Flo 1 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 (edited) Vor 2 Wochen setzte sich ein Kommilitone von mir in den Zug, mit dem Ziel Darmstadt. Das Ziel hat er auch erreicht jedoch mit einem unerfreulichen Zwischenereignis. Irgendwann kam es bei der Zugfahrt wie eigentlich meistens zu einer Fahrkartenkontrolle. Das Problem war nur, dass der Schaffnerin der Studentenausweis (der gleichzeitig Semesterticket ist) unbekannt war. Also holte sie gleich richtig aus:- Sei zog den Ausweis mit der Begründung Fälschung ein- Weigerte sich, über das eingezogene Ticket eine Quittung auszustellen- Weigerte sich, mit der Begründung, sie sei nicht dazu verpflichtet, Ihren Dienstausweis zu zeigen- Und rief gleich die Polizei zur Personenkontrolle an die Endstation ( die kam aber nicht ) Das Wochenende hat dann mein Mitstudent versucht, irgendjemanden bei der Bahn zu erreichen - ein aussichtsloses Unterfangen. Die Woche darauf hat er dann den Zuständigen bei der Bahn erreicht. Dieser hatte den Ausweis selbst in der Hand gehabt. Er hielt ihn auch für eine Fälschung. Der Grund: Der Ausweis hat einen maschinenbeschreibbaren Bereich, der jedes Semester von einem Terminal neu bedruckt wird. Die Bahn-Mitarbeiter hielten dies offenbar für ein Werk des heimischen Tintenstrahlers. Mit der Bedruckung durch ein Terminal gab sich der Bahn-Mitarbeiter zufrieden, er besaß den Ausweis jedoch nicht mehr. Er hatte ihn zwischenzeitlich mitsamt einer Anzeige wegen Urkundenfälschung an die Polizei abgegeben. Diese Woche durfte dann der Kommilitone bei der Polizei vorsprechen. Bei der Polizei konnte er mit einer Immatrikulationsbescheinigung und einem Anruf bei der zuständigen Stelle nachweisen, dass er Student ist und das Ticket ordnungsgemäß bezahlt hat. Er erhielt es dann zurück, der Polizist bezeichnete das Verhalten der Bahn als Kaspertheater. Nun erhält er laut Polizist demnächst die Verfahrenseinstellung von der Staatsanwaltschaft, wo die Akten mittlerweile liegen sollen - und noch eine Zahlungsaufforderung über 40 € von der Deutschen Bahn. Nun meine FrageHat sich hier irgendjemand bei der Bahn strafbar gemacht? Falsche Verdächtigung oä? Gibt es eine Möglichkeit, von der Bahn die ganzen Kosten die dadurch entstanden sind (Zeitaufwand, teure Anrufe bei Hotlines, Porto etc...) zurückzuerhalten? Übrigens: Er ist die ganze Zeit, als er das Ticket nicht hatte, schwarz gefahren. Und konnte jeden Schaffner mit der Story und einer Immatrikulationsbescheinigung ohne Semesterticket davon überzeugen, ihn ohne Fahrschein weiterfahren zu lassen. [mod]Überschrift auf Wunsch des TE geändert. Gast225[/mod] Edited October 30, 2009 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat wäre denkbar, wird wohl aber an der inneren Tatseite (Vorsatz) scheitern.Wäre der Kommilitone erneut kontrolliert worden, so hätte die Bahn keinen Anspruch auf Zahlung von 40,- € hat, da sie durch eigenes Verschulden die Ursache dafür gesetzt hat, dass der Fahrgast seine Karte nicht den AGB entsprechen ordnungsgemäß vorweisen konnte. Für entstandene Kosten besteht m.E. ein vertraglicher Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB, da der Bahn für entstandene Schäden hier ein Eigenverschulden zur Last fällt (sie muss sicherstellen, dass Mitarbeiter gültige Fahrkarten erkennen), andernfalls aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB). btw: Meld dich endlich fürs Treffen an Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat wäre denkbar, wird wohl aber an der inneren Tatseite (Vorsatz) scheitern. Was ist denn eine " innere Tatseite " ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Es gibt die äußere Tatseite (objektive Umstände des Handelns; alles, was nach außen hin in Erscheinung tritt) und die innere Tatseite, das sind alle subjektiven Tatbestandsmerkmale, so wie z.B. Vorsatz (bei allen Vorsatzdelikten) oder "Heimtücke" beim Mord oder "Zueignungsabsicht" beim Diebstahl. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Danke für die Aufklärung Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Ich würde in diesem Fall einen Brief schreiben: Schadenersatz fordern und auf jeden Fall noch einmal die Forderung der 40 Euro zurückweisen.Evtl. noch mit der Bitte, der zuständigen Mitarbeiterin eine entsprechende Schulung zukommen zu lassen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden. Der Ausweis hat einen maschinenbeschreibbaren Bereich, der jedes Semester von einem Terminal neu bedruckt wird.Waren damals meiner Uni brandneu. War bei der Bahn auch nicht immer so bekannt. Beim örtlichen Verkehrsverbund aber schon. Da kamen ja öfter mal Studenten. Hier ein Foto von einem alten Ausweis, wie gefälscht sowas wirken kann, wenn man es nicht kennt:(die untere Textzeile ist "Freie Fahrt im VRR") Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Hier ein Foto von einem alten Ausweis Was soll uns der ausdrückliche Hinweis sagen, das Ding sei "keine Kreditkarte" - und über wen...? c.s. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 30, 2009 Report Share Posted October 30, 2009 Fanden wir auch immer lustig. Vielleicht, dass man in der Mensa nicht damit zahlen kann. P.S. Das ist nur die Rückseite. Auf der Vorderseite stehen Name und Matrikelnummer. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted November 12, 2009 Author Report Share Posted November 12, 2009 Es geht weiter. Der Kommilitone hat in der Zwischenzeit einen neuen Ausweis (damit das nicht wieder vorkommt) beantragt, und für die Zwischenzeit ein vorläufiges Semesterticket aus Papier erhalten. Der nächste Schaffner (samt Azubi) hat diesmal das Papierticket nicht als Ticket erkannt und lässt meinem Kollegen jetzt ein erhöhtes Beförderungsentgelt ( 40 € ) zustellen. Diesmal wurde gnädigerweise auf den Vorwurf der Urkundenfälschung verzichtet. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted November 12, 2009 Report Share Posted November 12, 2009 Da würde ich langsam mal die regionale Tageszeitung einschalten. Das darf doch nicht wahr sein. Quote Link to post Share on other sites
Janus 5 Posted November 12, 2009 Report Share Posted November 12, 2009 Unsere Semestertickets sind ein PDF-Dokument zum Selberausdrucken. Die skaliert im Grunde jede Kombination aus Betriebssystem, Druckertreiber und Drucker ein bisschen anders. Hoffentlich sind die Unterscheide nicht so groß, dass die personalisierten 2D-Barcodes ungültig werden... ~ Janus Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 13, 2009 Report Share Posted November 13, 2009 Hoffentlich sind die Unterscheide nicht so groß, dass die personalisierten 2D-Barcodes ungültig werden...Seit einigigen Monaten kann man bei Lufthansa seiner Bordkarte mit Bacode auch selber ausdrucken, da kommt es praktisch nie zu Problemen. Quote Link to post Share on other sites
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