Jump to content

Bei Rot Geblitz Etwas Schwieriger Fall...


Recommended Posts

Hi Leute,

 

Bin ein Jahr nach meinem bestandenen Schein geblitzt worden. Darauf hin habe eine Nachschulung gemacht. So jetzt 7 Monate später wieder mal n ROTES Licht xD... Dieses mal hab ich ihn für 1 Monat abgegeben... Und wieder mal n halbes Jahr später werd ich bei überfahren einer "hell"roten Ampel geblitzt.

 

So, nun meine Frage:

in der Zeugenbefragung steht: Kennzahl 137600, unter dieser finde ich eine Bußgeldstrafe von 50€ und 3Punkte und kein Fahrverbot.

Das Auto is auf meine Mutter zugelassen, soll ich da jetz was reinschreiben vonwegen Zeugen und ob ich die Tat zugeben will usw...

 

Soll ich das Formular zurückschicken oder evtl auf Verjährung hoffen wenn keiner meiner Familie eine Aussage dazu triff...

 

MFG AvEaL

 

PS: Da steht noch:

Bemerkungen: Film Nr. 4018

Beweismittel: Foto

Zeugen: PHM Wehdanner Präsidium NDB./Oberpfalz, wir sind hier aber in Bayern -.-

und der Brief is ned per einschreiben gekommen.

Link to post
Share on other sites
So, nun meine Frage:

in der Zeugenbefragung steht: Kennzahl 137600, unter dieser finde ich eine Bußgeldstrafe von 50€ und 3Punkte und kein Fahrverbot.

Das ist richtig. Es handelt sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, da die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot war.

Link to post
Share on other sites
Was würdet ihr mir empfehlen, ich brauch nämlich den schein da ich 15km in die arbeit hab und kein zug oder Bus fährt zu den zeiten

Fahrrad kaufen? :rolleyes:

 

Es ist dein dritter Verstoß in der Probezeit, zweimal wurdest Du ermittelt, und das dürfte wenn das Auto auf deine Mutter zugelassen ist wohl auch diesmal der Fall sein. Da würde ich mir wenig Hoffnung machen.

 

Falls Du noch keine Aufforderung zur psychologischen Beratung hast, kommst Du nochmal mit einem blauen Auge davon. Solltest Du die aber schon vor mehr als 2Monaten bekommen haben, wird dir der Führerschein entzogen.

 

Also hast Du die Aufforderung bekommen?

 

Das Bußgeld dürfte um einiges höher ausfallen wegen den 3 Verstößen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

ja hab ich, was heißt höher ausfallen?

und was kommt noch auf mich zu?

Ne die beiden male hab ich mich "gestellt" LOL also nich aussage verweigert usw.

kann ichs mit der Frist versuchen?

 

hmmm aber ich weiß nich mahr wann ich se bekommen hab...

Link to post
Share on other sites
ja hab ich,

Dann wird dir der Führerschein entzogen für mindestens 3Monate, rechtzeitig neu beantragen.

 

was heißt höher ausfallen?

Schätze mal, mindestens 100€, hängt von der Bußgeldstelle ab

 

und was kommt noch auf mich zu?

Führerscheinentzug.

 

Ne die beiden male hab ich mich "gestellt" LOL also nich aussage verweigert usw.

kann ichs mit der Frist versuchen?

Versuchen kannst Du es, lies mal etwas im Forum, kommt täglich mehrfach vor.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

so jetz hab ich min. 20 beiträge gelesen :rolleyes:

aber leider nix gefunden, das meiner sache ändelt...

soll ich den bogen weg schicken und nur den namen usw. meiner mutter angeben, und ankreuzen das ich es nicht zugebe bzw. sie es nicht zugiebt...?

 

Es is auch so der Brief is NICHT per Einschreiben gekommen, also kann nicht nachgewiesen werden das ich ihn bekommen hab...

Link to post
Share on other sites

Du wurdest ja sowieso nicht angeschrieben.

