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JimPanse

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    Anfänger
  1. 4 Tage - 3 Monate. Alles drüber ist eh uninteressant. MfG
  2. Du wirst ja auch noch ein Fahrverbot von einem Monat bekommen. In dieser Zeit kannst Du auch die Fahrübung während der Nachschulung nicht durchführen d.h. Du hast sogar einen Monat weniger Zeit für die Nachschulung und ich denke dafür darfst Du bestimmt wieder extra bezahlen... Ich hätte lieber mit 16 den A1er machen und diesen dann zwei Jahre lang liegen lassen sollen, dann wäre mir der ganze Scheiß erspart worden^^ MfG
  3. Du darfst sogar nochmal 30€ bezahlen für einen Brief von der Führerscheinstelle für Adressen mit Fahrschulen an welchen eine Nachschulung angeboten wird. Ist für mich einfach nur Abzocke. Kann ich doch selbst Adressen aus dem Telefonbuch abschreiben. Ich habe der "Stadt" Pforzheim 73,50€ gespendet, 290€ einer Fahrschule und 29,37€ der Führerscheinstelle... MfG
  4. Hast Du eventuell vielleicht etwas gestreift o.ä.? Für mich klingt das eher weniger wie ein Blitzer... MfG
  5. Gibts denn auch Punkte wenn ich als Fußgänger über eine rote Fußgängerampel laufe? Wie sieht es denn damit aus: ?MfG
  6. Hallo, ich suche einen Onlineroutenplaner, der mir auch stationäre Blitzer (auch Ampelblitzer) anzeigt. Mein Navi (GPS) kann das zwar, aber anscheinend ist das in Deutschland nicht erlaubt... MfG
  7. D.h. Autofahren mit Sturmhaube ist erlaubt? MfG
  8. Kann ein Einspruch auch per Mail an den Sachbearbeiter gesendet werden oder muss dies per Post erfolgen? MfG
  9. Heute kam mein Bußgeldbescheid. Dort steht, dass ich drei Bonuspunkte bekomme. Allerdings steht dort nichts mit Nachschulung o.ä. Steht das nicht im Bußgeldbescheid? Bekomme ich einen extra Brief? MfG
  10. Du willst also zum Bund? Dann nimm deinen Führerschein mit und streng dich an... . Oder mach es wie ich: - erzähle nichts vom Führerschein - sie unfreundlich - mach' nicht ins Becherchen - zähle beim Hörtest auf 10 und drücke dann = T5 MfG
  11. Wo genau war das? (Bin selbst in Pforzheim geblitzt worden...) MfG
  12. Könnte der Sachbearbeiter bzw. die Stadt nicht wegen Nötigung angezeigt werden? "Die Stadt nötigte mich, bei der gelben Ampel nicht zu bremsen." Darf der Beifahrer im zweiten Bild eigentlich sichtbar sein? Muss dessen Gesicht nicht auch unkenntlich gemacht werden, da es ja nur den Fahrer betrifft? Btw. der Blitzer steht in Pforzheim, Habermehlstraße. MfG
  13. Was wäre denn, wenn der Halter nicht der Fahrer ist und im AB einfach "Keine Aussage" angekreuzt wird? Ermittelt dann der Sachbearbeiter munter weiter? Wie lange dauert es, bis der richtige Fahrer zB die Tochter des Halters ermittelt ist? Fängt die Verjährungsfrist dann wieder von vorne an? Steigen die Kosten mit jedem weiteren Brief (Bearbeitungsgebühr)? MfG
  14. Doch. Bin alleine darauf und genau in der Mitte des Bildes. Wenn ich am 3.12.08 geblitzt wurde läuft die Verjährungsfrist doch bis zum 3.3.09? Wollte die Albertomethode starten, doch mein Vater hat bei der telefonischen Bildanforderung der Sachbearbeiterin schon gesagt, dass ich es war. Mist. MfG Jim
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