehen sich auch Schwestern sehr selten.

 

Ich habe auch zwei Schwestern, die knapp 2 Jahre Abstand voneinander haben, Ähnlichkeit ist sicher vorhanden (bin auf einer meiner Geburtstagsfeiern mal gefragt worden ob sich meine Schwester oft umziehen würde... äh, nein Markus, es sind zwei :kopfschuettel: ) und dennoch hat noch nie die Falsche den Anhörungsbogen bekommen, wenn der Halter sich nicht gerührt hatte.

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Auf dem ZFB sind 4 Kästchen.

 

o Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von

o Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an

o Ich sage wie folgt aus

o Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch

 

Wenn ich die Alberto Methode richtig verstanden hab. Dann macht meine Schwester ein Kreuz bei

 

x Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von

 

sagt nichts aus und mach auch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.

 

Oder soll sie "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an" ankreuzen, damit sie ihr zuerst nen AHB schicken?

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Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass Vorsatz vorgeworfen wird?

Das kommt darauf an ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat und welche Geschwindigkeit an der Stelle erlaubt war.

Wie waren die weiteren äußeren Gegebenheiten, war es auf der Autobahn, auf der Landstraße?

Wie oft wurden Höchstgeschwindigkeitsschilder wiederholt, gab es einen 'Geschwindigkeitstrichter'?

 

Könnte ein Anwalt da was machen?

Das hängt wohl auch von den oben abgefragten Faktoren ab.

Generell liegt der Vorwurf des Vorsatzes im Ermessen der Bußgeldstelle. Ob ein Richter dem vor Gericht folgt wird wohl davon abhängig sein wie die Situation an der gemessenen Stelle war, also ob er davon ausgeht, dass der Geschwindigkeitsverstoß auch durch Augenblicksversagen oder durch Fahrlässigkeit entstanden sein kann oder ob du an so vielen Schildern vorbeigeheizt bist, dass er ohne berechtigten Zweifel der Meinung ist, dass du genau wusstest wie das Limit an dieser Stelle war, also absichtlich, eben vorsätzlich zu schnell warst.

 

Wenn ich die Alberto Methode richtig verstanden hab. Dann macht meine Schwester ein Kreuz bei

 

x Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von

 

sagt nichts aus und mach auch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.

Korrekt.

 

Oder soll sie "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an" ankreuzen, damit sie ihr zuerst nen AHB schicken?

Würde ich nicht machen.

Bis zum Erreichen der Verjährung sollte der Ersatz-Fahrer immer deutlich machen, dass er sicher ist gefahren zu sein, damit niemand auf die Idee kommt dass doch vielleicht jemand anders am Steuer war.

 

Die Schwester wird bei positivem Verlauf sowieso einen Anhörungsbogen bekommen, damit sie sich, nachdem sie darüber informiert wurde, dass sie als Betroffene geführt wird, zur Sache äußern kann.

 

Hier dann ankreuzen, dass man der Fahrer war und dass man den Verstoß zugibt und innerhalb der angegebenen Frist (meist eine Woche) zurücksenden, damit niemand auf die Idee kommt eigene Ermittlungen anzustellen.

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Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass Vorsatz vorgeworfen wird?

Das kommt darauf an ob der Verstoß innerorts oder außerorts stattgefunden hat und welche Geschwindigkeit an der Stelle erlaubt war.

Wie waren die weiteren äußeren Gegebenheiten, war es auf der Autobahn, auf der Landstraße?

Wie oft wurden Höchstgeschwindigkeitsschilder wiederholt, gab es einen 'Geschwindigkeitstrichter'?

 

Könnte ein Anwalt da was machen?

Das hängt wohl auch von den oben abgefragten Faktoren ab.

Generell liegt der Vorwurf des Vorsatzes im Ermessen der Bußgeldstelle. Ob ein Richter dem vor Gericht folgt wird wohl davon abhängig sein wie die Situation an der gemessenen Stelle war, also ob er davon ausgeht, dass der Geschwindigkeitsverstoß auch durch Augenblicksversagen oder durch Fahrlässigkeit entstanden sein kann oder ob du an so vielen Schildern vorbeigeheizt bist, dass er ohne berechtigten Zweifel der Meinung ist, dass du genau wusstest wie das Limit an dieser Stelle war, also absichtlich, eben vorsätzlich zu schnell warst.