 

Wenn deine Mutter sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weiß die Behörde genau wo sie suchen muss.

 

Nutze bitte die Suche mittels der Suchbegriffe K inderfrau, E rsafa, A lberto, wobei das Leerzeichen jeweils entfernt sein muss.

Link to post
Share on other sites
ja, aber was tun...

Antwort:

Nutze bitte die Suche mittels der Suchbegriffe K inderfrau, E rsafa, A lberto,

 

Damit sind eigentlich alle Möglichkeiten in diversen Spielarten aufgezeigt.

Welche Du nutzt liegt an Dir bzw. an Deiner Mutter.

Aber 'ne Garantie gibt es nicht.

Es sollte dem SB schon auffallen, wenn Alter und Geschlecht(?) des Fahrers auf dem Bild nicht zum Halter passen.

Und innerhalb der Famile ist schnell ein Bildabgleich beim EMA gemacht ...

 

Und immer dran denken: Man darf niemanden vorsätzlich falscvh beschuldigen ! Das kann ganz massiven Ärger geben ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
...

 

Du hast aber mitbekommen, dass Du den FS neu beantragen muß !

Und dazu 'ne positive MPU vorlegen mußt ...

 

... Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung.
Link to post
Share on other sites
naja, schicke den doofen Zettel jetz weg und gebs zu fertig 3 monate sperre und die Geldbuße akzeptier ich jetzt und fertig...

Danke trotzdem

Schick den Zettel nicht weg.

Ist ja löblich von dir, dass du den Führerscheinentzug akzeptierst, aber lass doch die Behörde wenigstens noch bißchen ermitteln.

Gibst du es zu, ist der Lappen sicher weg.

Gibst du es nicht zu, hast du noch eine klitzekleine Chance.

Wenn ich richtig gelesen habe, habt ihr das Foto ja noch nichtmal gesehen. Auch der beste Apparat kann ja mal ein schlechtes Foto machen (auch wenn es unwahrscheinlich ist)

Link to post
Share on other sites
Du hast aber mitbekommen, dass Du den FS neu beantragen muß !

Und dazu 'ne positive MPU vorlegen mußt ...

... Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung.

 

schon weg... egal, das mit der MPU ist völliger Schwachsinn!!!

 

@Anrera: wo hast du dass denn her mit der MPU? Ich glaube AvEaL hat hier recht.

Soweit ich weiß, muss keine MPU gemacht werden.

Link to post
Share on other sites
@Anrera: wo hast du dass denn her mit der MPU? Ich glaube AvEaL hat hier recht.

Soweit ich weiß, muss keine MPU gemacht werden.

Die Fahrerlaubnis wird wegen Zuwiderhandlungen in der Probezeit (gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG) und nicht wegen Erreichens von 18 Punkten (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) oder wegen Ungeeignetheit (gemäß § 3 StVG) entzogen. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis besteht somit zwar eine Frist von drei Monaten (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG); eine MPU ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings würden weitere Zuwiderhandlungen in der neuen Probezeit zwangsläufig zur Anordnung einer MPU führen (§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG).

Link to post
Share on other sites

Also in den FAQ's steht unter Punkt 5:

Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung.

 

Das habe ich als Form einer MPU gewertet.

 

Aber @AvEaL wird es ja jetzt erleben ...

Link to post
Share on other sites

Hier mal Auszug aus dem Gesetzestext aus § 2a Fahrerlaubnis auf Probe:

 

3Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. 4Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. 5Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

Also ich interpretiere das so, das man den FS nach 3 Monaten ohne MPU wiederbekommt.

Begeht man dann wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, ist die MPU fällig.

 

Lieg ich richtig? Dann bitte die FAQ's korrigieren.

Link to post
Share on other sites

Ich habe mal die FAQ angepasst. Grund für die dortigen Angaben sind folgende. Vor einiger Zeit gabe es hier im Forum ein Diskussion ob die FEB eine MPU grundsätzlich fordert oder ob dies eher die Ausnahme ist.

