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zu früh losgefahren an roter ampel


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Hi! Ich stand heut als erster an einer rotern ampel und dummerweise bin ich ein paar sekunden bevor die rote Ampel wieder auf grün gegangen ist schon losgefahren weil ich irgendwie in gedanken war und dachte es wär schon grün. allerdings hab ich auch noch probezeit. muss ich damit rechnen dass ich fahrverbot und punkte bekomm und dann auch noch zur nachschulung muss?? ich bin ja nich noch schnell durchgefahren sondern grad mal angefahren. gibts ne möglichkeit da ohne strafe davonzukommen??

wär nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

mfg kat

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Hast du nach dem ersten Blitz angehalten, oder bist du weiter durchgefahren? Durch sofortiges Anhalten und ggf. zurückstoßen kann man bei Doppelblitzern die Bestrafung wegen Rotlichtverstoß verhindern; es handelt sich dann in der Regel höchstens um ein unerlaubtes Überfahren der Haltelinie. Nach dem Durchfahren liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor; das bedeutet tatsächlich 1 Monat zu Fuß, Punkte und Nachschulung für den identifizierten Fahrer.

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nach dem ersten blitz bin ich dann halt noch langsamer geworden arg schnell war ich ja eh nicht weil ich ja erst losgefahren bin. ans anhalten komplett hab ich gar nicht gedacht weil ich in dem moment sowieso so durcheinander war weil ich ja dachte es wär grün. is einfach voll dumm gelaufen ich hoff des geht gut..

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Nach meinem Wissen funktioniert ein Starenkasten nicht mehr wenn der Film voll ist. Geblitzt wird tatsächlich nur bei noch nicht vollem Film. Möglicherweise kannst du dich erfolgreich auf ein sog. Augenblicksversagen berufen.

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Möglicherweise  kannst du dich erfolgreich auf ein sog. Augenblicksversagen berufen.

was ist jetzt genau ein augenblicksversagen?? dass ich in dem moment einfach nen blackout hatte oder wie??dann nehmen sie mir mein lappen wahrscheinlich gleich noch ganz weg.. :D

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hi da sieht es schlecht aus war bei mir auch so. Da bekommst du Nachschulung und die Kostet ca

305 €

+ 30 € Bearbeitungsgebühr deiner Stadt

+ 50 € Strafe für Rote Ampel

+ 3 Punkte

-------------

385 €

 

So war es bei mir

 

:D

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@Sat1

 

weil ich in dem moment sowieso so durcheinander war weil ich ja dachte es wär grün.
wir planen auch noch einen Beitrag über Drogen im Verkehr!
Ach, das ist euer "Niveau"? :blink: Nur weil jemand sagt er war in dem Moment durcheinander, gleich mit Drogen im Strassenverkehr kommen... :D

 

MfG

 

Thomas

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Ach, das ist euer "Niveau"?

@TS1: Über das Niveau unserer Mediengäste hier im Forum kann man sich sicher streiten, da das Sat1Automagazin hier jedoch als registriertes Mitglied vertreten ist, gehe ich bei obrigem Beitrag eher von dem Scherz eines unbekannten Schreibers aus.

 

Gruß

Goose

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..., da das Sat1Automagazin hier jedoch als registriertes Mitglied vertreten ist, ....

Bist du sicher, dass es so ist? Ich nicht. Ebenso kann sich auch irgendjemand diesen Nick einfach ausgesucht haben. Wahrscheinlich kann ich mich auch einfach "RTL-Verkehrsredaktion" nennen und mit diesem Nick als Mitglied anmelden.

Ich bin zumindest noch NICHT ueberzeugt, dass es sich auch um das handelt, was es vorgibt.

 

Theoretisch moeglich - ja. Aber wenn es doch nur ein Scherzbold ist, der hier entsprechende Scherze treiben will, - da sollte @me sich doch mal die Angaben naeher ansehen, ob das so sein kann, weil ich mir vorstellen koennte, dass das dann auch zu rechtlichen Schwierigkeiten fuehren koennte.

