AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Hi Leute, Bin ein Jahr nach meinem bestandenen Schein geblitzt worden. Darauf hin habe eine Nachschulung gemacht. So jetzt 7 Monate später wieder mal n ROTES Licht xD... Dieses mal hab ich ihn für 1 Monat abgegeben... Und wieder mal n halbes Jahr später werd ich bei überfahren einer "hell"roten Ampel geblitzt. So, nun meine Frage:in der Zeugenbefragung steht: Kennzahl 137600, unter dieser finde ich eine Bußgeldstrafe von 50€ und 3Punkte und kein Fahrverbot.Das Auto is auf meine Mutter zugelassen, soll ich da jetz was reinschreiben vonwegen Zeugen und ob ich die Tat zugeben will usw... Soll ich das Formular zurückschicken oder evtl auf Verjährung hoffen wenn keiner meiner Familie eine Aussage dazu triff... MFG AvEaL PS: Da steht noch:Bemerkungen: Film Nr. 4018Beweismittel: FotoZeugen: PHM Wehdanner Präsidium NDB./Oberpfalz, wir sind hier aber in Bayern -.-und der Brief is ned per einschreiben gekommen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Seit wann gehört die Oberpfalz nicht mehr zu Bayern? SCNR BTW es ist egal woher der ist Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 omg bin ich doof kannst du mir vllt. weiterhelfen? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Nicht wirklich. Rotlicht ist nicht mein "Fachgebiet" und ich mache keine Rechtsberatung . Alles eine Frage der Zeit bis die richtigen Member dazu posten. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 So, nun meine Frage:in der Zeugenbefragung steht: Kennzahl 137600, unter dieser finde ich eine Bußgeldstrafe von 50€ und 3Punkte und kein Fahrverbot.Das ist richtig. Es handelt sich um einen einfachen Rotlichtverstoß, da die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot war. Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 ok, wie soll ich das jetz weiter händeln? Was würdet ihr mir empfehlen, ich brauch nämlich den schein da ich 15km in die arbeit hab und kein zug oder Bus fährt zu den zeiten Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 Was würdet ihr mir empfehlen, ich brauch nämlich den schein da ich 15km in die arbeit hab und kein zug oder Bus fährt zu den zeitenFahrrad kaufen? Es ist dein dritter Verstoß in der Probezeit, zweimal wurdest Du ermittelt, und das dürfte wenn das Auto auf deine Mutter zugelassen ist wohl auch diesmal der Fall sein. Da würde ich mir wenig Hoffnung machen. Falls Du noch keine Aufforderung zur psychologischen Beratung hast, kommst Du nochmal mit einem blauen Auge davon. Solltest Du die aber schon vor mehr als 2Monaten bekommen haben, wird dir der Führerschein entzogen. Also hast Du die Aufforderung bekommen? Das Bußgeld dürfte um einiges höher ausfallen wegen den 3 Verstößen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 ja hab ich, was heißt höher ausfallen?und was kommt noch auf mich zu?Ne die beiden male hab ich mich "gestellt" LOL also nich aussage verweigert usw.kann ichs mit der Frist versuchen? hmmm aber ich weiß nich mahr wann ich se bekommen hab... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 21, 2008 Report Share Posted October 21, 2008 ja hab ich,Dann wird dir der Führerschein entzogen für mindestens 3Monate, rechtzeitig neu beantragen. was heißt höher ausfallen?Schätze mal, mindestens 100€, hängt von der Bußgeldstelle ab und was kommt noch auf mich zu?Führerscheinentzug. Ne die beiden male hab ich mich "gestellt" LOL also nich aussage verweigert usw.kann ichs mit der Frist versuchen?Versuchen kannst Du es, lies mal etwas im Forum, kommt täglich mehrfach vor. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 soll ich den zettel wegschicken???weil wenn die polizei kommt muss ja keiner von meiner fam. ne aussage machen, da ich verwandt bin mit ihnen, oder seh ich des falsch? Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 21, 2008 Author Report Share Posted October 21, 2008 so jetz hab ich min. 20 beiträge gelesen aber leider nix gefunden, das meiner sache ändelt...soll ich den bogen weg schicken und nur den namen usw. meiner mutter angeben, und ankreuzen das ich es nicht zugebe bzw. sie es nicht zugiebt...? Es is auch so der Brief is NICHT per Einschreiben gekommen, also kann nicht nachgewiesen werden das ich ihn bekommen hab... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 22, 2008 Report Share Posted October 22, 2008 Du wurdest ja sowieso nicht angeschrieben. Wenn deine Mutter sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weiß die Behörde genau wo sie suchen muss. Nutze bitte die Suche mittels der Suchbegriffe K inderfrau, E rsafa, A lberto, wobei das Leerzeichen jeweils entfernt sein muss. Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 22, 2008 Author Report Share Posted October 22, 2008 ja, aber was tun... Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 23, 2008 Report Share Posted October 23, 2008 ja, aber was tun...Antwort:Nutze bitte die Suche mittels der Suchbegriffe K inderfrau, E rsafa, A lberto, Damit sind eigentlich alle Möglichkeiten in diversen Spielarten aufgezeigt.Welche Du nutzt liegt an Dir bzw. an Deiner Mutter.Aber 'ne Garantie gibt es nicht.Es sollte dem SB schon auffallen, wenn Alter und Geschlecht(?) des Fahrers auf dem Bild nicht zum Halter passen.Und innerhalb der Famile ist schnell ein Bildabgleich beim EMA gemacht ... Und immer dran denken: Man darf niemanden vorsätzlich falscvh beschuldigen ! Das kann ganz massiven Ärger geben ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 23, 2008 Author Report Share Posted October 23, 2008 naja, schicke den doofen Zettel jetz weg und gebs zu fertig 3 monate sperre und die Geldbuße akzeptier ich jetzt und fertig...Danke trotzdem Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 23, 2008 Report Share Posted October 23, 2008 ... Du hast aber mitbekommen, dass Du den FS neu beantragen muß !Und dazu 'ne positive MPU vorlegen mußt ... ... Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 23, 2008 Report Share Posted October 23, 2008 naja, schicke den doofen Zettel jetz weg und gebs zu fertig 3 monate sperre und die Geldbuße akzeptier ich jetzt und fertig...Danke trotzdemSchick den Zettel nicht weg.Ist ja löblich von dir, dass du den Führerscheinentzug akzeptierst, aber lass doch die Behörde wenigstens noch bißchen ermitteln.Gibst du es zu, ist der Lappen sicher weg.Gibst du es nicht zu, hast du noch eine klitzekleine Chance.Wenn ich richtig gelesen habe, habt ihr das Foto ja noch nichtmal gesehen. Auch der beste Apparat kann ja mal ein schlechtes Foto machen (auch wenn es unwahrscheinlich ist) Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 26, 2008 Author Report Share Posted October 26, 2008 schon weg... egal, das mit der MPU ist völliger Schwachsinn!!! Hab das Foto über den Anwalt gesehen, man erkennt mich -.- Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Du hast aber mitbekommen, dass Du den FS neu beantragen muß !Und dazu 'ne positive MPU vorlegen mußt ...... Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung. schon weg... egal, das mit der MPU ist völliger Schwachsinn!!! @Anrera: wo hast du dass denn her mit der MPU? Ich glaube AvEaL hat hier recht.Soweit ich weiß, muss keine MPU gemacht werden. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 @Anrera: wo hast du dass denn her mit der MPU? Ich glaube AvEaL hat hier recht.Soweit ich weiß, muss keine MPU gemacht werden.Die Fahrerlaubnis wird wegen Zuwiderhandlungen in der Probezeit (gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG) und nicht wegen Erreichens von 18 Punkten (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) oder wegen Ungeeignetheit (gemäß § 3 StVG) entzogen. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis besteht somit zwar eine Frist von drei Monaten (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG); eine MPU ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings würden weitere Zuwiderhandlungen in der neuen Probezeit zwangsläufig zur Anordnung einer MPU führen (§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG). Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Also in den FAQ's steht unter Punkt 5:Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung. Das habe ich als Form einer MPU gewertet. Aber @AvEaL wird es ja jetzt erleben ... Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Hier mal Auszug aus dem Gesetzestext aus § 2a Fahrerlaubnis auf Probe: 3Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. 4Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. 5Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Also ich interpretiere das so, das man den FS nach 3 Monaten ohne MPU wiederbekommt.Begeht man dann wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, ist die MPU fällig. Lieg ich richtig? Dann bitte die FAQ's korrigieren. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 @Radium ohh, hatte deinen Beitrag vorhin wohl überlesen.Dann lieg ich ja richtig. Muss nur noch jemand die FAQ's ändern. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Ich habe mal die FAQ angepasst. Grund für die dortigen Angaben sind folgende. Vor einiger Zeit gabe es hier im Forum ein Diskussion ob die FEB eine MPU grundsätzlich fordert oder ob dies eher die Ausnahme ist. Die Formulierung im Gesetz ist etwas mißverständlich und praktische Kenntnisse je nach Region waren damals nicht bekannt. Deshalb habe ich bzw. die anderen sich damals lieber für diese Variante entschieden, um die Pzler nicht unangenehm zu überraschen. --------------------------PS:Hat jemand noch das Bild bezüglich der Maßnahmen während der PZ. Irgendwie ist es in Nirvana verschwunden. Quote Link to post Share on other sites
