Alberto 5 Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Hallo - liebe Mitstreiter! ich berichte mal einen neuen Fall, der mir heute auf den Tisch flatterte: Vorgeschichte:Wir nehmen zu Geschäftsfahrten immer ein Mietfahrzeug, weil wir mit einem Großabnehmerrabatt einfach so günstige Tagessätze bekommen (inkl. aller km), daß sich der Einsatz des eigenen Fahrzeugs nicht lohnt. Diesen Wagen mietet immer mein Geschäftspartner auf seinen Namen an, obwohl ich generell damit fahre.(Das sichert schon mal die Verfolgung des "Falschen" - im Fall der Fälle.) Meine Erkenntnis ist, daß die Benennung des Fahrers - und das kann nur die Benennung des Anmieters sein - bei den Mietwagenfirmen sehr lange dauert.Dies kann für uns ein großer Vorteil sein! Nun zur Geschichte: Heute flatterte meinem Partner ein Anhörungsbogen ins Haus, - ausgestellt am 09.01.09: Mit dem Fahrzeug.... wurde am 10.10.08 um 11.13 Uhr auf der BAB - usw. ein Abstandsverstoß begangen... blah blah. Man sieht also.. die haben mit Gewalt gerade noch die Verjährung durch das Ausstellungsdatum 09.01.09 unterbrochen.. Das Foto - stammt von einem Videoausschnitt - ist echt miserabel.. aber bei viel Wohlwollen bin ich darauf zu erkennen. Das ist nun aufgrund der langen Zeit, die vergangen ist, eine kleine miese Methode, doch noch an einen möglichen Täter heranzukommen. Deshalb... Mietwagen - auf einen anderen Namen - hat riesige Vorteile!!! Wir haben nun das Richtige getan: Mein Partner schrieb gleich hin, daß er es nicht war, - aber bereit ist, auf Anfrage den echten Fahrer zu benennen.. Mal sehen, ob die sich trauen, tatsächlich noch nach diesem Fahrer zu fragen, denn dann geht der Rückdatierungs-Trick nicht mehr! Ich - als Fahrer - habe tatsächlich erst heute, am 19.01.09 von diesem Vorwurf Kenntnis erlangt - für mich ist es in jedem Fall verjährt! Eine wunderbare Sache - so ein Mietwagen!! Ich berichte wieder... ServusAlberto Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 mööönsch, alberto, alter haudegen. aber so ein fremdgemieteter wagen ist ja schon per se die halbe miete - quasi. grußder friese Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Genau so hat es bei mir auch schon das eine oder andere mal funktioniert Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Lasst ihr euch dann als Fahrer eintragen (wegen der Versicherung) oder Fahrt ihr auf eigenes Risiko mit dem Fahrzeug? Quote Link to post Share on other sites
LaserCop 0 Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Und noch was: Wenn es im Zusammenhang mit dem Anmieten von Fahrzeugen Probleme gibt, verweigern Europcar und Sixt ganz schnell eine erneute Anmietung von Fahrzeugen... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Das ist ja höchst interessant. Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen? Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted January 19, 2009 Author Report Share Posted January 19, 2009 Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Das ist ja höchst interessant. Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen? Genau.... das würde mich auch interessieren! Denn das würde ja das Grundprinzip der Verjährungsfrist aushebeln, nämlich "dass der Fahrer in die Lage versetzt wird, innerhalb eines zumutbaren zeitraumes von 3 Monaten für sich entlastende Argumente vorzubringen und sich noch andiese erinnern zu können" Na ja - schaun wir mal...Alberto Lasst ihr euch dann als Fahrer eintragen (wegen der Versicherung) oder Fahrt ihr auf eigenes Risiko mit dem Fahrzeug? Welches Risiko? es wird nur angegeben, daß noch ein 2. Fahrer damit fahren könnte.Wer, ist den Mitwagenfirmen egal... nur,. der Weitergebende hat dann die Verantwortung dafür, daß dieser fahrer auch einen Führerschein besitzt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 @LaserCop: Sehr interessant. Auch ich bin auf die Begründung gespannt. @Alberto: Das ist ja eine coole Sache. Das muss ich direkt mal testen Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter). @Lasercop Na, heute schulfrei gehabt? