Jump to content

Zu Schnell In Oesterreich


Recommended Posts

Hallo Forum,

 

wollte mich mal erkundigen, habe ein Schreiben erhalten dass ich mit dem Motorrad im September geblitzt wurde.

Strafe 260 Euro.

Nach 8 Wochen zweites Schreiben einer Mahnung.

Nun 8 Wochen später Schreiben über 260 Euro und Androhung einer Execution.

 

Ich habe auf kein Schreiben reagiert. Da erstens kein Einschreiben bzw. kein Wertbrief.

 

Somit habe ich nie was erhalten ;)

 

Wie geht das nun weiter? Ab wann wird es an Deutschland weitergeleitet bzw. was kommt als nächstes?

Bzw. stimmt das wie hier oft beschrieben 6 Monate Verjährung?

War also im September + 6 Monate = März somit verjährt???

Wie gesagt drei Schreiben erhalten aber keine Reaktion von mir.

 

Danke für Tipps.

Link to post
Share on other sites
wollte mich mal erkundigen, habe ein Schreiben erhalten dass ich mit dem Motorrad im September geblitzt wurde.

Strafe 260 Euro.

Nach 8 Wochen zweites Schreiben einer Mahnung.

Nun 8 Wochen später Schreiben über 260 Euro und Androhung einer Execution.

Was für ein Schreiben? Anonymverfügung, Lenkererhebung, Strafverfügung.....

 

Bzw. stimmt das wie hier oft beschrieben 6 Monate Verjährung?

War also im September + 6 Monate = März somit verjährt???

Die Verfolgungsverjährung beträgt in Österreich 6 Monate. In diesen 6 Monaten muss die Behörde eine Verfolgungshandlung gegen den Beschuldigten setzen.

 

Im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes trifft folgendes zu:

Eine Verfolgungshandlung ist:

- Strafverfügung

- Aufforderung zur Rechtfertigkeit

- Vernehmung

- ....

 

Keine Verfolgungshandlung ist:

- Anonymverfügung

- Lenkererhebung

 

Die Frist beginnt mit Abschluss der strafbaren Handlung. Eine Verfolgungshandlung ist dann gültig, wenn sie innerhalb der 6 Monate in irgendeiner Weise nach außen in Erscheinung getreten ist (z.B Poststempel).

 

Nun 8 Wochen später Schreiben über 260 Euro und Androhung einer Execution.

Was war denn das für eine Behörde??

Link to post
Share on other sites

1. Schreiben: Oktober -> Strafverfügung

2. Schreiben: Dezember -> Mahnung

3. Schreiben: März -> Androhung der Exekution

 

Ausstellende Behörden war immer die Bezirkshauptmannschaft (Verwaltungsstrafrecht)

 

Ein Poststempel ist schon gut und recht, aber ich wohne bei der Adresse nicht mehr und es wurde auch keine Unterschrift geleistet.

Wie die deutsch Post halt immer so ist. Stell selten zu :120:

Ausserdem soll man dubiose Gewinnbenachrichtigungen ignorieren ;)

 

Hmm,

wie gesagt sollte nicht erst mal ein Einschreiben kommen?

Link to post
Share on other sites

Hallo.

 

Eine gute und solide juristische Hilfe kann ich Dir nicht geben.

Ich will Dir aber den Tipp geben, dass du hier nicht nach deutschen Recht gehen kannst. Unsere lieben Nachbarn haben Ihre eigenen Gesetze, die Du berücksichtgen musst. Reicht bei denen eine einfache Zusendung, dann ist der Bescheid wohl rechtskräftig!

 

An Deiner Stelle würde ich mir Gedanken machen und überlegen, wie oft du mit einem Fahrzeug nach Österreicht fährst. Sollte das ab und an mal passieren (zB zur Urlaubsfahrt nach Italien etc) dann würde ich in den sauren Apfel beißen und den bitteren Betrag zahlen. Evtl reicht sogar eine Vollstreckung wenn du in einem Fahrzeug sitzt, das kontrolliert wird. Ich hab hier schon die wildesten Geschichten gehört.

 

Warte mal ab, was die Forumkollegen erzählen.