 

Die Formulierung im Gesetz ist etwas mißverständlich und praktische Kenntnisse je nach Region waren damals nicht bekannt. Deshalb habe ich bzw. die anderen sich damals lieber für diese Variante entschieden, um die Pzler nicht unangenehm zu überraschen.

 

--------------------------

PS:

Hat jemand noch das Bild bezüglich der Maßnahmen während der PZ. Irgendwie ist es in Nirvana verschwunden.

Link to post
Share on other sites
Ich habe mal die FAQ angepasst. Grund für die dortigen Angaben sind folgende. Vor einiger Zeit gabe es hier im Forum ein Diskussion ob die FEB eine MPU grundsätzlich fordert oder ob dies eher die Ausnahme ist.

Die Formulierung im Gesetz ist etwas mißverständlich und praktische Kenntnisse je nach Region waren damals nicht bekannt. Deshalb habe ich bzw. die anderen sich damals lieber für diese Variante entschieden, um die Pzler nicht unangenehm zu überraschen.

Danke dir. Diese Gesetzestexte sind aber auch manchmal .....

Ich hab natürlich auch keine praktischen Erfahrung mit PZ <_<, seh das aber so, dass man ohne MPU den Lappen wieder bekommt.

 

AvEaL wird uns aber hoffentlich aus der Praxis berichten, wenn er seinen Führerschein wieder hat.....

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...
letztes mal hab ich da auch von der Polizei bescheid bekommen mit dem Bußgeldbescheid...

Da war es ein Fahrverbot das zu der Strafe gehört. Ausgestellt von der Bußgeldstelle.

 

Was jetzt kommt ist ein Führerscheinentzug, veranlaßt von der Führerscheinstelle. Und die kann erst entziehen wenn der BGB rechtskräftig ist.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

AvEaL, Du solltest Dich mal ein bisschen zusammenreißen hier und die einfachsten Regeln des Umganges mit anderen Menschen beachten.

 

Im Übrigen frage ich mich, warum Du Dich nun schon dreimal bei rot blitzen lassen musstest. Die Ampeln stehen nicht ohne Grund an den Kreuzungen, und wie viele Unfälle es schon in Folge von Rotlichtverstößen gegeben hat, muss ich Dir ja sicher auch nicht erzählen.

Link to post
Share on other sites
... hast ja keine Ahnung -.-

Also an Deiner Stelle würde ich den Ball wirklich etwas flach halten.

 

Die Bayrische Justiz ist bekannt dafür, dass sie etwas 'härter' durchgreift.

Sei es bei beim Absehen von einem Fahrverbot zugunsten einer Verdopplung des

Bußgeldes oder bei Anordnung einer MPU.

Zuletzt hat ein bis dato punktefreier VT nach 3 Geschwindigkeits-Verstößen in nur

9 Monaten eine MPU kassiert (Waren in der Summe 'nur' 9 Punkte). Der Wiederspruch

wurde abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht München verurteilte einen Mann zur Autofahrer-Höchststrafe, der binnen neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden war. Insgesamt kassierte er dafür acht Flensburg-Punkte. In diesem Stadium kommt normalerweise ein Brief vom Landratsamt, das dem Kontoinhaber die hohe Punktzahl in Erinnerung ruft und ihn auf Seminare zum Punkteabbau hinweist.

 

Im Münchener Fall ordnete die Behörde gleichzeitig die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an. Diese Schmach wollte der Autofahrer abwenden und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Vergebens: Die Richter bestätigten die amtliche Entscheidung, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Mannes in einem so kurzen Zeitraum lagen. Das zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167).

 

Also nochmal, in der Regel wird keine MPU gefordert. In der Regel nimmt man aber

auch nicht dauernd ROTE Ampeln mit.

Aber Du wirst es erfahren ...

 

Melde ich mal wenn Du Post von der Führerscheinbehörde bekommst ...

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...