1. Schreiben: Oktober -> Strafverfügung 2. Schreiben: Dezember -> Mahnung 3. Schreiben: März -> Androhung der Exekution Ausstellende Behörden war immer die Bezirkshauptmannschaft (Verwaltungsstrafrecht) Ein Poststempel ist schon gut und recht, aber ich wohne bei der Adresse nicht mehr und es wurde auch keine Unterschrift geleistet. Wie die deutsch Post halt immer so ist. Stell selten zu Ausserdem soll man dubiose Gewinnbenachrichtigungen ignorieren Hmm, wie gesagt sollte nicht erst mal ein Einschreiben kommen?