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Versteuerung Von Firmenwagen


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Hallo zusammen. ich möchte heute - aus aktuellem Anlass - mal das Thema 1%Regelung bei der Versteuerung von Firmenwagen ansprechen.

 

Hintergrund:

Ich habe letzte Woche meinen neuen Firmenwagen bestellen lassen (BMW 3er).

Der Brutto-Listenpreis - also die Basis für die Berechnung des 1%, bzw. 0,03% - liegt bei knapp unter 44.000 Euro.

Großkundenpreis für unsere Firma ist 36.000 Euro.

 

Spaßeshalber habe ich diese Konfiguration als Privatkunde beim Händler angefragt. Mit ein bischen Handeln, wurde mir das Fahrzeug für 36.800 Euro angeboten.

 

Ich frage mich jetzt, weshalb Firmenwagenfahrer immer den Brutto-Listenpreis versteuern müssen. Selbst die Ausstattungspakete für Großkunden werden ja wieder

zurückgerechnet auf die Privatkundenpreise. Sogar der Nachlass für die FleetEdition bei BMW wird ja nicht annerkannt - und das obwohl der 320d zum Beispiel damit statt 177PS "nur" noch 163PS hat. Man also kein gleichweriges Auto fährt.

 

Ich dachte immer, das Argument für den Listenpreis sei die Tatsache, dass ein Privatkunde nicht die hohen Rabatte erhält, wie ein Großkunde. Offensichtlich ist dies aber nicht der Fall.

 

Vor dem Hintegrund, dass jeder Privatkunde mittlwereile erhebliche Rabatte aushandeln kann und gewährt bekommt, finde ich die Versteuerung des Listenpreises wirklich unfair.

 

Wie seht Ihr das?

Vielleicht sollten man mal eine Unterschriftenaktion starten, um damit beim Gesetzgeber aufzulaufen, um anzuregen, das Gesetz anzupassen. Meint Ihr sowas macht Sinn und hat Aussicht auf Erfolg?

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Die Versteuerung von Dienstwagen in Deutschland kann einen Dienstwagen schon unattraktiv machen. Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig wäre, wüsste ich nicht, ob ich einen Dienstwagen überhaupt annehmen würde.

 

In Frankreich ist ein Dienstwagen schon attraktiver: Hier muss ich nur einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten (Leasing, Steuer, Versicherung) als geldwerten Vorteil versteuern, so dass die monatlichen Kosten für mich deutlich unter 100 Euro liegen. :rolleyes:

 

An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob der Unterhalt eines privaten Fahrzeugs nicht günstiger ist und den Dienstwagen gegebenenfalls nicht privat nutzen.

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Wieso unattraktiv? Je mehr man mit einem Dienstwagen privat fährt, desto attraktiver wird es - die Pauschale bleibt ja immer gleich. Nur wer fast ausschliesslich dienstlich damit unterwegs ist, verliert.

 

@Grandtourismo: Wie sollte es denn Deiner Meinung nach gemacht werden?

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Mal nur ne kurze Überlegung dazu, nicht ausgegohren...

 

Nehmen wir mal an, du hättest die 36.800 nicht rumliegen sondern finanzierst den Wagen ...

 

Da landest du bei einer weitaus höheren Belastung als mit 44.800*1%*individuellem Steuersatz

 

Sprit und co nicht mitgerechnet.

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Wieso unattraktiv? Je mehr man mit einem Dienstwagen privat fährt, desto attraktiver wird es - die Pauschale bleibt ja immer gleich.

Zusätzlich zu dem 1% des Listenpreises sind auch noch 0,03% pro einfacher km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern, das hätte in meinem Fall zu über 2,5 % geführt.

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Ich habe auch mal hin- und hergerechnet:

Mein Dienstwagen hat einen BLP von 42.800 €, die Entfernung Wohnung - Arbeitsstelle beträgt etwa 35 km.

 

Wenn ich jetzt den Firmenwagen weglassen würde, hätte ich ohne evtl. Anpassung des Brutto gerade mal 250 € netto mehr. Davon kann ich mir kein Auto leisten, das geht alleine für den Sprit drauf. Würde ich das Brutto um die Leasingrate erhöhen (600 €) blieben insgesamt netto 600 € mehr übrig. Auch das würde keinesfalls die Kosten decken und wäre IMHO nur eine Option wenn der angebotene Firmenwagen völlig unattraktiv wäre.

 

Die Versteuerung finde ich natürlich auch ziemlich ungerecht, zumal man sich das Auto ja nicht wirklich aussuchen kann.

Allerdings lohnt sich ein Firmenwagen fast immer - gerade wenn der Privatanteil hoch ist.

 

Grobi

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Immerhin darf man kostenlos tanken und hat insbesondere bei verbrauchsintensiven Fahrzeugen/Fahrweise einen erheblichen Vorteil gegenüber den privat angeschafften Fahrzeug.