westlive 0 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Ich habe mal die FAQ angepasst. Grund für die dortigen Angaben sind folgende. Vor einiger Zeit gabe es hier im Forum ein Diskussion ob die FEB eine MPU grundsätzlich fordert oder ob dies eher die Ausnahme ist.Die Formulierung im Gesetz ist etwas mißverständlich und praktische Kenntnisse je nach Region waren damals nicht bekannt. Deshalb habe ich bzw. die anderen sich damals lieber für diese Variante entschieden, um die Pzler nicht unangenehm zu überraschen.Danke dir. Diese Gesetzestexte sind aber auch manchmal .....Ich hab natürlich auch keine praktischen Erfahrung mit PZ , seh das aber so, dass man ohne MPU den Lappen wieder bekommt. AvEaL wird uns aber hoffentlich aus der Praxis berichten, wenn er seinen Führerschein wieder hat..... Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted October 26, 2008 Author Report Share Posted October 26, 2008 auf jeden fall Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted November 12, 2008 Author Report Share Posted November 12, 2008 Soooooo.ich hab heut meinen Bußgeldbescheid bekommen:Ich muss zahlen: 100 + 23,50 Bearbeitungsgebür und hab 3 Pkt bekommen, aber kein Führerscheinentzug Danke für eure hilfe MFG AvEaL Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 12, 2008 Report Share Posted November 12, 2008 aber kein Führerscheinentzug Kommt mit seperater Post von der Führerscheinstelle, zuerst muss der BGB rechtskräftig werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted November 13, 2008 Author Report Share Posted November 13, 2008 wie jetzt? -.- wasn des fürn scheiß, letztes mal hab ich da auch von der Polizei bescheid bekommen mit dem Bußgeldbescheid... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 13, 2008 Report Share Posted November 13, 2008 letztes mal hab ich da auch von der Polizei bescheid bekommen mit dem Bußgeldbescheid...Da war es ein Fahrverbot das zu der Strafe gehört. Ausgestellt von der Bußgeldstelle. Was jetzt kommt ist ein Führerscheinentzug, veranlaßt von der Führerscheinstelle. Und die kann erst entziehen wenn der BGB rechtskräftig ist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted November 13, 2008 Author Report Share Posted November 13, 2008 eieiei... na super hab mich schon gefreut -.- naja hilft ned Quote Link to post Share on other sites
bastih86 0 Posted November 19, 2008 Report Share Posted November 19, 2008 jo.. jetzt gibts post von der führerscheinstelle. die werden dir noch ne mpu reinwürgen bevor du deinen führerschein wieder beantragen kannst, jede wette... Quote Link to post Share on other sites
AvEaL 0 Posted November 21, 2008 Author Report Share Posted November 21, 2008 lass mal das gelaber von MPU usw... hast ja keine Ahnung -.- Quote Link to post Share on other sites
ChristianSN 0 Posted November 30, 2008 Report Share Posted November 30, 2008 AvEaL, Du solltest Dich mal ein bisschen zusammenreißen hier und die einfachsten Regeln des Umganges mit anderen Menschen beachten. Im Übrigen frage ich mich, warum Du Dich nun schon dreimal bei rot blitzen lassen musstest. Die Ampeln stehen nicht ohne Grund an den Kreuzungen, und wie viele Unfälle es schon in Folge von Rotlichtverstößen gegeben hat, muss ich Dir ja sicher auch nicht erzählen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 30, 2008 Report Share Posted November 30, 2008 ... hast ja keine Ahnung -.-Also an Deiner Stelle würde ich den Ball wirklich etwas flach halten. Die Bayrische Justiz ist bekannt dafür, dass sie etwas 'härter' durchgreift.Sei es bei beim Absehen von einem Fahrverbot zugunsten einer Verdopplung desBußgeldes oder bei Anordnung einer MPU.Zuletzt hat ein bis dato punktefreier VT nach 3 Geschwindigkeits-Verstößen in nur9 Monaten eine MPU kassiert (Waren in der Summe 'nur' 9 Punkte). Der Wiederspruch wurde abgelehnt.Das Verwaltungsgericht München verurteilte einen Mann zur Autofahrer-Höchststrafe, der binnen neun Monaten dreimal beim zu schnellen Fahren erwischt worden war. Insgesamt kassierte er dafür acht Flensburg-Punkte. In diesem Stadium kommt normalerweise ein Brief vom Landratsamt, das dem Kontoinhaber die hohe Punktzahl in Erinnerung ruft und ihn auf Seminare zum Punkteabbau hinweist. Im Münchener Fall ordnete die Behörde gleichzeitig die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an. Diese Schmach wollte der Autofahrer abwenden und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Vergebens: Die Richter bestätigten die amtliche Entscheidung, weil die Verkehrsverstöße des bis dahin unauffälligen Mannes in einem so kurzen Zeitraum lagen. Das zeige, dass dem Fahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle (VG München, DAR 07, 167). Also nochmal, in der Regel wird keine MPU gefordert. In der Regel nimmt man aber auch nicht dauernd ROTE Ampeln mit. Aber Du wirst es erfahren ... Melde ich mal wenn Du Post von der Führerscheinbehörde bekommst ... Quote Link to post Share on other sites
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