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Mietwagen - Verjährungsfristen


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Hallo - liebe Mitstreiter!

 

ich berichte mal einen neuen Fall, der mir heute auf den Tisch flatterte:

 

Vorgeschichte:

Wir nehmen zu Geschäftsfahrten immer ein Mietfahrzeug, weil wir mit einem Großabnehmerrabatt einfach so günstige Tagessätze bekommen (inkl. aller km), daß sich der Einsatz des eigenen Fahrzeugs nicht lohnt.

 

Diesen Wagen mietet immer mein Geschäftspartner auf seinen Namen an, obwohl ich generell damit fahre.

(Das sichert schon mal die Verfolgung des "Falschen" - im Fall der Fälle.)

 

Meine Erkenntnis ist, daß die Benennung des Fahrers - und das kann nur die Benennung des Anmieters sein - bei den Mietwagenfirmen sehr lange dauert.

Dies kann für uns ein großer Vorteil sein!

 

Nun zur Geschichte:

 

Heute flatterte meinem Partner ein Anhörungsbogen ins Haus, - ausgestellt am 09.01.09:

 

Mit dem Fahrzeug.... wurde am 10.10.08 um 11.13 Uhr auf der BAB - usw. ein Abstandsverstoß begangen... blah blah.

 

Man sieht also.. die haben mit Gewalt gerade noch die Verjährung durch das Ausstellungsdatum 09.01.09 unterbrochen..

 

Das Foto - stammt von einem Videoausschnitt - ist echt miserabel.. aber bei viel Wohlwollen bin ich darauf zu erkennen.

 

Das ist nun aufgrund der langen Zeit, die vergangen ist, eine kleine miese Methode, doch noch an einen möglichen Täter heranzukommen.

 

Deshalb... Mietwagen - auf einen anderen Namen - hat riesige Vorteile!!!

 

 

Wir haben nun das Richtige getan:

 

Mein Partner schrieb gleich hin, daß er es nicht war, - aber bereit ist, auf Anfrage den echten Fahrer zu benennen..

 

Mal sehen, ob die sich trauen, tatsächlich noch nach diesem Fahrer zu fragen, denn dann geht der Rückdatierungs-Trick nicht mehr!

 

Ich - als Fahrer - habe tatsächlich erst heute, am 19.01.09 von diesem Vorwurf Kenntnis erlangt - für mich ist es in jedem Fall verjährt!

 

Eine wunderbare Sache - so ein Mietwagen!!

 

Ich berichte wieder...

 

Servus

Alberto

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Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr.

 

Und noch was: Wenn es im Zusammenhang mit dem Anmieten von Fahrzeugen Probleme gibt, verweigern Europcar und Sixt ganz schnell eine erneute Anmietung von Fahrzeugen...

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Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr.

 

Das ist ja höchst interessant. :whistling:

 

Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen?

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Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr.

 

Das ist ja höchst interessant. :whistling:

 

Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen?

 

 

 

Genau.... das würde mich auch interessieren!

 

Denn das würde ja das Grundprinzip der Verjährungsfrist aushebeln, nämlich "dass der Fahrer in die Lage versetzt wird, innerhalb eines zumutbaren zeitraumes von 3 Monaten für sich entlastende Argumente vorzubringen und sich noch andiese erinnern zu können"

 

Na ja - schaun wir mal...

Alberto

 

Lasst ihr euch dann als Fahrer eintragen (wegen der Versicherung) oder Fahrt ihr auf eigenes Risiko mit dem Fahrzeug?

 

 

Welches Risiko?

 

es wird nur angegeben, daß noch ein 2. Fahrer damit fahren könnte.

Wer, ist den Mitwagenfirmen egal... nur,. der Weitergebende hat dann die Verantwortung dafür, daß dieser fahrer auch einen Führerschein besitzt.

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Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter).

 

@Lasercop

 

Na, heute schulfrei gehabt? :whistle:

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Hertz pflegt in solchen Faellen eine Bearbeitungsgebuehr von Euro 23.50 auf dem Mietpreis aufzuschlagen und die Kreditkarte damit zu belasten.... Bei Multiblitzen waehrend eines Mietvorganges bleibt es bei einer einmaligen Belastung der Kreditkarte.

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Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter).

 

Soll heißen, wenn meine Eltern einen Wagen mit Alterbeschränkung mieten, kann ich trotzdem damit fahren? Dachte immer das Alterslimit gilt in jedem Falle...

 

@Alberto

War der Verstoß im Verwarngeldbereich oder gings da schon um ein Bußgeld samt Fahrverbot? Bei sowas sind sie ja vielleicht schneller...

Und vor allem: Welche Autovermietung ist das? Die scheint ja sehr zu empfehlen sein. :whistle:

 

EDIT: Oh, das mit SIXT gerade erst gesehen, sorry!

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Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter).

 

Soll heißen, wenn meine Eltern einen Wagen mit Alterbeschränkung mieten, kann ich trotzdem damit fahren? Dachte immer das Alterslimit gilt in jedem Falle...

 

@Alberto

War der Verstoß im Verwarngeldbereich oder gings da schon um ein Bußgeld samt Fahrverbot? Bei sowas sind sie ja vielleicht schneller...

Und vor allem: Welche Autovermietung ist das? Die scheint ja sehr zu empfehlen sein. :whistle:

 

EDIT: Oh, das mit SIXT gerade erst gesehen, sorry!

 

 

Nun ja - 27 m Abstand bei gemessenen 124 kmh.. das ist zumindest ein Bußgeld.

Und.. langsam war da wohl die Firma Sixt - im Bekanntgeben des Mieters.

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Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr.

 

Das ist ja höchst interessant. :whistle:

 

Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen?

 

Naaaa? :blink:

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Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr.

 

Ob wir jemals noch etwas über diesen Verjährungsstop erfahren werden? :unsure:

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