Nicht jeder Arbeitgeber versorgt seine Angestellten mit kostenlosem Kraftstoff. :whistling: Trotzdem ändert sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil nicht.

 

Gerechter wäre es wenn man die Vollkosten (also meist >2EUR/km) je privat gefahrenen KM als geldwerter Vorteil versteuern müsste.

Wie kommst Du auf 2 Euro / km? Dann müsste ich für die letzten beiden Jahre ca. 100000 Euro als geldwerten Vorteil in Deutschland versteuern. Der Listenpreis meinen Autos lag übrigens bei unter 30 k€.

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Guest Simineon
Gerechter wäre es wenn man die Vollkosten (also meist >2EUR/km) je privat gefahrenen KM als geldwerter Vorteil versteuern müsste.

 

ähm, wie kommst Du auf solch einen hohen Preis ?

 

Mein Auto (BLP ca. 50k) kostet mich Vollkosten gerade mal 60 cent/km

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Es ist ja nicht so, dass ich damit sagen will, dass es sich nicht lohnt, einen Firmenwagen zu fahren.

Für das, was letztenendes zu zahlen ist, kann ich mir sicherlich keinen Wagen in der Preisklasse privat hinstellen.

 

Mir geht es darum, dass ich den Bruttolistenpreis versteuern muss. Ich denke, es wäre fairer, den tatsächlich von der

Firma gezahlten Preis (resp. den der Leasingrate zu Grunde liegenden Preis) zu versteuern.

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@nudel: Du musst nicht 0,03% BLP zusätzlich versteuern, sondern 0,03% BLP (-0,30 ct je km), macht also bei einem PKW von 30k€ mit 30km Fahrtweg = 0 :rolleyes: (Ich hab das Grenzbeispiel für diesen Fall gewählt, mehr km=nix zu versteuern, weniger km=mehr zu versteuern)

 

Ohne kostenlosen Kraftstoff hast Du recht, dann sollte man sich wirklich überlegen, ob sich ein Firmenfahrzeug für private Zwecke lohnt. Dann lieber mehr Gehalt aushandeln, und mit dem Privatwagen ins Büro...

 

@GrandTourismo: Die Finanzämter wollten es einfach haben, daher die Wahl des unumstösslich feststellbaren BLP. Ansonsten könnten zwei Steuerpflichtige ein identisches Fahrzeug möglicherweise unterschiedlich besteuern müssen, je nachdem, welches Verhandlungsgeschick, welche Optionen (Barzahlung, Inzahlungnahme) bzw. Rabatte sie vereinbaren (konnten). Daher wird es für alle (altes Auto/neues Auto/Oldtimer/Schnäppchen) einheitlich gemacht. Wenn Du es genau bzw. gerecht haben willst, kannst Du ja immer noch ein Fahrtenbuch führen - viel Spass! :whistling:

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name='yazerone' date='01.09.2009, 9:25' post='663334']

[...]

@GrandTourismo: Die Finanzämter wollten es einfach haben, daher die Wahl des unumstösslich feststellbaren BLP. Ansonsten könnten zwei Steuerpflichtige ein identisches Fahrzeug möglicherweise unterschiedlich besteuern müssen, je nachdem, welches Verhandlungsgeschick, welche Optionen (Barzahlung, Inzahlungnahme) bzw. Rabatte sie vereinbaren (konnten). Daher wird es für alle (altes Auto/neues Auto/Oldtimer/Schnäppchen) einheitlich gemacht. Wenn Du es genau bzw. gerecht haben willst, kannst Du ja immer noch ein Fahrtenbuch führen - viel Spass! :whistling:

Schon klar, dass dann unterschiedliche Versteuerungen anfallen. Wo soll das ungerecht sein. jemand, der denselben Job macht wie ich und hat vielleicht ein höheres Gehalt oder vielleicht ein niedrigeres. So ist das eben im Leben. Der eine verhandelt besser, der andere schlechter.

Ich sehe es einfach nicht ein, einen Listenpreis zu versteuern, den kein Mensch in Deutschland bezahlen würde.

Mann sollte wenigstens dazu übergehen, die Großkundenpreislisten als Basis für die Versteuerung zu nehmen.

 

BTW das hier

@nudel: Du musst nicht 0,03% BLP zusätzlich versteuern, sondern 0,03% BLP (-0,30 ct je km), macht also bei einem PKW von 30k€ mit 30km Fahrtweg = 0 sneaky.gif (Ich hab das Grenzbeispiel für diesen Fall gewählt, mehr km=nix zu versteuern, weniger km=mehr zu versteuern)

 

Stimmt ja auch nicht so ganz

 

 

Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges 30000,00

davon 1 % pro Monat: 300,00

+ 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km): 270,00

= geldwerter Vorteil 570,00

./. pauschal versteuerte Fahrtkosten

(30 km * 0,30 * 15 Tage (üblich)) 135,00

ui versteuernder Geldwertwr Vorteil 435,00

 

Je mehr Kilometer, je mehr zu Versteuern!