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Es ist richtig, daß sich jeder hier mit dem Mick "Sat1Automagazin" anmelden kann, genauso wie sich hier jeder "Gerhard Schröder" nennen könnte.

 

Wir haben jedoch ein registriertes Mitglied, welches sich "Sat1Automagazin" nennt und einen Gastposter, welcher unter gleichem Nick ein Posting verfasste. Die Wahrscheinlichkeit, daß beide die gleichen sind, ist IMHO gering, aus den 4 bisherigen Beiträgen, welche kein anderes Interesse als die Suche nach Beiträgen hatten läßt sich jedoch vermuten, daß zumindest beim registrierten tatsächlich, wenn auch nicht der Sender, ein Mitarbeiter dahintersteckt.

 

Gruß

Goose

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Dass es sich hier um zwei unterschiedliche handelt, war klar.

Ich halte es jedoch beim registrierten fuer wahrscheinlicher, dass es sich auch da um einen "Scherzbold" handelt, der nur mit diesem Namen ein wenig so tut als ob. Koennte aber auch sein, dass du recht hast. Vielleicht finden wir es ja noch heraus.

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Ebenso kann sich auch irgendjemand diesen Nick einfach ausgesucht haben. Wahrscheinlich kann ich mich auch einfach "RTL-Verkehrsredaktion" nennen und mit diesem Nick als Mitglied anmelden.

Ich bin zumindest noch NICHT ueberzeugt, dass es sich auch um das handelt, was es vorgibt.

Ruf doch mal an ! nummer steht im Rote Ampel Beitrag

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Möglicherweise  kannst du dich erfolgreich auf ein sog. Augenblicksversagen berufen.

was ist jetzt genau ein augenblicksversagen?? dass ich in dem moment einfach nen blackout hatte oder wie??

Warte doch bitte erst mal auf den Bußgeldbescheid.

Dort steht in der Regel auch die Zeit, die die Ampel schon rot war. Wenn da nun 47 Sekunden steht und die Ampel auch Nachfrage nur eine 50 Sekunden-Rotphase hat, lässt sich dann eventuell auch das Augenblicksversagen erklären.

 

MFG Samos

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@Samos

"Misstrauisch" ist vielleicht etwas uebertrieben. Ich bin etwas skeptisch, ob ein Fernsehmagazin wirklich auf diese Art und Weise nach Informationen oder Beispielen sucht.

 

So wie ich mich unter jedem Nick anmelden kann, - auch als BILD-Zeitungs-Redakteur oder wie auch immer, so koennte sich auch jeder mit dem besagten Nick anmelden und mal spasseshalber so tun als ob. Und so etwas halte ich im Moment noch fuer etwas wahrscheinlicher, - obwohl durchaus auch die Moeglichkeit besteht, dass es wirklich so ist, wie es scheint.

Ist mir im Prinzip aber relativ egal und nicht wichtig genug, um das jetzt unbedingt genau herauszufinden.

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Ich bin etwas skeptisch, ob ein Fernsehmagazin wirklich auf diese Art und Weise nach Informationen oder Beispielen sucht.

Wie du an anderer Stelle feststellen konntest, finden die Magazine doch hier tatsächlich Leute, die sich mit Kermitstimme, Sonnenbrille und Skimaske zu köstlichen Statements hinreißen lassen. ;)

 

Gruß

Goose

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"Warte doch mal auf den Bußgeldbescheid." ist immer wieder der denkbar schlechteste Tipp !!!

 

Du mußt da vorher dran arbeiten ! Zunächst mußt Du denen Arbeit machen ! Du mußt denen klar machen, daß es da jedenfalls kein Fahrverbot gibt (Augenblicksversagen, keinerlei Gefährdung, auf falsche Ampel geachtet, usw.) Dann die ganze Palette (AE, 2x, 3x, Meßprotokoll, Eichschin, Registerauszug, Reparaturbuch anfordern). Dann irgendwann mal anrufen und persönliche Situation schildern.