 

Wenn ich die Alberto Methode richtig verstanden hab. Dann macht meine Schwester ein Kreuz bei

 

x Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von

 

sagt nichts aus und mach auch nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.

Korrekt.

 

Oder soll sie "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an" ankreuzen, damit sie ihr zuerst nen AHB schicken?

Würde ich nicht machen.

Bis zum Erreichen der Verjährung sollte der Ersatz-Fahrer immer deutlich machen, dass er sicher ist gefahren zu sein, damit niemand auf die Idee kommt dass doch vielleicht jemand anders am Steuer war.

 

Die Schwester wird bei positivem Verlauf sowieso einen Anhörungsbogen bekommen, damit sie sich, nachdem sie darüber informiert wurde, dass sie als Betroffene geführt wird, zur Sache äußern kann.

 

Hier dann ankreuzen, dass man der Fahrer war und dass man den Verstoß zugibt und innerhalb der angegebenen Frist (meist eine Woche) zurücksenden, damit niemand auf die Idee kommt eigene Ermittlungen anzustellen.

 

Ich war auf einer Kraftfahrstraße außerorts, 4-spurig, mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, ich mein es gab sogar soetwas wie einen kleinen Standstreifen - wirklich ähnlich einer Autobahn. Hatte 180 Sachen drauf. Die Straßen waren komplett leer und irgendwie muss ich gepennt haben, ich seh, dass die beiden Spuren in einiger Entfernung zu einer zusammenführen. Also geh ich vom Gas, wollte es schön rollen lassen, war ja kein Mensch da. Dann kam ein 100er Schild, schnell darauf ein 80er Schild und darauf der Blitzer. Die 2 Schilder hab ich irgendwie komplett nicht wahrgenommen :kopfschuettel:

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Ich war auf einer Kraftfahrstraße außerorts, 4-spurig, mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, ich mein es gab sogar soetwas wie einen kleinen Standstreifen - wirklich ähnlich einer Autobahn. Hatte 180 Sachen drauf.

Galt denn zu diesem Zeitpunkt :kopfschuettel: oder war da auch schon beschränkt?

 

Dann kam ein 100er Schild, schnell darauf ein 80er Schild und darauf der Blitzer. Die 2 Schilder hab ich irgendwie komplett nicht wahrgenommen :o

Also zwei Schilder missachtet, in gewisser Weise ein Trichter, eine Bundesstraße, auf der eigentlich generell ;) gilt (auch wenn das hier nicht der Fall war, aber es ist eben doch etwas anderes als eine Autobahn) und dann eine Überschreitung um fast 100%:

Ich würde vermuten, dass hier Vorsatz vorgeworfen wird.

 

Halbwegs sinnige Wahrscheinlichkeitsrechnungen wird aber wohl keiner anstellen können, dafür fehlt eine ausreichend große Datengrundlage. Du wirst dich wohl überraschen lassen müssen... :vogelzeig:

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Passen die bei so hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr auf, dass da nichts schief geht? Wie wahrscheinlich ist es, dass Alberto funktioniert? So langsam hab ich echt Angst ...

Was willst du hören?

 

Natürlich ist es möglich, dass bei solch einer Überschreitung genau hingesehen wird und auch nach einer Selbstbeschuldigung verglichen wird ob das tatäschlich der Fahrer war.

Aber wer soll denn dafür Wahrscheinlichkeiten benennen können? Glaubst du hier verfügt irgendjemand über eine so große Datenmenge an 100% Überschreitungen, dass er jetzt eine Prozentzahl schreiben könnte wie gut oder schlecht die Chancen stehen?

 

Probiert es einfach aus, zu verlieren hast du ja sowieso nichts und Risiko gehst du damit ja auch nicht ein, denn wenn es eben nicht klappt kommen höchstens die gleichen Konsequenzen auf dich zu wie wenn du nichts machst.

 

Wann war denn der Verstoß, also wie lange ist es noch bis zum Erreichen der Verjährung?

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3 Wochen dürfte repräsentativ sein. Bleiben also noch über 2 Monate, um die Verjährung zu erreichen. Einen Anwalt wirst Du brauchen, um das Verfahren entsprechend zu verzögern. Positiv ist, dass jetzt die Ferienzeit ansteht. Da hat man plausible Verzögerungsgründe.