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Ja, aber wenn ich einen zu versteuernden Geldwerten Vorteil von 570€ habe und einen Eingangssteuersatz von 30%, dann sind das 171€ pro Monat und davon kann man wirklich keinen normalen PKW unterhalten.

 

Wenn man natürlich keinen weiten Weg ins Büro hat und nicht viel fährt, dann geht das unter Umständen schon, so man nicht den gleichen Komfort wie im Firmen BMW braucht.

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Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges 30000,00

davon 1 % pro Monat: 300,00

+ 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km): 270,00

= geldwerter Vorteil 570,00

./. pauschal versteuerte Fahrtkosten

(30 km * 0,30 * 15 Tage (üblich)) 135,00

ui versteuernder Geldwertwr Vorteil 435,00

Die Entfernungspauschale darf man hier nicht mitrechnen, schließlich könnte ich diese auch zum Ansatz bringen, wenn ich einen Privatwagen hätte. Bei einer Entfernung von 30 km würde der geldwerte Vorteil also 570 Euro betragen.

 

 

Ja, aber wenn ich einen zu versteuernden Geldwerten Vorteil von 570€ habe und einen Eingangssteuersatz von 30%, dann sind das 171€ pro Monat und davon kann man wirklich keinen normalen PKW unterhalten.

Es ist aber der Spitzensteuersatz maßgeblich. Wenn man unter den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung liegt, sind auch noch entsprechende Beiträge zu den Versicherungen zu leisten.

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[...]

Die Entfernungspauschale darf man hier nicht mitrechnen, schließlich könnte ich diese auch zum Ansatz bringen, wenn ich einen Privatwagen hätte. Bei einer Entfernung von 30 km würde der geldwerte Vorteil also 570 Euro betragen.

 

Das gebe ich immer so in der Steuererklärung an und das geht so durch

 

Ja, aber wenn ich einen zu versteuernden Geldwerten Vorteil von 570€ habe und einen Eingangssteuersatz von 30%, dann sind das 171€ pro Monat und davon kann man wirklich keinen normalen PKW unterhalten.

 

Das simmt schon. Aber darum geht es mir ja nicht

 

[Mike28:Geschrieben: Heute, 10:25]

Wenn man natürlich keinen weiten Weg ins Büro hat und nicht viel fährt, dann geht das unter Umständen schon, so man nicht den gleichen Komfort wie im Firmen BMW braucht.

Das kann ich mir leider nicht aussuchen, sondern ist festgelegt.

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[...]

Die Entfernungspauschale darf man hier nicht mitrechnen, schließlich könnte ich diese auch zum Ansatz bringen, wenn ich einen Privatwagen hätte. Bei einer Entfernung von 30 km würde der geldwerte Vorteil also 570 Euro betragen.

 

Das gebe ich immer so in der Steuererklärung an und das geht so durch

Natürlich geht das so durch. Aber das könntest Du auch angeben, wenn Du mit dem Privatwagen, dem Zug oder einer Fahrgemeinschaft fahren würdest. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 570 Euro, die 135 Euro kannst Du da nicht miteinrechnen.

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@nudel

 

okay, das stimmt. Also 570 Euro

Wenn ich also mein Engangsbeispiel rechne, komme ich auf:

 

440 Euro für den Wagen wenn ich die Preisliste und auf

360 Euro für den Wagen wenn ich den realistischen Marktpreis zu Grunde lege

 

Macht also 80 Euro unterschied.

 

Warum sollte ich 80 Euro mehr versteuern, wenn die Grundlage nicht dem Marktpreis entspricht?!

 

Das ist es, was mich aufregt, weil es nicht gerechtfertigt ist. Genausowenig wie die Tatsache, dass ich den Wagen

im 2ten, 3ten und jedem weiteren Jahr immernoch mit dem Listenpreis - anstatt dem Zeitwert - versteuern muss.

Ich soll also einen Vorteil versteuern, der gar keiner ist.

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Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn Du das versteuern willst, was Du tatsächlich durch die PKW-Gestellung bekommst, ist Bruttolistenpreis genauso falsch wie tatsächlich gezahlter Preis. Dann kannst Du nur Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen km-Kosten abrechnen. Du versteuerst ja nicht den Erhalt eines PKW mit irgendeinem Wert X, sondern dessen Nutzung, also die Summe aus Wertverlust, Reparaturen, Versicherung, Steuer, Sprit... Alles andere ist nur eine Pauschale, für den einen positiv, für den anderen negativ. Da mir persönlich das Fahrtenbuch zu aufwendig ist, nehm ich die Pauschale. Wenn ich die Summe aller Kfz-Kosten gegen die Pauschale setze, lohnt es sich für mich. Wenn nicht - siehe @hartmut

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Ich soll also einen Vorteil versteuern, der gar keiner ist.

