JimPanse 0 Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Hallo, ich habe soeben das Bild meines Rotlichtverstoßes bekommen. Ist dieses Bild noch anfechtbar, da ein weiteres Fahrzeug auf dem Bild ist (ich bin der Fahrer im hinteren Fahrzeug)? Ich befürchte leider, dass man nichts machen kann, lasse mich aber sehr gerne eines besseren belehren :-). Ich bin Fahranfänger und momentan noch in der Probezeit und habe ehrlich gesagt keine Lust auf die Nachschulung. Das Bußgeld und die Punkte sind mir eigentlich relativ egal. (Russisch Roulette ;-)). Bin mal auf eure Antworten gespannt, MfGJim Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Das hintere Fahrzeug hat die Rotlichtmessung zweifelsfrei ausgelöst.Wenn du das in dem hinteren Fahrzeug bist, sorry, keine Chance. 000,98s Rotzeit. Da würd ich mal sagen: Ganz knapp Glück gehabt, kein Fahrverbot GrußMace Quote Link to post Share on other sites
JimPanse 0 Posted January 15, 2009 Author Report Share Posted January 15, 2009 Ok. Dankeschön. Muss ich wohl in den sauren Apfel beissen. Pech gehabt . MfGJim Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 @JimPanseGibt es auch das zweite (B)-Foto? Mit etwas Glück dürfte das der LKW ausgelöst haben. Und du bist (als Person) nicht 100%ig identifizierbar. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Ja der Ansatz ist womöglich gar nicht mal so schlecht. Quote Link to post Share on other sites
JimPanse 0 Posted January 15, 2009 Author Report Share Posted January 15, 2009 Doch. Bin alleine darauf und genau in der Mitte des Bildes. Wenn ich am 3.12.08 geblitzt wurde läuft die Verjährungsfrist doch bis zum 3.3.09?Wollte die Albertomethode starten, doch mein Vater hat bei der telefonischen Bildanforderung der Sachbearbeiterin schon gesagt, dass ich es war. Mist. MfGJim Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 15, 2009 Report Share Posted January 15, 2009 Hm, ok, ist auch plausibler, daß der Lkw schon weg war. Bei angenommenen Tempo 40 hätte die Kamera innerhalb von rund 0,2 sec. zum zweiten Mal auslösen müssen, weil der Lkw nur noch geschätzte 2 m vor der zweiten Schleife war. Das schafft der Blitz nicht. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 16, 2009 Report Share Posted January 16, 2009 Mal eine allgemeine Frage: Kann man aus dem ersten Foto den Fahrer rausholen? Oder könnte man in der Situation sich fürs zweite Foto noch die Hand vors Gesicht halten? Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted January 17, 2009 Report Share Posted January 17, 2009 Denke nicht, dass eine Identifizierung mit dem 1. Bild möglich ist.Allerdings ist bei dieser Kreuzung die 2. Induktionsschleife auch sehr weit versetzt, aus (der "Rotlichtüberwachungstadt") Freiburg kenne ich das anders, dort hättest du keine Chance die Flosse rechtzeitig hoch zubekommen, weil die 2. IS meist keine 5m weiter ist. Quote Link to post Share on other sites
JimPanse 0 Posted January 18, 2009 Author Report Share Posted January 18, 2009 Könnte der Sachbearbeiter bzw. die Stadt nicht wegen Nötigung angezeigt werden? "Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen." Darf der Beifahrer im zweiten Bild eigentlich sichtbar sein? Muss dessen Gesicht nicht auch unkenntlich gemacht werden, da es ja nur den Fahrer betrifft? Btw. der Blitzer steht in Pforzheim, Habermehlstraße. MfG Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted January 19, 2009 Report Share Posted January 19, 2009 "Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen."Fasse es doch noch weiter.Mit den Ampel nötigt die Stadt die braven VT's zum bremsen. Darf der Beifahrer im zweiten Bild eigentlich sichtbar sein? Sollte - wenn die Behörde es einfach mal so rausrückt - aus Datenschutzgründen sicht geschwärzt sein.Aber der Richter bekommt garantiert ein ungeschwärztes (Orginal-)Bild. Aber das hat nichts mit der Verwertbarkeit der Messung zu tun. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
JimPanse 0 Posted February 26, 2009 Author Report Share Posted February 26, 2009 Heute kam mein Bußgeldbescheid. Dort steht, dass ich drei Bonuspunkte bekomme. Allerdings steht dort nichts mit Nachschulung o.ä.Steht das nicht im Bußgeldbescheid? Bekomme ich einen extra Brief? MfG Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted February 26, 2009 Report Share Posted February 26, 2009 Allerdings steht dort nichts mit Nachschulung o.ä.Bekomme ich einen extra Brief?Ja, der Brief von der Führerscheinstelle kommt gesondert. Quote Link to post Share on other sites
JimPanse 0 Posted February 26, 2009 Author Report Share Posted February 26, 2009 Kann ein Einspruch auch per Mail an den Sachbearbeiter gesendet werden oder muss dies per Post erfolgen? MfG Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 26, 2009 Report Share Posted February 26, 2009 Im BGB sollten die Möglichkeiten der Einsprucherhebung aufgeführt sein. Nicht jede Behörde akzeptiert einen Einspruch per Mail. Zur rechtlichen Grauzone sage ich mal lieber nichts. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 27, 2009 Report Share Posted February 27, 2009 Könnte der Sachbearbeiter bzw. die Stadt nicht wegen Nötigung angezeigt werden? "Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen." Wie nötigte Dich die Stadt ? Quote Link to post Share on other sites
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