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen.Laut Vertrag meines Arbeitgebers ist jeder Angestellter der Firma, der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, berechtigt, ein Fahrzeug von Europcar zu führen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 Das dürfte sich wie mit den Angehörigen verhalten. Die sind bei Europcar und Sixt grundsätzlich als Fahrer gestattet. Sorry, da war ich etwas undeutlich. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 20, 2009 Report Share Posted January 20, 2009 Hertz pflegt in solchen Faellen eine Bearbeitungsgebuehr von Euro 23.50 auf dem Mietpreis aufzuschlagen und die Kreditkarte damit zu belasten.... Bei Multiblitzen waehrend eines Mietvorganges bleibt es bei einer einmaligen Belastung der Kreditkarte. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted January 20, 2009 Author Report Share Posted January 20, 2009 Wir machen das mit Sixt - da gibt es wenig Probleme... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 20, 2009 Report Share Posted January 20, 2009 Bei Multiblitzen Quote Link to post Share on other sites
Goldbrand 2 Posted January 20, 2009 Report Share Posted January 20, 2009 Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter). Soll heißen, wenn meine Eltern einen Wagen mit Alterbeschränkung mieten, kann ich trotzdem damit fahren? Dachte immer das Alterslimit gilt in jedem Falle... @AlbertoWar der Verstoß im Verwarngeldbereich oder gings da schon um ein Bußgeld samt Fahrverbot? Bei sowas sind sie ja vielleicht schneller...Und vor allem: Welche Autovermietung ist das? Die scheint ja sehr zu empfehlen sein. EDIT: Oh, das mit SIXT gerade erst gesehen, sorry! Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted January 20, 2009 Report Share Posted January 20, 2009 Bei Punkten und Fahrberbot dauert das auch so lange... Genau, du darfst auch eine S-Klasse fahren, wenn dein Vater sie mietet und du eigentlich zu jung bist. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted January 21, 2009 Author Report Share Posted January 21, 2009 Das mit dem Zweitfahrer kommt ein bisschen auf die Firma an. Europcar möchte eigentlich immer die Namen wissen. Sixt ist es egal - der Mieter ist lediglich dafür verantwortlich, dass der zweite (oder mehr) Fahrer einen Führerschein hat und die Altersbeschränkungen erfüllt (gilt nicht bei Verwandtschaft zum Mieter). Soll heißen, wenn meine Eltern einen Wagen mit Alterbeschränkung mieten, kann ich trotzdem damit fahren? Dachte immer das Alterslimit gilt in jedem Falle... @AlbertoWar der Verstoß im Verwarngeldbereich oder gings da schon um ein Bußgeld samt Fahrverbot? Bei sowas sind sie ja vielleicht schneller...Und vor allem: Welche Autovermietung ist das? Die scheint ja sehr zu empfehlen sein. EDIT: Oh, das mit SIXT gerade erst gesehen, sorry! Nun ja - 27 m Abstand bei gemessenen 124 kmh.. das ist zumindest ein Bußgeld.Und.. langsam war da wohl die Firma Sixt - im Bekanntgeben des Mieters. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 21, 2009 Report Share Posted January 21, 2009 Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Das ist ja höchst interessant. Könntest Du näher auf diesen "Verjährungsstop" eingehen? Naaaa? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 27, 2009 Report Share Posted January 27, 2009 Aufpassen. In der Regel wird ein Verjährungsstop eingelegt und dann haben die Bußgeldtsellen alle Zeitd er Welt, den Fahrer ausfindig zu machen. Die 3-Monatsfrist gilt dann nicht mehr. Ob wir jemals noch etwas über diesen Verjährungsstop erfahren werden? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.