Wer zwingt dich einen Firmenwagen zu nehmen? :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

 

Niemand tut das. Aber zweifelsfrei feststeht, dass ich mir für das, was ich netto weniger durch den Firmenwagen habe, kein vergleichbares Auto hinstellen kann.

 

Im Übrigen fahre ich per Anno ca. 60.000-70.000km. Alleine der Wertverlust hierdurch wird wohl höher sein, als das was man als km Pauschale bekommt. Außerdem

müsste ich dann jede Fahrt akribisch aufschreiben und mich im Zweifelsfalle mit dem AG streiten, weil er für eine Strecke weniger km errechnet, da ich z.B. einen

Stau umfahren habe und daher mehr km gefahren bin. Ne, das brauche ich nun wirklich nicht.

 

So oder so bleibt meine Frage: Warum wird der Listenpreis und nicht der real erzielte Preis zu Grunde gelegt? U/nd vor allem, welche Mittel und Wege kann man gehen,

diese Regelung zu kippen/ändern?

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[...]Du versteuerst ja nicht den Erhalt eines PKW mit irgendeinem Wert X, sondern dessen Nutzung, also die Summe aus Wertverlust, Reparaturen, Versicherung, Steuer, Sprit.[...]

Und daür Arbeite ich ja auch. Die private Nutzung ist schließlich unterm Strich ein Teil des Gahaltes!

[...]Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn Du das versteuern willst, was Du tatsächlich durch die PKW-Gestellung bekommst, ist Bruttolistenpreis genauso falsch wie tatsächlich gezahlter Preis. Dann kannst Du nur Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen km-Kosten abrechnen.[...]

Ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen, sondern nur Listenpreis und Marktpreis.

VDas Argument für die versteuerung des Listenpreises ist die Tatsache, dass Privatpersonen nie so hohe Rabatte und Nachlässe bekommen wie Geschäftskunden und daher aus Fairness der Listenpreis zu versteuern ist. Der Listenpreis eines Autos ist aber im Prinzip nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Oder kennt jemand von Euch jemanden, der

ein Auto zum Listenpreis gekauft hat...!!!???

Wenn also jeder Otto Normalverbraucher bis 30% Nachlass auf einen Neuwagen heraushandeln kann, wieso sollte ich als Firmenkunde, dessen AG ja auch deutlich unter dem

Listenpreis einkauft diesen Listenpreis versteuern?

 

Die Fahrtenbuchversion hat übrigens einen entscheidenen Nachteil: ALLE Kosten für das Auto werden eingerechnet. Das kann unter Umständen teurer werden, als die Pauschele.

Zum Beispiel, wenn man teure Reparaturen oder Unfälle hat. Dazu kommt das ganze Geschreibsel, das echt nervt.

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Über das Fahrtenbuch streitest Du ja nicht mit Deinem AG, sondern mit Deinem Finanzamt. Das ist auch der Grund, warum ich keins mehr fälsche schreibe. Und wenn Du Dir für "das, was ich netto weniger durch den Firmenwagen habe, kein vergleichbares Auto hinstellen kann"st, dann lohnt es sich für Dich doch trotz Firmenwagenbesteuerung. Mit dem Fahrtenbuch bekommst Du ja gerade nichtdie Pauschale von 30 ct, sondern es wird der tatsächliche Kilometersatz berechnet (Kosten des Fahrzeugs/gefahrene km), der dann mit der Summe der Privatfahrten multipliziert wird. Genau deshalb ist das die einzig gerechte Lösung.

 

Was sagt denn der Wert des Fahrzeugs aus? Ein Neuwagen zu 100.000,- € Kaufpreis kann die gleichen km-Kosten haben, wie ein alter Billigheimer mit massiven Reparaturen, warum soll dann der teure Neuwagen höher besteuert werden? Die 1%-Regel ist eine Pauschale, mal gut, mal schlecht, aber selten gerecht.

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Über das Fahrtenbuch streitest Du ja nicht mit Deinem AG, sondern mit Deinem Finanzamt.[...]

Mit denen streite ich mich noch weniger gerne!

[...]Das ist auch der Grund, warum ich keins mehr fälsche schreibe. Und wenn Du Dir für "das, was ich netto weniger durch den Firmenwagen habe, kein vergleichbares Auto hinstellen kann"st, dann lohnt es sich für Dich doch trotz Firmenwagenbesteuerung.[...]

