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Hallo,

 

ich habe soeben das Bild meines Rotlichtverstoßes bekommen. Ist dieses Bild noch anfechtbar, da ein weiteres Fahrzeug auf dem Bild ist (ich bin der Fahrer im hinteren Fahrzeug)? Ich befürchte leider, dass man nichts machen kann, lasse mich aber sehr gerne eines besseren belehren :-).

 

Ich bin Fahranfänger und momentan noch in der Probezeit und habe ehrlich gesagt keine Lust auf die Nachschulung. Das Bußgeld und die Punkte sind mir eigentlich relativ egal. (Russisch Roulette ;-)).

 

Bin mal auf eure Antworten gespannt,

 

MfG

Jim

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Das hintere Fahrzeug hat die Rotlichtmessung zweifelsfrei ausgelöst.

Wenn du das in dem hinteren Fahrzeug bist, sorry, keine Chance.

 

000,98s Rotzeit. Da würd ich mal sagen: Ganz knapp Glück gehabt, kein Fahrverbot :rolleyes:

 

Gruß

Mace

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Doch. Bin alleine darauf und genau in der Mitte des Bildes.

 

Wenn ich am 3.12.08 geblitzt wurde läuft die Verjährungsfrist doch bis zum 3.3.09?

Wollte die Albertomethode starten, doch mein Vater hat bei der telefonischen Bildanforderung der Sachbearbeiterin schon gesagt, dass ich es war. Mist.

 

MfG

Jim

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Hm, ok, ist auch plausibler, daß der Lkw schon weg war. Bei angenommenen Tempo 40 hätte die Kamera innerhalb von rund 0,2 sec. zum zweiten Mal auslösen müssen, weil der Lkw nur noch geschätzte 2 m vor der zweiten Schleife war. Das schafft der Blitz nicht.

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Denke nicht, dass eine Identifizierung mit dem 1. Bild möglich ist.

Allerdings ist bei dieser Kreuzung die 2. Induktionsschleife auch sehr weit versetzt, aus (der "Rotlichtüberwachungstadt") Freiburg kenne ich das anders, dort hättest du keine Chance die Flosse rechtzeitig hoch zubekommen, weil die 2. IS meist keine 5m weiter ist.

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Könnte der Sachbearbeiter bzw. die Stadt nicht wegen Nötigung angezeigt werden? "Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen." :whistling:

Darf der Beifahrer im zweiten Bild eigentlich sichtbar sein? Muss dessen Gesicht nicht auch unkenntlich gemacht werden, da es ja nur den Fahrer betrifft?

 

Btw. der Blitzer steht in Pforzheim, Habermehlstraße.

 

MfG

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"Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen."

Fasse es doch noch weiter.

Mit den Ampel nötigt die Stadt die braven VT's zum bremsen. :whistling:

 

Darf der Beifahrer im zweiten Bild eigentlich sichtbar sein?

Sollte - wenn die Behörde es einfach mal so rausrückt - aus Datenschutzgründen sicht geschwärzt sein.

Aber der Richter bekommt garantiert ein ungeschwärztes (Orginal-)Bild.

Aber das hat nichts mit der Verwertbarkeit der Messung zu tun.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 1 month later...

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