Du kannst auch mal auf autobahn-blitzer .at gehen. Vielleicht kann man Dir hier helfen...

 

Grüße

Link to post
Share on other sites

Wenn eine Strafverfuegung gekommen ist, und du hast keinen Einspruch erhoben ("ich bin nicht der

Fahrer, und ich weiss auch nicht wer gefahren ist, bitte schicken Sie mir ein Foto"),

, dann bist Du der Fahrer gewesen, und das ganze ist rechtskraeftig. Und wird auch in D einkassiert.

 

Der ganze Schriftverkehr ist an die Adresse gegangen, an der dein Fahrzeug gmeldet ist.

Wenn Du dort nicht mehr wohnst, haettest Du das Fahrzeug ummelden muessen.

 

Also entweder zahlen oder zur Sicherheit einen Umweg um A machen.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites

und das ganze ist rechtskraeftig. Und wird auch in D einkassiert.

Also entweder zahlen oder zur Sicherheit einen Umweg um A machen.

 

Aha,

 

das heißt nun was? Ich bekomme von Dt. Post? Oder ich muss einfach nur nen Umweg

um mein geliebtes Österreich machen?

 

Hat es jemand schon mal eskalieren lassen?

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
das heißt nun was? Ich bekomme von Dt. Post? Oder ich muss einfach nur nen Umweg

um mein geliebtes Österreich machen?

Den Umweg kannst Du dir sparen, wenn Du nicht zahlst, kommt einer und holt das Geld, dank dem Rechtshilfeabkommen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
das heißt nun was? Ich bekomme von Dt. Post? Oder ich muss einfach nur nen Umweg

um mein geliebtes Österreich machen?

Den Umweg kannst Du dir sparen, wenn Du nicht zahlst, kommt einer und holt das Geld, dank dem Rechtshilfeabkommen.

 

MfG.

 

hartmut

.... und die haben jede Menge Zeit. Die Verjährung nach Verwaltungsstrafrecht beträgt 3 (drei) Jahre! :sneaky:

 

Mit freundlichen Grüßen

 

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Also schon erlebt?

Wer kommt?

 

Wie gesagt wenn ich nie Post in der Hand hatte was soll man dann da machen?

 

Wer kommt, der freundliche Gerichtsvollzieher. Beim zweiten Besuch dann auch evtl. mit einem Türöffner. Du brauchst also weiter wie bisher deiner Taktik zu folgen: nicht erhaltene Post einfach ignorieren.

Link to post
Share on other sites
Also schon erlebt?

Wer kommt?

 

Wie gesagt wenn ich nie Post in der Hand hatte was soll man dann da machen? :sneaky:

Ich gehe mal davon aus, dass das das gleiche Problem ist. http://forum.autobahn-blitzer.at/viewtopic.php?f=8&t=177

 

Die Sache wird von den A-Behörden an die zuständige Behörde in D mit der Bitte um „Amtshilfe“ weitergeleitet und von den D-Behörden exekutiert. Dass du die „Bettelbriefe“ nicht bekommen hast ist, zumindest in A, nicht das Problem der Behörde, sonder deines. Um der „Falle“ zu entgehen, hast du in D nur die Möglichkeit, wenn der Strafbescheid wegen der „Auskunftspflicht des Halters“ ausgestellt wird. Vielleicht kannst du die „Bettelbriefe“ anonymisiert hier oder dort (http://forum.autobahn-blitzer.at/viewtopic.php?f=8&t=177) reinstellen. Ich nehme mal an, die Behörde hat den Halter als Fahrer angenommen und den Bescheid ausgestellt, nachdem nicht widersprochen wurde ist der Bescheid rechtsgültig und nun haben sie 3 Jahre Zeit die Kohle einzutreiben - bei jeder Zahlungsaufforderung oder Nachforschung beginnt sie von neuem.

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Mit Motorrad heisst doch von hinten und mit :sneaky:?! Somit also in D garnicht vollstreckbar.

 

...nicht in D, aber in Ö.

 

Bei der Vollstreckung interessiert aber nur deutsches Recht, er hätte nur schreiben müssen "weiss nicht wers war" - Geld gespart. Selbst in Ö müsste es dann keine Probleme geben?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...