 

Das stelle ich auch nicht in Abrede. Schließlich tanke ich auch privat auf die Firmenkarte und habe auch sonst keine Kosten für den Wagen. Das ist gut so und soll auch so bleiben. ich will auch nichts mit dem ganzen Aufwand für die Abrechnung eines privaten Wagens für geschäftliche Zwecke zu tun haben.

 

Ich darf aber dennoch den Listenpreis als Grundlage ungerecht finden, oder?

 

 

BTW: Ich glaube nicht, das mein Privatwagen - ein Golf I - für meine geschäftlichen Belange das richtige Fahrzeug ist....!

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Du kannst doch einen Firmenwagen für alleinige dienstliche Nutzung haben, musst Du eben abends mit dem Gölflein vom Hof dackeln. Dann entfällt die Privatbesteuerung ganz.

Dennoch muss ich mit den Kosten ersteinmal in Vorlage gehen.

Nehmen wir mal einen aktuellen Golf V Variant für 35k: Monatliche kosten dürften bei ca. 1,1 Euro liegen (Leasing: 500 EURO; Sprit 200 Euro, Vers. 75 Euro; Wartung/ Rep.: 80 Euro; Wertverlust 275 Euro)

Aufs Jahr gerechnet also 13,56k. Das kann und will ich nicht vorstrecken! Und wenn ich dann einen Kredit haben will (Haus, Anschaffungen, etc.) dann machen mir genau die monatlichen Kosten für's Leasing ggf. einen Strich durch die Rechnung. Danke, nein!

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Na also, Du bekommst die 1,1k € monatlich gratis von Deinem Chef, versteuerst davon 350,- + 180,- =530,- und findest das ungerecht? Er könnte Dir die gleiche Summe auch in mehr Gehalt geben, dann hättest Du aber viel weniger netto, zu wenig für ein eigenes Fahrzeug.

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Na also, Du bekommst die 1,1k € monatlich gratis von Deinem Chef, versteuerst davon 350,- + 180,- =530,- und findest das ungerecht? Er könnte Dir die gleiche Summe auch in mehr Gehalt geben, dann hättest Du aber viel weniger netto, zu wenig für ein eigenes Fahrzeug.

Da ich seit ca. 10 Jahren Firmenwagenfahrer bin, kenne ich diese Rechnungen nur allzugut.

 

Irgendwie reden/schreiben wir aber aneinander vorbei!

 

SICHERLICH ist das ein Vorteil für mich! Ich finde es auch nicht ungerecht, den Wagen zu versteuern. Darum geht es hier im Thread ja auch nicht.

 

Nochmal, es geht um die Frage:

 

Warum den Listenpreis und nicht den real erzielten?

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Auch nochmal - weil es eine Pauschale ist und nichts anderes. Ist simpel und nicht manipulierbar. Einen Kaufpreis kann man (hatte ich oben bereits geschrieben) je nach Zahlung/Verhandlungsgeschick verändern. Und das geht nunmal im Steuerrecht nicht. Gleicher Sachverhalt - gleiche Steuer. Wenn Dein Chef gut verhandelt - gut für ihn, wenn nicht, schlecht für ihn. Für Dich ist es egal, ist immer das gleiche Auto.

 

Wenn Du es genau willst - Fahrtenbuch.

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Was ist denn da zu manipulieren?

Der Kaufpreis steht im Vertrag. Egal ob Listenpreis oder frei verhandelt.

Diesen Vertrag kann das Finanzamt jederzeit einsehen und gut ist.

 

Das ist ja nun kein Argument für die den Listenpreis.

 

(BTW: Ich muss ja sogar den Nachlass für die FleedEdition bei BMW rausrechnen lassen und das obwohl der Wagen dann weniger Leistung hat im

vergleich zu dem, der ohne gekauft wurde (163 zu 177 PS))

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Geb ich ein Auto in Zahlung - mach ichs über den Restkaufwert des "Alten", Barzahlung vs. Finanzierung - anderer Kaufpreis, und ich will hier gar nicht erst mit Gemauschel anfangen, weil ich den Chef vom Autohaus kenne, der mir irgendeinen Phantasiepreis aufschreibt...

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Geb ich ein Auto in Zahlung - mach ichs über den Restkaufwert des "Alten", Barzahlung vs. Finanzierung - anderer Kaufpreis,

 

Das dürfte aus den Büchern des Autohauses im Zweifelsfalle hervorgehen...

 

und ich will hier gar nicht erst mit Gemauschel anfangen, weil ich den Chef vom Autohaus kenne, der mir irgendeinen Phantasiepreis aufschreibt...

 

.. solange, bis eine Steuerprüfung in seinem Haus den ganzen Scheiß aufdeckt.

 

Wenn man denn dann als Staat doch Angst vor so einer Mauschelei hat, dann sollte wenigstens der Preis aus der Großkundenkliste zu Grunde gelegt werden! Die kann jeder einsehen und gut ist.

