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Mit 60 Km/h Zu Viel In Der Schweiz Geblitzt


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Hallo zusammen,

 

mein Kamerad wurde mit einem Mietwagen in der Schweiz auf der Autobahn mit ca. 60 km/h zu viel geblitzt. Einfach nur dumm, aber es lässt sich nun nicht mehr ändern.

Das Auto habe ich angemietet und mit Kreditkarte gezahlt. Als Lenker war mein Kamerad eingetragen. Die Autovermietung hat soweit ich weiß nur meine Adresse (in Dtl.) denn die Adresse des Lenkers musste bei der Anmietung nicht angegeben werden (lediglich der Name).

 

Meine Fragen nun:

1.) Kann die Schweizer Polizei über die Autovermietung meine Adresse ermitteln? Ich denke mal ja, oder?

2.) Wenn ja wird der Bescheid/die Anzeige sicher an mich versandt. Wie reagiere ich darauf? Ich bin ja nicht gefahren, aber möchte auch meinen Kamerad nicht verpfeiffen.

 

Gibt es irgendeine Möglichkeit da mit einem blauen Auge rauszukommen?

 

Danke schon mal!

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Hallo,

 

ich würde mir da mal nicht all zu viele Gedanken machen:

 

- Die Mietwagenfirma gibt den Schweizern die Personalien des Fahrers. Damit ist für die die Sache erledigt.

 

- Der Fahrer zahlt einfach nicht und die Schweizer können die Buße in Deutschland auch nicht eintreiben.

 

- Der Fahrer wird dann (in der Schweiz) rechtskräftig verurteilt. Das Urteil kann jedoch nur in der Schweiz gegen ihn vollstreckt werden.

 

- Wenn er nicht wieder in die Schweiz einreist ist damit die Sache für ihn erledigt.

 

- Wenn er doch wieder einreist und in eine Kontrolle gerät, dann werden die Schweizer wohl vollstrecken.

 

- die Gefahr bei der Einreise schon aufzufallen ist gering, da der oblogatorische Nummernschild-Scann der Schweizer ja ins leere geht. Eine erneute Einreise mit dem selben Mietwagen wird es ja wohl nicht geben.

 

- Wenn man dann schön brav fährt, dann ist die Wahrscheinlichkeit aufzufallen sehr gering.

 

Gruß

jr

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Es ist davon auszugehen, dass die Schweizer Polizei bei einer Überschreitung von 60 km/h einen etwas grösseren Aufwand fährt, als bei <26 km/h. Du wolltest Dich auf einen Besuch der Dt. Polizei einstellen, die auf dem Wege der Rechtshilfe den Fahrer zu ermitteln versuchen wird.

 

Vermutlich wird die Überschreitung deutlich geringer ausfallen, als zunächst vermutet. Das liegt begründet in Tachoabweichung, Messtoleranz usw.

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Danke für eure Antworten! :blink:

 

3 Fragen habe ich noch:

 

- Wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht oder ich per Post eine Anzeige erhalte, soll ich da den Fahrer nennen oder nicht? Was passiert wenn ich die Aussage verweigere? Wird dann das Urteil gegen mich (in der Schweiz) vollstreckt?

 

- Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Schweizer Polizei auch die bei der Bezahlung des Mietwagens benutzte Kreditkarte belasten kann. Ist das korrekt?

 

- Falls ein Urteil (gegen mich oder den Fahrer) in der Schweiz vollstreckt wird, muss ich dann bei der Einreise-Ausweiskontrolle mit Problemen rechnen? Oder wird das Delikt am Nummerschild des Autos festgemacht?

 

Gruß,

uwe

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- Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Schweizer Polizei auch die bei der Bezahlung des Mietwagens benutzte Kreditkarte belasten kann. Ist das korrekt?

 

also wenn jemand etwas von meinem kreditkartenkonto abbucht ohne meine unterschrift ist das ratz fatz wieder zurückgebucht.

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also wenn jemand etwas von meinem kreditkartenkonto abbucht ohne meine unterschrift ist das ratz fatz wieder zurückgebucht.

Die Kartengesellschaft macht das so lange, bis sie es nicht mehr macht. :rolleyes:

Ja, aber hier wäre das Stornieren ganz klar korrekt. Auf Bussgelder kann man wenigstens bei uns in der CH ja nicht mal betrieben werden, die werden bei Nicht-bezahlen in Haftstrafen umgewandelt.

 

@TE: Naja, die Mietwagenfirma hat sicher ein paar Notizen zum Führerschein des Fahrers, damit dürfte es ein Kinderspiel sein, diesen ausfindig zu machen. Mit dem Frontfoto (wars eines?) sollte auch die Identifikation ein Leichtes sein.

