Alexejjj 0 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Hi also ich hätte da ein mal eine frage zum thema zahlt die versicherung oder zahlt sie nicht. Das Unfallgeschehen ist sonnenklar! Auf einem Parkplatz hat mich einer angefahren und an Ort und Stelle seine Schuld bekannt. Jetzt war ein Gutachter meiner wahl da und meint der schaden beträgt ca. 4000 €.Aber er hat auch hinzu gefügt das die gegnerische Versicherung Probleme machen könnte und weigert den schaden oder zumindest einen teil davon zu zahlen.Und ich will jetzt einfach mal wissen ob die Versicherung den schaden zahlt, und wenn sie ihn zahlt ob sie das geld mir auf das Konto überweisen, oder an einer Werkstatt gegenfügig einer rechnung oder so. vielen dank für eure antworten Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Warum sollte die Versicherung nach Ansicht des Gutachters denn nicht zahlen wollen? Quote Link to post Share on other sites
Alexejjj 0 Posted December 18, 2008 Author Report Share Posted December 18, 2008 weil die so viel ich gehört hab nur einen schaden bis zu einer bestimmten grenze zahlt ohne probelme zu machen Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Man sollte nicht auf alles hören. Wenn Du Bedenken kast kannst Du auch einen Anwalt einschalten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2008 Report Share Posted December 18, 2008 Eine zulässige Grenze wäre der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert des Wagens, wobei die Reparatur bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes möglich ist. Wenn keine Reparatur stattfindet werden nur die Material- und Arbeitskosten erstattet. Die Umsatzsteuer bleibt dann außen vor (§ 249 BGB). Quote Link to post Share on other sites
TychoGold 0 Posted December 20, 2008 Report Share Posted December 20, 2008 Ist das bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden, muss der Gutachter aus Gründen der Kostenminimierung das schon vorher sehen. D.h. das steht im Gutachten drinnen. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted December 23, 2008 Report Share Posted December 23, 2008 Wenn keine Reparatur stattfindet werden nur die Material- und Arbeitskosten erstattet. Die Umsatzsteuer bleibt dann außen vor (§ 249 BGB). Richtig; aber: Wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn das Auto fachmännisch repariert wurde und anschließend den gegnerisch-versicherungseigenen Gutachter (wieder) vorgestellt wird, um eine fachgerechte Reparatur nachzuweisen? Was ist für die Reparatur zwingend notwendig? Eine Rechnung über die Reparatur oder nur die erfolgte Reparatur? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 23, 2008 Report Share Posted December 23, 2008 Wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn das Auto fachmännisch repariert wurde und anschließend den gegnerisch-versicherungseigenen Gutachter (wieder) vorgestellt wird, um eine fachgerechte Reparatur nachzuweisen?Nach der Reparatur erfolgt keine Wiedervorführung beim Gutachter. Was ist für die Reparatur zwingend notwendig? Eine Rechnung über die Reparatur oder nur die erfolgte Reparatur?Selbstverständlich musst Du dann eine Rechnung vorlegen. Oder angeben, Du hättest das Auto selbst repariert und dann darlegen, was Du für die Ersatzteile (Rechnung) bezahlt hast. Für Deine Arbeitsstunden kannst Du auch einen gewissen Betrag berechnen. Da letztere Lösung aber kostenmäßig recht günstig ausfallen würde, würde ich dann auf Kostenvoranschlagbasis abrechnen. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted December 23, 2008 Report Share Posted December 23, 2008 Nach der Reparatur erfolgt keine Wiedervorführung beim Gutachter. Das weiß ich. Ich wollte ja nur wissen, ob man die Mwst. ausgezahlt bekommt, wenn man sich die Reparatur (aus Legitimitätsgründen beim versicherungseigenen Gutauchter) bestätigen lässt. (Ansonsten such ich mir meine Gutachter schon selber.) Eine Versicherung kann mangels Reparatur die Mwst einbehalten... Logisch, keine Teile gekauft, keine Arbietsleistung, keine Mwst entrichtet... Man bekommt keine Mwst. erstattet. Meine Frage war ja deshalb auch nicht, ob ich nach der Reparatur wieder zum Gutachter fahren muss, sondern: Hängt die Erstattung der Mwst vom Nachweis einer fachgerechten Reparatur oder von einer Rechnung ab? Also lässt eine erfolgte und nachweisbare Reparatur (bei einem Gutachter) darauf schließen, dass auch Umsatzsteuer entrichtet wurde? Oder wird davon ausgegangen, dass ein Auto von selber heilt? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 23, 2008 Report Share Posted December 23, 2008 Also lässt eine erfolgte und nachweisbare Reparatur (bei einem Gutachter) darauf schließen, dass auch Umsatzsteuer entrichtet wurde?Die Mehrwertsteuer wird selbstverständlich nur dann erstattet, wenn man sie auch bezahlt hat. Oder wird davon ausgegangen, dass ein Auto von selber heilt?Es wird davon ausgegangen, dass im Falle einer bezahlten Mehrwertsteuer auch eine Rechnung vorliegt. Durch die Schadensregulierung soll sichergestellt werden, dass man nach dem Unfall nicht schlechter dasteht als vorher, aber auch nicht besser. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 23, 2008 Report Share Posted December 23, 2008 Eine Versicherung kann mangels Reparatur die Mwst einbehalten... Logisch, keine Teile gekauft, keine Arbietsleistung, keine Mwst entrichtet... Man bekommt keine Mwst. erstattet.Das war früher anders, da gab es noch die Umsatzsteuer dazu. Quote Link to post Share on other sites
Mike28 0 Posted December 24, 2008 Report Share Posted December 24, 2008 Heut zu Tage nicht mehr. Wenn du aber nen neuen Kotflügel und ne Spraysode kaufst, um es selbst Inst. zu setzen, dann kriegst du für den Kotflügel und für die die Spraydose natürlich die MWST ersetzt.Alles was du an MWST tatsächlich ausgegeben hast, bekommst du wieder. Eine zulässige Grenze wäre der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert des Wagens, Wenn das Fahrzeug allerdings wieder Instandgesetzt werden soll oder auch so weiter genutzt werden soll, darf der Restwert NICHT abgezogen werden. Der RW darf nur abgezogen werden, wenn das KFZ tatsächlich veräußert wird. Viele VS rechnen gerne so: Wert 10.000 Restwert 5.000 Schaden 8.000 = Totalschaden weil 10.000-5.000=5.000 die zu zahlen sind.Ist aber nur richtig, wenn KFZ verkauft wird. Richtig wäre aber wenn nicht verkauft wird:Wert 10.000, Schaden 8.000€, zu zahlen 8.000€.Wird das KFZ weiter genutzt, wäre diese Rechnung richtig. Ist den VS aber egal, weil die VS ist nicht der Freund, die ist der Feind, und die muss auch nicht Recht haben, sondern möglichst wenig zahlen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 24, 2008 Report Share Posted December 24, 2008 Dazu sollte allerdings gesagt werden, dass der Wagen dann auch eine Weile noch gefahren werden muss bzw. man beweisen kann, das bei einen plötzlichen Verkauf dieser nicht von vorherein geplant war. Quote Link to post Share on other sites
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