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Hier in Frankreich scheint das doch besser geregelt zu sein: Ich zahle 30% der tatsächlichen Aufwendungen meines Arbeitgebers als geldwerten Vorteil:

 

380 Euro Leasing

25 Euro Steuern

75 Euro Versicherung

16 Euro Reifen

-------------------

496 Euro monatlich, davon 30% = 148,80 Euro geldwerter Vorteil :whistling:

 

In Deutschland würde ich für das gleiche Auto bei 53 km Entfernung zur Arbeitsstätte 725 Euro bezahlen.

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[...]

In Deutschland würde ich für das gleiche Auto bei 53 km Entfernung zur Arbeitsstätte 725 Euro bezahlen.

Bezahlen oder versteuern?

Versteuern und versichern.

 

Verstehe ich nicht!

Du würdest in D 725 Euro als Geldwerten Vorteil angerechnet bekommen oder

Du würdest in D 725 Euro weniger Nettolohn durch den Wagen haben?

 

Versichern musst Du in D doch keinen Firmenwagen!

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aber ohne Sprit/Reparaturen?

Den Sprit bezahle ich selbst; die Reparaturen übernimmt der Hersteller (Garantie).

 

Verstehe ich nicht!

Du würdest in D 725 Euro als Geldwerten Vorteil angerechnet bekommen oder

Du würdest in D 725 Euro weniger Nettolohn durch den Wagen haben?

Ich hätte einen geldwerten Vorteil von 725 Euro, den ich versteuern müsste.

Versichern musst Du in D doch keinen Firmenwagen!

Den Wagen müsste ich nicht versichern, aber entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten.

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[...]

Ich hätte einen geldwerten Vorteil von 725 Euro, den ich versteuern müsste.

Versichern musst Du in D doch keinen Firmenwagen!

Den Wagen müsste ich nicht versichern, aber entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten.

 

Würde also bedeuten, dass Du ungefähre 350-400 Euro weniger netto hättest.

Da dürfte Dich ein Neuwagen zwischen 25k und 30k sicherlich monatlich mehr kosten. So gesehen würde es sich auch in D noch lohnen.

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Also nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die von Dir genannten? D.h. zusätzlich zur Versteuerung kommt noch der Bruttowert Deiner Tankstellenrechnung. Wäre also bei Dir bis ca 230 € Spritkosten (hab mal pauschal 60% Abzüge Sozial+Steuern unterstellt) in F günstiger, danach gewinnt D. Aber ob man bei einem Auto für 67k damit weit kommt (ist doch bestimmt ein großvolumiger Benziner :whistling: ) Was ist mit Umbauten, musst Du dafür in F extra zahlen/versteuern? (Bsp aus der Praxis: ein Dienstwagennutzer lässt sich eine klitzekleine Multimediaanlage in seinen Dienstwagen einpflanzen)

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Also nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die von Dir genannten?

Ich habe die tatsächlichen Kosten genannt. Die Spritkosten, die ich selber trage, belaufen sich auf ca. 150 Euro / Monat.

Würde mein Arbeitgeber den Sprit zahlen, müsste ich diesen auch zu 30% als geldwerten Vorteil versteuern.

Was ist mit Umbauten, musst Du dafür in F extra zahlen/versteuern?

Umbauten sind nicht zulässig, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wie wohl fast alle Dienstwagen. Wenn mir mein Arbeitgeber aber beispielsweise neue Felgen für 1000 Euro kaufen würde, müsste ich das auch als geldwerten Vorteil versteuern.

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Aaah, ok. Das ist in D natürlich ungünstiger, da es hier immer der gleiche Wert ist, egal wieviel Sprit bzw. Umbauten zusätzlich anfallen(in kleineren und mittleren Unternehmen gibt es auch eigene Fahrzeuge, Leasing ist aus Kostengründen meist nicht so verbreitet). Wenn der Arbeitgeber also in D keinen Sprit bezahlt, verschlechtert sich die Rechnung dramatisch. Das ist in F natürlich sinnvoller, Kürzung nur, was auch kostet.

 

@Grandtourismo

 

Wäre das nicht eine Lösung? Simpel, fair und rein kostenbezogen?

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jetzt hab ichs gefunden! Die 1%-Regelung war erst "nur" eine Verwaltungsanweisung zur Vereinfachung, die dann Gesetz wurde:

 

Die 1 v.H.-Methode beinhaltet eine typisierende --die Verhältnisse des Einzelfalles weitestgehend außer Betracht lassende-- Art der Wertermittlung. Dies ergibt sich schon daraus, daß sie die individuellen Nutzungsverhältnisse, insbesondere den Umfang der privaten Nutzung (Fahrleistung) und den Umfang der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (nur die festen oder auch die laufenden Kosten) vernachlässigt. Soweit sie an die Anschaffungskosten des PKW anknüpft, geht sie nicht von tatsächlich angefallenen Kosten aus, sondern vom abgerundeten Listenpreis, und zwar --auch bei einem gebraucht erworbenen PKW-- dem historischen Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. ( BFH Urteil vom 23.10.1992 - VI R 1/92)

 

1996 wurde die Regelung dann Gesetz und gilt seitdem fast unverändert. Ich glaube, da muss schon ein sehr guter Vorschlag kommen, um diese Regelung zu kippen.