 

So kriegt man ca. 70 % der harmlosen Sachen kaput. Das sind auch nur Menschen bei den BGB´s. Die beschäftigen sich aber nur mit dem Einzelfall, wenn sie im Einzelfall drauf angesprochen werden. Die sind meistens auch froh, wenn sie komplikationslos 35 € verdienen, als die ganze Arbeit haben. Ich hatte selbst Fälle, da hat es die Mitarbeiterin der BGB "aus Versehen" versäumt, eine Meldung an das KBA abzugeben. Sehr nette Frau !!!

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"Warte doch mal auf den Bußgeldbescheid." ist immer wieder der denkbar schlechteste Tipp !!!

Ich würde auch eher erst einmal den AB abwarten und ihn eben nicht sofort (ungelesen) in den Rundordner werfen. ;)

 

Du mußt da vorher dran arbeiten ! Zunächst mußt Du denen Arbeit machen ! Du mußt denen klar machen, daß es da jedenfalls kein Fahrverbot gibt (Augenblicksversagen, keinerlei Gefährdung, auf falsche Ampel geachtet, usw.) Dann die ganze Palette (AE, 2x, 3x, Meßprotokoll, Eichschin, Registerauszug, Reparaturbuch anfordern). Dann irgendwann mal anrufen und persönliche Situation schildern.
Hm... hatte ich auch schon mal. Entspr. "Bitte" des Betr. oder seines Anwaltes, ihm doch Eichschein, Lebensakte usw. zuzuschicken. Selbst wenn es nur EINES dieser Dinge wäre, so bekommt zumind. hier der Betr. i.d.R. alle relevanten Papiere (nur insbes. die Lebensakte (Reparaturbuch) NICHT) zusammen übersandt. Zeitschinden ist da nicht großartig. Laut Auskunft des Leiters der hiesigen BuGeSte halten die sich auch nicht besonders lange mit irgendwelchen Nachfragen auf, sondern schicken die Akte ggf. sogar recht zügig ans zuständige AG. Dort kann sich der Betr. dann auch zu Dingen wie

- Augenblicksversagen

- persönliche Situation etc.

äußern. Der Richter wird's ggf. auch entspr. zu würdigen wissen.

 

So kriegt man ca. 70 % der harmlosen Sachen kaput.

Mag ja hier und da klappen, andern Ortes aber sicherlich auch nicht. ;)

 

Die sind meistens auch froh, wenn sie komplikationslos 35 € verdienen, als die ganze Arbeit haben.

Die machen sich kaum die Arbeit (nur bei "eigenen" Messungen vielleicht). Ansonsten bekommen wir :) die Akten zur Bearbeitung.

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Wo ist Dein Ort ? Meiner ist Köln !

 

Da ist regelmäßig kein Meßprotokoll, kein Eichschein und schon gar kein Reparaturbuch in der Akte.

 

Bzgl. Letzterem gibts inzwischen ein Standardschreiben der ZPD in Kopie, das aber auch nicht besonders beeindruckt. Schön ist beispielsweise, daß der Eichschein nicht automatisch angefordert, sondern erst nachbeschafft wird. Der ist dann aber in erstaunlich vielen Fällen der falsche (falsches Gerät !) Da brauch ich natürlich kein Reparaturbuch mehr. Du glaubst nicht, wie oft da falsche Eichscheine kommen, wo das Eichdatum nicht passt. Der Richter/die Richterin schaut eh nicht auf die IdentNr. des Gerätes.

 

Zum weiteren Prozedere s.o.

 

Man muß alles versuchen !!! Chance bei Pipisachen statistisch (und ich führe Statistik): ca. 70 % bis maximal 35 € !

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Wo ist Dein Ort ? Meiner ist Köln !

Mein Tätigkeitsbereich liegt weit weg von Köln => OWL.

 

Da ist regelmäßig kein Meßprotokoll, kein Eichschein und schon gar kein Reparaturbuch in der Akte.
Meßprotokoll in zweifacher Ausfertigung (1. komplett für den Richter und bis auf die betr. Messung restl. geschwärzt für den Anwalt :) ) und Eichschein liegen der Akte bei, Reparaturbuch bzw. Lebensakte gibt's nicht, d.h. sie wird von der ZPD nicht herausgegeben.