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3 Wochen dürfte repräsentativ sein. Bleiben also noch über 2 Monate, um die Verjährung zu erreichen. Einen Anwalt wirst Du brauchen, um das Verfahren entsprechend zu verzögern. Positiv ist, dass jetzt die Ferienzeit ansteht. Da hat man plausible Verzögerungsgründe.

 

Meine Schwester hat aber keine Rechtsschutzversicherung und somit keinen Anwalt :kopfschuettel:

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Sorry, wollte keine Prozentzahl eher so ne Einschätzung ob man schon häufger gehört hat, dass es funktioniert oder halt nicht.

Ich wäre an deiner Stelle verhalten obtimistisch. Dass die Schwester die Ersatz-Fahrerin macht kann schonmal positiv verbucht werden, denn das die Tochter der Halterin die Fahrerin gewesen sein könnte ist sicher realistischer als wenn jetzt irgendwer familienfremdes ins Spiel käme.

 

Du solltest nur nicht irgendwelche Fristen überziehen, sei es die vorgegebenen Fristen bis zur Beantwortung (Zeit schinden kann man wenn der Bußgeldbescheid da ist immer noch genug), weil sonst eben die Bußgeldstelle selbst anfängt zu ermitteln und natürlich auf gar keinen die Einspruchsfrist wenn der Bußgeldbescheid da ist.

 

Einen Anwalt wirst Du brauchen, um das Verfahren entsprechend zu verzögern.

Das ist falsch.

 

Sind 2 Monate wirklich so viel Zeit? Weil zuerst kommt ja ein AHB, dann der BGB dann der Einspruch und man versucht jedesmal die Zeit optimal zu nutzen ...

Zeitlich ist das alles eigentlich ziemlich relaxt.

 

3 Wochen waren bereits um bis die erste Post kam, bis der Zeugenfragebogen zurückgeschickt wird 1 weitere, mind. 1 Woche bis der Anhörungsbogen bei der Schwester ist, wiederum 1 Woche Zeit für die Antwort, 2 Wochen später kommt der Bußgeldbescheid, nach knapp 2 Wochen folgt der Einspruch, sind also schon mind. 10 Wochen vergangen.

Fehlen bis zu den vollen 3 Monaten nicht mehr viel. :kopfschuettel:

 

Dazu kommt noch die Ferienzeit, auch Richter und Staatsanwälte machen da Urlaub, ich halte es für recht realistisch, dass vor Erreichen der Verjährung dir gegenüber gar kein Verhandlungstermin über den Einspruch angesetzt wird. Und falls doch kann diesen der Ersatz-Fahrer auch ohne Anwalt verlegen lassen, z.B. weil man selbst in Urlaub ist, einen dringenden Termin hat, man einfach nett bittet oder im Notfall einfach am Tag vorher meldet, dass man krank ist.

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Hey Jungs,

 

hab mich entschieden die Alberto Methode doch nicht anzuwenden. Hab dafür einfach keine Nerven und will nicht auch noch meine Family damit belasten - aber herzlichen Dank für eure Hilfe.

 

Ich habe vor einen Anwalt einzuschalten :rolleyes: Dazu habe ich zwei Fragen:

 

1. Soll ich vorher mit dem SB sprechen und evtl. versuchen das Fahrverbot runterzuhandeln oder zuerst Anwalt (weil ich mir dadurch später evtl. etwas verbau)?

2. Ich denke mit Meßprotkolle kontrollieren etc. ist nichts zu holen, wobei ist der Anwalt wirklich hilfreich?

3. http://www.anwalt.de/rechtstipps/sind-alle...ung_004988.html Ist das bullshit oder könnte das durchaus ein Weg sein?

 

Grüße

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hab mich entschieden die Alberto Methode doch nicht anzuwenden. Hab dafür einfach keine Nerven und will nicht auch noch meine Family damit belasten - aber herzlichen Dank für eure Hilfe.

Ist natürlich deine freie Entscheidung.

 

1. Soll ich vorher mit dem SB sprechen und evtl. versuchen das Fahrverbot runterzuhandeln oder zuerst Anwalt (weil ich mir dadurch später evtl. etwas verbau)?

Wie weit runter glaubst du denn ihn handeln zu können?

 

Und mit welchen Argumenten?