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jetzt hab ichs gefunden! Die 1%-Regelung war erst "nur" eine Verwaltungsanweisung zur Vereinfachung, die dann Gesetz wurde:

[...]

Wie das mit provisorischen Übergangslösungen halt so ist. Kennt man ja vom Heimwerken im Haus :whistling:

 

Kostenbezogene Versteuerung halte ich für nicht sehr einfach zu ermitteln. Ausserdem aufwendig durch das Finanzamt zu kontrollieren.

Da müssten die Beamten sich für jeden Dienstwagen durch Berge von Rechnungen und Belegen wühlen.

 

Einfacher ist die Vorlage des Kauf- bzw. Leasingvertrages. Ein Beleg, eine Summe. Gut ist.

 

Die Regelung 1% plus Arbeitsweg oder alternativ Fahrtenbuch ist ja an sich gar nicht schlecht. In der Gesamtheit kann sie ja so bleiben.

Mit der kleinen Änderung, einen realistischen (da erzielten) Marktpreis anzusetzen. Den Staat wird es nicht zu viel Kosten und der Arbeitmehmer

hat mehr Netto zum konsumieren.

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Nochmal, es geht um die Frage:

 

Warum den Listenpreis und nicht den real erzielten?

Weil der Listenpreis hier nicht für den Kaufpreis steht sondern als Maß für die Gesamtkosten dienen soll.

 

Ansonsten wäre nämlich der nächste logische Schritt, dass man auch bei Gebrauchtwagen nur 1% des Gebrauchtwagenpreises versteuern würde. Dann könntest du für 8000 Euro einen alten S8 kaufen und mit 80 Euro Versteuerung die Privatkosten abgelten, obwohl du damit nichtmal den Tank voll bekommst.

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Nochmal, es geht um die Frage:

 

Warum den Listenpreis und nicht den real erzielten?

Weil der Listenpreis hier nicht für den Kaufpreis steht sondern als Maß für die Gesamtkosten dienen soll.

 

Ansonsten wäre nämlich der nächste logische Schritt, dass man auch bei Gebrauchtwagen nur 1% des Gebrauchtwagenpreises versteuern würde. Dann könntest du für 8000 Euro einen alten S8 kaufen und mit 80 Euro Versteuerung die Privatkosten abgelten, obwohl du damit nichtmal den Tank voll bekommst.

 

Wer sagt denn, dass der zu versteuernde Betrag die laufenden Kosten für den Wagen decken muss?

 

Im Übrigen denke ich nicht, dass viele Firmenwagenfahrer sich darauf einlassen würden, eine alte Schüssel zu fahren. Außerdem wird der Chef das im Zweifelsfalle kippen.

Zum einen weil es beim Kunden nicht gut kommt, mit einem alten "Dickschiff" vorzufahren, zum anderen, weil die Kosten erheblich höher liegen dürften als die eines

modernen Wagens (Stichwort Verbrauch, Reparaturen, etc.).

 

 

Aber langsam verstehe ich das Problem und glaube, das die jetzige Lösung tatsächlich die einzig gangbare ist....

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Wer sagt denn, dass der zu versteuernde Betrag die laufenden Kosten für den Wagen decken muss?
Nicht die gesamten Kosten, aber einen Anteil. Bei einer Pauschale braucht man nun einmal irgend einen Maßstab.

 

Im Übrigen denke ich nicht, dass viele Firmenwagenfahrer sich darauf einlassen würden, eine alte Schüssel zu fahren.
Das muß keine alte Schüssel sein. Selbst ein aktuelles Modell das wenige Jahre alt ist bekommst du leicht zum halben Preis.

 

 

Außerdem wird der Chef das im Zweifelsfalle kippen.

Zum einen weil es beim Kunden nicht gut kommt, mit einem alten "Dickschiff" vorzufahren,

Du vergißt, dass mancher Firmenwagenfahrer selber der Chef ist.

 

Im Übrigen kann man sich beim Kunden auch mit dem Vormodell durchaus noch sehen lassen, wenn das aktuelle Modell noch keine 3 Jahre am Markt ist, und ein gutes Vormodell bekommst du auch zu 25 ... 35% des Preises.

