315 0 Posted April 23, 2009 Report Share Posted April 23, 2009 Hallo, bei uns in der Straße "parkt" seit einigen Wochen/Monaten ein alter T2-Bus. Total verrostet und heruntergekommen. Man könnte schon fast denken, dass da einer nur drin wohnt, aber auch von innen sieht der total eckelig aus. Da hier eh schon Mangel an Parkplätzen herrscht, hab ich mir mal überlegt, ob es da eigentlich irgendne Vorschrift gibt, wie lange man irgendwo stehen darf. Der Bus bewegt sich, wie gesagt, seit bestimmt 2 Monaten oder länger nicht von der Stelle. Ich frage mich auch, ob überhaupt noch jemand Anspruch auf den Wagen erhebt, so wie der aussieht. Ach und der Wagen ist übrigens aus dem Ausland. Grüße315 Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 23, 2009 Report Share Posted April 23, 2009 Prinzipiell kann die Kiste so lange stehenbleiben bis sie nur noch Rost ist den der Regen in den Gulli spült,die Kiste muß nur ordnungsgemäß zugelassen sein.bei deutschen Fahrzeugen wäre ein überzogener Tüv eine Möglichkeit das Fahrzeug entfernen zu können,aber bei Ausländischen?Du kannst höchstens das Ordnungsamt und/oder die Polizei auf das Fahrzeug hinweisen,ob die dann was machen können ist eine andere Frage. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 24, 2009 Report Share Posted April 24, 2009 Ein ausländisches Fahrzeug müsste aber in Deutschland zugelassen werden, wenn es hier länger bleiben soll, oder? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 24, 2009 Report Share Posted April 24, 2009 Ein ausländisches Fahrzeug müsste aber in Deutschland zugelassen werden, wenn es hier länger bleiben soll, oder?Es sei denn, es ist auf eine Firma im EU-Ausland zugelassen und wird für diese Firma in Deutschland genutzt. Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted April 25, 2009 Report Share Posted April 25, 2009 Ein ausländisches Fahrzeug müsste aber in Deutschland zugelassen werden, wenn es hier länger bleiben soll, oder? Jo, nach 12 Monaten wenn der endgültige Ruheort in D begründet ist. Nur, ist der Wagen auf eine "unbekannte" Person im Ausland zugelassen kann man nichts machen, wen soll man dann dazu bewegen das Auto in D anzumelden wenn der Besitzer iregendwo in Italien ist. Quote Link to post Share on other sites
DeltaForceBerlin 0 Posted April 28, 2009 Report Share Posted April 28, 2009 Kann ich nur bestätigen: Ausländische Fahrzeuge haben quasi Narrenfreiheit. Da geht nicht viel.Das BGH hat mal angenommen, dass ein Kfz nach 6 Monaten wieder in Betrieb genommen werden sollte. Jedoch war das nur mal eine vage Andeutung. Es gibt weder einen Tatvorwurf noch meines Wissens nach ein Musterurteil. Auch eine abgelaufene HU oder AU ist kein Grund ein Fahrzeug entfernen zu lassen. Da gibt erstmal einen Mängelbericht und den kannst du treiben, bis der Tatbestandskatalog Punkte hergibt. Das schaffe das Fahrzeug aber nicht weg. Also: Da kann man nichts machen. In Einzelfällen könnten andere Gesetze greifen: Kommunale Straßengesetze wie "Sondernutzung" von öffentlichem Straßenland. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 8, 2009 Author Report Share Posted May 8, 2009 Ein ausländisches Fahrzeug müsste aber in Deutschland zugelassen werden, wenn es hier länger bleiben soll, oder? Wo finde ich den entsprechenden § dazu? Welches Land könnte das denn sein: Kennzeichen "1156 WWB 85" vorne weiß, hinten gelb (kein EU-Kennzeichen) In Einzelfällen könnten andere Gesetze greifen: Kommunale Straßengesetze wie "Sondernutzung" von öffentlichem Straßenland. Auch hier die Frage nach dem §? Oder wo finde ich sonst weitere Informationen dazu? Ans Ordnungsamt hab ich mich schonmal gewandt, aber das hörte sich nicht so vielversprechend an... Gruß315 Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 8, 2009 Report Share Posted May 8, 2009 Welches Land könnte das denn sein: Kennzeichen "1156 WWB 85" vorne weiß, hinten gelb (kein EU-Kennzeichen)Ist das ein Rechtslenker? Könnte ein Engländer sein. MfG Edit: Ist wohl ein Franzose. Scheint aber nur ein provisorisches Kennzeichen zu sein. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted May 8, 2009 Report Share Posted May 8, 2009 Die 3 Buchstaben in der Mitte sind für britische Kennzeichen untypisch.Würde daher eher auf ein französiches Kennzeichen tippen. Das WWB deutet auf ein Ausfuhr- bzw. Händlerkennzeichen hin. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 8, 2009 Author Report Share Posted May 8, 2009 Ist das ein Rechtslenker?Linkslenker Das WWB deutet auf ein Ausfuhr- bzw. Händlerkennzeichen hin.Was bedeutet das? Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted May 8, 2009 Report Share Posted May 8, 2009 Ein ausländisches Fahrzeug müsste aber in Deutschland zugelassen werden, wenn es hier länger bleiben soll, oder? in der Regel muss es nach 12 Monaten umgemeldet werden, bei Fahrzeugen innerhalb der EU greift diese Regel aber gar nicht da eben alle Staaten die dem Genfer Abkommen 1968 beigetreten sind die private Nutzung ausländischer Fahrzeuge dulden bzw anerkannt haben das die private Nutzung erlaubt ist.Mein ehemaliger Chef fährt seit ca 5 Jahren mit Polnischen Kennzeichen ( auf eine Bekannte in Polen zugelassen ) - 2 Grüne wollten ganz schlau sein und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten sind aber nachdem der Anwält eingeschaltet wurde gescheitert. Es kam nicht mal zu einer Verhandlung da das Finanzamt einen Rückzieher machte bzw mitteilte das die private Nutzung eben doch setuerfrei sei. Das ganze funzt aber nur, wenn der Halter im Ausland eine andere Person ist als die die hier den Wagen fährt. Sind Halter und Fahrer gleich ( z.B. bei Polen mit Wohnsitz in D) kann für das Fahrzeug durchaus KFZ-Steuer nachberechnet werden. Aber selbst wenn das Fahrzeug nicht aus der EU ist, kann der "Deutsche Staat" nichts machen. Eine Zwangsummeldung geht ja gar nicht da man dafür die ausländischen Papiere bräuchte. Ohne Papiere keine Anmeldung. Einzig die KFZ-Steuer könnte man berechnen. Hat das parkende Fahrzeug eine gültige Zulassung ( egal wo ) dann kann es da also ewig stehen bis mal eine Baustelle kommt oder so und Parkverbot gilt - dann könnte man abschleppen. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 10, 2009 Author Report Share Posted May 10, 2009 In Einzelfällen könnten andere Gesetze greifen: Kommunale Straßengesetze wie "Sondernutzung" von öffentlichem Straßenland. Auch hier die Frage nach dem §? Oder wo finde ich sonst weitere Informationen dazu? Das mit der Sondernutzung wollte ich nochmal aufgreifen. Paragraph dazu? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 10, 2009 Report Share Posted May 10, 2009 Das kann in jeder Stadt abweichen. Sondernutzung ist städtisches bzw. Gemeinderecht. Also heißt es in den örtlichen Satzungen danach zu suchen. Edit:Sindernutzung ist all das was über den (All)Gemeingebrauch hinausgeht. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 10, 2009 Author Report Share Posted May 10, 2009 Wäre das das richtige? http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/185803/7260.pdf Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 11, 2009 Report Share Posted May 11, 2009 Da fehlt aber noch ein Gebührenverzeichnis. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 11, 2009 Author Report Share Posted May 11, 2009 Ja sowas hab ich da auch gesehen, aber erstmal muss ich ja schauen, ob da irgendwas drin steht, was weiterhelfen könnte.Wonach muss ich denn darin suchen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 11, 2009 Report Share Posted May 11, 2009 Was direkte Sondernutzung ist, entscheidet die Behörde idR nach dem was die Rechtsprechung über die Jahre entwickelt hat. Unter Umständen gibt es auch noch spezielle Ländergesetze. Hier mal ein Link auf die Satzung der Stadt Naumburg Link (Achtung Verlinkung auf meine eigene Seite) Hier kannst du im Anhang die Gebühren ersehen, die bei uns sehr sehr moderat sind. In anderen Städten kann dies das zehnfach oder noch wesentlich mehr sein. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 11, 2009 Report Share Posted May 11, 2009 Genau, im Einzelfall kommt eine Sondernutzung in Betracht.Allerdings würde ich diese beim StVO-konformen Parken nicht als gegeben ansehen. Etwas anderes gilt, wenn das Kfz nicht zugelassen oder nicht betriebsbereit ist. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 11, 2009 Report Share Posted May 11, 2009 Dazu muss man noch sagen, dass ein Ausnahmegenehmigung für Hänger (vielleicht noch zu Werbezwecken) idR nicht erteilt wird. Ein Recht darauf hat man idR auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
Olivenkomplex 0 Posted May 14, 2009 Report Share Posted May 14, 2009 nimm ein bißchen Altöl und kippe es unbemerkt unters Fahrzeug. Am nächsten Tag informierst du dann das Ordnungsamt, dass das Auto Öl verlieren würde. Sollte recht schnell weg sein Aber vorsicht: Der T2 hat den Motor hinten... (bitte nicht ernst nehmen ) Gruß Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 23, 2009 Author Report Share Posted May 23, 2009 Die Idee ist doch gar nicht schlecht... Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted May 23, 2009 Report Share Posted May 23, 2009 nimm ein bißchen Altöl und kippe es unbemerkt unters Fahrzeug. Könnte bei dem IQ und dem technischen Verständnis der Ordnungsmännchen sogar funktionieren. Sollte man dich dabei allerdings erwischen wirds richtig teuer denn Öl mit Absicht in der Umwelt zu verteilen ist kein Kavaliersdelikt. Ich würde die Finger davon lassen. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 25, 2009 Author Report Share Posted May 25, 2009 Wie siehts das mit der Pflicht für Umweltplaketten bei ausländischen Fahrzeugen aus? Müsste hier ne Umweltzone sein. WIe bekomm ich raus, ob es definitiv eine ist. Das Fahrzeug hat keine Plakette... Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted May 25, 2009 Report Share Posted May 25, 2009 Wie siehts das mit der Pflicht für Umweltplaketten bei ausländischen Fahrzeugen aus? Müsste hier ne Umweltzone sein. WIe bekomm ich raus, ob es definitiv eine ist. Das Fahrzeug hat keine Plakette...Du musst doch wissen, ob du in einer Umweltzone wohnst. Stuttgart hat ja Umweltzonen. Wie die sich erstrecken sollte bei der Stadt in Erfahrung zu bringen sein. Jedoch kann ein Fahrzeug aufgrund einer fehlenden Plakette imho nicht beseitigt werden. MfG Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 25, 2009 Report Share Posted May 25, 2009 denn Öl mit Absicht in der Umwelt zu verteilen ist kein Kavaliersdelikt. Ich würde die Finger davon lassen.Ein Schluck Rapsöl sollte es auch tun. Sobald sich das verteilt hat, fällt es bestimmt nicht mehr auf Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 25, 2009 Author Report Share Posted May 25, 2009 Jedoch kann ein Fahrzeug aufgrund einer fehlenden Plakette imho nicht beseitigt werden. Ja aber gibts da nich erstmal nen Strafzettel und dann noch einen und irgendwann vielleicht doch härtere Mittel? Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted May 27, 2009 Author Report Share Posted May 27, 2009 Er ist weg, er ist endlich weg, diese Dreckskarre... Quote Link to post Share on other sites
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