 

2. Ich denke mit Meßprotkolle kontrollieren etc. ist nichts zu holen, wobei ist der Anwalt wirklich hilfreich?

Tja, eigentlich nur genau dabei oder falls der Bußgeldstelle irgendwelche Verfahrensfehler unterlaufen sind, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

 

3. http://www.anwalt.de/rechtstipps/sind-alle...ung_004988.html Ist das bullshit oder könnte das durchaus ein Weg sein?

Zumindest für dein konkretes Problem, das im Zweifel ein Gericht in einigen Monaten abgefrühstück haben wird, wird das keine Auswirkungen mehr haben, selbst wenn es soweit kommen sollte, dass irgendwann entschieden werden würden dass auch Blitzfotos nicht verwertet werden dürfen.

 

Da aber das BVerfG meiner Meinung nach doch recht deutlich auf die "anlassunabhängige Aufzeichnung" abgestellt hat und das Foto von dir ja nicht anlassunabhängig gemacht wurde, sondern weil du mit zu schneller Geschwindigkeit gemessen wurdest, würde ich da auch generell wenig Chancen einräumen.

 

Anders würde es natürlich aussehen, wenn dort jeder fotografiert werden würde... :rolleyes:

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Wie weit runter glaubst du denn ihn handeln zu können?

 

Und mit welchen Argumenten?

 

Gute Frage, da hab ich mich noch nicht wirklich beschäftigt. Einfach freundlich fragen ob man aus 3 Monaten 1 macht und dafür das Bußgeld verdoppelt - der Erziehungseffekt bleibt noch erhalten :rolleyes:)

 

Nee, im Ernst, keine Ahnung wie man da sinnvoll argumentiert und mit welchen Argumenten. Will mir ja auch für nachher kein Ei legen ...

 

Was würdet ihr empfehlen?

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Einfach freundlich fragen ob man aus 3 Monaten 1 macht und dafür das Bußgeld verdoppelt - der Erziehungseffekt bleibt noch erhalten :blink:)

Da es ja außerorts war ist das Regelfahrverbot 2 Monate.

 

Versuch macht ja bekanntlich kluch, aber einfach mit nettem fragen wird das wohl eher nichts.

Das ist nunmal die vorgesehene Buße, warum sollte man ausgerechnet bei dir davon abweichen?

 

Mit den Augen klimpern und Bauch-rein-Brust-raus wird am Telefon auch schlecht funktionieren. :rolleyes:

 

Abgesehen davon outest du dich damit ja quasi als Fahrer und es besteht die Möglichkeit, dass man dir, da du in dem Verfahren ja bisher weder Betroffene noch Zeugin bist gar keine Auskunft geben mag, geschweige denn Verhandlungen aufnimmt.

 

Nee, im Ernst, keine Ahnung wie man da sinnvoll argumentiert und mit welchen Argumenten.

Es gibt die Möglichkeit die Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe, in der Regel wird diese dann verdoppelt. Das ist aber eigentlich nur möglich, wenn man anführen kann dass eine besondere Härte vorliegt, also der Führerschein zur Existenzerhaltung bzw. zum Lebensunterhalt benötigt wird. Eine weiße Flensburg-Weste ist nebenbei schonmal Grundvoraussetzung.

 

Allerdings wird höchstens ein 1-Monats Fahrverbot komplett erlassen, bei längeren ist wohl überhaupt höchstens nur die Verkürzung um einen Monat möglich.

 

Dazu gibt es auch ein FAQ:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=25059

 

Stellt sich dann halt auch irgendwann die Frage, was du ausgeben willst, gesetzt den Fall man unterstellt Vorsatz, dann würde die doppelte Geldbuße schon 1600€ betragen.

 

Will mir ja auch für nachher kein Ei legen ...

Wie gesagt, du outest dich wenn du deinen Namen angibst ja mindestens als wahrscheinliche Fahrerin.

 

Ansonsten würde ich an deiner Stelle aufpassen bei allem was du dazu sagst wie der Verstoß zustande gekommen ist, denn bei Aussagen wie "ja, ich wusste dass ich da nicht so schnell fahren darf, aber ich hatte es so eilig wegen xyz etc." schnappt die Vorsatzfalle ganz schnell zu.

 

Was würdet ihr empfehlen?

Sich mit "ich nehm mir einen Anwalt und dann wird das schon irgendwie" keine (übergroßen) Hoffnungen zu machen...

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