 

 

zum anderen, weil die Kosten erheblich höher liegen dürften als die eines modernen Wagens (Stichwort Verbrauch, Reparaturen, etc.).
Das trifft bei teuren Autos nicht zu, da ist der Wertverlust beim Neuwagen (bzw. Leasingrate) immer mit Abstand der dickste Posten, egal wieviele Prozente man herausgeschlagen hat.

 

Ich habe dieses Thema auch bis ins Letzte analysiert, habe jahrelang gebrauchte S-Audis gefahren. Ich habe sie privat gefahren und den betrieblichen Anteil der Kosten laut GPS-Fahrtenbuch an meine GmbH abgerechnet - inkl. einer AfA die ganz normal auf Null geht. Der Verkaufspreis ist dann legaler steuerfreier Erlös. Dafür gibt es aber einen Nachteil: Kein Vorsteuerabzug. Und bei 19% rechnet sich das dann auch nicht mehr. Fahre jetzt auch 1% allerdings VW-Bus.

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[...]

und ein gutes Vormodell bekommst du auch zu 25 ... 35% des Preises.[...]

 

Irgendwo im diesem Rahmen bekommst Du das ja schon als Nachlass auf einen Neuwagen (siehe mein Beispiel im ersten Eingangspost)

 

[...] Fahre jetzt auch 1% allerdings VW-Bus.[...]

 

Traumhaft!

 

Ich habe auch schon hin und her gerechnet, ob es sich lohnt, einen privaten Wagen geschäftlich zu nutzen. Jedoch ist mir der Aufwand zu groß und es lohnt sich unterm Strich für nicht wirklich.

 

Man muss wohl damit leben, die Listenpreise zu versteuern.

 

Mein Arbeitgeber lässt übrigens gerade prüfen, ob man einen Rabatt, wie die FleetEdition bei BMW (bei der ja das Auto auch weniger Leistung hat) vom zu versteuernden Listenpreis abgezogen werden darf. Ebenso prüfen wir, in wie weit es möglich ist, den Preis für die Navi-Freisprechkombi rauszurechnen (denn Nutzung von Firmen-Telefon und Laptop sind ja auch kein geldwerter Vorteil).

Mal schauen, was dabei herauskommt. Ist ja je nach Fahrzeug und System ein hübsches Sümmchen.

 

[(Eine Überlassung von Telekommunikation wäre bei einem Angestellten auch nicht steuerpflichtig. Abgeleitet aus § 3 Nr. 45 EStG ab ("steuerfrei sind ... die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten")]

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und ein gutes Vormodell bekommst du auch zu 25 ... 35% des Preises.[...]

 

Irgendwo im diesem Rahmen bekommst Du das ja schon als Nachlass auf einen Neuwagen (siehe mein Beispiel im ersten Eingangspost)

Ich rede nicht von Nachlass sonder von Preis. :whistling:

 

Mein letzter S8 kostete 29TE bei einem Listenpreis von 120TE, der war keine 4 Jahre alt, das neue Modell war gerade erst erschienen, und hatte 80Tkm drauf.

 

Mein Arbeitgeber lässt übrigens gerade prüfen, ob man einen Rabatt, wie die FleetEdition bei BMW (bei der ja das Auto auch weniger Leistung hat) vom zu versteuernden Listenpreis abgezogen werden darf. Ebenso prüfen wir, in wie weit es möglich ist, den Preis für die Navi-Freisprechkombi rauszurechnen (denn Nutzung von Firmen-Telefon und Laptop sind ja auch kein geldwerter Vorteil).
Navi ggf. ja, davon habe ich auch schon gehört. Aber Nachlaß: Nein, definitiv.
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Mein Arbeitgeber lässt übrigens gerade prüfen, ob man einen Rabatt, wie die FleetEdition bei BMW (bei der ja das Auto auch weniger Leistung hat) vom zu versteuernden Listenpreis abgezogen werden darf. Ebenso prüfen wir, in wie weit es möglich ist, den Preis für die Navi-Freisprechkombi rauszurechnen (denn Nutzung von Firmen-Telefon und Laptop sind ja auch kein geldwerter Vorteil).
Navi ggf. ja, davon habe ich auch schon gehört. Aber Nachlaß: Nein, definitiv.

Naja, der Nachlass - in diesem Falle die FleetEdition von BMW - ist ja im Prinzip kein Nachlass. Das Fahrzeug wird ca. 900 Euro (netto) billiger, hat dafür aber 163PS statt 177PS (beim 320d). Ein reiner Nachlass wäre es, wenn ansonsten alles identisch ist...

Wieso sollte ich ein 320d mit 163PS genau so versteuern, wie einen mit 177PS? Sollte das so sein, würde ich die FleetEdition nicht mitbestellen!

 

Kann ja mal das Ergebnis posten, wenn der Steuerberater seinen Senf dazu gegeben hat...

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