 

Nach erfolgreicher Identifizierung des Fahrers wird das dann zurück gemeldet in die CH, wo das Verfahren gegen den Fahrer eröffnet wird. Bei 60km/h zuviel (Netto geschätzt wohl 50km/h) wären wir bei 30 Tagessätzen bedingt, 3-4 Monaten Fahrverbot in der CH und eine Busse von ~1000 Franken. Dazu kommen administrative Aufwände und Gerichtsgebühren in nochmals etwa diesem Umfang. Das gälte für einen Schweizer. Da man sich wohl für einen Deutschen nicht die Mühe machen wird, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abzuklären, könnten die Gesamtkosten auch auf 3000 steigen (dafür keine bedingte Geldstrafe).

 

Bezahlen muss man dies allerdings nicht, da die Geldstrafe in Deutschland nicht eintreibbar ist. Allerdings landet man natürlich auf der "schwarzen Liste". Wann man da wieder runter kommt, weiss keiner so genau, aber für mind. 5 Jahre kanns dann bei einer Personenkontrolle (am wahrscheinlichsten an der Grenze) ziemlich ungemütlich werden. Heisst: Man wird festgehalten, bis der Betrag beglichen ist.

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also wenn jemand etwas von meinem kreditkartenkonto abbucht ohne meine unterschrift ist das ratz fatz wieder zurückgebucht.

Die Kartengesellschaft macht das so lange, bis sie es nicht mehr macht. :rolleyes:

 

Die Kartengesellschaft kann mir im schlimmsten Fall nur die Karte sperren. Das zurückbuchen müssen sie aber tun solange ich nicht mit

einer Unterschrift meine einwilligung für eine Kreditkartenbelastung erteilt haben.

Rechtlich bin ich damit auf der sicheren seite. ohne unterschrift gibts kein geld. wäre ja auch merkwürdig wenn jeder der meine kreditkartennummer

hätte einfach mal was abbuchen könnte.

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wäre ja auch merkwürdig wenn jeder der meine kreditkartennummer hätte einfach mal was abbuchen könnte.

Es gibt Karten, da braucht es kein PIN. Mit meiner American Express Karte kann ich ohne PIN und ohne Unterschrift tanken. :rolleyes:

Ich weiss jetzt nicht genau, wie das rechtlich geregelt ist. Ebenfalls ist es mit stinknormalen VISA-Karten möglich, ohne PIN und Unterschift zu bezahlen. (Beispiel Maut bezahlen in Frankreich auf dem Netz der SANEF.) Ich würde das ja zu gerne alles zurückbuchen lassen, aber dann würden meine Kreditkarten wohl nicht mehr allzu lange funktionieren.

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Mit der Eurocard kann man an den Globus-Selbstbedienungszapfsäulen auch einfach so tanken, ohne eine PIN eingeben zu müssen.

 

geht in europa mit der American Express und in den USA mit jeder Kreditkarte sowieso. Manchmal fragt der Automat in den USA nach dem ZIP-Code, bisher hat er aber mein 00000 immer akzeptiert.

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Es gibt Karten, da braucht es kein PIN. Mit meiner American Express Karte kann ich ohne PIN und ohne Unterschrift tanken.

Ich weiss jetzt nicht genau, wie das rechtlich geregelt ist. Ebenfalls ist es mit stinknormalen VISA-Karten möglich, ohne PIN und Unterschift zu bezahlen. (Beispiel Maut bezahlen in Frankreich auf dem Netz der SANEF.) Ich würde das ja zu gerne alles zurückbuchen lassen, aber dann würden meine Kreditkarten wohl nicht mehr allzu lange funktionieren.

 

um das ganze mal klarzustellen

 

Kreditkartenbesitzer sind jedoch in der angenehmen Lage, dass die Beweispflicht einer erfolgten Abbuchung auf Seiten des Kreditkarteninstituts liegt. Der Karteninhaber muss seine Kreditkartenabrechnung auf Korrektheit prüfen und kann im Falle ungerechtfertigter Abbuchungen dies dem Kreditkarteninstitut schriftlich melden. In der Regel bekommt er diesen Betrag wieder gutgeschrieben, wenn keine verbindliche Unterschrift seitens des Karteninhabers nachgewiesen werden kann.

 

Händler hingegen tragen das volle Risiko beim Kreditkartenbetrug. Auch wenn bei Zahlungen eine korrekte Autorisierung der Kreditkarten erfolgte, wird das Geld im Betrugsfalle vom Händler zurückgefordert

 

quelle: http://www.amundy.de/finanzen/kreditkarten/information.html

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um das ganze mal klarzustellen

Das einfachste wäre einmal den Mietvertrag durchzulesen. Wenn dabei die Vermietung bevollmächtigt wird, nachfolgende Kosten nachzubelasten sieht es anders aus.

 

Ändert nichts an der Möglichkeit der Rückbuchung. Diese ist trotz allem möglich!!!

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