 

Schön ist beispielsweise, daß der Eichschein nicht automatisch angefordert, sondern erst nachbeschafft wird.

Wir haben sämtliche Eichscheine bei uns auf der Wache.

 

Der ist dann aber in erstaunlich vielen Fällen der falsche (falsches Gerät !)
Habe ich noch nicht erlebt, ist aber ein zu behebender "Fehler".

 

Du glaubst nicht, wie oft da falsche Eichscheine kommen, wo das Eichdatum nicht passt.

Das mag wohl sein. Wir schicken unsere Laser-Geräte jedenfalls pünktlich zum Eichen. Das Radargerät bringen wir i.d.R. persönlich hin (geht schneller ;) ).

 

Man muß alles versuchen !!!

Natürlich. Das ist Dein Job! Ich würde es auch tun, wenn ich betroffen wäre.

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Das sind immer viele kleine Zahlen, die angegeben werden müssen, wenn man als BGB das Eichprotokoll anfordern muß, egal ob das bei der ZPD oder auf der Wache liegt. Fehlermöglichkeiten erhöhen den Gewinnquotienten. Viel Arbeit, viele Fehlermöglichkeiten Ich hab kaum Arbeit, das macht die Angestellte inzwischen routinemäßig (Teilweise kennen die das leider schon und man kriegt "lupenreine" Akten sofort!)

 

Es gewinnt nicht der, der besser ist, sondern der, der die wenigsten Fehler macht !!! Die muß nur jemand erkennen !!!

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Das sind immer viele kleine Zahlen, die angegeben werden müssen, wenn man als BGB das Eichprotokoll anfordern muß, egal ob das bei der ZPD oder auf der Wache liegt. Fehlermöglichkeiten erhöhen den Gewinnquotienten. Viel Arbeit, viele Fehlermöglichkeiten Ich hab kaum Arbeit, das macht die Angestellte inzwischen routinemäßig (Teilweise kennen die das leider schon und man kriegt "lupenreine" Akten sofort!)

Viele kleine Zahlen? :)

 

Hm. Also ich weiß bzw. bekomme es häufiger mit, wenn bei uns eine Anfrage nach entspr. Unterlagen eintrudelt. Das wird von unseren Angestellten ;) - ja, auch wir haben welche ;) - mehrfach gecheckt und erst dann abgeschickt. Letzteres geschieht i.d.R. durch einen Kollegen, der das seinerseits auch noch einmal zumind. grob überprüft.

 

Es gewinnt nicht der, der besser ist, sondern der, der die wenigsten Fehler macht !!! Die muß nur jemand erkennen !!!

Stimmt! Und manchmal ist weniger mehr, insbes. vor Gericht. You know? :(

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Ich habs doch schonmal erzählt oder ??? Das ist kein Einzelfall !!! Da kommt ne Eichbescheinigung, die gehört zu einem völlig anderen Gerät, jedenfalls nicht zu demjenigen, das verwendet wurde. Die Eichgültigkeit war im Meßzeitpunkt abgelaufen. Das checkt keiner, schon gar nicht der Richter. Das sag ich natürlich auch nicht vor der Hauptverhandlung. Die schauen nur aufs Eichdatum und i.d.R. dann nach Beweisaufnahme Hinweis und dankeschön, Einstellung, auf Widersehen.

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  • 2 weeks later...

um hier mal wieder aufs richtige thema zu kommen nämlich mein rotlichtblitzer..

also ich hab gestern so ein anhörungsbogen von der stadt bekommen in dem mir vorgeworfen wird nach 16,2 sec über die rote ampel gefahren zu sein. was kann ich jetzt machen?? geht des jetzt mit dem augenblicksversagen?? bitte helft mir mal irgendwie ich hab echt kein bock so ne dumme nachschulung zu machen..

danke kat

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